Mélange KW 51–52/24, & 1/25 (Teil 2): Auslandswiederbetätigung & aufgehobene Urteile

Wie ist das, wenn ein Öster­rei­cher in Tsche­chi­en fabri­zier­te Fotos von sich in Wehr­machts­uni­form ver­schickt? Straf­bar oder nicht? In Kärn­ten müs­sen eine Rei­he von Pro­zes­sen gegen Staatsverweiger*innen wie­der­holt, weil die vor­her­ge­hen­den Urtei­le vom Ober­lan­des­ge­richt auf­ge­ho­ben wurden.

11. Jan. 2025

Wien: Schmächtig, aber mächtig in der Hetze

Domi­nik Z. war haupt­säch­lich in Tele­gram-Grup­pen aktiv. Am 17.12. muss­te er sich vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten, weil er in die­sen Grup­pen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und wil­de Ver­het­zung betrie­ben hatte.

10. Jan. 2025
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Schlagwörter: Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

Klagenfurt: Der braune Entsorger

Sei­ne Hei­mat­ge­mein­de im Bezirk Vil­lach-Land ist uns bereits wegen eini­ger ver­ur­teil­ter Neo­na­zis bekannt, der Ange­klag­te selbst noch nicht. Auch bei ihm, der beruf­lich mit Waf­fen han­tiert, geht es um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Um Dut­zen­de brau­ne Whats­App-Nach­rich­ten und um NS-Devo­tio­na­li­en, die er zur Ent­sor­gung erhal­ten haben will. Nicht klar ist die Rol­le sei­ner Ex-Frau. Die ist näm­lich Poli­zis­tin und wur­de durch den Ange­klag­ten belastet.

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Der braun-blaue Ex-Bezirksrat aus Wien

Die Ankla­ge warf P. vor, zwi­schen 2015 und 2019 eine Unmen­ge an Nazi-Bild­da­tei­en, ‑Vide­os und ‑Nach­rich­ten geteilt bzw. wei­ter­ge­lei­tet zu haben. Das war genau die Zeit­span­ne, in der P. auch als ziem­lich auf­fäl­li­ger Bezirks­rat der FPÖ in Wien tätig war. Am 3. Dezem­ber muss­te er sich wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten und gab sich dort wort­karg und geläutert.

6. Jan. 2025

Vernichtungsantisemitismus, Nazi-Tattoos und immer wieder WhatsApp

In einer gro­ßen Anzahl an Pro­zes­sen, über die wir berich­ten, spie­len straf­ba­re Whats­App-Nach­rich­ten eine Rol­le. Der Mes­sen­ger hat damit Face­book-Grup­pen, in denen frü­her reich­lich Brau­nes aus­ge­tauscht wur­de, abge­löst – quer durch alle Alters­grup­pen. Heu­te: ein 59-Jäh­ri­ger, der sich in den „sozia­len Medi­en” aus­ge­tobt hat und ein ca. 80-Jäh­ri­ger auf der Anklagebank.

20. Dez. 2024
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