Unbedingte Haft wegen Wiederbetätigung
Die späte Änderung der Verteidigungsstrategie hin zu Geständnissen half nicht mehr: Ein Wiener NS-Glorifizierer und NS-Devotionalien-Sammler mit mutmaßlich besten Kotakten zur Neonazi-Szene wurde zu einer unbedingten Haftstrafe wegen Wiederbetätigung veruteilt.