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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 16/24 (Teil 1): Prozesse und Anzeigen

Vier ange­zeig­te Hitler-Pilger*innen, zwei Ver­ur­tei­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz und ein Neo­na­zi der „Feu­er­krieg Divi­si­on“, der nach einem unver­städ­li­chen Hin und Her nun doch in Haft muss.

24. Apr. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: Antisemitischer Hass und ein geheimnisvoller Marek
Graz: Alles nur „satirisch gemeint“, dennoch verurteilt
Braunau/OÖ: Vier Hitler-Pilger*innen aus Deutschland angezeigt
Wien: Anklage gegen Wiener Mitglied der „Feuerkrieg Division“

 

Wien: Antisemitischer Hass und ein geheimnisvoller Marek

Am 15.4. erfolg­te die Fort­set­zung eines Pro­zes­ses vom 15.2. am Wie­ner Lan­des­ge­richt. Dem ange­klag­ten E.H. wur­de vor­ge­wor­fen, dass er am 7.10.21 auf Face­book unter einer Repor­ta­ge über Anti­se­mi­tis­mus des West­deut­schen Rund­funks (WDR) kom­men­tiert hat­te: „Hit­ler hat es lei­der nicht zu Ende gebracht.“ Weil der Ange­klag­te bei der Ver­hand­lung im Febru­ar behaup­tet hat­te, ein ehe­ma­li­ger Arbeits­kol­le­ge hät­te den Kom­men­tar von sei­nem Account aus ver­öf­fent­licht, muss­te die Ver­hand­lung ver­tagt wer­den. H. gab an, sei­ne Zugangs­da­ten dem Kol­le­gen „Marek“ – der Nach­na­me sei ihm nicht bekannt – gege­ben zu haben, damit sich der einen Account bei einem Online-Poker-Spiel zule­gen kön­ne. Der Rich­ter woll­te im Febru­ar einen tech­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen hin­zu­zie­hen sowie „Marek“ als Zeu­gen vorladen.

Neben der Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz ging es noch um ein wei­te­res Delikt: Der Ange­klag­te soll am 13.6.2023 sei­ne Ex-Gat­tin in einer Sprach­nach­richt gefähr­lich bedroht haben (er kön­ne Män­ner anheu­ern, die sie in den Roll­stuhl brin­gen), wenn die­se es nicht unter­las­se, eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen ihn zu erwir­ken. Bezüg­lich bei­der Vor­wür­fe plä­dier­te H.s Ver­tei­di­ger für „nicht schuldig“.

Der omi­nö­se „Marek“ konn­te auch bis zum Pro­zess am 15.4. nicht aus­ge­forscht wer­den, eben­falls nicht die Fir­ma, die der Ange­klag­te ange­ge­ben hat­te. In ihrem Schluss­plä­doy­er hielt die Staats­an­walt­schaft die Marek-Geschich­te daher für wenig plau­si­bel. Die Ver­tei­di­gung blieb dabei und bezog sich hin­sicht­lich der gefähr­li­chen Dro­hung dar­auf, dass eine sol­che Wort­wahl in dem sozia­len Milieu des Ange­klag­ten nicht unge­wöhn­lich sei.

Zuletzt wur­de H. in bei­den Punk­ten schul­dig gespro­chen und zu einer beding­ten Haft­stra­fe von 18 Mona­ten bei einer Pro­be­zeit von drei Jah­ren ver­ur­teilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Graz: Alles nur „satirisch gemeint”, dennoch verurteilt

Am 18.4. am Lan­des­ge­richt Graz muss­te sich Manu­el W. in einem Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te hat­te zwi­schen Sep­tem­ber 2017 und März 2023 NS-ver­herr­li­chen­de Bil­der in drei Whats­App-Ein­zel­chats ver­sandt und NS-ver­herr­li­chen­de Aus­sa­gen via der Vor­le­se­funk­ti­on bei einer Online­spie­le­platt­form getä­tigt. Dar­un­ter fiel neben „Sieg Heil“-Rufen etwa auch die Aus­sa­ge „Wir müs­sen die Juden aus­rot­ten und sie in Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern ver­ga­sen.“ Außer­dem hat­te der Ange­klag­te NS-ver­herr­li­chen­des Bild­ma­te­ri­al auf Daten­trä­gern gespeichert.

Er gab sich vor Gericht tat­sa­chen­ge­stän­dig, aber nicht hin­sicht­lich eines Vor­sat­zes: Das alles sei „sati­risch gemeint“ gewe­sen. Unter den gela­de­nen Zeu­gen war auch Ste­fan M., jener Freund des Ange­klag­ten, mit dem er die inkri­mi­nier­ten Inhal­te aus­ge­tauscht hat­te (auf M. war­tet noch ein Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz). Auch er bestand auf den „sati­ri­schen“ Hin­ter­grund ihres – im Fal­le der Online­spie­le­platt­form öffent­li­chen – Austauschs.

Die Geschwo­re­nen befan­den W. den­noch schul­dig. Das Urteil lau­te­te auf acht Mona­te beding­ter Haft sowie eine Geld­stra­fe von 240 Tages­sät­zen à 45 Euro (10.800 Euro). Alle Daten­trä­ger blei­ben kon­fis­ziert. Über die Rechts­kraft des Urteils ist uns nichts bekannt.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Braunau/OÖ: Vier Hitler-Pilger*innen aus Deutschland angezeigt

Zwei Schwes­tern (24 und 26 Jah­re alt) pil­ger­ten just am 20. April 2024 gemein­sam mit ihren Lebens­ge­fähr­ten (29 und 31) aus dem nie­der­bay­ri­schen Platt­ling nach Brau­nau am Inn, um beim Hit­ler-Geburts­haus wei­ße Rosen nie­der­zu­le­gen. Dabei mach­te die Grup­pe auch Fotos, wobei die 26-Jäh­ri­ge mit Hit­ler­gruß posiert haben soll. Dies wur­de von einer Poli­zei­strei­fe gese­hen, was zur Ein­ver­nah­me am Poli­zei­re­vier und zur Anzei­ge der vier Pilger*innen bei der Staats­an­walt­schaft Ried führ­te. Um den 20. April (Hit­lers Geburts­tag) kommt es v.a. beim Hit­ler-Geburts­haus zu Schwer­punkt­ak­tio­nen der Exe­ku­ti­ve. (Quel­le: LPD OÖ via polizei-nachrichten.at, 21.4.24)

Das Hit­ler-Pil­gern aus Deutsch­land ist nicht neu und führ­te bereits zu Ver­ur­tei­lun­gen, die auf­grund des öster­rei­chi­schen Ver­bots­ge­set­zes emp­find­lich stren­ger aus­fal­len kön­nen als in Deutsch­land. (sie­he dazu z.B. stopptdierechten.at, 14.2.23)

Wien: Anklage gegen Wiener Mitglied der „Feuerkrieg Division“

Jener jun­ge Wie­ner Neo­na­zi von dem rechts­ter­ro­ris­ti­schen Netz­werk „Feu­er­krieg Divi­si­on (FDK)“, der nach einer Ver­haf­tung im Jän­ner schon im Febru­ar wie­der frei­ge­las­sen wur­de, ist nun wie­der in Haft. Es dürf­te zu einer Ankla­ge kom­men, wie die Platt­form „Zack­Zack“ berichtet:

Wie Zack­Zack erfuhr, hat die Staats­an­walt­schaft Wien nun gegen den Wie­ner Ankla­ge erho­ben. “Wir kön­nen bestä­ti­gen, dass eine ent­spre­chen­de Ankla­ge bei Gericht ein­ge­bracht wur­de”, sagt Behör­den­spre­che­rin Nina Bus­sek. Es gehe um Delik­te nach §3g Ver­bots­ge­setz sowie um Ver­het­zung, Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen und der Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung. Anfang April wur­de über ihn Unter­su­chungs­haft ver­hängt, nach­dem er sich lan­ge Zeit auf frei­em Fuß befand. (zackzack.at, 18.4.24)

Was die Staats­an­walt­schaft bzw. Gericht dazu bewo­gen hat, den Wie­ner nach der ers­ten Haus­durch­su­chung auf frei­em Fuß zu belas­sen, dann aber doch zu ver­haf­ten, um ihn wie­der frei­zu­las­sen und ihn nun erneut ver­haf­ten zu las­sen, ist nicht nachvollziehbar.

Update 25.4.24: Die neu­er­li­che Ver­haf­tung erfolg­te auf­grund einer Beschwer­de der  Staats­an­walt­schaft Wien , „die sie gegen die Ent­haf­tung des 20-Jäh­ri­gen ein­ge­bracht hat­te. Dem Ober­lan­des­ge­richt Wien (OLG) erscheint der HTL-Absol­vent zu gefähr­lich, um ihn auf frei­em Fuß zu las­sen“ (APA via derstandard.at, 25.4.24).

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | NS-Verharmlosung | Oberösterreich | Rechtsterrorismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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