Was kann wie wo gemeldet werden?

In Öster­reich gibt es meh­re­re Stel­len, wohin rechts­extre­me, aber auch ras­sis­ti­sche oder anti­se­mi­ti­sche Vor­fäl­le gemel­det wer­den kön­nen. Eine Übersicht.

Was kann gemeldet/angezeigt werden?

Rechts­extre­mis­mus und ande­re For­men grup­pen­be­zo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit kön­nen auf viel­fäl­ti­ge Art und Wei­se ange­trof­fen wer­den, so bei­spiels­wei­se als Beschmie­run­gen, Beschimp­fun­gen, Äuße­run­gen (in den Medi­en, im Inter­net in Form von Web­sites oder Pos­tings in sozia­len Medi­en oder bei Ver­an­stal­tun­gen), Dro­hun­gen (durch Anru­fe, Brie­fe…), Sach­be­schä­di­gun­gen (Angrif­fe auf Ver­eins­lo­ka­le, Denk­mä­ler…), tät­li­che An-/Über­grif­fe, Ver­brei­tung ein­schlä­gi­ger Mate­ria­li­en u.v.m. So ver­bie­tet bei­spiels­wei­se das Ver­bots­ge­setz u.a. jede Form der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, der Ver­het­zungs­pa­ra­graf die „Beein­träch­ti­gung“ bestimm­ter Per­so­nen in ihrer Men­schen­wür­de und das Abzei­chen­ge­setz das öffent­li­che Zur­schau­stel­len von Abzei­chen, Uni­for­men oder Uni­form­tei­len ver­bo­te­ner Organisationen.

Nicht alles kann jedoch bei der Poli­zei auch tat­säch­lich ange­zeigt, also straf- oder auch pri­vat­recht­lich ver­folgt wer­den. Damit die­se Taten nicht in Ver­ges­sen­heit gera­ten, gibt es unter­schied­li­che Stel­len, die der­ar­ti­ge Vor­fäl­le doku­men­tie­ren. Um Mehr­fach­ar­beit zu ver­mei­den und nicht alles allen Mel­de­stel­len zukom­men zu las­sen, lohnt es sich dar­auf zu ach­ten, wofür wel­che Anlauf­stel­le genau zustän­dig ist und was bezweckt wer­den soll.

Wie erstatte ich Anzeige?

Grund­sätz­lich müs­sen Behör­den, wenn sie von einer Straf­tat erfah­ren, aktiv wer­den. Das kön­nen Sie errei­chen indem Sie den Behör­den dies durch eine Mel­dung, Sach­ver­halts­dar­stel­lung oder Anzei­ge mit­tei­len. Oft ist ver­ein­fa­chend von „Anzei­ge” die Rede, wenn es sich tat­säch­lich jedoch um eine Mel­dung oder Sach­ver­halts­dar­stel­lung gehan­delt hat. Die Anzei­ge ist an die jeweils zustän­di­gen Behör­den zu rich­ten, das ist teils die Poli­zei und teils die Staats­an­walt­schaft.

Die Anzei­ge besteht aus einem form­lo­sen aber wahr­heits­ge­treu­en Schrei­ben, was sich wann wo genau ereig­net hat, wer der/die betei­lig­ten Täter_innen, even­tu­ell auch Betrof­fe­nen und Zeug_innen waren. Soll­ten Sie den/die Täter_innen nicht ge-/er­kannt haben, besteht auch die Mög­lich­keit, Anzei­ge gegen Unbe­kannt zu erstat­ten. Im gan­zen Pro­ze­de­re kön­nen Sie auch anonym blei­ben, denn es genügt, die Anzei­ge abzu­schi­cken, weil die Behör­den ver­pflich­tet sind, die­se an die zustän­di­ge Abtei­lung wei­ter­zu­lei­ten. Eine Anlei­tung zum Erstel­len einer Sach­ver­halts­dar­stel­lung mit Bei­spie­len fin­den Sie hier.

Anzei­ge erstat­tet wer­den kann, wenn bestimm­te Straf­be­stän­de erfüllt wer­den bzw. die berech­tig­te Ver­mu­tung besteht, dass die­se erfüllt wer­den könn­ten. Für rechts­extre­me Vor­fäl­le sind vor allem das Ver­bots­ge­setz und das EGVG, das Abzei­chen­ge­setz sowie der Para­graf der Ver­het­zung von Bedeu­tung. Das heißt aber nicht, dass Rechte/Rechtsextreme und Neo­na­zis aus­schließ­lich gegen die­se Geset­ze ver­sto­ßen bzw. wegen sol­cher Delik­te ange­klagt wer­den. Ein Blick in die Berichts­er­stat­tung von Stoppt die Rech­ten ver­deut­licht, dass es bis­lang auch immer wie­der zu Anzei­gen und Ankla­gen wegen Nöti­gung, Belei­di­gung, ille­ga­len Waf­fen­be­sitz oder sogar wegen ver­such­ten Mor­des gekom­men ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimm­ter Sach­ver­halt ange­zeigt wer­den kann, kön­nen Sie auch ger­ne das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stands (DÖW) oder auch Stoppt die Rech­ten um eine Ein­schät­zung bitten.

Je nach­dem, was zur Anzei­ge gebracht wird, soll­ten unter­schied­li­che Aspek­te berück­sich­tigt wer­den. Wenn Sie bei­spiels­wei­se neo­na­zis­ti­sche Kom­men­ta­re in einem Online­me­di­um wie z.B. dem Forum einer bestimm­ten Tages­zei­tung anzei­gen möch­ten, emp­fiehlt es sich einen Screen­shot zu machen und die­sen der Anzei­ge bei­zu­le­gen. Postings/Kommentare etwa auf Face­book soll­ten rich­tig gesi­chert wer­den, damit ev. juris­tisch dage­gen vor­ge­gan­gen wer­den kann – eine detail­ier­te Anlei­tung dazu gibt es hier.

Wenn Sie hin­ge­gen Schmie­re­rei­en (z.B. Haken­kreuz­spraye­rei­en) ent­deckt haben, ist es nütz­lich, davon Fotos anzu­fer­ti­gen und bei­zu­le­gen. Wenn Sie wie­der­um Zeug_in eines Vor­falls gewor­den ist, ist es rat­sam, direkt nach Beob­ach­tung einer Tat ein Gedächt­nis­pro­to­koll zu schrei­ben, das dann auch beim Ver­fas­sen der Anzei­ge oder auch bei einer poten­ti­el­len Zeug_innenaussage (vor Gericht) von Vor­teil sein kann.

Wo kann ich was melden?

Hass­pos­tings im Inter­net: Social Media

Soll­ten sich die von Ihnen beob­ach­te­ten Vor­fäl­le oder Äuße­run­gen im Inter­net ereig­net haben, gibt es fol­gen­de Mög­lich­kei­ten: Die meis­ten Social Media Kanä­le ver­fü­gen inzwi­schen über eige­ne Mel­de­mög­lich­kei­ten, die Betrei­ber reagie­ren jedoch oft sehr nicht.

Eine genaue Anlei­tung zu den unter­schied­li­chen Mel­de­mög­lich­kei­ten fin­den Sie hier, für Mel­dun­gen in den ein­zel­nen Sozia­len Medi­en bie­tet www.saferinternet.at eine gute Über­sicht.

Inter­net­sei­ten

Soll­ten Sie auf rechts­extre­me oder ras­sis­ti­sche Inter­net­sei­ten oder Blogs sto­ßen, ist die Vor­ge­hens­wei­se ein wenig anders. Wenn es sich ledig­lich um einen Kom­men­tar (z.B in einem Dis­kus­si­ons­fo­rum) han­delt, ist es mög­lich, die­sen den Betreiber_innen der Sei­te zu mel­den und ihn dadurch idea­ler­wei­se zum Ver­schwin­den brin­gen. Ist jedoch die gan­ze Sei­te rechts­extrem oder neo­na­zis­tisch ein­zu­stu­fen, kön­nen Sie eben­falls mit dem Pro­vi­der der Sei­te Kon­takt auf­neh­men und den mit ent­spre­chen­den Inhal­ten kon­fron­tie­ren, jedoch ist eine erfolg­rei­che Löschung von meh­re­ren Fak­to­ren abhängig.

Gegen die Ver­brei­tung von Hate­speech im Inter­net kann im Grun­de genom­men nur vor­ge­gan­gen wer­den, wenn die jewei­li­gen Inter­net­sei­ten auch ein Impres­sum haben und in den Ein­fluss­be­reich der (in unse­rem Fall öster­rei­chi­schen) Gesetz­ge­bung fal­len, weil sie ihre Adres­se in Öster­reich haben. In einem sol­chen Fal­le müs­sen Inhal­te, die gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen, auch gelöscht wer­den. Grund­sätz­lich haben (öster­rei­chi­sche) Web­sites eine Impres­sums­pflicht, der aber nicht alle Fol­ge leisten.

Es gibt jedoch die Mög­lich­keit, alle Sei­ten bei­spiels­wei­se auf Stopline.at zu mel­den, deren Mitarbeiter_innen im Fal­le eines tat­säch­li­chen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz ver­su­chen, die Pro­vi­der aus­fin­dig zu machen und Anzei­ge zu erstat­ten. Von Vor­teil ist außer­dem, dass Stopli­ne mit über 50 ande­ren Inter­net­pro­vi­der­fir­men aus aller Welt zusam­men­ar­bei­tet. Soll­te also eine gemel­de­te Inter­net­sei­te nicht in Öster­reich lie­gen, lei­tet Stopli­ne die Infor­ma­tio­nen an ihre Partner_innenorganisationen weiter.

Meldestellen in Österreich

Mel­de­stel­le NS-Wiederbetätigung

Bei der im öster­rei­chi­schen Innen­mi­nis­te­ri­um bzw. dem Ver­fas­sungs­schutz ange­sie­del­ten Stel­le kön­nen neo­na­zis­ti­sche, ras­sis­ti­sche sowie anti­se­mi­ti­sche Inhal­te von Web­sites und News­group Bei­trä­gen gemel­det wer­den. Vor­sicht ist beim BMI/DNS betref­fend Daten­schutz und Per­sön­lich­keits­schutz ange­bracht: Der dor­ti­ge Hin­weis „Ihre Anga­ben wer­den ver­trau­lich behan­delt soweit kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Wei­ter­lei­tung besteht.“, bedeu­et in der Pra­xis, dass Infor­ma­tio­nen über den/die anzei­gen­de Per­son an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­ge­ben wer­den und über die Akten­ein­sicht auch der beschul­dig­ten Per­son zugäng­lich ist!

Kon­takt:
Direk­ti­on Staats­schutz und Nachrichtendienst
Her­ren­gas­se 7 | A‑1014 Wien
[email protected]

Im Innen­mi­nis­te­ri­um gibt es außer­dem eine Mel­de­stel­le gegen radi­kal isla­mis­ti­sche Vide­os von Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen oder Extremist_innen, die unter [email protected] gemel­det wer­den können.

Bit­te beach­ten: Die NS-Mel­de­stel­le ant­wor­tet auf kei­ne Mel­dun­gen, was nicht bedeu­tet, dass die ein­ge­hen­den Fäl­le nicht bear­bei­tet werden!

Stopli­ne – Mel­de­stel­le gegen Kin­der­por­no­gra­fie und Natio­nal­so­zia­lis­mus im Internet

Bei Stopli­ne kön­nen (anonym) Inhal­te von Web­sei­ten und Sozi­al­me­di­en gemel­det wer­den, die gegen §207a StGB (Kin­der­por­no­gra­fie) oder das Ver­bots- und Abzei­chen­ge­setz ver­sto­ßen. Mel­dun­gen kön­nen ent­we­der über das Mel­de-For­mu­lar oder direkt über die Email [email protected] ein­ge­bracht werden.

Kon­takt:
https://www.stopline.at/
[email protected]

Melden und dokumentieren

Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW)

Im DÖW kann grund­sätz­lich alles gemel­det wer­den, was mit Rechts­extre­mis­mus zu tun hat — Face­book-Pos­tings, Sti­cker, Über­grif­fe, Publi­ka­tio­nen … Es muss nicht straf­recht­lich rele­vant sein, da die Mitarbeiter_innen des DÖW auch an Ein­bli­cken in die Sze­ne und ihre Akti­vi­tä­ten dies­seits des gesetz­lich Ver­bo­te­nen inter­es­siert sind bzw. die­se doku­men­tie­ren. Im Fal­le straf­recht­li­cher Rele­vanz, erstat­tet das DÖW eine Anzei­ge. Zudem steht das DÖW auch für Einschätzungen/Auskünfte zur Ver­fü­gung. Alle Infor­ma­tio­nen wer­den ver­trau­lich behandelt.

Kon­takt:
Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stands (DÖW)
Altes Rat­haus | Wipp­lin­ger­str. 6–8 | A‑1010 Wien
+43–1‑22 89 469/317 | [email protected]
Ter­mi­ne nach Vereinbarung

ZARA – Zivil­cou­ra­ge und Anti-Rassismus-Arbeit

Die Initia­ti­ve ZARA doku­men­tiert und berät zu ras­sis­ti­schen Vor­fäl­len (auch im Inter­net) und in Fäl­len von Hass im Netz. ZARA bemüht sich um eine Ent­fer­nung (u.a. durch Kon­tak­tie­ren der Seitenbetreiber_innen) der Inhal­te. Wei­ters bie­tet ZARA Melder_innen kos­ten­lo­se Bera­tung und Unter­stüt­zung bei (recht­li­chen) Schrit­ten an und bringt auch selbst straf­recht­lich rele­van­te Inhal­te zur Anzei­ge. Mel­dun­gen kön­nen online über ein Mel­de-For­mu­lar ein­ge­bracht werden.

Kon­takt:
www.zara.or.at
[email protected]

Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le der IKG

Die Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de nimmt anti­se­mi­ti­sche Vor­fäl­le via Mail, Tele­fon und Mel­de­for­mu­lar entgegen.

Kon­takt:
https://www.antisemitismus-meldestelle.at
+43–1‑531 04 777
[email protected]

Maut­hau­sen-Komi­tee Öster­reich (MKÖ)

Auf­grund der stei­gen­den Zah­len rechts­extre­mer Vor­fäl­le hat das Maut­hau­sen Komi­tee Öster­reich eine Rechts­extre­mis­mus-Mel­de­stel­le ein­ge­rich­tet, die die­se sys­te­ma­tisch doku­men­tie­ren soll. Vor­fäl­le kön­nen über das Mel­de-For­mu­lar (http://www.mkoe.at/rechtsextremismus-melden) ein­ge­bracht wer­den und gege­be­nen­falls bzw. wenn gewünscht erstat­tet das MKÖ auch Anzei­ge. Die Daten der Melder_innen blei­ben anonym und wer­den nicht an Drit­te weitergeschickt.

Kon­takt:
http://www.mkoe.at/rechtsextremismus-melden

Ban­Ha­te

Über die App „Ban­Ha­te” kön­nen via Smart­phone Hass­pos­ting und Hate-Cri­mes (dar­un­ter Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz) mit weni­gen Schrit­ten digi­tal gemel­det wer­den. Die Mel­dun­gen wer­den geprüft und bei Ver­dacht auf Straf­bar­keit an die zustän­di­gen Behör­den weitergeleitet.

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Steiermark
Pes­ta­loz­zi­stra­ße 59 / 3. Stock, 8010 Graz
Tel: +43 (316) / 714 137
[email protected]
www.adss.at

Stoppt die Rech­ten (SdR)

Stoppt die Rech­ten hat es sich in ers­ter Linie zum Ziel gesetzt, rechts­extre­me, anti­se­mi­ti­sche, ras­sis­ti­sche und neo­na­zis­ti­sche Vor­fäl­le (vor allem in Öster­reich) zu doku­men­tie­ren und auf der Platt­form dar­über zu berich­ten. Bei der Mel­dung von Vor­fäl­len wer­den Ihre Anga­ben in jedem Fall ver­trau­lich behandelt.

Kon­takt:
https://www.stopptdierechten.at/kontakt