Ist die FPÖ rechtsextrem?

Um zu erklä­ren, war­um die FPÖ als rechts­extrem zu defi­nie­ren ist, ver­wen­den wir die Defi­ni­ti­on von Rechts­extre­mis­mus durch Wil­li­bald I. Hol­zer. Dem­nach beschrei­ben fol­gen­de Merk­ma­le den Rechtsextremismus:

Volk und Volks­ge­mein­schaft als nicht-sozio­lo­gi­sche Kate­go­rie, son­dern als ein natür­li­cher Orga­nis­mus und als eine natür­li­che Glie­de­rung der mensch­li­chen Gesell­schaft (neben der Fami­lie). Das Volk wird so nicht als ein Kon­strukt ver­stan­den, son­dern als leben­di­ges Wesen, das Attri­bu­te wie „gesund“, „stark“, „schwach“, „feig“ oder „mutig“ ein­neh­men kann. Wäh­rend sich die Wert­vor­stel­lun­gen von Men­schen und daher auch von Grup­pen im Lau­fe der Zeit ändern kön­nen, bleibt das „Volk“ oder zumin­dest des­sen Ide­al in der Vor­stel­lung der Rechts­extre­men über die Zei­ten konstant.

Eth­no­zen­tris­mus, Eth­no­plu­ra­lis­mus, die Aus­gren­zung des Frem­den – Wo ein Volk als natür­li­cher Orga­nis­mus beschrie­ben wird, das durch Eth­ni­en, durch Ras­sis­mus und oft durch einen bio­lo­gi­schen Ras­sis­mus beschrie­ben wird und wo sich Ein­zel­ne bedin­gungs­los die­sem Volk unter­ord­nen müs­sen, wird der „Kampf gegen das Ande­re“, gegen das „Frem­de“ zu einem der wich­tigs­ten Punkt in der rechts­extre­men Ideo­lo­gie. In der Logik der rechts­extre­men Ideo­lo­gie ist ein Eth­no­zen­tris­mus, wird also eine Iso­la­ti­on der eige­nen, ange­nom­me­nen Eth­nie, unum­gäng­lich, wenn das Ide­al des „Vol­kes“ erhal­ten wer­den soll. Nicht zu dem „Volk“ gehö­ri­ge Men­schen gel­ten daher in rechts­extre­men Krei­sen als „wider­na­tür­li­che Ele­men­te“. Der Eth­no­plu­ra­lis­mus kenn­zeich­net in der rechts­extre­men Ideo­lo­gie dabei die oft gehör­ten Losun­gen „Asi­en den Asia­tIn­nen, Öster­reich den Öster­rei­che­rIn­nen“ – also das Kon­zept des ras­sis­tisch defi­nier­ten „Lebens­raums“.

Anti­li­be­ra­lis­mus, Anti­plu­ra­lis­mus, Anti­de­mo­kra­tis­mus – Auf­grund der natür­lich ange­nom­me­nen Vor­stel­lung des „Vol­kes“, in der Ein­zel­ne eine ganz bestimm­te Funk­ti­on ein­neh­men, die ab der Geburt bis zum Tode gül­tig ist und auch für alle der in der Zukunft leben­den Men­schen fest­ge­legt ist, ist jedes Bestre­ben nach einer Selbst­ver­wirk­li­chung des Ein­zel­nen, einer Indi­vi­dua­li­sie­rung eine Gefähr­dung des Orga­nis­mus „Volk“. Aber nicht nur die Indi­vi­dua­li­sie­rung, son­dern auch Bestre­bun­gen nach einer klas­sen- oder geschlechts­spe­zi­fi­scher Eman­zi­pa­ti­on. Eman­zi­pa­ti­on wird somit als eine Schwä­chung des „Vol­kes“ dar­ge­stellt, als eine „Ent­ar­tung“ durch die „Moder­ne“.

Anti­so­zia­lis­mus – Jedes Bestre­ben nach einem „Gleich­auf“, einer Eman­zi­pa­ti­on der Men­schen nicht nur inner­halb einer Grup­pe, son­dern auch zwi­schen ver­schie­de­ner Eth­ni­en und Natio­nen, wider­spricht der rechts­extre­men Defi­ni­ti­on von „Volk“. Sozia­lis­mus wird als „gemein­schafts­ge­fähr­den­de Natur­wid­rig­keit“ beschrieben.

„Der star­ke Staat“ – Die erzwun­ge­ne Rol­le der Ein­zel­nen inner­halb eines von der Natur aus defi­nier­ten „Vol­kes“ und der gleich­zei­ti­gen Ein­sicht Rechts­extre­mer, dass es immer wie­der zu einem Nie­der­gang des eige­nen „Vol­kes“ kommt, zu „Sit­ten­ver­fall“, zur „Ent­ar­tung“, setzt einen star­ken, repres­si­ven Staat vor­aus. Die natür­li­che Ord­nung des „Vol­kes“ ist eine hier­ar­chi­sche, unum­stöß­li­che – die alle Men­schen eine vor­de­fi­nier­te Rol­le gibt. Die­ses Ide­al der Gesell­schafts­form ist anti­de­mo­kra­tisch und repres­siv gegen­über Men­schen, die ver­su­chen, sich zu emanzipieren.

Feind­bild­kon­struk­te und Sün­den­bö­cke – Men­schen, die sich dem ange­nom­me­nen Wil­len der „Volks­ge­mein­schaft“ ent­zie­hen, stel­len sich damit auch auto­ma­tisch außer­halb der Gesell­schaft, ver­su­chen ihr sogar zu scha­den, da sie nicht die vor­ge­ge­be­ne Rol­le erfül­len. Der­ar­ti­ge Bestre­bun­gen müs­sen von einer rechts­extre­men Ideo­lo­gie ent­schie­den bekämpft wer­den, da sie die eige­ne, rechts­extre­me Ideo­lo­gie gefähr­den. Der­ar­ti­ge Feind­bil­der die­nen als „Sün­den­bö­cke“, denen die Schuld an eigen ver­ur­sach­ten Miss­stän­den gege­ben wer­den kann.

Natio­na­li­sie­ren­de Geschichts­be­trach­tung – Das Bestre­ben, das „Volk“ als einen natür­li­chen Orga­nis­mus dar­zu­stel­len, bedarf einer ideo­lo­gi­sier­ten Geschichts­be­trach­tung, die das Volk auf eine his­to­ri­sche Wahr­heit ver­pflich­tet. Die „eige­ne“ Geschich­te wird mythologisiert.

Die FPÖ als rechtsextreme Partei

Als Quel­le der Ana­ly­se wur­de das Par­tei­pro­gramm der FPÖ aus dem Jah­re 2005 verwendet.

Volk und Volksgemeinschaft

In „Kapi­tel I — Frei­heit als höchs­tes Gut“ führt die FPÖ fol­gen­de Begrif­fe ein: „Frei­heit steht als höchs­tes Gut jedem Ein­zel­nen und jeder natür­lich gewach­se­nen Gemein­schaft, von der Fami­lie bis zum Volk, unver­zicht­bar zu.“ Fami­lie und Volk wer­den als natür­lich gewach­sen betrach­tet, die­se Form der gesell­schaft­li­chen Struk­tu­rie­rung wird als natur­ge­wollt wie­der­ge­ge­ben. Doch die Frei­heit der Ein­zel­nen wird gleich­zei­tig beschränkt: „Der Ein­zel­mensch ist jedoch stets in eine Gemein­schaft gestellt, von der Fami­lie bis zum Volk, die eben­falls selb­stän­dig Trä­ger von Frei­heits­rech­ten ist“. Das Indi­vi­du­um muss sich also der „natur­ge­woll­ten Ord­nung“ unter­ord­nen. „Volk“ wird als leben­der Orga­nis­mus selbst beschrie­ben, der mensch­li­che Eigen­schaf­ten besitzt: „Fami­lie und Volk sind orga­nisch gewach­se­ne Gege­ben­hei­ten […] Völ­ker und Volks­grup­pen haben einen Anspruch dar­auf, dass ihre Lebens­rech­te gewahrt und die Ent­fal­tung ihrer Eigen­art auf fried­li­che Wei­se ermög­licht werden“

Ethnozentrismus, Ethnopluralismus, die Ausgrenzung des Fremden

Unter „Kapi­tel VI — Schick­sals­ge­mein­schaft Euro­pa“ schreibt die FPÖ über die „gemein­sa­me Schick­sa­le ver­bun­de­nen Völ­ker“ die gemein­sam Euro­pa dar­stel­len: „ Euro­pa stellt die Viel­falt von Völ­kern und Volks­grup­pen, Regio­nen und Staa­ten und staat­li­chen Zusam­men­schlüs­sen auf der Basis einer his­to­risch gewach­se­nen Wer­te­ge­mein­schaft dar.“ und „Jede die­ser Volks­grup­pen hat das Grund­recht auf Wei­ter­be­stand, auf Schutz vor Assi­mi­lie­rungs­zwang, auf Wah­rung und Ent­fal­tung ihrer kul­tu­rel­len und poli­ti­schen“ Eigen­art. „Volk“ und „Volks­ge­mein­schaft“ wird dabei als natür­lich ange­nom­men, als „gewach­sen. Sie kön­nen nicht „ver­mischt“ wer­den, son­dern nur getrennt von­ein­an­der (wenn auch im Bund) exis­tie­ren. Das ist das Kon­zept des „Lebens­raums der Völ­ker“. Es ist die Rede von „Sied­lungs­gren­zen der Völ­ker“ als ob die­se, wie die „Völ­ker“ selbst, unver­än­der­lich seien.

Eth­no­zen­tris­mus wie auch der rechts­extre­me Eth­no­plu­ra­lis­mus tre­ten in die­ser Vor­stel­lung glei­cher­ma­ßen auf. „Frem­de“, die nicht Teil der als natür­lich ange­nom­men Kul­tur sind, wer­den als stö­rend emp­fun­den, so schreibt die FPÖ in ihrem Par­tei­pro­gramm unter „Kapi­tel IV — Recht auf Hei­mat“ und “Kapi­tel V — Chris­ten­tum, Fun­da­ment Euro­pas“: „Dadurch wer­den das Hei­mat­land, die his­to­risch über Jahr­hun­der­te ansäs­si­gen Volks­grup­pen […] zu Schutz­ob­jek­ten.“ Das Hei­mat­land wird also zum ange­stamm­ten und unver­än­der­li­chen Ort einer kul­tu­rell kon­stru­ier­ten Gemein­schaft Dar­aus resul­tiert: „Durch viel­fäl­ti­ge Strö­mun­gen sind die­se Grund­la­gen jedoch gefähr­det. Der zuneh­men­de Fun­da­men­ta­lis­mus eines radi­ka­len Islams und des­sen Vor­drin­gen nach Euro­pa, aber auch ein hedo­nis­ti­scher Kon­su­mis­mus, ein aggres­si­ver Kapi­ta­lis­mus, das Zuneh­men von Okkul­tis­mus und pseu­do­re­li­giö­sen Sek­ten und schließ­lich ein in allen Lebens­be­rei­chen ver­mehrt fest­stell­ba­rer Nihi­lis­mus bedro­hen den Wer­te­kon­sens, der des­halb ver­lo­ren­zu­ge­hen droht.“ Das „Frem­de“ in der Form ande­rer eth­ni­scher und kul­tu­rel­ler und ideo­lo­gi­scher Grup­pen wird also als Bedro­hung der eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen gese­hen. Das „Frem­de“, im kon­kre­ten Fall mus­li­mi­sche Men­schen, sind für die FPÖ eine Bedro­hung und müs­sen unter allen Umstän­den aus­ge­grenzt werden.

Antisozialismus

Indem die FPÖ das Bild eines natür­lich gewach­se­nen Vol­kes ver­tritt (sie­he Punkt „Volk und Volks­ge­mein­schaft“), in dem Men­schen ganz bestimm­te Funk­tio­nen ein­neh­men müs­sen und sich dem „Volks­wil­len“ unter­wer­fen müs­sen, ist für die FPÖ jeg­li­che Eman­zi­pa­ti­ons­be­stre­bung abzu­leh­nen, die bis­he­ri­ge Gesell­schafts­for­men infra­ge stellt. Die­se Ableh­nung erfolgt stets im Rück­griff auf das „natür­li­che“ Gewach­sen­sein der herr­schen­den Ver­hält­nis­se (Bio­lo­gis­mus).

„Der starke Staat“

Unter dem Begriff des star­ken Staa­tes ver­ste­hen Rechts­extre­me die Durch­set­zung der von ihnen ange­nom­men „natür­li­chen Ord­nung“. Im Kapi­tel IX „Recht und Ord­nung“ schreibt die FPÖ: „Die Ach­tung vor den Frei­heits­rech­ten aller Men­schen erfor­dert eine Rechts­ord­nung“. Wie in Punkt „Volk und Volks­ge­mein­schaft“ gezeigt, ver­tritt die FPÖ ein Frei­heits­bild, wo sich jedeR Ein­zel­ne sich einem „Volks­wil­len“ unter­ord­nen muss. Die Rechts­ord­nung wird, eben­so wie das „Volk“, als natur­ge­wollt ange­nom­men und muss dahin­ge­hend auch ver­tei­digt werden.

Feindbildkonstrukte und Sündenböcke

Wie in Punkt „Eth­no­zen­tris­mus, Eth­no­plu­ra­lis­mus, die Aus­gren­zung des Frem­den“ gezeigt, ver­tritt die FPÖ den Stand­punkt, dass „hedo­nis­ti­scher Kon­su­mis­mus, ein aggres­si­ver Kapi­ta­lis­mus, das Zuneh­men von Okkul­tis­mus und pseu­do­re­li­giö­sen Sek­ten und schließ­lich ein in allen Lebens­be­rei­chen ver­mehrt fest­stell­ba­rer Nihi­lis­mus“ schuld sei­en an einer Bedro­hung eines ange­nom­me­nen (und in der Vor­stel­lung der FPÖ: „natür­lich gewach­se­nen“) Wer­te­kon­sen­ses. Laut FPÖ sind dadurch Wer­te der „Men­schen­wür­de und der Grund­frei­hei­ten, die dar­aus abge­lei­te­ten Vor­stel­lun­gen von Demo­kra­tie und Mit­be­stim­mung und der Rechts­staat­lich­keit, die Idee der Soli­da­ri­tät sowie der Respekt vor dem Leben und der Schöp­fung“ gefähr­det. Da die FPÖ die Gemein­schaft als „natur­ge­wach­sen“ ansieht, geht sie auch davon aus, dass die Wer­te einer Gesell­schaft natür­lich sind. Ver­än­de­run­gen im Wer­te­sys­tem von Men­schen und daher in Grup­pen wer­den von der FPÖ a prio­ri abge­lehnt, da für sie die obers­te Ord­nung, der sich alles unter­ord­net, das „Volk“ ist. Für die FPÖ(dem wider­spre­chen­den) „stö­ren­de“ Ele­men­te wer­den somit auch als eine Bedro­hung wahr­ge­nom­men, die für den Nie­der­gang der Gesell­schaft ver­ant­wort­lich ist.

Nationalisierende Geschichtsbetrachtung

In der Annah­me, das „Völ­ker“ natür­lich gewach­sen sein und jedem „Volk“ eine bestimm­te Eigen­art zukommt, muss die FPÖ auch von einer geschön­ten und natio­na­li­sie­ren­den Geschichts­be­trach­tung aus­ge­hen. In „Kapi­tel IV – Recht auf Hei­mat“ liest sich das so: „Das Neben­ein­an­der und das Zusam­men­wir­ken der ver­schie­de­nen Volks­grup­pen haben die Eigen­art Öster­reichs bewirkt. Sie kann nur durch die Siche­rung des Wei­ter­be­stan­des der his­to­risch ansäs­si­gen Volks­grup­pen erhal­ten wer­den, was gera­de in Zei­ten der Ent­wick­lung über­re­gio­na­ler Zusam­men­schlüs­se beson­ders not­wen­dig erscheint.“ Wie­der wird von einer „Eigen­art“ Öster­reichs aus­ge­gan­gen, wie­der wird von einem Wech­sel­spiel der „Eigen­ar­ten“ ver­schie­de­ner Volks­grup­pen aus­ge­gan­gen, his­to­ri­sche Ein­flüs­se, wirt­schaft­li­che und gesell­schaft­li­che, wer­den negiert, nicht die Men­schen han­deln, son­dern „das Volk“, die „Volks­grup­pen“. Das han­deln­de Sub­jekt für die FPÖ ist die Gemein­schaft, die (auch als Trä­ge­rin von Frei­heits­rech­ten) dem Indi­vi­du­um über­ge­ord­net ist.

Warum nicht rechtspopulistisch?

Rechts­po­pu­lis­mus beschreibt das (angeb­li­che) Phä­no­men, dass Men­schen rech­te Posi­tio­nen ein­neh­men, um ihre eige­ne Macht­po­si­ti­on zu stär­ken – z. B. Poli­ti­ke­rIn­nen, die rech­te Paro­len ver­wen­den, um „dem Volk nach dem Mund zu reden“ und so Wäh­le­rIn­nen­stim­men zu bekom­men. Es ist für die Ana­ly­se aber voll­kom­men egal, was eine betref­fen­de Per­son für Moti­ve hat: Es wird rechts­extrem agiert und argu­men­tiert, es ist kein Unter­schied erkenn­bar zwi­schen einen „Schau­spiel“ und dem Aus­drü­cken der tat­säch­li­chen Vor­stel­lung – daher soll­te das Han­deln, das von einem rechts­extre­men Han­deln nicht unter­scheid­bar ist, auch rechts­extrem genannt werden.

Warum nicht rechtsradikal?

Und zeugt der Begriff des Rechtsextremismus nicht von einem falschen Extremismusdenken?

Oft kommt der Vor­wurf, dass „Rechts­extre­mis­mus“ einen „Links­extre­mis­mus“ vor­aus­setzt, also ein Pol einer bipo­la­ren Welt sei und dass die Gegen­sei­te genau­so ein Extrem der Gesell­schaft sei. Gleich­zei­tig wird all­zu oft der Begriff „Rechts­ra­di­ka­lis­mus“ ver­wen­det. Das Pro­blem bei die­ser Dar­stel­lung ist ein zwei­fa­ches Miss­ver­ständ­nis. „Extre­mis­mus“ bezieht sich hier nicht auf eine bipo­la­re Sicht der Gesell­schaft, son­dern als ein Phä­no­men der ins Extre­me geführ­ten kon­ser­va­ti­ven Wert­vor­stel­lun­gen einer Gesell­schaft mit einem auto­ri­tä­ren Staat und einer ins Extre­me über­höh­ten Idee einer (ver­meint­lich über­le­ge­nen) Nati­on. Lin­ke Bewe­gun­gen dage­gen stre­ben nach einer Eman­zi­pa­ti­on von Men­schen in einer Gesell­schaft, oft ver­bun­den mit einer Ver­än­de­rung der bis­he­ri­gen Gesell­schaft – hier ist das Wort „radi­kal“ in sei­ner Bedeu­tung „von der Wur­zel her“ kor­rekt. Ins Extrem geführ­te Vor­stel­lun­gen einer rech­ten (auto­ri­tär for­mier­ten und im inne­ren homo­ge­ni­sier­ten) Gesell­schaft sind daher als rechts­extrem zu benennen.

➡️ Andre­as Peham: Zum Begriff des Rechts­extre­mis­mus (2016)
➡️ Bri­git­te Bai­ler in „Der Stan­dard” (18.11.16): Die FPÖ und ihr Hand­buch für Extremismus