Ist die FPÖ rechtsextrem?

Eine Ant­wort auf die Fra­ge, ob die FPÖ als rechts­extrem zu bezeich­nen ist, kann nicht allei­ne eine Ana­ly­se des aktu­el­len Par­tei­pro­gramms lie­fern – sie kann bes­ten­falls Hin­wei­se geben. Par­tei­pro­gram­me sind im Unter­schied zu frü­her weit­ge­hend ideo­lo­gie­be­frei­te Aus­hän­ge­schil­der von Par­tei­en, die weit­ge­hend abs­trakt blei­ben. Das gilt vor allem für Par­tei­en, die sich als Volks­par­tei­en bzw. Par­tei­en der Mit­te prä­sen­tie­ren wol­len. Auch das Par­tei­pro­gramm der FPÖ aus 2011 folgt die­sem Trend.

Was wird analysiert?

Für eine umfas­sen­de Ana­ly­se und Ein­ord­nung der FPÖ-Pro­gram­ma­tik braucht es daher auch das aktu­el­le Wahl­pro­gramm der FPÖ aus 2024 („Fes­tung Öster­reich. Fes­tung der Frei­heit“). Das Hand­buch Frei­heit­li­cher Poli­tik aus 2013 war bis vor kur­zem so etwas wie die Gebrauchs­an­wei­sung des Par­tei­pro­gramms, wur­de aber vor dem Jah­res­wech­sel 2024 still­schwei­gend und ohne Begrün­dung aus dem Ver­kehr gezogen.

Die Fest­stel­lung einer rechts­extre­men Pro­gram­ma­tik beschreibt aber noch nicht gesamt­haft eine Par­tei. Wich­tig sind auch ihre Netz­wer­ke, also die Ver­bin­dun­gen zu (ande­ren) rechts­extre­men Grup­pie­run­gen (z.B. zu Iden­ti­tä­ren, rechts­extre­men Kor­po­ra­tio­nen), Per­so­nen, Medi­en und die Akti­vi­tä­ten, die von der Par­tei und ihren Glie­de­run­gen aus­ge­hen (Medi­en­ar­beit, Gre­mi­en­ar­beit wie z.B. Anträ­ge oder Mobi­li­sie­run­gen wie Demons­tra­tio­nen, Volks­be­geh­ren usw.)., auch ihre Sym­bo­le (z.B. die Kornblume).

Es gilt aber eben­falls: Wenn etwa im FPÖ-Par­tei­pro­gramm ein Bekennt­nis „zu den libe­ra­len Grund­frei­hei­ten wie Meinungs‑, Ver­samm­lungs- und Pres­se­frei­heit“ abge­ge­ben wird, dann heißt das noch lan­ge nicht, dass die Par­tei die­se Grund­rech­te ach­ten will. Im Wahl­pro­gramm für die Natio­nal­rats­wahl 2024 wird die „Ein­sei­tig­keit und Unaus­ge­wo­gen­heit“ der Medi­en­land­schaft beklagt und als Kor­rek­tiv dazu eine För­de­rung soge­nann­ter „alter­na­ti­ver Medi­en“ eingefordert.

Alter­na­ti­ve Medi­en wer­den als rechts­extrem oder Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker dif­fa­miert und von För­der­gel­dern abge­schnit­ten. Wir brau­chen eine fai­re und trans­pa­ren­te För­der­struk­tur, die die Ent­wick­lung und Eta­blie­rung alter­na­ti­ver Medi­en­ka­nä­le ermöglicht.

Wer dann noch immer nicht ver­ste­hen will, wo die FPÖ poli­tisch steht, wohin mit ihr die Rei­se gehen soll, der darf abglei­chen, ob der Wie­ner FPÖ-Chef Domi­nik Nepp die Grund­rech­te ach­tet, wenn er dem „Stan­dard“ auf­grund eines kri­ti­schen Berichts über die FPÖ die Pres­se­för­de­rung strei­chen will.

Analysekriterien

Um zu erklä­ren, war­um wir die heu­ti­ge FPÖ als Par­tei mit rechts­extre­mer Ideo­lo­gie bezeich­nen, ver­wen­den wir die von Andre­as Peham (DÖW) in die­sem Bei­trag erläu­ter­te Definition:

Rechts­extre­mis­mus wird dem­nach begrif­fen als ein gan­zes Bün­del von Merk­ma­len, darunter

  • die Behaup­tung natür­li­cher Ungleich­heit: ein bio­lo­gis­tisch, im Rück­griff auf die nicht wei­ter hin­ter­frag­ba­re Instanz Natur argu­men­tie­ren­der Anti­uni­ver­sa­lis­mus und Antie­ga­li­ta­ris­mus, der sich gegen sozia­le Eman­zi­pa­ti­ons­be­stre­bun­gen (u.a. Femi­nis­mus) und die Idee einer Mensch­heit rich­tet (Bio­lo­gis­mus) (1),
  • das Den­ken und Han­deln in Völ­kern, in natür­li­chen oder orga­ni­schen Gemein­schaf­ten, die mit einer unver­än­der­li­chen Eigen­art (Iden­ti­tät) aus­ge­stat­tet wer­den und dem Indi­vi­du­um als Trä­ger von Rech­ten min­des­tens gleich­ge­stellt, in man­cher Hin­sicht sogar über­ge­ord­net sind (Anti­li­be­ra­lis­mus),
  • völ­ki­scher, auf gemein­sa­me Abstam­mung zie­len­der oder inte­gra­ler Natio­na­lis­mus; Volks­ge­mein­schafts­ideo­lo­gie (2), in wel­chem die (homo­ge­ne) Gemein­schaft gegen die hete­ro­ge­ne Gesell­schaft und oft in Oppo­si­ti­on zu den poli­ti­schen, sozia­len und kul­tu­rel­len Eli­ten gebracht und immer von Frem­den­be­droht (zer­setzt) wird,
  • Hyper-Patrio­tis­mus: ein zur „Selbst­über­hö­hung nei­gen­des Wir-Gefühl“ (Hol­zer 1993, 38),
  • dau­ern­der Pro­test und auto­ri­tä­re Rebel­li­on gegen das herr­schen­de Sys­tem oder demo­kra­ti­sche Insti­tu­tio­nen (Grund­rechts-/Min­der­hei­ten­schutz, Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot usw.), gegen die ein angeb­li­cher Mehr­heits­wil­le in Wider­spruch gebracht wird (direk­te oder iden­ti­tä­re Demokratie),
  • extre­mes Ticketdenken/Dichotomisierung der Gesell­schaft: star­res Den­ken in fes­ten und ant­ago­nis­ti­schen Grup­pen wie z.B. Wir (unten) und Die (da oben) bzw. Volk und Eli­te, Freund-Feind-Schematisierungen,
  • rigi­der Geschlech­ter­dua­lis­mus (3) und Ableh­nung jeder Abwei­chung von einer behaup­te­ten Norm(Homo- und Transphobie),
  • natio­na­li­sie­ren­de (deutsch­na­tio­na­le) Geschichts­be­trach­tung bis hin zu wei­chen For­men des Revi­sio­nis­mus und der NS-Apo­lo­gie (4),
  • (kul­tu­rel­ler) Ras­sis­mus und (oft codier­ter) Anti­se­mi­tis­mus, ein­ge­bet­tet in einen all­ge­mei­nen Deka­denz-/Ka­ta­stro­phen­dis­kurs, Behaup­tung einer dro­hen­den Zer­set­zung der Eigen­grup­pe und eines per­ma­nen­ten Not­stan­des zur Errei­chung dau­ern­der Mobilisierung,
  • „tota­li­tä­re Nor­men­ver­ständ­nis­se“ (Heit­mey­er 2002, 503), auto­ri­tä­re Ein­stel­lun­gen und anti­li­be­ra­le (rigi­de) Ord­nungs­vor­stel­lun­gen (star­ker Staat/Law & Order),
  • Beru­fung auf den All­tags­ver­stand, hier­zu­lan­de oft immer noch als „gesun­des Volks­emp­fin­den“ bezeich­net (Anti­in­tel­lek­tua­lis­mus, Antie­li­ta­ris­mus [5]),
  • eine spe­zi­fi­sche, von Gewalt­me­ta­phern durch­setz­te, aggres­si­ve Spra­che (vgl. Bott 1969) und ein bestimm­ter mili­tan­ter, abwer­ten­der Stil in der poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung (Dif­fa­mie­run­gen, Patho­lo­gi­sie­run­gen, Tier­me­ta­phern, Namens­po­le­mi­ken usw.),
  • sys­te­ma­ti­sche Per­so­na­li­sie­rung und Mora­li­sie­rung (6) des Politischen,
  • ein Dis­kurs, der weni­ger ratio­na­le Argu­men­te, son­dern vor allem „Begriffs­fe­ti­sche“ (Lenk 1971, 85) und poli­ti­sche Mythen gene­riert (Irra­tio­na­lis­mus),
  • Sicher­heits­ver­spre­chen durch die Auf­lö­sung von Ambi­va­lenz (durch Dicho­to­mi­sie­rung) und die Reduk­ti­on von Komplexität,
  • Sün­den­bock­men­ta­li­tät und Nei­gung zu per­so­na­li­sie­ren­den und ver­schwö­rungs­theo­re­ti­schen (para­no­iden) Welt­erklä­run­gen, in wel­chen man sich ger­ne zum Opfer macht (Täter-Opfer-Umkehr),
  • Kult der (phal­li­schen) Stärke/Hypermaskulinismus

Zu fast allen die­sen Punk­ten fin­den sich mehr oder weni­ger star­ke Ent­spre­chun­gen in der prak­ti­schen Poli­tik der FPÖ, die „Stoppt die Rech­ten“ seit 2010 dokumentiert.

Die rechtsextreme Ideologie der FPÖ

Als Quel­le ver­wen­den wir hier nur das Par­tei­pro­gramm der FPÖ aus dem Jahr 2011 („Öster­reich zuerst“). Das damit abge­lös­te Par­tei­pro­gramm von 1997 (ver­fasst unter Feder­füh­rung von Ewald Stad­ler) war deut­lich von einem über­schwäng­li­chen Öster­reich-Patrio­tis­mus und einem Bekennt­nis zum wehr­haf­ten Chris­ten­tum geprägt. Das Pro­gramm von 2011 gibt sich in die­sem Punk­ten deut­lich zurück­hal­ten­der, abstrakter.

Wie auch in ande­ren Par­tei- und Grund­satz­pro­gram­men wer­den radi­ka­le Posi­tio­nen weit­ge­hend ver­mie­den, was dem FPÖ-Par­tei­pro­gramm aber nicht zur Gän­ze gelingt.

Volk, völkischer Nationalismus und Volksgemeinschaft

Im Unter­schied zu 1997, als das Bekennt­nis zur deut­schen Volks­ge­mein­schaft nicht expli­zit ange­führt wur­de, scheint es im neu­en Par­tei­pro­gramm im Kapi­tel 2 (Hei­mat, Iden­ti­tät und Umwelt) expli­zit auf: „Spra­che, Geschich­te und Kul­tur Öster­reichs sind deutsch. Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Öster­rei­cher ist Teil der deut­schen Volks‑, Sprach- und Kul­tur­ge­mein­schaft.“ (Her­vor­he­bung SdR)

Das Ideo­lo­gem der „deut­schen Volks­ge­mein­schaft“ war ein zen­tra­ler, wenn nicht sogar der wich­tigs­te Bestand­teil der NS-Ideo­lo­gie und beinhal­te­te die (ras­sis­tisch begrün­de­te) bluts­mä­ßi­ge Ver­bun­den­heit aller Deut­schen, in der alle Klas­sen- oder Inter­es­sen­ge­gen­sät­ze eli­mi­niert sind und alle ande­ren Eth­ni­en aus­ge­schlos­sen sind.

Der deut­sche His­to­ri­ker Micha­el Wildt hält in sei­nem Buch „Volk, Volks­ge­mein­schaft, AfD“ (7) dazu fest:

Wer vor 1933 den Begriff der „Volks­ge­mein­schaft“ gebrauch­te, muss­te in der Tat kein Natio­nal­so­zia­list sein. (…) Für die völ­ki­sche Rech­te, ins­be­son­de­re für die Natio­nal­so­zia­lis­ten, war der Begriff vor allem dadurch geprägt, wer nicht zur Volks­ge­mein­schaft gehö­ren soll­te, allen vor­an die Juden. (…) Wer daher nach 1945 wie die AfD und ande­re rech­te Grup­pie­run­gen immer noch mit der „Volks­ge­mein­schaft“ han­tiert, befin­det sich stets in der geis­ti­gen Nähe des Natio­nal­so­zia­lis­mus, denn nach den Ver­bre­chen des NS-Regimes, die im Namen der „Volks­ge­mein­schaft“ began­gen wur­den, gibt es kei­nen „unschul­di­gen“ Gebrauch die­ses Begriffs mehr.

Auf die Spit­ze getrie­ben wird der völ­ki­sche Natio­na­lis­mus im Par­tei­pro­gramm im Ver­hält­nis zur Euro­päi­schen Union:

Wir beken­nen uns zu einem Euro­pa der selbst­be­stimm­ten Völ­ker und Vater­län­der und zur euro­päi­schen Zusam­men­ar­beit nach den Grund­sät­zen der Sub­si­dia­ri­tät und des Föde­ra­lis­mus. Das künf­ti­ge Schick­sal Euro­pas muss von der Gestal­tungs­frei­heit sei­ner Staa­ten geprägt sein.

Die­ses Bekennt­nis, das in die­ser oder ähn­li­cher Form von vie­len rechts­extre­men oder rechts­po­pu­lis­ti­schen Par­tei­en in Euro­pa geteilt wird, lie­fe nicht nur auf eine Rück­nah­me aller ver­ge­mein­schaf­te­ten Rech­te der EU, son­dern in der Ten­denz auf die Auf­lö­sung der EU in ihrer heu­ti­gen Form hinaus.

Skur­ril ist hin­ge­gen jene Pas­sa­ge, in der Euro­pa als Gemein­schaft jener Staa­ten defi­niert wird, die geo­gra­phisch Euro­pa aus­ma­chen: Damit wäre die Ukrai­ne (deren Mit­glied­schaft in der EU die FPÖ ablehnt) kla­rer­wei­se ein Teil die­ser Euro­päi­schen Gemein­schaft, wäh­rend Russ­land wie die Tür­kei nur zu einem gerin­gen Teil zu Euro­pa zäh­len würden:

Ziel der euro­päi­schen Inte­gra­ti­on ist die Gemein­schaft jener Staa­ten, die geo­gra­phisch, geis­tig und kul­tu­rell Euro­pa aus­ma­chen und die sich den abend­län­di­schen Wer­ten, dem Erbe der Kul­tu­ren und den Tra­di­tio­nen der euro­päi­schen Völ­ker ver­pflich­tet haben.

Die Chif­fre der „abend­län­di­schen Wer­te“ dient in die­sem Kon­text offen­sicht­lich der Abwehr einer angeb­li­chen Isla­mi­sie­rung, wobei über­se­hen wird, dass die Reli­gio­nen Chris­ten­tum, Juden­tum und Islam im geo­gra­phi­schen „Mor­gen­land“ ihren Ursprung hatten.

Ethnozentrismus, Ethnopluralismus, die Ausgrenzung des Fremden

Viel deut­li­cher als im Pro­gramm von 1997, das immer­hin noch „jeder­mann“ Grund­rech­te zuge­steht, wie­wohl bestimm­te Rech­te, näm­lich die „Bür­ger­rech­te“ nur öster­rei­chi­schen Staats­bür­gern vor­be­hal­ten sein sol­len, wird im Par­tei­pro­gramm von 2011 der öster­rei­chi­sche Staat („unser Staat“) als die „Gemein­schaft von Staats­bür­gern“ defi­niert. Die die­sem Staat leben­den Per­so­nen ohne Staats­bür­ger­schaft wer­den nicht mehr als Men­schen mit glei­chen Grund­rech­ten genannt: „Unser Staat ver­steht sich als Gemein­schaft von Staats­bür­gern, die beson­de­re Rech­te und Pflich­ten haben.

Es ist daher kein Zufall, son­dern klar erkenn­ba­re Ab- und Aus­gren­zung, wenn das öffent­li­che Gesund­heits­we­sen (Kapi­tel 6) nur „den Staats­bür­gern zur best­mög­li­chen Vor­sor­ge, Ver­sor­gung und Pfle­ge“vor­be­hal­ten sein soll: „Für Bür­ger aus dem Aus­land ist der Zugang zu Leis­tun­gen des öster­rei­chi­schen Gesund­heits­we­sens durch ein eigen­stän­di­ges Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem sicher­zu­stel­len.

Das FPÖ-Wahl­pro­gramm 2024 unter­schei­det wie das „Hand­buch Frei­heit­li­cher Poli­tik“ (2013) zwi­schen ver­schie­de­nen Klas­sen öster­rei­chi­scher Staatsbürger*innen. So wird 2024 gefor­dert, dass der Erwerb einer öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger­schaft nicht nur an einen wesent­lich län­ge­ren vor­he­ri­gen Auf­ent­halt (War­te­frist), son­dern auch an erwor­be­nes Ver­mö­gen (neben regel­mä­ßi­gem Ein­kom­men) gekop­pelt wer­den und durch einen „Ein­bür­ge­rungs­ver­trag“ besie­gelt wer­den soll. Wesent­lich aber ist:

Bereits erteil­te Staats­bür­ger­schaf­ten sind gründ­lich zu über­prü­fen. Wer durch Ver­bre­chen, Miss­brauch des Sozi­al­staa­tes oder Gering­ach­tung unse­res Lan­des und Vol­kes gegen die­sen Ein­bür­ge­rungs­ver­trag ver­stößt, kann sei­ne erhal­te­ne Staats­bür­ger­schaft auch nach­träg­lich wie­der ver­lie­ren. (Her­vor­he­bun­gen SdR)

Nicht so ein­deu­tig völ­kisch-ras­sis­tisch wie das Hand­buch, aber doch deut­lich genug wer­den hier zwei Klas­sen von Österreicher*innen gezo­gen: die auto­chtho­nen, die kei­nen Ein­bür­ge­rungs­ver­trag unter­zeich­nen müs­sen, im Unter­schied zu jenen, denen die Staats­bür­ger­schaft aberkannt wer­den kann. Die For­de­rung nach Aus­nah­me­re­ge­lung Dop­pel­staats­bür­ger­schaft für Südtiroler*innen unter­streicht die völ­ki­sche Hierarchie.

Autoritäres Familien- und Rollenbild

Eben­falls auf­fäl­lig ist eine fal­sche, rigi­de und auto­ri­tär ein­schrän­ken­de Defi­ni­ti­on von Fami­lie (und in wei­te­rer Fol­ge der Ehe).

Die Fami­lie als Gemein­schaft von Mann und Frau mit gemein­sa­men Kin­dern ist die natür­li­che Keim­zel­le und Klam­mer für eine funk­tio­nie­ren­de Gesell­schaft und garan­tiert gemein­sam mit der Soli­da­ri­tät der Gene­ra­tio­nen unse­re Zukunftsfähigkeit.

Die­se Sicht auf Fami­lie und Gesell­schaft ist reak­tio­när, lebens­fremd und auto­ri­tär. Neben der Vater-Mut­ter-Kind-Fami­lie gibt es eine brei­te Palet­te von (nicht nur fami­lia­len Lebens­for­men), die durch das frei­heit­li­che Fami­li­en­bild abge­wer­tet und dis­kri­mi­niert werden.

Fami­lie ist auch nicht die Keim­zel­le der Gesell­schaft. Wäre sie das, so wäre Gesell­schaft ein Groß­clan, in dem inzes­tuö­se Ver­wandt­schafts­be­zie­hun­gen das ver­bin­den­de Ele­ment sind. Fami­li­en bil­den sich inner­halb von Gesell­schaf­ten und nicht Gesell­schaf­ten durch Familien.

Dass die FPÖ der Ehe zwi­schen Mann und Frau eine Vor­rang­stel­lung ein­räumt und gleich­ge­schlecht­li­che Ehen, auch ein eige­nes Rechts­in­sti­tut (Part­ner­schaft) ablehnt, weist auf ihre Homo­pho­bie hin. Die Rea­li­tät hat die FPÖ mitt­ler­wei­le weit über­holt: Es gibt nicht nur das eige­ne Rechts­in­sti­tut der ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft, son­dern dank Ver­fas­sungs­ge­richts­hof auch die Ehe für alle.

Wir beken­nen uns zur Vor­rang­stel­lung der Ehe zwi­schen Mann und Frau als beson­de­re Form des Schut­zes des Kin­des­wohls. Nur die Part­ner­schaft von Mann und Frau ermög­licht unse­rer Gesell­schaft Kin­der­reich­tum. Ein eige­nes Rechts­in­sti­tut für gleich­ge­schlecht­li­che Bezie­hun­gen leh­nen wir ab.

Die Betreu­ung von Kin­dern soll nach Vor­stel­lung der FPÖ inner­halb der Fami­li­en statt­fin­den und bis zum Schul­ein­tritt durch Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen ermög­licht wer­den. Außer­fa­mi­liä­re Betreu­ung (Krip­pen, Kin­der­gär­ten, Hor­te) wird als „staat­li­che Ersatz­maß­nah­me“ abge­wer­tet. Unaus­ge­spro­chen weist die­ses Fami­li­en­bild pri­mär den Frau­en die Rol­le der Betreue­rin zu, was auch in der For­de­rung, Fami­li­en im Steu­er­sys­tem als Wirt­schafts­ge­mein­schaft zu betrach­ten, zum Aus­druck kommt (das wäre eine Abkehr von der Indi­vi­du­al­be­steue­rung und damit die steu­er­li­che Auf­wer­tung der Alleinverdienerfamilie).

Verweise

Das sehr all­ge­mein gehal­te­ne Par­tei­pro­gramm der FPÖ aus 2011 ent­hält bei wei­tem nicht alle in der FPÖ vor­han­de­nen rechts­extre­men Posi­tio­nen. Wir ver­wei­sen dazu auf

Fußnoten

1 Das Sicher­heits­ver­spre­chen des Bio­lo­gis­mus kann neben der Ver­ant­wor­tungs­ab­schie­bung auf
Sün­den­bö­cke als bedeu­tends­ter Pull-Fak­tor des Rechts­extre­mis­mus ange­se­hen werden.
2 Die Tat­sa­che, dass sich die FPÖ seit 2011 auch in ihrem Par­tei­pro­gramm wie­der zur „deut­schen Volks­ge­mein­schaft“ bekennt, stellt ein wich­ti­ges Argu­ment für deren Cha­rak­te­ri­sie­rung als rechts­extrem dar.
3 Gemäß sei­ner bio­lo­gis­ti­schen Grund­hal­tung ver­wirft der Rechts­extre­mis­mus die Unter­schei­dung zwi­schen bio­lo­gi­schem (sex) und sozia­lem Geschlecht (gen­der).
4 Offe­ner Revi­sio­nis­mus (etwa in Form der Leug­nung der Gift­gas­mas­sen­mor­de in den Lagern) und unver­blüm­te Gut­hei­ßung des Natio­nal­so­zia­lis­mus kenn­zeich­nen den Neo­na­zis­mus, was ihn auch in die­sem Fall als radi­ka­li­sier­ten Rechts­extre­mis­mus ausweist.
5 Die­ser basiert jedoch nicht auf einer ega­li­tä­ren Posi­ti­on, viel­mehr ist er als instru­men­tell (gegen die gera­de herr­schen­den Eli­ten gerich­tet) zu cha­rak­te­ri­sie­ren (vgl. Pries­ter 2012).
6 Die­se Mora­li­sie­rung steht jedoch unter a- oder anti-mora­li­schem Leit­mo­tiv, wie es sich etwa in der per­ma­nen­ten Abwer­tung von Gut­men­schenaus­drückt.
7 Micha­el Wildt: Volk, Volks­ge­mein­schaft, AfD. Ver­lag des Ham­bur­ger Insti­tuts für Sozi­al­for­schung, Ham­burg 2017.