Du interessiert sich für Gerichtsprozesse und würdest dir gerne öfter welche ansehen und davon berichten? Hier findest du einige hilfreiche Tips, die du bei einem Besuch vor Gericht berücksichtigen solltest.
Termine finden
Grundsätzlich sind alle Verhandlungen, die das Strafrecht betreffen, öffentlich, das heißt, du kannst in der Regel im Vorfeld rausfinden, an welchem Tag bei welchem Gericht welche Delikte verhandelt werden. Eine Ausnahme stellen beispielsweise sehr persönliche Vernehmungen zum intimen Lebensbereich von Opfern, Angeklagten oder Zeug_innen dar, bei denen die Öffentlichkeit teilweise oder gänzlich ausgeschlossen werden kann. Nicht alle Gerichte in Österreich veröffentlichen jedoch ihre Verhandlungstermine im Internet und so gibt es einige, wo eins persönlich hingehen und anstehende Termine erfragen bzw. aus einer Liste raussuchen muss.
Wir veröffentlichen am Ende jeder Woche (frühestens am Freitag) auf Twitter die uns bekannten Prozesstermine und ‑orte der nachfolgenden Woche. Dort kannst du daher mitverfolgen, welche Prozesse bevorstehen und dich ggfs. für eine Prozessbeobachtung entscheiden.
Um rauszufinden, was für dich spannend sein könnte, bekommst du hier einen Einblick in die Liste der Delikte des österreichischen Strafrechts. „Stoppt die Rechten” interessiert sich vor allem für Strafrechtsprozesse das Verbotsgesetz sowie Verhetzung betreffend. Das bedeutet aber nicht, dass Rechte/Rechtsextreme und Neonazis ausschließlich wegen solcher Delikte angeklagt werden. Ein Blick in die bisherige Berichtserstattung von „Stoppt die Rechten” verdeutlicht, dass es auch immer wieder zu Anklagen wegen Nötigung, Beleidigung, illegalem Waffenbesitz oder auch wegen versuchten Mordes gekommen ist.
Vor der Anreise zum Gericht
Überlege dir gut, was du in deinen Rucksack/deine Tasche packst, denn du wirst beim Zutritt zum Gericht durchsucht. Waffen jeglicher Art (und sei es nur ein Butter- oder Taschenmesser oder Pfefferspray) sollten in jedem Fall zu Hause gelassen werden, aber auch sonstige gefährliche Gegenstände oder Flüssigkeiten (selbst Parfumes u.ä.). Von mitgebrachten Getränken muss in der Regel ein Schluck genommen werden, um sicher zu gehen, dass sich keine problematischen Flüssigkeiten in den Gefäßen befinden. Nimm am besten nur das Nötigste mit, je weniger es zu durchsuchen gibt, desto schneller kommst du durch die Kontrollen.
Plane genügend Zeit ein, oftmals dauern Kontrollen länger als erwartet und dann kommst du zu spät zum Prozess, und es fehlen dir relevante Informationen.
Wenn du vorhast, den Prozess mit einem Notebook zu dokumentieren, lohnt es sich, sich über folgende Aspekte Gedanken zu machen: Wie lange reicht meine Akkulaufzeit, welche Möglichkeiten habe ich, meinen Laptop-Akku wieder aufzuladen oder die Akkuzeit verlängern? Wie lange ist der Prozess anberaumt? Brauche ich eventuell eine Ablöse? Wenn ich meinen Computer hochfahre: Welche für andere einsehbare Informationen über mich tauchen auf (Benutzer*innenname, Bildschirmhintergrundsfoto …)? Kann jemand neben oder hinter dir mitschauen, was du auf deinem Bildschirm hast?
Erstelle eine Liste mit Abkürzungen, damit du schneller mitschreiben und dich danach besser orientieren kannst. (zB: 1.Ri: erste*r Richter*in, Z1: erste*r Zeug*in, StA: Staatsanwält*in …)
Während der Verhandlung
Insbesondere bei Terminen, bei denen Rechtsextreme und Neonazis vor Gericht stehen, kannst du dir nie sicher sein, wer sonst noch zum Prozess kommt. So kann es einerseits vorkommen, dass Neonazis auch im Publikum vertreten sind und eventuell auch einschüchternd wirken, andererseits könnte aber auch jemand vom Verfassungsschutz anwesend sein, um zu beobachten, wer teilnimmt. Überlege dir gut, worüber du mit wem vor Ort sprichst! Achte zudem darauf, wer rund um dich Platz genommen, wenn du dich beispielsweise auf deinem Laptop, deinem Mailprogramm, deinen Socialmedia-Profilen etc. einloggst.
In der Strafprozessordnung (§ 228, Absatz 4 StPO) steht festgeschrieben, dass „Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und ‑übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte […] unzulässig“ sind. Das bedeutet, dass du während der Verhandlung keine Aufnahmen machen darfst. Einem Gespräch mit der Pressestelle des Wiener Landesgerichts zufolge gilt diese Untersagung bis zum „Aufruf der Sache“, d.h. bis zur Verhandlungseröffnung durch die/den Richter_in, welche auch gänzliches Verbot aussprechen können. Ob Aufnahmen außerhalb des Gerichtssaals erlaubt sind, obliegt dem Hausrecht des/der jeweiligen Präsidenten/Präsidentin des zuständigen Gerichts und kann sich auch von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Live-Ticker aus dem Gerichtssaal (z.B. über Twitter) sind grundsätzlich nicht verboten, können aber jederzeit von den anwesenden Richter*innen untersagt werden.
Für das Prozessprotokoll ist es hilfreich, mehrere Phasen der Verhandlung zu unterscheiden:
+) Vor Beginn/vor dem Gerichtssaal: In manchen Fällen lohnt es sich Augen und Ohren offen zu halten, da eventuell für den Prozess spannende Details bereits kurz vor Beginn der Verhandlung geschehen könnten.
+) Prozessbeginn: Eröffnung durch den/die vorsitzende Richter*in, Vereidigung der Geschworenen, Aufnahme der Daten des/der Angeklagten, Verlesung der Anklageschrift,
+) Beweisaufnahme: Aussagen von Angeklagten und Zeug*innen sowie andere Beweisunterlagen
+) bei Geschworenengerichten: durch die Richter_innen gestellte Fragen, die von den Geschworenen (mit ja oder nein) beantwortet werden sollen
+) Plädoyers: durch die Staatsanwaltschaft sowie den/die Verteidiger*innen
+) Urteilsverkündung (mündlich)
+) Urteilsbegründung (schriftlich)
+) nach dem Prozess: Reaktionen auf das Urteil
Beachte, dass die Urteilsfindung der Geschworenen manchmal auch recht lange (mehrere Stunden!) dauern kann!
Worauf muss ich achten? Was könnte für die Analyse relevant sein?
- Mitschreiben der Beginn und Schlusszeiten der Verhandlung schafft Orientierung über die Dauer
- Wo wird wann was mit wem (in welcher Instanz) verhandelt?
- Wieviele Richter*innen (w/m)? Wieviele Geschworene (m/w)? Wieviele schwören und wieviele geloben
- möglichst genau Fakten mitschreiben, Zahlen, Daten, Namen …
- auch nonverbale Kommunikation berücksichtigen wie Mimik, Gesten, Sprache, Emotionen ….
- Was wird nicht gesagt bzw. explizit ausgesprochen, schwingt aber mit?
- (Interpretative) Anmerkungen zu Beweisführungsstrategien? Entlastungsstrategien?
- Sind Vertreter*innen anderer Medien anwesend?
Nach der Verhandlung
Bedenke, dass sich Neonazis und andere Rechtsextreme, die bei der Verhandlung anwesend waren, ebenso auf dem Nachhauseweg befinden wie du und eine Begegnung außerhalb des Gerichts unangenehm sein könnte.
Achte darauf, deine Protokolle auf sichere und für andere nicht gefährdende Art und Weise abzuspeichern.
„Stoppt die Rechten” und „Prozessreport” freuen sich, wenn du uns dein Protokoll zukommen lässt.
Was muss ich bei einem Prozessbericht beachten?
Auf „Stoppt die Rechten” gibt es die Möglichkeit, (kurze) Berichte zu Verhandlungen der oben genannten Delikte zu veröffentlichen. Solltest du Interesse an einer solchen Veröffentlichung haben, schreib bitte zeitnah ein Email an [email protected]
Für einen Prozessbericht solltest du beachten, dass der Bericht wirklich nur prägnant die wichtigsten Fakten zusammenfasst und keine Nacherzählung des kompletten Prozessverlaufs beinhaltet.
Beachte, dass in der Anklage formulierte Vorwürfe erst bewiesen werden müssen und die Angeklagten unschuldig sind, so lange nichts Gegenteiliges bewiesen wurde. Es ist daher ratsam, bislang nicht durch Beweise belegte Themen der Verhandlung im Konjunktiv zu formulieren.
Ältere Verurteilungen, die im Prozess zur Sprache kommen, dürfen dem/der Angeklagten nicht vorgeworfen werden.
Grundsätzlich gelten für die Angeklagten Persönlichkeitsschutzrechte: Das bedeutet, dass Namen abgekürzt (z.B. Andreas B.) und Auskünfte, die auf die genaue Identität der Person schließen lassen (z.B. der 18-jährige Bäcker aus Steyr), bei einer Veröffentlichung vermieden werden sollten. Eine Ausnahme stellen Personen dar, die von öffentlichem Interesse sind, beispielsweise bekannte Neonazis wie Gottfried Küssel, Personen mit politischen Funktionen … Ebenso fallen unter den Persönlichkeitsschutz des/der Angeklagten und aller erwähnten Personen Informationen über den sehr persönlichen Lebensbereich wie Krankheiten, Schulden, etc.
Eine Bewertung der jeweiligen Strafen ist angesichts der durchwegs unterschiedlich ausfallenden Höhe bei ähnlichen Delikten nicht immer einfach und muss nicht notwendiger Weise in einem Prozessbericht vorkommen.
Eine Interpretation der Beweis- bzw. Entlastungsstrategien, der Glaubwürdigkeit der Zeug_innen, der Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie Informationen, die über den Prozess hinaus recherchiert wurden, sollten ebenfalls sorgfältig geprüft werden, machen jedoch einen guten Bericht aus.
Prozessberichte sollten keine Diskussion von Argumenten für oder gegen das Verbotsgesetz beinhalten, da es dazu bereits Texte auf „Stoppt die Rechten” gibt.
Ein Urteil ist nach seiner (mündlichen) Verkündung nicht automatisch rechtskräftig und haben Angeklagte und Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das bedeutet, dass bei der Veröffentlichung von Schuldsprüchen angemerkt werden muss, ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht.
➡️ Beispiele für Prozessberichte findest du hier.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung ➡️ Kontaktdaten. Selbstverständlich garantieren wir volle Anonymität!