Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen

Wollen Sie eine Sachver­halts­darstel­lung ein­brin­gen, also den jew­eili­gen Sachver­halt doku­men­tieren und ein­er Behörde zur Ken­nt­nis brin­gen, sind bei poten­tiell straf­baren Inhal­ten aus dem Inter­net bes­timmte Dinge zu berück­sichti­gen. Wir haben einen Leit­faden erstellt, was bei Anfer­ti­gung ein­er Sachver­halts­darstel­lung zu beacht­en ist.

Grund­sät­zlich gilt: Vor­fälle kön­nen bei jed­er Polizei­di­en­st­stelle gemeldet wer­den, denn diese sind verpflichtet, mögliche Delik­te an die jew­eils zuständi­ge Stelle weit­erzuleit­en. Für Delik­te wie Hate­speech, Ver­het­zung und Ver­stöße gegen das Ver­bots- und/oder Abze­ichenge­setz gibt es eine Rei­he von Meldestellen, die Vor­fälle doku­men­tieren, gegebe­nen­falls zur Anzeige brin­gen oder auch bera­tend tätig sind. Eine Über­sicht find­en Sie hier.

Sachver­halts­darstel­lun­gen kön­nen – wenn der/die Urhe­berIn des Delik­ts und dessen/deren Wohnort bekan­nt ist – gle­ich an jene Stelle adressiert wer­den, die für die Bear­beitung zuständig sind, das ist in der Regel die zuständi­ge Staat­san­waltschaft bzw. beim Abze­ichenge­setz die zuständi­ge Bezirk­shaupt­mannschaft oder das mag­is­tratis­che Bezirksamt.

Es ist nicht möglich, Sachver­halts­darstel­lun­gen bei Staat­san­waltschaften elek­tro­n­isch einzubrin­gen, Sie müssen das entwed­er postal­isch oder per Fax machen. Elek­tro­n­is­che Dateien kön­nen nur via USB-Stick­/CD beigelegt bzw. geschickt wer­den. Inwieweit die App Ban­hate zur Mel­dung von Has­s­post­ings und anderen straf­baren Inhal­ten effizient ist, kön­nen wir derzeit noch nicht sagen. (Erfahrungs­berichte aber gerne an uns: [email protected])

Eine Sachver­halts­darstel­lung zu Inhal­ten aus dem Inter­net, ins­beson­dere zu Post­ings, sollte die Tat möglichst genau doku­men­tieren, Voraus­set­zung dafür ist aber eine fachgerechte Sicherung der Postings/Kommentare.

Anhand nach­fol­gen­der Beispiele zeigen wir exem­plar­isch, wie eine Sachver­halts­darstel­lung ausse­hen könnte:

Auf­bau:
1. Adressierung und Betr­e­ff: Sie kön­nen Ihre Namen nen­nen, die Darstel­lung aber auch anonym einbringen.
2. Sachver­halt: Nicht Sie selb­st stellen die Straf­barkeit fest, son­dern Sie ersuchen die zuständi­ge Behörde, den dargestell­ten Sachver­halt auf eine eventuelle Straf­barkeit zu überprüfen.
Falls Sie ein Prob­lem mit der Ein­schätzung haben, wonach der Inhalt angezeigt wer­den kann und ob er über­haupt strafrechtlich rel­e­vant sein kön­nte, helfen wir Ihnen gerne bei ein­er Ein­schätzung: [email protected] oder via PN auf unser­er Face­book-Seite: https://www.facebook.com/stopptdierechten/

Infor­ma­tion zum Ver­het­zungspara­graf (§283 StGB) 
Infor­ma­tion zum Verbotsgesetz
Infor­ma­tion zum Abzeichengesetz

  1. Screen­shots
  2. ev. Anführung der Beila­gen (wie CD, USB-Stick)
Svd Adressierung

Sachver­halts­darstel­lung: Adressierung

Svd Schilderung des Sachverhalts

Sachver­halts­darstel­lung: Schilderung des Sachverhalts

Screenshot des angzeigten Postings (Beispiel für mutmaßliche Verhetzung)

Screen­shot des angzeigten Post­ings (Beispiel für mut­maßliche Verhetzung)

Sachverhaltsdarstellung: Adressierung, Anzeige nach § 283 StGB (Verhetzung) und nach dem Verbotsgesetz

Sachver­halts­darstel­lung: Adressierung, Anzeige nach § 283 StGB (Ver­het­zung) und nach dem Verbotsgesetz

Sachverhaltsdarstellung: Links und Screenshots (Beispiele für mutmaßliche Verhetzung)

Sachver­halts­darstel­lung: Links und Screen­shots (Beispiele für mut­maßliche Verhetzung)

Sachverhaltsdarstellung: Links und Screenshots (Beispiele zu mutmaßlicher Verhetzung)

Sachver­halts­darstel­lung: Links und Screen­shots (Beispiele zu mut­maßlich­er Verhetzung)

Sachverhaltsdarstellung: Links und Screenshots (Beispiele für mutmaßlichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz)

Sachver­halts­darstel­lung: Links und Screen­shots (Beispiele für mut­maßlichen Ver­stoß gegen das Verbotsgesetz)