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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ried im Innkreis: Schlechte Zeiten für Wandernazis

Das Ein­zugs­ge­biet des Lan­des­ge­rich­tes Ried umfasst die Bezir­ke Brau­nau, Ried und Schär­ding, also das Inn­vier­tel. Man möch­te mei­nen, dass die Aus­las­tung des Gerichts im Bereich NS-Wie­der­be­tä­ti­gung allein durch auto­chtho­ne Inn­viert­ler aus­rei­chend gewähr­leis­tet ist. Wenn sich dann auch noch Orts­frem­de, gewis­ser­ma­ßen „Wan­der­na­zis“, im Inn­vier­tel ein­schlä­gig betä­ti­gen, dann ist eine gewis­se Stren­ge angesagt.

14. Feb. 2023
Landesgericht Ried (Foto: Endstation Rechts Bayern)
Landesgericht Ried (Foto: Endstation Rechts Bayern)

Keine ganz negative Zukunft für Neonazi?

Die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (1.2.23) wei­sen in ihrem Bericht über den Pro­zess gegen Patrick Z. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung den Bezirk Schär­ding als Wohn­ge­gend aus. Auf Face­book ist er noch nicht aus Wels um- und wegg­zo­gen. Auch geis­tig nicht. Sei­ne letz­te Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz hat er jeden­falls noch 2015 in Wels kas­siert, ver­mut­lich auch die ande­ren 15 Vor­stra­fen. Ende Jän­ner stand er vor den Geschwo­re­nen in Ried, weil sich bei ihm wie­der eini­ges ange­sam­melt hatte:

Bei einer Haus­durch­su­chung wur­de im Fit­ness­raum des Man­nes ein gerahm­tes Foto von Adolf Hit­ler sicher­ge­stellt. Zudem habe er laut Ankla­ge sei­ne Täto­wie­run­gen mit SS-Runen auf dem Bauch und Ober­arm öffent­lich zur Schau gestellt. Auf einem Foto ist der Beschul­dig­te mit Sym­bo­len der Waf­fen-SS zu sehen. Das Bild hat er im Som­mer 2019 selbst auf Face­book gepos­tet. Damit nicht genug: An Bekann­te soll der 39-Jäh­ri­ge Bild­da­tei­en mit NS-Bezug wei­ter­ge­schickt haben. Unter ande­rem ein Bild von Hit­ler und dem Ein­gang des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Ausch­witz. Der Text: „Tes­ten macht frei.” Damit dürf­te der 39-Jäh­ri­ge wohl auf sei­ne ganz eige­ne Wei­se sei­nen Pro­test gegen die Coro­na-Maß­nah­men aus­ge­drückt haben. (nachrichten.at)

Z. bekennt sich zwar schul­dig, will aber schon seit Jah­ren kein Neo­na­zi mehr sein. Sei­ne Bewäh­rungs­hel­fe­rin sieht das etwas dif­fe­ren­zier­ter: „Ich glau­be, er will etwas ändern (…), daher sehe ich die Zukunft nicht ganz nega­tiv.“

Wir wür­den Z. drin­gend emp­feh­len, unter ande­rem auch sei­nen Face­book-Account zu ändern – nicht nur den Wohn­ort, son­dern vor allem sei­ne Freun­de, von denen etli­che in der Hard­core-Neo­na­zi-Sze­ne zuhau­se sind bzw. waren („Objekt 21“ usw.). Die Geschwo­re­nen befan­den den Ange­klag­ten in allen Fra­gen ein­stim­mig für schul­dig. Das Straf­aus­maß wur­de mit 21 Mona­ten Haft, davon sie­ben unbe­dingt, bemes­sen und ist bereits rechtskräftig.

Patrick Z.: Posting mit angebl. Wikingerspruch und Triskelen (Screenshot FB)
Patrick Z.: Pos­ting mit angebl. Wikin­ger­spruch und Tris­kelen (Screen­shot FB)

Kerzen für Adolf

Damit zum nächs­ten Pro­zess, der grö­ße­re Auf­merk­sam­keit erregt hat. Am 6. Febru­ar stan­den zwei Neo­na­zis vor dem Rie­der Lan­des­ge­richt, die gemein­sam schon eini­ge Jah­re Haft aus ein­schlä­gi­gen Grün­den im Gepäck haben. Wobei der Älte­re, Peter Meidl, sei­nen alters­mä­ßi­gen Vor­teil (69) nur ein­ge­schränkt umset­zen konn­te, weil in Deutsch­land, von wo er nach Brau­nau gepil­gert ist, die Stra­fen in der Regel deut­lich nied­ri­ger aus­fal­len als in Öster­reich. Der Jün­ge­re, Mar­co H., von Vor­arl­berg nach Nie­der­ös­ter­reich migriert, arbei­tet seit Jah­ren jeden­falls flei­ßig dar­an, den alters­mä­ßi­gen Vor­teil von Peter zu kom­pen­sie­ren. Sei­ne Ver­ur­tei­lung 2016 nach dem Ver­bots­ge­setz fiel wegen der Ein­schrän­kun­gen für jun­ge Erwach­se­ne noch mil­de aus. Mitt­ler­wei­le ist H. zum Neo­na­zi-Hans­dampf in vie­len Gas­sen Ost­ös­ter­reichs mutiert, taucht in ver­schie­dens­ten Zusam­men­hän­gen und Gegen­den auf – und eben am 20. April 2022 auch in Brau­nau am Inn.

Peter Meidl auf FB: "Aktivist bei NPD"
Peter Meidl auf FB: „Akti­vist bei NPD”

Da pil­ger­ten sie bei­de hin, der Peter aus Bay­ern und der Mar­co aus dem Osten, um sich vor Hit­lers Geburts­haus für ein brau­nes Fan­pu­bli­kum zu prä­sen­tie­ren. Der Jün­ge­re durf­te Ker­zerl am Fens­ter­ban­kerl plat­zie­ren, der Älte­re konn­te die­sen ergrei­fen­den Moment zum 133. Geburts­tag ihres Lieb­lings foto­gra­fisch fest­hal­ten. Vor Gericht gab’s dann Mim­i­mi von H.: „Ich beken­ne mich nicht schul­dig, ich woll­te weder Hit­ler noch die NS-Zeit ver­herr­li­chen und außer­dem habe ich die Ker­zen ja gar nicht ange­zün­det, son­dern nur hin­ge­stellt, dann bin ich auf die ande­re Stra­ßen­sei­te gewech­selt.“ (nachrichten.at, 7.2.23)

Marco H. deponiert gerne Kerzen (Screenshot FB)
Mar­co H. depo­niert ger­ne Ker­zen (Screen­shot FB)

Peter Meidl, der seit dem Som­mer 21 nach zwei­ein­halb Jah­ren Haft wie­der viel Tages­frei­zeit hat­te, ver­such­te sich in einer ande­ren Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie. Sein Ver­hält­nis zu Hit­ler und dem Natio­nal­so­zia­lis­mus woll­te er mit einer Art Sucht­ver­hal­ten ver­ständ­lich zu machen: „‚Frü­her habe ich mir fast jeden Tag im Fern­se­hen einen Film über Hit­ler ange­se­hen.‘ Dadurch wer­de man qua­si zu einem sol­chen Gedan­ken­gut hin­ge­steu­ert. Fast stolz berich­te­te der 69-Jäh­ri­ge, dass er im ver­gan­ge­nen Som­mer nicht zum Kehl­stein­haus am Ober­salz­berg gefah­ren sei.“ (nachrichten.at)

Der Pil­ger­fahrt nach Brau­nau konn­te er aller­dings nicht wider­ste­hen, obwohl ihn der Jün­ge­re vor­her noch gewarnt habe: „In Öster­reich sind die Stra­fen här­ter als in Deutsch­land.“ (endstation-rechts.de, 7.2.23) Für H. war das anschei­nend so etwas wie eine Mut­pro­be. Das hat er nun davon: drei Jah­re unbe­dingt. Auch M. hät­te drei Jah­re Zeit, um sei­ne brau­ne Sucht aus­zu­ku­rie­ren, wenn die Straf­hö­he hält und er von Deutsch­land aus­ge­lie­fert wür­de – denn frei­wil­lig wird er kaum zur Haft anrü­cken. Bei­de Urtei­le waren am Ende der Ver­hand­lung noch nicht rechts­kräf­tig. Das lag aber nicht an H.s Mut­ter, die im Gericht­saal noch einen gro­ßen Auf­tritt hin­leg­te, gegen die Jus­tiz pol­ter­te und dabei fast kollabierte.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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