Rückblick KW 17 (Teil 2): Die FPÖ liefert täglich

Es ver­geht mitt­ler­wei­le kaum ein Tag, an dem nicht Skan­da­le aus der FPÖ publik wür­den. Wie­der ein­mal trat die FPÖ NÖ mit ihren spe­zi­el­len Pos­ten­ver­ga­ben her­vor. Im blau­en Hot­spot Graz kehr­te mit Eustac­chio einer der Haupt­be­schul­dig­ten im FPÖ-Finanz­skan­dal auf die poli­ti­sche Büh­ne zurück – wäh­rend sein Vor­gän­ger auf­grund neu­er mas­si­ver Vor­wür­fe als Gemein­de­rat das Feld geräumt hat.

3. Mai 2024

Steuergeld für den Verschwörungsideologen Rutter?

Der rechts­extre­me Agi­ta­tor und Ex-Poli­ti­ker Mar­tin Rut­ter hat einer Recher­che des „pro­fil“ zufol­ge För­der­geld aus dem nie­der­ös­ter­rei­chi­schen „Hilfs­fonds für Coro­na-Fol­gen“ – also Steu­er­geld – geneh­migt bekommen.

30. Apr 2024

Hardcore-Neonazismus auf Telegram

Eini­ge der Nazi-Grup­pen und ‑Kanä­le auf Tele­gram (TG), in denen die Ange­klag­te aktiv war, sind zwar nicht mehr online, aber auf TG wach­sen täg­lich neue nach. Vor dem Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg muss­te sich am 19.4. die 24-jäh­ri­ge Nadi­ne W. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, weil sie – nicht nur auf TG – über einen Zeit­raum von meh­re­ren Jah­ren NS-Dreck gepos­tet hatte.

29. Apr 2024

Rechtsextreme „Einzelfälle“ im Bundesheer ab Sommer 2020

Der Stan­dard-Jour­na­list Mar­kus Sulz­bach­er hat die rechts­extre­men „Ein­zel­fäl­le“ im Bun­des­heer seit Juli 2021 (bis Stand 4.6.22) zusam­men­ge­tra­gen. Wir haben die Lis­te ergänzt und aktua­li­siert. Es sind 32 Fäl­le seit Juni 2020, dabei ist davon aus­zu­ge­hen, dass nicht alle bekannt gewor­den sind. (Stand 2.5.24) Die Auf­lis­tung erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.

20. Apr 2024

Chronik der rechtsextremen Vorfälle bei der Polizei ab Herbst 2020

Bis August 2020 hat­ten wir unse­re Chro­nik der rechts­extre­men Vor­fäl­le bei der Poli­zei zwi­schen 2010 und 2020 geführt. Hier folgt eine Aktua­li­sie­rung von Herbst 2020 bis Febru­ar 2024 mit bis­lang 26 Vor­fäl­len. (Stand 20.4.24) Die Auf­lis­tung erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.