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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Hardcore-Neonazismus auf Telegram

Eini­ge der Nazi-Grup­pen und ‑Kanä­le auf Tele­gram (TG), in denen die Ange­klag­te aktiv war, sind zwar nicht mehr online, aber auf TG wach­sen täg­lich neue nach. Vor dem Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg muss­te sich am 19.4. die 24-jäh­ri­ge Nadi­ne W. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, weil sie – nicht nur auf TG – über einen Zeit­raum von meh­re­ren Jah­ren NS-Inhal­te gepos­tet hatte.

29. Apr. 2024
Neonazismus auf Telegram (Symbolbild; Verpixelung SdR)
Neonazismus auf Telegram (Symbolbild; Verpixelung SdR)

Waffen und widerwärtiger Antisemitismus auf Telegram

Auf­ge­flo­gen ist Nadi­ne W., nach­dem sie einer aus­län­di­schen Behör­de auf­ge­fal­len war. Die Ange­klag­te lebt zwar in Öster­reich, hat aber auch einen Wohn­sitz in Deutsch­land. In einer der zahl­rei­chen Neo­na­zi-Grup­pen, in denen sie teil­wei­se auch als Admi­nis­tra­to­rin aktiv war, sind Bil­der von Waf­fen auf­ge­taucht – das war dann für die deut­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den der Anlass zum Ein­grei­fen. Auf dem Weg zu ihrem Arbeits­platz in Nie­der­ös­ter­reich wur­de W. vom Ein­satz­kom­man­do Cobra fest­ge­nom­men. Bei der Haus­durch­su­chung wur­den Unmen­gen an Mate­ria­li­en beschlag­nahmt: mehr als 600 Chat-Nach­rich­ten, über 7.200 Text­da­tei­en und Vide­os muss­ten aus­ge­wer­tet und doku­men­tiert wer­den. In einem der sicher­ge­stell­ten Vide­os ist die Exe­ku­ti­on eines Man­nes zu sehen – Titel des Vide­os: „Fag­got Jew“ (deutsch: Judenschwuchtel).

Seit 2016 war sie in Neo­na­zi-Krei­sen in ihrer deut­schen Hei­mat aktiv, erklärt die Ange­klag­te vor Gericht. Damals war sie 16, leb­te in einem Ort, der für sei­ne Neo­na­zi-Knei­pe über die Lan­des­gren­zen hin­aus berüch­tigt ist, und zog dann mit 22 Jah­ren nach Öster­reich zu ihrem Freund, mit dem sie im Kel­ler sei­nes Eltern­hau­ses leb­te. Dort fand dann auch die Haus­durch­su­chung statt, die eine beson­ders pikan­te Note dadurch erhal­ten hat, weil der Vater des Freun­des ein Poli­zei­be­am­ter ist. Damit nicht genug: Die Waf­fe, eine Glock, mit der W. in ihren TG-Grup­pen geprotzt hat­te, gehör­te dem Vater des Freun­des. Der wur­de des­we­gen auch ange­zeigt und diver­sio­nell abgefertigt.

Dar­aus ergibt sich, dass Nadi­ne W. nicht nur wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern auch wegen eines Ver­ge­hens nach dem Waf­fen­ge­setz ange­klagt war. Und dann noch wegen § 282a StGB – Gut­hei­ßung einer ter­ro­ris­ti­schen Straf­tat. Sie hat­te näm­lich auch noch ein Foto des Rechts­ter­ro­ris­ten Bren­ton Tar­rant, dem Atten­tä­ter von Christ­church, mit „Love Bren­ton“ und Sti­ckern gepostet.

Vor Gericht geständig

Die Ange­klag­te war vom Anfang der Ermitt­lun­gen weg koope­ra­tiv und bekann­te sich auch vor Gericht zu allen ihr vor­ge­wor­fe­nen Ankla­ge­punk­ten schul­dig und ein­sich­tig. Seit eini­ger Zeit absol­viert sie ein Aus­stiegs­pro­gramm und hat nach eige­nen Anga­ben sämt­li­che Neo­na­zi-Kon­tak­te abge­bro­chen. Per­sön­lich habe sie aus den diver­sen Grup­pen ohne­hin nie­man­den gekannt. Dem Rich­ter ist aber auf­ge­fal­len, dass sie zu einem sehr auf­fäl­li­gen Wie­ner Neo­na­zi-Skin, Mario F., Kon­takt hat­te. W. erklärt das damit, dass sie ihn über Insta­gram ken­nen­ge­lernt und dann auch ein­mal getrof­fen habe. Sein Name sei ihr zu die­sem Zeit­punkt nicht bekannt gewe­sen. In dem Gespräch habe er mit sei­ner Neo­na­zi-Ein­stel­lung ziem­lich dick auf­ge­tra­gen, wor­auf sie aber „nicht ange­sprun­gen“ sei.

Ihre Grün­de, war­um sie mit 16 in die Neo­na­zi-Sze­ne hin­ein­ge­schlit­tert ist, kann W. eben­so wenig erklä­ren wie ihre spä­te­ren inten­si­ven Akti­vi­tä­ten in TG-Grup­pen wie „Deut­sche Natio­nal­so­zia­lis­ten“, „Waf­fen-SS-Chat“ oder „White Race“. Ihre Ver­tei­di­ge­rin ver­sucht es mit der sozia­len Iso­la­ti­on, in der sie sich in Öster­reich in der Kel­ler­woh­nung mit einem Freund, der auch kaum prä­sent war, befun­den habe. So sei sie immer mehr in eine Par­al­lel­welt abge­glit­ten, die ihr schein­bar Aner­ken­nung und Zuge­hö­rig­keit gebo­ten habe.

In einer ihrer Chat-Nach­rich­ten hat­te sie geschrie­ben: „Wenn die Poli­zei mein Han­dy fin­det, wer­de ich lebens­lang ein­ge­sperrt.“ Das war dann kei­nes­wegs so. Nach kla­rem Schuld­spruch ver­häng­te das Gericht eine beding­te Haft­stra­fe von 15 Mona­ten. Bei­de Sei­ten stimm­ten dem Urteil zu, sodass es bereits rechts­kräf­tig ist.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Rechtsterrorismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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