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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 6/23 (Teil 1): Prozesse

Eine Rei­he äußerst glimpf­li­cher Urtei­le, angeb­li­che Ahnungs­lo­sig­keit über das Ver­bots­ge­setz und Alko­ho­lis­mus präg­ten die Pro­zes­se der letz­ten Woche. Ein Lin­zer war von gro­ben Gedächt­nis­lü­cken befal­len, einem Pon­gau­er gefällt alles, was alt ist – und damit auch Nazi-Devo­tio­na­li­en und Waf­fen –, ein Tiro­ler war besof­fen und ein Wie­ner hat­te einen Hass auf alle(s). Nur eine Nie­der­ös­ter­rei­che­rin fand ohne Umschwei­fe, es sei gerecht­fer­tigt, Migran­ten pau­schal zu diffamieren.

15. Feb. 2023
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Linz: Kom­mu­ni­ka­ti­on im Freundeskreis
Pon­gau-Salz­burg: „Sam­mel­lei­den­schaft”
Inns­bruck: Im Suff eine brau­ne Whats­App-Grup­pe erstellt
Wien: Einen Hass gehabt
Sol­len­au-Wie­ner Neustadt/NÖ: Diver­si­on nach Verhetzung

Linz: Kom­mu­ni­ka­ti­on im Freundeskreis

Ein Schul­wart ist am Lin­zer Lan­des­ge­richt in einem Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz glimpf­lich davon­ge­kom­men. Für elf Bil­der mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt, die er in einer Chat­grup­pe über fast vier Jah­re hin­weg geteilt hat­te, kas­sier­te er die Min­dest­stra­fe über zwölf Mona­te bedingt. Die Erklä­rung sei­nes Ver­tei­di­gers, dass sein Man­dant nur die Kom­mu­ni­ka­ti­on im Freun­des­kreis auf­recht erhal­ten hät­te wol­len und zudem nicht gewusst habe, dass sei­ne Pos­tings straf­bar sei­en, dürf­te die Geschwo­re­nen nicht über­zeugt haben. Etwas skur­ril ver­lief die Befra­gung des Ange­klag­ten, denn der war von Gedächt­nis­lü­cken befal­len und konn­te sich so an sei­ne von ihm stam­men­den Bil­der nicht erin­nern. Er habe sie erst bei der Poli­zei gese­hen, gab er an. Nach­dem die Rich­te­rin sei­ne brau­nen Ergüs­se vor­ge­tra­gen hat­te, schüt­tel­te er den Kopf und frag­te: „Und das soll ich gewe­sen sein?“ Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab.

Wir dan­ken unse­ren Lin­zer Prozessbeobachter*innen!

Pon­gau-Salz­burg: „Sam­mel­lei­den­schaft”

Er habe eine Sam­mel­lei­den­schaft, er habe nicht gewusst, dass das straf­bar sei und über­haupt: „Mir gefällt ein­fach alles, was alt ist.“ (krone.at, 8.2.23) So lau­te­ten die Erklä­run­gen eines 80-jäh­ri­gen Pon­gau­ers, bei dem im Juli 2022 im Zuge einer Haus­durch­su­chung NS-Devo­tio­na­li­en (wie einen Dolch mit Haken­kreuz, Wein­fla­schen mit Hit­ler-Eti­kett, eine Hit­ler-Büs­te und NS-Bücher) und ein Waf­fen­ar­se­nal gefun­den wurden.

Das über­zeug­te offen­bar die Geschwo­re­nen, die den Pon­gau­er zu den Ankla­ge­punk­ten kur­zer­hand frei­spra­chen. Das Urteil ist bereits rechts­kräf­tig. Für die Ver­stö­ße gegen das Waf­fen- und Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz – bei dem Mann wur­den u.a. Kara­bi­ner, Flin­ten, Dol­che, Säbel und Kriegs­ma­te­ri­al, dar­un­ter drei teils angeb­lich noch schar­fe Flak-Patro­nen und eine Wer­fer­gra­na­te aus dem Ers­ten Welt­krieg sicher­ge­stellt – kam es offen­bar nicht ein­mal zu einem Pro­zess. Der Pen­sio­nist erhielt eine Diversion.

Inns­bruck: Im Suff eine brau­ne Whats­App-Grup­pe erstellt

Und wie­der ein­mal wur­de Alko­hol­kon­sum als Erklä­rung für Wie­der­be­tä­ti­gung stra­pa­ziert – dies­mal vor dem Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt, wo sich ein 38-Jäh­ri­ger ver­ant­wor­ten muss­te. Vor sechs Jah­ren habe 

der bereits stark Alko­ho­li­sier­te an einem Abend eine Whats­App-Grup­pe [erstellt] und war fort­an offi­zi­ell deren Admi­nis­tra­tor. Schön­heits­feh­ler: Als Grup­pen­bild dien­te ein Por­trät von Adolf Hit­ler. Auch der Name der Grup­pe „33–45DR” ist so leicht zu ent­schlüs­seln wie die Zah­len­fol­ge „88” — er steht für „1933 bis 1945 Deut­sches Reich“. (…) Dazu waren auch fünf sei­ner von 2017 bis 2018 gesen­de­ten Pos­tings auf ewig abge­spei­chert. Sie sind weder geist­reich noch wit­zig, dafür aber straf­bar. So fir­miert Adolf Hit­ler über der deut­schen Ex-Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel. Text: „Gute Zei­ten, schlech­te Zei­ten.” Bei­text zu einer Kap­pe mit SS-Toten­kopf: „Lie­be Flücht­lin­ge. An die­sen Müt­zen erken­nen Sie Ihre Sach­be­ar­bei­ter.“ (Tiro­ler Tages­zei­tung, 10.2.23, S. 6)

Die Geschwo­re­nen ent­schie­den ein­stim­mig für schul­dig, der Tiro­ler fass­te zehn Mona­te beding­te Haft und eine Geld­stra­fe von 6.000 Euro aus. (Ob das Urteil rechts­kräf­tig ist, ist dem Bericht der TT nicht zu entnehmen.)

Wien: Einen Hass gehabt

Er woll­te Flücht­lin­ge in den Kamin schi­cken, hat Figu­ren wie Adolf Eich­mann, Rein­hard Heyd­rich und „Onkel Dol­fi“ her­bei­ge­wünscht, dazu mehr­fach von unter­schied­li­chen Beschimp­fun­gen beglei­tet die Tötung von Muslim*innen und Peo­p­le of Color ein­ge­for­dert. Vom Rich­ter dazu befragt, gab der 45-jäh­ri­ge Alex­an­der H. an, „einen Hass“ auf alle(s) gehabt zu haben. Die Pos­tings hat­te er bereits 2016 ver­fasst, 2017 wur­den sie ange­zeigt. Erwischt wur­de der Wie­ner, der ein abge­bro­che­nes Jus-Stu­di­um hin­ter sich hat, erst vier Jah­re spä­ter: Er konn­te nicht gefun­den wer­den, weil er eine Bruch­lan­dung in die Obdach­lo­sig­keit hin­ge­legt hat­te. 

In sei­nem Schluss­wort bit­tet H. die Geschwo­re­nen noch­mals um Ent­schul­di­gung, eine mil­de Stra­fe und ver­weist auf sei­ne dama­li­gen schwie­ri­gen Lebens­um­stän­de. Die ankla­ge­kon­for­me ein­stim­mi­ge Ver­ur­tei­lung zu 20 Mona­ten beding­ter Haft akzep­tiert er eben­so wie die Staats­an­wäl­tin, die Ent­schei­dung ist daher rechts­kräf­tig. (derstandard.at, 10.2.23)

Sol­len­au-Wie­ner Neustadt/NÖ: Diver­si­on nach Verhetzung

Freund­lich bedient wur­de eine 60-jäh­ri­ge Nie­der­ös­ter­rei­che­rin aus Sol­len­au, die sich in Wie­ner Neu­stadt zu einer ver­het­zen­den Äuße­rung erklä­ren muss­te. „Sie soll auf der Face­book­sei­te ‚Wir wäh­len FPÖ‘ mit rund 35.000 Fol­lo­wern gepos­tet haben: ‚Migrant ist für mich das fal­sche Wort, wenn dann Schma­rot­zer und Täter.‘“ (heute.at, 7.2.23)

Obwohl sich die Ange­klag­te als nicht schul­dig bekann­te – mit der Begrün­dung, das sei ihre pri­va­te Mei­nung – soll ihr Fall „nun diver­sio­nell erle­digt wer­den. Die Beschul­dig­te zahlt einen Pau­schal­be­trag und nach einer Pro­be­zeit wird das Ver­fah­ren gegen die Pen­sio­nis­tin ein­ge­stellt – die 60-Jäh­ri­ge bleibt somit unbe­schol­ten.“ (heute.at)

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