Im umfassenden Strafverfolgungskomplex gegen die rechtsextreme Gruppe „Bandidos“ kam es in Ried am Innkreis zu einer weiteren Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.
Ein 32-jähriges Mitglied der Motorrad-Rockergruppierung „Bandidos“ wurde am 15.4. wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte M.Ö. – wie der bereits ebenfalls wegen Wiederbetätigung verurteilte Michael K. Mitglied des Schweizer Chapter Thun – versandte mehrere Bilder und ein Video mit NS-glorifizierenden Inhalten. Im Zuge von Hausdurchsuchungen im Juni 2023 konnte eine große Anzahl an Waffen- und NS-Devotionalien bei der Rockergruppe sichergestellt werden; seither ist auch klar, dass sich Neonazis vom ehemaligen Objekt 21 mit den „Bandidos“ zusammengetan haben. In dem umfassenden Strafverfolgungskomplex kam es seither auch schon zur Verurteilung von zwei Hauptbeschuldigten.
„Die Bandidos haben offenbar generell eine große Affinität zur Zeit des Nationalsozialismus. Heute wird ein kleiner Teil dieser großen Causa aufgearbeitet“, sagte Staatsanwalt Alois Ebner in seinem Eingangsplädoyer zu den Geschworenen. Der Beschuldigte, dem weitere Verfahren, unter anderem wegen Waffenbesitz, drohen, gestand, die Bilder verschickt zu haben. „Es war ein Blödsinn“, sagte er immer und immer wieder zum vorsitzenden Richter Josef Lautner. (nachrichten.at, 16.4.24)
Schutzbehauptung „Satire“
Der bisher unbescholtene Mann sprach vor Gericht von „Satire“, er sei „noch nie rechts“ gewesen. Unter dem verschickten Material war neben Hitler-Bildern auch das Bild eines Bandido-Shirts mit Reichsadler darauf. Ähnliche Bilddateien wurden am Handy des Mannes gefunden, waren aber nicht Teil der Anklage, da er sie nicht verbreitete hatte.
Das Urteil der Geschworenen von einem Jahr bedingter Haft war einstimmig und ist noch nicht rechtskräftig.
In den kommenden Monaten werden weitere Prozesse, unter anderem wegen Drogenhandel, Waffenbesitz oder Wiederbetätigung, gegen Mitglieder des Motorradclubs Bandidos folgen. Auch auf den 32-Jährigen wartet noch ein Prozess wegen Drogenhandels. (nachrichten.at)
Ö.s Beteuerungen, „noch nie rechts“ gewesen zu sein, sind nicht nur angesichts seiner bereits nach dem Verbotsgesetz verurteilten Neonazi-Kumpanen wenig glaubhaft, sondern widersprechen auch dem, was „Stoppt die Rechten“ beim Screening seines Facebook-Accounts feststellen musste: Likes für Ö.s Postings kommen sogar aus der deutschen Hardcore-Neonaziszene.