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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt

Er war Teil jener Grup­pe rund um den Ban­di­do-Neo­na­zi­kom­plex, die letz­ten Som­mer hoch­ge­gan­gen ist. Manu­el Ö. muss­te sich in der letz­ten Woche in Ried nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Dort behaup­te­te er kühn, nie rechts gewe­sen zu sein.

24. Apr. 2024

Im umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex gegen die rechts­extre­me Grup­pe „Ban­di­dos“ kam es in Ried am Inn­kreis zu einer wei­te­ren Ver­ur­tei­lung nach dem Verbotsgesetz.

Ein 32-jäh­ri­ges Mit­glied der Motor­rad-Rocker­grup­pie­rung „Ban­di­dos“ wur­de am 15.4. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te Manu­el Ö. – wie der bereits eben­falls wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­te Micha­el K. Mit­glied des Schwei­zer Chap­ter Thun – ver­sand­te meh­re­re Bil­der und ein Video mit NS-glo­ri­fi­zie­ren­den Inhal­ten. Im Zuge von Haus­durch­su­chun­gen im Juni 2023 konn­te eine gro­ße Anzahl an Waf­fen- und NS-Devo­tio­na­li­en bei der Rocker­grup­pe sicher­ge­stellt wer­den; seit­her ist auch klar, dass sich Neo­na­zis vom ehe­ma­li­gen Objekt 21 mit den „Ban­di­dos“ zusam­men­ge­tan haben. In dem umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex kam es seit­her auch schon zur Ver­ur­tei­lung von zwei Haupt­be­schul­dig­ten.

„Die Ban­di­dos haben offen­bar gene­rell eine gro­ße Affi­ni­tät zur Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus. Heu­te wird ein klei­ner Teil die­ser gro­ßen Cau­sa auf­ge­ar­bei­tet“, sag­te Staats­an­walt Alo­is Ebner in sei­nem Ein­gangs­plä­doy­er zu den Geschwo­re­nen. Der Beschul­dig­te, dem wei­te­re Ver­fah­ren, unter ande­rem wegen Waf­fen­be­sitz, dro­hen, gestand, die Bil­der ver­schickt zu haben. „Es war ein Blöd­sinn“, sag­te er immer und immer wie­der zum vor­sit­zen­den Rich­ter Josef Laut­ner. (nachrichten.at, 16.4.24)

Schutzbehauptung „Satire“

Der bis­her unbe­schol­te­ne Mann sprach vor Gericht von „Sati­re“, er sei „noch nie rechts“ gewe­sen. Unter dem ver­schick­ten Mate­ri­al war neben Hit­ler-Bil­dern auch das Bild eines Ban­di­do-Shirts mit Reichs­ad­ler dar­auf. Ähn­li­che Bild­da­tei­en wur­den am Han­dy des Man­nes gefun­den, waren aber nicht Teil der Ankla­ge, da er sie nicht ver­brei­te­te hatte.

Das Urteil der Geschwo­re­nen von einem Jahr beding­ter Haft war ein­stim­mig und ist noch nicht rechtskräftig.

In den kom­men­den Mona­ten wer­den wei­te­re Pro­zes­se, unter ande­rem wegen Dro­gen­han­del, Waf­fen­be­sitz oder Wie­der­be­tä­ti­gung, gegen Mit­glie­der des Motor­rad­clubs Ban­di­dos fol­gen. Auch auf den 32-Jäh­ri­gen war­tet noch ein Pro­zess wegen Dro­gen­han­dels. (nachrichten.at)

Ö.s Beteue­run­gen, „noch nie rechts“ gewe­sen zu sein, sind nicht nur ange­sichts sei­ner bereits nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teil­ten Neo­na­zi-Kum­pa­nen wenig glaub­haft, son­dern wider­spre­chen auch dem, was „Stoppt die Rech­ten“ beim Scree­ning sei­nes Face­book-Accounts fest­stel­len muss­te: Likes für Ö.s Pos­tings kamen sogar aus der deut­schen Hardcore-Neonaziszene.

Update 19.2.25: Laut Erwäh­nung im Pro­zess am 19.2.25 fiel das end­gül­ti­ge Straf­maß auf 18 Mona­te aus.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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