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Bandido-Rocker wegen Wiederbetätigung verurteilt

Am 29. Juni 2023 kam es zu einem rie­si­gen Fund an Waf­fen und NS-Devo­tio­na­li­en im Umfeld der „Ban­di­dos“ und einer ehe­ma­li­gen „Objekt 21“-Führungsperson. Am 7.2.2024 saß Micha­el K. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wels – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und meh­re­rer Ver­ge­hen nach dem Waffengesetz.

15. Feb 2024
Prozess von Bandido Michael K. in Wels 7.2.24 (© SdR)
Prozess von Bandido Michael K. in Wels 7.2.24 (© SdR)

Der 39-jäh­ri­ge Ange­klag­te gilt als (ehe­ma­li­ger) Chef der öster­rei­chi­schen „Ban­di­dos“, die sich unter ande­rem beim Neo­na­zi Manu­el S. getrof­fen hat­ten. Im Pro­zess ging es um Grup­pen­chats auf Tele­gram und Whats­App. K. hin­ter­ließ in der Grup­pe „The Mexi­can AT“ zwei Haken­kreu­ze, admi­nis­trier­te die Grup­pe „Just Good Old Boys“ für des­sen Grup­pen­lo­go aus­ge­rech­net zwei SS-Runen gewählt wur­den. Dort war auch der Neo­na­zi Manu­el S. Mit­glied; der Ange­klag­te behaup­te­te, sich mitt­ler­wei­le von sei­nem frü­he­ren Nach­barn distan­ziert zu haben.

Die raue Bandido-Vergangenheit 

Micha­el „Mike“ K. ist kein unbe­schrie­be­nes Blatt. Zwei Vor­stra­fen hat er in Öster­reich kas­siert: 2013 und 2016 wegen Ver­ge­hen nach dem Waf­fen- und dem Sucht­mit­tel­ge­setz. Ob er sich im aktu­el­len Kom­plex noch wegen Ver­ge­hen nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz ver­ant­wor­ten muss, ist aktu­ell nicht klar. Sicher ist aller­dings, dass Micha­el K. in der Schweiz noch ein Beru­fungs­ver­fah­ren vor sich hat. 2022 war er in Bern erst­in­stanz­lich wegen ver­such­ter schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu einer Haft­stra­fe von drei­ein­halb Jah­ren und einem Lan­des­ver­weis für acht Jah­re ver­ur­teilt wor­den. Er soll mit einem ver­steif­ten Elek­tro­ka­bel 15-mal auf den Kopf eines Riva­len der „Hells Angels“ ein­ge­schla­gen haben. Dabei soll er auch einen Schlag­ring ver­wen­det haben, bis sein Opfer zu Boden ging.

Kirtagsklumpert-Schlagring

Die Schwei­zer Epi­so­de war in Wels kein The­ma, aber um einen sicher­ge­stell­ten Schlag­ring ging es auch dort. Den schil­der­te Micha­el K. jedoch als „Kir­tags­klum­pert“, mit dem man sich eher selbst ver­let­zen kön­ne. Vor sei­nem schlag­kräf­ti­gen Wir­ken in der Schweiz war Micha­el K. übri­gens in Spa­ni­en aktiv – beim Chap­ter Mala­ga der „Ban­di­dos“.

Im Vor­feld sei­ner Ver­hand­lung gab sich K. durch und durch unschul­dig. In einem Inter­view mit den „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (20.10.23) beteu­er­ten die bei­den Ban­di­dos „Joe“ und „Mike“, dass sie den Waf­fen­dea­ler Erwin H. nicht ken­nen wür­den, mit Waffen(handel) nichts zu tun hät­ten, mit Sucht­gift­han­del sowie­so nicht. Die Bezeich­nung „Rechts­ro­cker“ wie­sen die bei­den Män­ner eben­so ent­rüs­tet zurück wie den Vor­wurf des Rechts­extre­mis­mus. Einen Höhe­punkt der Liti­ga­ti­on-PR stell­te die Ant­wort auf die Fra­ge, ob es denn Mit­glie­der mit NS-Tat­toos gebe, da: Das ist bei uns nicht erlaubt. Wenn jemand so etwas hat, muss es über­tä­to­wiert werden.”

NS-Kampfrune im Gesicht

Super­sau­ber also? Nicht ganz. Micha­el K. ist mit einer Tyr-Rune – im NS als Kampfru­ne bezeich­net – beim Pro­zess auf­ge­taucht. Das scheint nie­man­dem auf­ge­fal­len zu sein und war auch zuvor kein Gegen­stand der Ermitt­lun­gen, obwohl die Rune in sei­nem Gesicht deut­lich zu erken­nen ist. Die acht sicher­ge­stell­ten Nazi-Bücher sei­en bloß Über­bleib­sel vom Groß­va­ter, der mitt­ler­wei­le in einem ande­ren Teil des Hau­ses lebt. Nach­dem nur die zwei Aus­ga­ben von „Mein Kampf“ expli­zit in der Ankla­ge­schrift auf­ge­führt waren und man sich für die ande­ren Fund­stü­cke weni­ger inter­es­sier­te, wur­den letzt­end­lich auch nur die­se ange­klagt. Hin­zu kam trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots der Besitz einer Pis­to­le und eines Revol­vers, also zwei Schuss­waf­fen der Kate­go­rie B. Nicht ange­klagt, aber kurz the­ma­ti­siert, wur­den auch wei­te­re Fund­stü­cke im Kel­ler des Ange­klag­ten: unter ande­rem eine Reichs­kriegs­flag­ge, ein Foto eines Unbe­kann­ten mit Hit­ler­gruß sowie unzäh­li­ge Songs der Neo­na­zi-Bands „Stahl­ge­wit­ter“ und Sturmgewehr“. 

Die jüngs­te Reform des Ver­bots­ge­set­zes sorg­te auch in die­sem Fall für einen gerin­ge­ren Straf­rah­men. Der Pro­zess ende­te mit einer nicht rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung zu zehn Mona­ten bedingt und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 1.440 Euro. Nur für den Besitz der bei­den Aus­ga­ben von Hit­lers „Mein Kampf“ erfolg­te ein Freispruch.

Von der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, über die im Nach­feld der Haus­durch­su­chun­gen im Som­mer 2023 sei­tens der Behör­den gespro­chen wur­de (hoch­ge­fähr­li­ches Zusam­men­spiel von Rockern und Neo­na­zis), war in den bis­he­ri­gen Pro­zes­sen nicht die Rede – auch nicht im Fall von Micha­el K..

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!