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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Objekt 21: Speedy wegen Speed vor Gericht

Bei Gericht ist der Spee­dy vom Objekt 21 mitt­ler­wei­le ein alter Bekann­ter. Rou­ti­niert zog er am 20.10. in den Schwur­ge­richts­saal des Lan­des­ge­richts Ried im Inn­kreis ein, begrüß­te sei­ne Spe­zis. Eine Geschwo­re­nen­ver­hand­lung? Noch nicht! Dies­mal stand Manu­el S. (43) „nur“ wegen des Ver­ge­hens nach § 27 Sucht­mit­tel­ge­setz (SMG) bzw. Ver­bre­chens nach § 28a SMG vor dem Rich­ter. Der gro­ße Krach wegen mut­maß­li­cher kri­mi­nel­ler Koope­ra­ti­on mit den Ban­di­dos steht mög­li­cher­wei­se noch bevor.

24. Okt. 2023
Landesgericht Ried (© prozess.report)
Landesgericht Ried (© prozess.report)

Wie vie­le Jah­re sei­nes blü­hen­den Lebens hat der „Spee­dy“ eigent­lich schon hin­ter Git­tern ver­bracht? Eini­ge sind es gewiss, was sich auch aus der Anzahl sei­ner Ein­trä­ge im Straf­re­gis­ter (7) erah­nen lässt. Der Rich­ter erin­nert auch sofort dar­an, dass er den Spee­dy zuletzt im März 2021 mit 24 Mona­ten bedingt abge­fer­tigt hat: Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz und Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz. Damals hat­te ihn der Rich­ter mit den Wor­ten, „Wenn wir zwei uns wie­der­se­hen, kann es kra­chen“, war­nend ver­ab­schie­det. Der Rich­ter ist des­halb nicht wirk­lich amu­sed, weil der Spee­dy die­se War­nung und die ver­gleichs­wei­se mil­de Stra­fe kom­plett igno­riert hat.

Spee­dy hat die War­nung näm­lich zum Anlass genom­men, um gleich dar­auf wie­der straf­fäl­lig zu wer­den, so der Rich­ter. Dies­mal eben, weil er Sucht­mit­tel nicht nur beses­sen, son­dern in nicht gerin­gen Men­gen auch ver­tickt hat. Sein Spitz­na­me aus alten O‑21-Zei­ten lei­tet sich wohl auch aus die­ser Pro­fes­si­on ab. Sei­ne Abneh­mer waren vor­zugs­wei­se eben­falls „Ein­schlä­gi­ge“: Neo­na­zis und sol­che, die auf dem Weg dort­hin bei den Dro­gen hän­gen­ge­blie­ben sind.

Weil das Sucht­mit­tel­ge­setz so kon­stru­iert ist, dass sich die Straf­hö­he (unter ande­rem) nach Men­ge und Inten­si­tät des Wirk­stof­fes bemisst, wur­de vor Gericht ordent­lich gefeilscht. Spee­dy wur­de aller­dings als Ein­zel­tä­ter behan­delt und letzt­end­lich ver­ur­teilt. Sei­ne Ver­bin­dung (und die eini­ger ande­rer Neo­na­zis rund um Objekt 21) mit den Ban­di­dos spiel­te in der Ver­hand­lung kei­ne Rol­le. Das ist bemer­kens­wert, nach­dem dabei auch wegen des Ver­dachts einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung ermit­telt wird.

Wenn aber der Spee­dy sei­nen Sucht­mit­tel­han­del im Rah­men einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung betrie­ben hät­te, dann wäre das Straf­aus­maß wohl um das Drei­fa­che höher gewe­sen. So aber wur­de er mit einer Frei­heits­stra­fe von 18 Mona­ten unbe­dingt abge­fer­tigt, die „beding­te“ Haft­stra­fe aus 2021 nicht in eine unbe­ding­te umge­wan­delt, son­dern nur die Bewäh­rungs­frist auf fünf Jah­re ver­län­gert. Die beschlag­nahm­ten Ein­nah­men aus dem Sucht­mit­tel­ver­kauf in der Höhe von 3.250 Euro wur­den für ver­fal­len erklärt. Nach einer Stun­de war die Ver­hand­lung beendet.

Die Ver­tei­di­gung akzep­tier­te das Urteil sofort, die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab. Das Urteil war des­halb noch nicht rechts­kräf­tig. Unklar ist, ob und wann wir den Spee­dy wie­der vor Gericht sehen.

Update 10.1.24: Der Staats­an­walt hat gegen das ver­häng­te Straf­maß beru­fen. Das OLG Linz erhöh­te am 9.1.24 die Stra­fe auf 24 Mona­te unbe­dingt.

FB-Account "Speedy von Stein" (Mit Stein ist die Justizanstalt Stein gemeint, in der Manuel S. einsaß)
FB-Account „Spee­dy von Stein” (Mit Stein ist die Jus­tiz­an­stalt Stein gemeint, in der Manu­el S. einsaß)

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Suchtmittelgesetz

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