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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Objekt 21: Speedy wegen Speed vor Gericht

Bei Gericht ist der Speedy vom Objekt 21 mittlerweile ein alter Bekannter. Routiniert zog er am 20.10. in den Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Ried im Innkreis ein, begrüßte seine Spezis. Eine Geschworenenverhandlung? Noch nicht! Diesmal stand Manuel S. (43) „nur“ wegen des Vergehens nach § 27 Suchtmittelgesetz (SMG) bzw. Verbrechens nach § 28a SMG vor dem Richter. Der große Krach wegen mutmaßlicher krimineller Kooperation mit den Bandidos steht möglicherweise noch bevor.

24. Okt. 2023
Landesgericht Ried (© prozess.report)
Landesgericht Ried (© prozess.report)

Wie viele Jahre seines blühenden Lebens hat der „Speedy“ eigentlich schon hinter Gittern verbracht? Einige sind es gewiss, was sich auch aus der Anzahl seiner Einträge im Strafregister (7) erahnen lässt. Der Richter erinnert auch sofort daran, dass er den Speedy zuletzt im März 2021 mit 24 Monaten bedingt abgefertigt hat: Vergehen nach dem Waffengesetz und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz. Damals hatte ihn der Richter mit den Worten, „Wenn wir zwei uns wiedersehen, kann es krachen“, warnend verabschiedet. Der Richter ist deshalb nicht wirklich amused, weil der Speedy diese Warnung und die vergleichsweise milde Strafe komplett ignoriert hat.

Speedy hat die Warnung nämlich zum Anlass genommen, um gleich darauf wieder straffällig zu werden, so der Richter. Diesmal eben, weil er Suchtmittel nicht nur besessen, sondern in nicht geringen Mengen auch vertickt hat. Sein Spitzname aus alten O-21-Zeiten leitet sich wohl auch aus dieser Profession ab. Seine Abnehmer waren vorzugsweise ebenfalls „Einschlägige“: Neonazis und solche, die auf dem Weg dorthin bei den Drogen hängengeblieben sind.

Weil das Suchtmittelgesetz so konstruiert ist, dass sich die Strafhöhe (unter anderem) nach Menge und Intensität des Wirkstoffes bemisst, wurde vor Gericht ordentlich gefeilscht. Speedy wurde allerdings als Einzeltäter behandelt und letztendlich verurteilt. Seine Verbindung (und die einiger anderer Neonazis rund um Objekt 21) mit den Bandidos spielte in der Verhandlung keine Rolle. Das ist bemerkenswert, nachdem dabei auch wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird.

Wenn aber der Speedy seinen Suchtmittelhandel im Rahmen einer kriminellen Vereinigung betrieben hätte, dann wäre das Strafausmaß wohl um das Dreifache höher gewesen. So aber wurde er mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten unbedingt abgefertigt, die „bedingte“ Haftstrafe aus 2021 nicht in eine unbedingte umgewandelt, sondern nur die Bewährungsfrist auf fünf Jahre verlängert. Die beschlagnahmten Einnahmen aus dem Suchtmittelverkauf in der Höhe von 3.250 Euro wurden für verfallen erklärt. Nach einer Stunde war die Verhandlung beendet.

Die Verteidigung akzeptierte das Urteil sofort, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil war deshalb noch nicht rechtskräftig. Unklar ist, ob und wann wir den Speedy wieder vor Gericht sehen.

Update 10.1.24: Der Staatsanwalt hat gegen das verhängte Strafmaß berufen. Das OLG Linz erhöhte am 9.1.24 die Strafe auf 24 Monate unbedingt.

FB-Account "Speedy von Stein" (Mit Stein ist die Justizanstalt Stein gemeint, in der Manuel S. einsaß)
FB-Account „Speedy von Stein“ (Mit Stein ist die Justizanstalt Stein gemeint, in der Manuel S. einsaß)

Danke an prozess.report für Beobachtung und Bericht!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Suchtmittelgesetz

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