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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Höbart, die zweite: Schuldspruch

Zwei­te Run­de am 19.10.23 am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt für den neben­be­ruf­li­chen Gene­ral­se­kre­tär des Team HC Stra­che und Gemein­de­rat der Lis­te FPÖ-Frei­heit­li­che und Unab­hän­gi­ge Gun­trams­dorf, Chris­ti­an Höbart. Der stand bereits eine Woche zuvor wegen des Ver­dachts der Ver­let­zung eines Amts­ge­heim­nis­ses vor Gericht (SdR berich­te­te). Der Rich­ter woll­te noch wei­te­re Zeug*innen befra­gen, die jedoch kaum zu neu­en Erkennt­nis­sen bei­tra­gen konnten.

24. Okt. 2023
Christian Höbart vor Gericht (© SdR)
Christian Höbart vor Gericht (© SdR)

Es war ein auf­wen­di­ger Pro­zess, um dem Ver­dacht der Ver­let­zung eines Amts­ge­heim­nis­ses durch den Team-Stra­che-Funk­tio­när und Gun­trams­dor­fer FPÖ-Man­da­tar (ja, das geht anschei­nend wirk­lich!) nach­zu­ge­hen. Zwölf Zeug*innen waren am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag gela­den, von denen zehn auch tat­säch­lich per­sön­lich aus­sag­ten. Dabei sind schon am ers­ten Pro­zess­tag ins­ge­samt sie­ben Zeu­gen ein­ver­nom­men wor­den und dadurch, so der Rich­ter in sei­ner Urteils­be­grün­dung, die wesent­li­chen Fak­ten her­aus­ge­ar­bei­tet worden.

Die Fak­ten: Als die Gemein­de Gun­trams­dorf über Bau­aus­schuss und Gemein­de­vor­stand im Sep­tem­ber 2021 eine Bau­sper­re und neue Tei­lungs­plä­ne für eine gro­ße Lie­gen­schaft vor­be­rei­tet, um eine mas­si­ve Bebau­ung (und damit ver­bun­den hohe Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne) abzu­wen­den, wird der Gemein­de­rat Höbart aktiv, ruft sei­nen Part­ner Mar­kus Pospich­al an und wird mit dem beim Archi­tek­ten vor­stel­lig, damit der drin­gend neue Bau­plä­ne erstellt, bevor der Gemein­de­rat tagt und die Bau­sper­re ver­hängt. Höbart als Gemein­de­rat weiß von dem geplan­ten Beschluss, der nicht öffent­lich ist. Höbart erhält aber auch – so wie Pospich­al – ein Hono­rar vom Eigen­tü­mer der Lie­gen­schaft. Weil er sein Wis­sen über den geplan­ten Beschluss dem Eigen­tü­mer mit­teilt, hat der einen Vor­teil. Es war daher auch in gewis­ser Wei­se kon­se­quent, dass Höbart nicht wie der Rest sei­ner Frak­ti­on und alle ande­ren Frak­tio­nen, also SPÖ, ÖVP, Grü­ne und Neos, im Gemein­de­rat dann für die Bau­sper­re und neue Tei­lungs­plä­ne stimmt, son­dern sich der Stim­me enthielt.

Der Rich­ter spricht Chris­ti­an Höbart der Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses für schul­dig und ver­ur­teilt ihn zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten. In sei­ner Urteils­be­grün­dung streif­te der Rich­ter auch die Foli­en­tei­che des Gra­fen­wör­ther ÖVP-Bür­ger­meis­ters und die Wie­ner Klein­gar­ten-Umwid­mun­gen im SPÖ-Bereich: Es sol­le nicht der Ein­druck ent­ste­hen, dass Poli­ti­ker sich alles rich­ten kön­nen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2016 ist Höbart einer Ankla­ge wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung nur dadurch ent­gan­gen, indem er eine ihm vom Bezirks­ge­richt Möd­ling ange­bo­te­ne Diver­si­on akzep­tiert hat.

Dan­ke an prozess.report für Beob­ach­tung und Bericht!

➡️ Ex-FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter Höbart vor Gericht

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