FPÖ-Höbart erhält Diversion

Der FPÖ-Abge­ord­nete Chris­t­ian Höbart, der spätestens seit 2014 durch seinen Sager über Asyl­wer­ber auf­fäl­lig gewor­den ist, die er als „Erd- und Höh­len­men­schen“ beze­ich­net hat­te, muss sich nicht wegen Urkun­den­fälschung vor Gericht ver­ant­worten. Das Bezirks­gericht Mödling hat dem Angeklagten Höbart ein Ange­bot zur außerg­erichtlichen Diver­sion unter­bre­it­et, das dieser annahm, weil der Aus­gang des Strafver­fahrens – so Höbart — nicht abse­hbar wäre.

Während die FPÖ NÖ, die ziem­lich zeit­gle­ich auch noch die Causa FPÖ Steinakirchen klären musste, in ihrer Stel­lung­nahme noch ein­mal die junge Kan­di­datin anzu­patzen ver­suchte, deren Unter­schrift in der Kan­di­datInnen­erk­lärung ein­deutig gefälscht wurde, gab sich Höbart in sein­er Erk­lärung soft:

Um diese Angele­gen­heit, deren Aus­gang in einem Strafver­fahren nicht abse­hbar gewe­sen wäre und die mein­er Orts­gruppe und mir schon lange im Magen liegt, zu bere­ini­gen, übernehme ich als Ortsparteiob­mann dafür die Ver­ant­wor­tung und werde im Gegen­zug als Aus­gle­ich im Rah­men der Diver­sion mit gemein­nütziger Mith­il­fe bei ein­er sozialen Organ­i­sa­tion der All­ge­mein­heit etwas zurück­geben.” (APA)

Die Gratiszeitung „heute“, die am Fre­itag, 16.12.2016 darüber berichtete, schreibt von 180 gemein­nützi­gen Stun­den, die Höbart ver­richt­en muss, damit er der Gerichtsver­hand­lung entgeht.

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