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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ried/OÖ: Der NW Braunau wurde verurteilt

Sich dumm stel­len, ist eine bekann­te Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie. Sie ist nicht ver­bo­ten, aber auch nicht immer wirk­sam. Für Micha­el M. (27) aus dem Bezirk Brau­nau, der sich am 20.12.2016 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis ver­ant­wor­ten muss­te, war sie jeden­falls nicht erfolg­reich. Das war aber eigent­lich abzu­se­hen, denn man kann es auch über­trei­ben mit der zur Schau gestell­ten oder tat­säch­li­chen Dummheit.

21. Dez. 2016

Als im August 2015 unga­ri­sche „Blood & Honour“-Neonazis dem Hit­ler-Geburts­haus einen klei­nen Besuch abstat­te­ten, war dort nicht nur der Ver­fas­sungs­schutz anwe­send, son­dern auch Micha­el M., der sich für die Kame­ra­den aus Ungarn pas­send aus­ge­stat­tet hat­te. Er trug ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Mit erho­be­ner Hand nazi­fi­ziert“. Wie die „OÖN“ (20.12.16) in ihrem Bericht fest­hal­ten, woll­te der Ange­klag­te laut eige­ner Aus­sa­ge damit ein „poli­ti­sches Zei­chen“ set­zen: „Im Nach­hin­ein gese­hen sei das, wie auch die Begrü­ßung des unga­ri­schen Neo­na­zis, eine Dumm­heit gewe­sen.“

Da ist sie, die Dumm­heit, dies­mal in der Vari­an­te der ein­ge­stan­de­nen. Die ande­re Vari­an­te kommt zum Tra­gen, als der Ange­klag­te die „Blood & Honour“-Neonazis als „eine völ­lig unpo­li­ti­sche Sache“ bezeich­net. Ver­mut­lich hat er sich genau des­halb mit sei­nem T‑Shirt vor das Hit­ler-Geburts­haus gestellt.

Als er zu den Sti­ckern mit der Auf­schrift „NS-Zone, Deutsch­land Mul­ti­kul­ti – wir blei­ben braun” gefragt wird, die er zwar in gro­ßer Stück­zahl gekauft, aber nie­nie! geklebt haben will (obwohl sei­ne Fin­ger­prints auf der Kle­be­flä­che eines Sti­ckers gefun­den wur­den), lacht er bei sei­ner Ant­wort auf die Fra­ge, an wen er die Sti­cker wei­ter­ge­ben habe: „Das wer­de ich ihnen nicht sagen, das ist ja logisch.” (OÖN) Das ist die dümms­te Vari­an­te von Dumm­heit: das Gericht bzw. die Geschwo­re­nen für dumm ver­kau­fen zu wollen.

M. hat das in der Ver­hand­lung mehr­mals ver­sucht. Als ihm das Kle­ben von Sti­ckern am Sol­da­ten­fried­hof Hasel­bach vor­ge­wor­fen wur­de, will er’s wie­der nicht gewe­sen sein. Dabei gibt es auf sei­nem Han­dy Fotos mit vor­her-nach­her. Auch sonst wur­de eini­ges gefun­den bei ihm: CDs mit Haken­kreuz am Cover, eine Öster­reich-Fah­ne mit Haken­kreuz, Hit­ler-Pics in vie­len Vari­an­ten und ein Bade­zim­mer mit Haken­kreu­zen. Die Anklä­ge­rin wirft ihm dann noch vor, dass er sich in deut­schen bzw. genau­er baye­ri­schen Neo­na­zi-Foren her­um­ge­trie­ben habe.

Selt­sa­mer­wei­se tauch­te sei­ne Akti­vi­tät für die Face­book-Sei­te „NW Brau­nau“ im Früh­jahr 2016 in der Ankla­ge gar nicht auf. Dabei hat er sich dort wirk­lich Mühe gege­ben, als Nazi auf­zu­fal­len. Nach sei­nen Anga­ben vor Gericht war er zu die­ser Zeit aber schon wesent­lich „ruhi­ger“ gewe­sen, weil mitt­ler­wei­le Vater. Die­se Erzäh­lung pass­te weder zu sei­nen Akti­vi­tä­ten als „Natio­na­ler Wider­stand Brau­nau“ noch zu sei­nem Auf­tritt bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me im Mai 2016, wo er wie­der mit ein­schlä­gi­ger Klei­dung ange­tanzt kam.

M.M. spielt gern mit NS-Symbolen (Triskele) und Zahlen.
M.M. spielt gern mit NS-Sym­bo­len (Tris­ke­le) und Zahlen.

Danach war aller­dings Pau­se. Ende für den „NW Brau­nau“ auf Face­book und auch Schluss mit sei­nem per­sön­li­chen FB-Pro­fil. Die Geschwo­re­nen kauf­ten M.s Erzäh­lun­gen jeden­falls nicht ab und spra­chen ihn in den drei Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig schul­dig. Das Urteil, 15 Mona­te bedingt, ist noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich der Ange­klag­te Bedenk­zeit erbat. Hof­fent­lich nutzt er sie und auch die Zeit danach.

➡️ Brau­nau-Rie­d/OÖ: Natio­na­ler Wider­ständ­ler vor Gericht

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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