Als im August 2015 ungarische „Blood & Honour“-Neonazis dem Hitler-Geburtshaus einen kleinen Besuch abstatteten, war dort nicht nur der Verfassungsschutz anwesend, sondern auch Michael M., der sich für die Kameraden aus Ungarn passend ausgestattet hatte. Er trug ein T‑Shirt mit der Aufschrift „Mit erhobener Hand nazifiziert“. Wie die „OÖN“ in ihrem Prozessbericht festhalten, wollte der Angeklagte laut eigener Aussage damit ein „politisches Zeichen“ setzen: „Im Nachhinein gesehen sei das, wie auch die Begrüßung des ungarischen Neonazis, eine Dummheit gewesen.“
Da ist sie, die Dummheit, diesmal in der Variante der eingestandenen. Die andere Variante kommt zum Tragen, als der Angeklagte die „Blood & Honour“-Neonazis als „eine völlig unpolitische Sache“ bezeichnet. Vermutlich hat er sich genau deshalb mit seinem T‑Shirt vor das Hitler-Geburtshaus gestellt.
Als er zu den Stickern mit der Aufschrift „NS-Zone, Deutschland Multikulti – wir bleiben braun” gefragt wird, die er zwar in großer Stückzahl gekauft, aber nienie! geklebt haben will (obwohl seine Fingerprints auf der Klebefläche eines Stickers gefunden wurden), lacht er bei seiner Antwort auf die Frage, an wen er die Sticker weitergeben habe: „Das werde ich ihnen nicht sagen, das ist ja logisch.” (OÖN) Das ist die dümmste Variante von Dummheit: das Gericht bzw. die Geschworenen für dumm verkaufen zu wollen.
M. hat das in der Verhandlung mehrmals versucht. Als ihm das Kleben von Stickern am Soldatenfriedhof Haselbach vorgeworfen wurde, will er’s wieder nicht gewesen sein. Dabei gibt es auf seinem Handy Fotos mit vorher-nachher. Auch sonst wurde einiges gefunden bei ihm: CDs mit Hakenkreuz am Cover, eine Österreich-Fahne mit Hakenkreuz, Hitler-Pics in vielen Varianten und ein Badezimmer mit Hakenkreuzen. Die Anklägerin wirft ihm dann noch vor, dass er sich in deutschen bzw. genauer bayerischen Neonazi-Foren herumgetrieben habe.
Seltsamerweise tauchte seine Aktivität für die Facebook-Seite „NW Braunau“ im Frühjahr 2016 in der Anklage gar nicht auf. Dabei hat er sich dort wirklich Mühe gegeben, als Nazi aufzufallen. Nach seinen Angaben vor Gericht war er zu dieser Zeit aber schon wesentlich „ruhiger“ gewesen, weil mittlerweile Vater. Diese Erzählung passte weder zu seinen Aktivitäten als „Nationaler Widerstand Braunau“ noch zu seinem Auftritt bei der polizeilichen Einvernahme im Mai 2016, wo er wieder mit einschlägiger Kleidung angetanzt kam.
Danach war allerdings Pause. Ende für den „NW Braunau“ auf Facebook und auch Schluss mit seinem persönlichen FB-Konto. Die Geschworenen kauften M. seine Erzählungen jedenfalls nicht ab und sprachen ihn in den drei Anklagepunkten einstimmig schuldig. Das Urteil, 15 Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig, weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbat. Hoffentlich nutzt er sie und die Zeit danach.