Salzburg: Wiederbetätigung wird auch auf WhatsApp bestraft

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Am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt fand am Diens­tag, 20.12.2016, ein Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen einen 18-jäh­ri­gen Pinz­gau­er statt, der über Whats­App zwi­schen August und Novem­ber 2015 elf Bild­da­tei­en mit NS-Bezug ver­brei­tet hat. Weil über Whats­App nur befreun­de­te Per­so­nen erreicht wer­den, kommt es sel­te­ner zu Anzei­gen. Bei dem Ange­klag­ten dürf­ten wohl die zyni­schen Sprü­che unter den Bild­chen den Aus­schlag gege­ben haben.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg - Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.

Ver­hand­lung vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg — Bild­quel­le: Wikipedia/Andreas Praef­cke, frei unter CC 3.0.

„Ein­fach ver­ga­sen“, „Umso grö­ßer der Jude, des­to wär­mer die Bude“ und „Als das Gas alle war, muss­ten wir sie mit Stei­nen kaputt schla­gen“ – so lau­te­ten die Tex­te unter den Bild­chen, die der Lehr­ling aus dem Pinz­gau an sei­ne Freun­de ver­schickt hat­te. „Fal­sche Freun­de“ sei­en das gewe­sen, so der Ange­klag­te. Denen habe es gefal­len, wenn er sol­che „Nach­rich­ten“ ver­schick­te. Er selbst habe auch sol­che Bil­der erhal­ten, auch wel­che auf Face­book gese­hen – und sich nichts gedacht dabei.
Dass ich den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­li­che, das stimmt nicht“, zitiert ihn der ORF Salz­burg. So wirk­lich gelang es ihm nicht, die­se Posi­ti­on durch­zu­hal­ten. Die Geschwo­re­nen befan­den ihn in neun Fra­gen für schul­dig. Die Stra­fe, die mit vier Mona­ten Haft bedingt auf zwei Jah­re, fest­ge­setzt wur­de, ist bereits rechtskräfitg.