FPÖ: Anklage gegen Höbart

Chris­t­ian Höbart, Nation­al­ratsab­ge­ord­neter, Recht­saußen und geschäfts­führen­der Lan­desparteiob­mann der FPÖ NÖ, muss sich wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fälschung vor Gericht ver­ant­worten. Nicht seine Mitar­beit­er, auch nicht seine recht­sex­tremen Aus­fälle wie hier, hier und hier doku­men­tiert sind, son­dern der Ver­dacht der Urkun­den­fälschung hat zu der Anklage geführt, die Höbart zunächst ein­mal sprach­los gemacht hat.

Völ­lig uner­wartet kann die Anklage den Abge­ord­neten nicht getrof­fen haben, denn schon im Vor­jahr hat der Immu­nität­sauss­chuss des Nation­al­rats seine Zus­tim­mung zu Ermit­tlun­gen gegen Höbart gegeben. Höbart soll bei der Gemein­der­atswahl Anfang 2015 in Gun­trams­dorf, wo er auch Ortsparteiob­mann ist, eine Frau ohne deren Zus­tim­mung auf die Kan­di­datIn­nen­liste der FPÖ geset­zt haben. Die Frau hat nur durch Zufall von ihrer Kan­di­datur für die FPÖ erfahren und sich auf Anrat­en ihrer Mut­ter an die Gemein­de­wahlbe­hörde gewandt.

Mit­tler­weile ist die Angele­gen­heit bei der Staat­san­waltschaft Wiener Neustadt gelandet, die davon aus­ge­ht, dass die Unter­schrift der Frau, mit der sie ihrer Kan­di­datur zuges­timmt haben soll, gefälscht ist. Als die Vor­würfe im Vor­jahr bekan­nt wur­den, sprach Höbart von ein­er Intrige und dass er den Fall nicht kenne.
Ob er sich mit­tler­weile mit dem Fall ver­traut gemacht hat, ist unklar. Die Vor­würfe wollte Höbart bis­lang nicht kom­men­tieren. Dem „Kuri­er“ (7.10.2016) erk­lärte er: „Ich kann keine Stel­lung­nahme abgeben, weil ich noch gar nichts davon weiß. Noch nicht ein­mal mein Anwalt wurde informiert”.

Wir sind schon ges­pan­nt. Nicht unbe­d­ingt auf die Stel­lung­nahme von Höbart, son­dern auf die sein­er Partei. Eine Anklage wegen Urkun­den­fälschung ist ja nicht ohne für eine Partei, die über­all Wahlbe­trug sieht und ange­blich dage­gen auftreten will.