Völlig unerwartet kann die Anklage den Abgeordneten nicht getroffen haben, denn schon im Vorjahr hat der Immunitätsausschuss des Nationalrats seine Zustimmung zu Ermittlungen gegen Höbart gegeben. Höbart soll bei der Gemeinderatswahl Anfang 2015 in Guntramsdorf, wo er auch Ortsparteiobmann ist, eine Frau ohne deren Zustimmung auf die KandidatInnenliste der FPÖ gesetzt haben. Die Frau hat nur durch Zufall von ihrer Kandidatur für die FPÖ erfahren und sich auf Anraten ihrer Mutter an die Gemeindewahlbehörde gewandt.
Mittlerweile ist die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gelandet, die davon ausgeht, dass die Unterschrift der Frau, mit der sie ihrer Kandidatur zugestimmt haben soll, gefälscht ist. Als die Vorwürfe im Vorjahr bekannt wurden, sprach Höbart von einer Intrige und dass er den Fall nicht kenne. Ob er sich mittlerweile mit dem Fall vertraut gemacht hat, ist unklar. Die Vorwürfe wollte Höbart bislang nicht kommentieren. Dem „Kurier“ (7.10.2016) erklärte er: „Ich kann keine Stellungnahme abgeben, weil ich noch gar nichts davon weiß. Noch nicht einmal mein Anwalt wurde informiert.”
Wir sind schon gespannt. Nicht unbedingt auf die Stellungnahme von Höbart, sondern auf die seiner Partei. Eine Anklage wegen Urkundenfälschung ist ja nicht ohne für eine Partei, die überall Wahlbetrug sieht und angeblich dagegen auftreten will.