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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Drogen-Prozess: „Ich möchte mich dazu nicht äußern!“

Die Sucht­gift­vor­hal­tun­gen sind im Ver­fah­ren gegen Erwin H. ange­sichts der Sicher­stel­lung einer atem­be­rau­ben­den Men­ge an Waf­fen, Kriegs­ma­te­ria­li­en und NS-Devo­tio­na­li­en wohl nur ein Neben­strang. Sie haben am 9. Novem­ber jedoch für eine ers­te Ver­ur­tei­lung gesorgt.

10. Nov. 2023
Erwin H. am 9.11.23 vor Gericht (© SdR)
Erwin H. am 9.11.23 vor Gericht (© SdR)

Die Fähig­keit, nicht all­zu viel zu reden, gehört zwei­fel­los zu jenen Eigen­schaf­ten, die bei dis­kre­ten – will hei­ßen: ille­ga­len – Geschäf­ten not­wen­dig ist. Dar­in scheint der 58-jäh­ri­ge Erwin H. geübt zu sein. Daher war es nicht über­ra­schend, dass er sich wäh­rend der gest­ri­gen Ver­hand­lung am Lan­des­ge­richt Ried äußerst schweig­sam gab und auf die Fra­gen des Rich­ters kei­ne rele­van­ten Ant­wor­ten gab – auch kei­ne, die ihn ent­las­ten hät­ten kön­nen. Aber viel­leicht ist da auch nichts Ent­las­ten­des, obwohl der Ver­tei­di­ger Lorenz Kirsch­ner monier­te, es gäbe kei­ne Hin­wei­se, dass H. die 700 Gramm Koka­in, die bei ihm im Zuge der Haus­durch­su­chun­gen am 26. Juni an sei­nen Domi­zi­len in Feld­kir­chen bei Mat­tig­ho­fen und in Zwettl gefun­den wur­den, tat­säch­lich ver­ti­cken hät­te wol­len, wie ihm die Ankla­ge (Vor­be­rei­tung zum Sucht­gift­han­del, § 28, SMG), vor­ge­wor­fen hatte.

Mit sie­ben Vor­stra­fen und noch mehr Ver­ur­tei­lun­gen im Gepäck ging H. in den gest­ri­gen Pro­zess: Eine Ver­ur­tei­lung über bemer­kens­wer­te sie­ben­ein­halb Jah­re Haft gab’s bereits 1998 vom Land­ge­richt Koblenz wegen uner­laub­ten ban­den­mä­ßi­gen Han­dels mit Sucht­gif­ten. Eine zwei­te Stra­fe nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz wur­de in Salz­burg im Jahr 2009 ver­hängt. Dazu gesel­len sich Ver­ur­tei­lun­gen wegen Kör­per­ver­let­zung, Betrugs, Sach­be­schä­di­gung und natür­lich nach dem Waf­fen­ge­setz. Als Waf­fen­dea­ler des neo­na­zis­ti­schen „Objekt 21“ war H. im Jahr 2014 aller­dings äußerst glimpf­lich davon­ge­kom­men: freund­li­che drei Mona­te bedingt hat­te er erhalten.

Ob H. das als Moti­va­ti­on emp­fun­den hat wei­ter­zu­ma­chen, weiß wohl vor­ran­gig er selbst – abschre­ckend dürf­ten die drei Mona­te jeden­falls nicht gewirkt haben. Bei den Haus­durch­su­chun­gen sind nicht nur Waf­fen­ber­ge, „NS-Devo­tio­na­li­en. Kis­ten­wei­se angeb­lich“ (kurier.at, 9.11.23) gefun­den wor­den, son­dern eben auch Koka­in „in extrem hohen Rein­heits­grad“*, eine Dro­gen­waa­ge und Plas­tik­säck­chen – eines sei bereits mit Koka­in ver­kaufs­be­reit abge­füllt gewesen.

E.H.s Sonnenrad auf Google Maps und Streetview
Erwin H.s Son­nen­rad in Zwettl (auf Goog­le Maps und Streetview)

Erwähnt wur­den im Pro­zess eben­falls unzäh­li­ge Kon­ten bei diver­sen Bank­in­sti­tu­ten, die auf H. lau­fen und über die teil­wei­se eine Viel­zahl an Über­wei­sun­gen, eini­ge davon im Zuge von Auto­ver- und ‑ankäu­fen, getä­tigt wur­den. Die kom­men­tier­te der Rich­ter Josef Laut­ner so:

Ja, Herr H., man sieht also, dass auf den Kon­ten ganz schö­ne Bewe­gun­gen waren. Man sieht Auto­ver­käu­fe, man hat ver­sucht hier Zusam­men­hän­ge zu fin­den, mit all­fäl­li­gen Sucht­mit­tel­ge­schäf­ten. Wol­len Sie da etwas sagen dazu? Da sieht man schon (…) Bewe­gun­gen, Ein­gän­ge, Aus­gän­ge. Haben sie da einen Han­del betrie­ben, mit Autos, oder …?
H.:  Ich möch­te mich dazu nicht äußern.

Es sei „lebens­fremd“, war zu hören, dass die „exor­bi­tan­te Men­ge“ an dem auf­ge­fun­de­nen Koka­in aus­schließ­lich zum Eigen­kon­sum gedacht war. Nicht gera­de ent­las­tend wirk­te noch die Aus­sa­ge des in die­sem Kom­plex eben­falls beschul­dig­ten Ban­di­do Micha­el K., an den Koka­in in gerin­gen Men­gen wei­ter­ge­ge­ben wor­den sein soll. Eine „über­ein­stim­men­de Sub­stanz“ war zwar bei K. auf­ge­fun­den wor­den, aber der woll­te nicht nur mit dem Koka­in nichts zu haben, son­dern, laut des im Gericht vor­ge­tra­ge­nen Ein­ver­nah­me­pro­to­kolls, auch nicht mit H.: „Ich ken­ne die Per­son nicht per­sön­lich, kann nur sagen, dass Manu­el S. öfter von einem Erwin sprach. Jetzt mit den Medi­en­be­rich­ten kann ich mir vor­stel­len, dass er Erwin H. mein­te. Aber ich kann über die Ver­bin­dun­gen nichts sagen.“ Die dies­be­züg­li­chen Ermitt­lun­gen gegen K. wur­den eingestellt.

Am Ende des knapp mehr als ein­stün­di­gen Pro­zes­ses stan­den ein Schuld­spruch und eine unbe­ding­te Haft­stra­fe von 24 Mona­ten, was der Rich­ter ange­sichts einer Höchst­stra­fe von fünf Jah­ren als ange­mes­sen bezeich­ne­te. Damit ist H. weni­ger güns­tig davon­ge­kom­men als Manu­el „Spee­dy” S., der am 20. Okto­ber nur 18 Mona­te bedingt erhal­ten hat­te. Sowohl H.s Ver­tei­di­ger als auch die Staats­an­wäl­tin mel­de­ten noch im Gerichts­saal Beru­fung an, womit das Urteil nicht rechts­kräf­tig ist.

Wäh­rend sich nun das Ober­lan­des­ge­richt Linz mit dem Fall zu beschäf­ti­gen hat, lau­fen die Ermitt­lun­gen zu den rest­li­chen Vor­wür­fen wei­ter. Es ist anzu­neh­men, dass es nicht H.s letz­ter Besuch am Lan­des­ge­richt Ried gewe­sen sein wird. Auch nicht der unse­rer Prozessbeobachter*innen von prozess.report, denen wir für ihre Tätig­keit danken!

* Die Zita­te sind dem Pro­zess­pro­to­koll entnommen.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Suchtmittelgesetz

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