Am 15.4. musste sich Roman P. am Landesgericht Wien in einem Prozess nach dem Verbotsgesetz verantworten. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte bereits eine Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung (2011) verbüßt.
Eiernockerlessen und Reichskriegsflagge
Das aktuelle Verfahren kam im Zuge von zwei unterschiedlichen Ermittlungssträngen gegen andere Personen zustande. So stand er in Kontakt mit Moritz D., seinem Nachbarn, dessen Telefon überwacht wurde. In einem Gespräch am 30.3.23 hatte sich der Angeklagte von D. mit „Heil“ verabschiedet. Zudem hatten sich P. und D. in Textnachrichten vom 20.4.23 zum Eiernockerl-Essen bei einer weiteren Person verabredet; wobei es sich um einen bekannten Code zur Glorifizierung von Hitler handelt (Hitlers angebliche Lieblingsspeise an seinem Geburtstag). P. hatte zusammen mit D. öfter die Burschenschaft Germania Wien besucht.
Der zweite einschlägige Vorwurf kam im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Mario F. zustande. Die Auswertung von dessen Handy hatte Fotos von F. und dem Angeklagten zutage gefördert, wo beide vor einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz posierten. (Das Verfahren gegen F. ist noch anhängig).
NS-Devotionalien und Neonazi-Merchandise
Am 17.5.23 fand eine Hausdurchsuchung bei Roman P. statt, im Zuge derer zahlreiche NS-Devotionalien sowie Neonazi-Merchandise sichergestellt wurde. Am Handy des Angeklagten waren etliche Chatverläufe bereits gelöscht, dennoch konnten NS-verherrlichende Fotos, das Buch „Mein Kampf“, Neonazi-Musik, sowie Kontakte zu Neonazis ausgelesen werden. Unter den Kontakten des Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft auch enge Vertraute von Gottfried Küssel. Auch ein Foto von der Tochter und Partnerin des Angeklagten, die gemeinsam unter einer Reichkriegsflagge posierten, wurde in einem Chat gefunden.
Verteidigungsstrategie ging fehl: Erst relativieren…
Der Verteidiger kündigte zwar ein Geständnis des Angeklagten an, die Strategie ging jedoch zunächst stark in Richtung einer Relativierung der Vorwürfe: Die Verabschiedung mit „Heil“ sei in Teilen Österreichs normal, das „Eiserne Kreuz“ (das als Magnet am Kühlschrank des Angeklagten heftete mitsamt dem Motto der Wehrmacht „Gott mit uns“) sei ursprünglich eine preußische Auszeichnung gewesen, beim Besuch von Kind und Partnerin habe er vergessen, die NS-Flagge abzunehmen. Zudem sei der Angeklagte noch nie wegen des Verbotsgesetzes verurteilt worden, und er habe nur ein „großes geschichtliches Interesse“.
Bei der Befragung danach, warum der Angeklagte auf einem Foto, das in seiner Wohnung aufgenommen wurde, eine Hakenkreuzbinde und ein T‑Shirt mit der Aufschrift „Meine Ehre heißt Treue“ getragen hatte, sagte dieser, er habe provozieren wollen, und er sei betrunken gewesen. Sympathien zum NS-Regime wollte er keine haben. In der Befragung kam auch die Körperverletzung aus dem Jahr 2011 zur Sprache. Der Angeklagte monierte, er habe diese nicht aus rassistischen Gründen verübt, obwohl eben dieses Geständnis sich mildernd auf das damalige Urteil ausgewirkt hatte.
… dann gestehen ohne Reue – Haftstrafe
Nach einer Vieraugenbesprechung zwischen Verteidiger und Angeklagten gab P. in knappen Antworten zu, dass er damals zwei Philippiner grundlos angegriffen hatte, dass er mit seinen Devotionalien den Nationalsozialismus verherrlichen wollte und auch, dass er wisse, was Eiernockerl am 20.4. bedeuten.
Dieser rhetorische Kurswechsel half allerdings nicht mehr: Das bereits rechtskräftige Geschworenenurteil lautete in allen Anklagepunkten auf schuldig. P. fasste acht Monate unbedingter Haft und dazu 16 Monate bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren aus und muss zudem eine Bewährungshilfe bei dem Verein Neustart in Anspruch nehmen.
Zuletzt erklärte der Richter, das Geständnis habe sich nur auf die Taten bezogen, sei aber weit weg Reumütigkeit und einer Distanzierung von der Ideologie. Die Vorstrafe kam erschwerend hinzu.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!