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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Unbedingte Haft wegen Wiederbetätigung

Die spä­te Ände­rung der Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie hin zu Geständ­nis­sen half nicht mehr: Ein Wie­ner NS-Glo­ri­fi­zie­rer und NS-Devo­tio­na­li­en-Samm­ler mit mut­maß­lich bes­ten Kon­tak­ten zur Neo­na­zi-Sze­ne wur­de zu einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe wegen Wie­der­be­tä­ti­gung veruteilt.

25. Apr. 2024
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Am 15.4. muss­te sich Roman P. am Lan­des­ge­richt Wien in einem Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Der mehr­fach vor­be­straf­te Ange­klag­te hat­te bereits eine Haft­stra­fe wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung (2011) verbüßt.

Eiernockerlessen und Reichskriegsflagge

Das aktu­el­le Ver­fah­ren kam im Zuge von zwei unter­schied­li­chen Ermitt­lungs­strän­gen gegen ande­re Per­so­nen zustan­de. So stand er in Kon­takt mit Moritz D., sei­nem Nach­barn, des­sen Tele­fon über­wacht wur­de. In einem Gespräch am 30.3.23 hat­te sich der Ange­klag­te von D. mit „Heil“ ver­ab­schie­det. Zudem hat­ten sich P. und D. in Text­nach­rich­ten vom 20.4.23 zum Eier­no­ckerl-Essen bei einer wei­te­ren Per­son ver­ab­re­det; wobei es sich um einen bekann­ten Code zur Glo­ri­fi­zie­rung von Hit­ler han­delt (Hit­lers angeb­li­che Lieb­lings­spei­se an sei­nem Geburts­tag). P. hat­te zusam­men mit D. öfter die Bur­schen­schaft Ger­ma­nia Wien besucht.

Der zwei­te ein­schlä­gi­ge Vor­wurf kam im Zuge einer Haus­durch­su­chung bei Mario F. zustan­de. Die Aus­wer­tung von des­sen Han­dy hat­te Fotos von F. und dem Ange­klag­ten zuta­ge geför­dert, wo bei­de vor einer Reichs­kriegs­flag­ge mit Haken­kreuz posier­ten. (Das Ver­fah­ren gegen F. ist noch anhängig).

NS-Devotionalien und Neonazi-Merchandise

Am 17.5.23 fand eine Haus­durch­su­chung bei Roman P. statt, im Zuge derer zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en sowie Neo­na­zi-Mer­chan­di­se sicher­ge­stellt wur­de. Am Han­dy des Ange­klag­ten waren etli­che Chat­ver­läu­fe bereits gelöscht, den­noch konn­ten NS-ver­herr­li­chen­de Fotos, das Buch „Mein Kampf“, Neo­na­zi-Musik, sowie Kon­tak­te zu Neo­na­zis aus­ge­le­sen wer­den. Unter den Kon­tak­ten des Ange­klag­ten waren laut Staats­an­walt­schaft auch enge Ver­trau­te von Gott­fried Küs­sel. Auch ein Foto von der Toch­ter und Part­ne­rin des Ange­klag­ten, die gemein­sam unter einer Reich­kriegs­flag­ge posier­ten, wur­de in einem Chat gefunden.

Verteidigungsstrategie ging fehl: Erst relativieren…

Der Ver­tei­di­ger kün­dig­te zwar ein Geständ­nis des Ange­klag­ten an, die Stra­te­gie ging jedoch zunächst stark in Rich­tung einer Rela­ti­vie­rung der Vor­wür­fe: Die Ver­ab­schie­dung mit „Heil“ sei in Tei­len Öster­reichs nor­mal, das „Eiser­ne Kreuz“ (das als Magnet am Kühl­schrank des Ange­klag­ten hef­te­te mit­samt dem Mot­to der Wehr­macht „Gott mit uns“) sei ursprüng­lich eine preu­ßi­sche Aus­zeich­nung gewe­sen, beim Besuch von Kind und Part­ne­rin habe er ver­ges­sen, die NS-Flag­ge abzu­neh­men. Zudem sei der Ange­klag­te noch nie wegen des Ver­bots­ge­set­zes ver­ur­teilt wor­den, und er habe nur ein „gro­ßes geschicht­li­ches Inter­es­se“.

Bei der Befra­gung danach, war­um der Ange­klag­te auf einem Foto, das in sei­ner Woh­nung auf­ge­nom­men wur­de, eine Haken­kreuz­bin­de und ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Mei­ne Ehre heißt Treue“ getra­gen hat­te, sag­te die­ser, er habe pro­vo­zie­ren wol­len, und er sei betrun­ken gewe­sen. Sym­pa­thien zum NS-Regime woll­te er kei­ne haben. In der Befra­gung kam auch die Kör­per­ver­let­zung aus dem Jahr 2011 zur Spra­che. Der Ange­klag­te monier­te, er habe die­se nicht aus ras­sis­ti­schen Grün­den ver­übt, obwohl eben die­ses Geständ­nis sich mil­dernd auf das dama­li­ge Urteil aus­ge­wirkt hatte.

… dann gestehen ohne Reue – Haftstrafe

Nach einer Vier­au­gen­be­spre­chung zwi­schen Ver­tei­di­ger und Ange­klag­ten gab P. in knap­pen Ant­wor­ten zu, dass er damals zwei Phil­ip­pi­ner grund­los ange­grif­fen hat­te, dass er mit sei­nen Devo­tio­na­li­en den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­li­chen woll­te und auch, dass er wis­se, was Eier­no­ckerl am 20.4. bedeuten.

Die­ser rhe­to­ri­sche Kurs­wech­sel half aller­dings nicht mehr: Das bereits rechts­kräf­ti­ge Geschwo­re­nen­ur­teil lau­te­te in allen Ankla­ge­punk­ten auf schul­dig. P. fass­te acht Mona­te unbe­ding­ter Haft und dazu 16 Mona­te bedingt bei einer Pro­be­zeit von drei Jah­ren aus und muss zudem eine Bewäh­rungs­hil­fe bei dem Ver­ein Neu­start in Anspruch nehmen.

Zuletzt erklär­te der Rich­ter, das Geständ­nis habe sich nur auf die Taten bezo­gen, sei aber weit weg Reu­mü­tig­keit und einer Distan­zie­rung von der Ideo­lo­gie. Die Vor­stra­fe kam erschwe­rend hinzu.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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