Das Markenzeichen des Angeklagten Horst S. (66) ist die Triskele. Die ist eigentlich ein altes Symbol, in Österreich aber durch ihre Verwendung als Truppenkennzeichen der SS-Division „Langemarck“ mit Strafandrohung bewehrt: zumeist nach dem Abzeichengesetz mit einer Verwaltungsstrafe oder – seltener – nach dem Verbotsgesetz mit einer hohen Haftstrafe.

Im Fall von Horst S. war das Oberlandesgericht Wien nach einem Einspruch gegen die Anklage zur Auffassung gelangt, dass eine Anklage nach dem Verbotsgesetz gerechtfertigt sei, da S. auf seinem vk-Account nicht nur die Triskele verwendet, sondern auch ein Buch des Holocaustleugners Gerard Menuhin beworben und mit einem widerlichen Kommentar des Neonazi-Verlags „Der Schelm“ versehen hatte. Das begründe jedenfalls den Verdacht der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz, so das OLG. Die Triskele alleine, die S. auf seinem Facebook-Account zur Schau stellt, reiche dafür nicht aus (sondern wäre wohl nur ein Verwaltungsstrafdelikt).
Nachdem der Verteidiger in seinem Eröffnungsstatement schon mit einer angeblich pandemisch bedingten Vereinsamung und Erkrankung ausgiebig den Weichspüler eingesetzt hatte, rechtfertigte der Angeklagte seine Triskelen-Affinität zudem mit einer Herkunft seiner Vorfahren aus Hallstatt.
Während S. bei seinen Accounts das Wort „Triskele“ korrekt schreibt, verwendet er als Benutzernamen bei Facebook und Twitter allerdings die Schreibung „triksele“. Ein Versehen? Denkbar. Wahrscheinlicher ist aber ein antisemitischer Schlenker, denn seine Beiträge gehen über vor antisemitischer Hetze.
Das ist auch der Grund, warum der Angeklagte auf vk.com das Buch des Schweizer Holocaustleugners Gerard Menuhin „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ mit Auszügen aus der Werbung des Neonazi-Verlags „Der Schelm“ beworben hatte: „Den Umerzogenen und den Wegduckern werden die Ohrwaschln wackeln“, heißt es da, denn der Autor Gerard Menuhin, im Werbetext als „mutiger Jude“ bezeichnet, sage eindeutig, dass „der Holocaust die größte Lüge der Geschichte sei, daß Deutschland keine Schuld am Zweiten Weltkrieg habe, und daß Adolf Hitler der einzige Staatsmann gewesen sei, der die Welt vor der plutokratisch-jüdischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten wieder zu befreien”.
Das ist eindeutig Holocaustleugnung und begründet damit den Verdacht auf NS-Wiederbetätigung. Die Frage, ob auch die unkommentierte Wiedergabe dieses braunen Drecks darunterfalle, hat das OLG in seinem Erkenntnis ebenfalls eindeutig beantwortet. Zudem sagt die Rechtsprechung, dass für die Erfüllung von § 3h Verbotsgesetz nicht einmal ein nationalsozialistischer Wiederbetätigungsvorsatz notwendig ist. Wenn S. daher in der Verhandlung behauptet, dass er „mit der Gesinnung“ (er meint die NS-Gesinnung) „nichts am Hut“ habe, ist das eigentlich nach § 3h, wofür alle Tatbestandsmerkmale vorhanden sind, unerheblich. S. wurde jedoch nicht nach § 3h angeklagt, sondern nach § 3g Verbotsgesetz, und deshalb wurde in der Verhandlung erörtert, ob der bedingte Vorsatz zur NS-Wiederbetätigung gegeben gewesen sei. Vereinfacht: Man muss kein Nazi sein, um als Holocaustleugner nach § 3h verurteilt zu werden. Ein Vorsatz muss jedoch nachgewiesen werden, um nach § 3g verurteilt werden zu können.
In seiner Befragung durch die Polizei vor zwei Jahren hatte S. auf die Frage, wie er zum Holocaust stehe, noch erklärt: „Da kann ich nichts sagen, war nicht dabei.“ Jetzt in der Verhandlung will er sich anders herauswinden. Alle Gesinnungen hätten solche Verbrechen begangen, so etwas (wie der Holocaust) habe überall stattgefunden. Das ist zwar nicht die Leugnung des Holocaust, aber eine gröbliche Verharmlosung!
Dem Gericht bietet er dann noch eine Recherche an, wo das Buch überall legal erhältlich sei. Das ließe sich zwar schon mit einer einfachen Recherche am Handy widerlegen, ist aber angesichts der ebenso leicht zu widerlegenden Behauptung, wonach Horst S. sonst keine problematischen Kommentare gepostet hätte, auch schon egal. Zwei bis drei Postings pro Woche schreibe er, behauptet Horst, und dabei oft über medizinische Bücher. Das nimmt ihm so zwar der Vorsitzende nicht ab, dem aber offensichtlich Ermittlungsergebnisse dazu fehlen. Dem Verfassungsschutz war anscheinend nur wichtig darauf hinzuweisen, dass Horst S. noch in keiner Organisation am rechten Rand des politischen Spektrums aufgetaucht sei. Als ob das heute noch die einzige Möglichkeit für rechtsextremen Aktivismus wäre!
Wir liefern die Fakten nach: S. hetzt nicht nur auf seinen persönlichen Konten auf Facebook und vk.com antisemitisch, was das Zeug hält, sondern hat vor zehn Jahren auch etliche Gruppen auf Facebook gegründet, in denen verschiedene Varianten von Verschwörungserzählungen vermixt mit Antisemitismus angeboten werden. Eine der Gruppen wurde von ihm programmatisch „Lies: 911, boston, krieg….“ benannt, eine andere „Katastrophen, H.A.A.R.P*., Chemtrails, Klimalügen“. Horst S. ist geradezu besessen davon, seine antisemitische Wahn- und Verschwörungsvorstellungen auch in diese Gruppen einzubringen. Mittlerweile hat er seine Aktivitäten in den FB-Gruppen reduziert, postet dafür mit deutlich erhöhter Schlagzahl auf vk.com. Sogar am Prozesstag und während der Verhandlung setzte er noch Postings ab.

Seit dem Ende der Verhandlung und seinem glatten einstimmigen und bereits rechtskräftigen Freispruch scheinen für ihn überhaupt alle Hürden gefallen zu sein. Er hetzt gegen „Asylkretins“, „arabische Parasiten“, „Mörder-Pharmas“, „Meineid-Ärzteschaft“ und „Politärsche“, lobt Hitler und sieht einen Holocaust durch Israel verursacht. Was er noch nicht begriffen hat: Sein nicht nachvollziehbarer Freispruch ist kein Freibrief für Hetze und Verhetzung!
![]() | ![]() |
![]() | ![]() Denn der mutige Jude sagt ganz eindeutig, daß „der Holocaust die größte Lüge der Geschichte sei, daß Deutschland keine Schuld am Zweiten Weltkrieg habe, und daß Adolf Hitler der einzige Staatsmann gewesen sei, der die Welt vor der plutokratisch-jüdischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten wieder zu befreien”. (Screenshot Schelm-Verlag) |
![]() |
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
*Erklärung zu H.A.A.R.P. im AFP-Faktencheck: Nein, HAARP kann keine Unwetter, Erdbeben oder Vulkanausbrüche auslösen