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Prozess: Der antisemitische Trickser mit der Triskele

Es macht fas­sungs­los, wenn das Urteil gegen einen, der beson­ders häu­fig und wider­lich Anti­se­mi­tis­mus ver­brei­tet, in Zei­ten rasant stei­gen­der anti­se­mi­ti­scher Het­ze auf Frei­spruch lau­tet. Was ist da abge­lau­fen am Lan­des­ge­richt Wien, wo am 27. Novem­ber nach einer Blitz­ver­hand­lung von einer Stun­de die Geschwo­re­nen in die Bera­tung geschickt wur­den und nach einer Blitz­be­ra­tung von einer Stunde […]

6. Dez 2023
Landesgericht Wien (2022)
Landesgericht Wien (2022)

Das Mar­ken­zei­chen des Ange­klag­ten Horst S. (66) ist die Tris­ke­le. Die ist eigent­lich ein altes Sym­bol, in Öster­reich aber durch ihre Ver­wen­dung als Trup­pen­kenn­zei­chen der SS-Divi­si­on „Lan­ge­marck“ mit Straf­an­dro­hung bewehrt: zumeist nach dem Abzei­chen­ge­setz mit einer Ver­wal­tungs­stra­fe oder – sel­te­ner – nach dem Ver­bots­ge­setz mit einer hohen Haftstrafe.

vk-Header "Horst Triskele" alias Horst S.
vk-Hea­der „Horst Tris­ke­le” ali­as Horst S.

Im Fall von Horst S. war das Ober­lan­des­ge­richt Wien nach einem Ein­spruch gegen die Ankla­ge zur Auf­fas­sung gelangt, dass eine Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz gerecht­fer­tigt sei, da S. auf sei­nem vk-Account nicht nur die Tris­ke­le ver­wen­det, son­dern auch ein Buch des Holo­caust­leug­ners Gerard Menu­hin bewor­ben und mit einem wider­li­chen Kom­men­tar des Neo­na­zi-Ver­lags „Der Schelm“ ver­se­hen hat­te. Das begrün­de jeden­falls den Ver­dacht der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz, so das OLG. Die Tris­ke­le allei­ne, die S. auf sei­nem Face­book-Account zur Schau stellt, rei­che dafür nicht aus (son­dern wäre wohl nur ein Verwaltungsstrafdelikt).

Nach­dem der Ver­tei­di­ger in sei­nem Eröff­nungs­state­ment schon mit einer angeb­lich pan­de­misch beding­ten Ver­ein­sa­mung und Erkran­kung aus­gie­big den Weich­spü­ler ein­ge­setzt hat­te, recht­fer­tig­te der Ange­klag­te sei­ne Tris­kelen-Affi­ni­tät zudem mit einer Her­kunft sei­ner Vor­fah­ren aus Hallstatt.

Wäh­rend S. bei sei­nen Accounts das Wort „Tris­ke­le“ kor­rekt schreibt, ver­wen­det er als Benut­zer­na­men bei Face­book und Twit­ter aller­dings die Schrei­bung „triks­ele“. Ein Ver­se­hen? Denk­bar. Wahr­schein­li­cher ist aber ein anti­se­mi­ti­scher Schlen­ker, denn sei­ne Bei­trä­ge gehen über vor anti­se­mi­ti­scher Hetze.

Das ist auch der Grund, war­um der Ange­klag­te auf vk.com das Buch des Schwei­zer Holo­caust­leug­ners Gerard Menu­hin „Wahr­heit sagen, Teu­fel jagen“ mit Aus­zü­gen aus der Wer­bung des Neo­na­zi-Ver­lags „Der Schelm“ bewor­ben hat­te: „Den Umer­zo­ge­nen und den Weg­du­ckern wer­den die Ohr­wasch­ln wackeln“, heißt es da, denn der Autor Gerard Menu­hin, im Wer­be­text als „muti­ger Jude“ bezeich­net, sage ein­deu­tig, dass „der Holo­caust die größ­te Lüge der Geschich­te sei, daß Deutsch­land kei­ne Schuld am Zwei­ten Welt­krieg habe, und daß Adolf Hit­ler der ein­zi­ge Staats­mann gewe­sen sei, der die Welt vor der plu­to­kra­tisch-jüdi­schen Gefahr hät­te ret­ten kön­nen, um den unter­joch­ten Pla­ne­ten wie­der zu befrei­en”.

Das ist ein­deu­tig Holo­caust­leug­nung und begrün­det damit den Ver­dacht auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Die Fra­ge, ob auch die unkom­men­tier­te Wie­der­ga­be die­ses brau­nen Drecks dar­un­ter­fal­le, hat das OLG in sei­nem Erkennt­nis eben­falls ein­deu­tig beant­wor­tet. Zudem sagt die Recht­spre­chung, dass für die Erfül­lung von § 3h Ver­bots­ge­setz nicht ein­mal ein natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gungs­vor­satz not­wen­dig ist. Wenn S. daher in der Ver­hand­lung behaup­tet, dass er „mit der Gesin­nung“ (er meint die NS-Gesin­nung) „nichts am Hut“ habe, ist das eigent­lich nach § 3h, wofür alle Tat­be­stands­merk­ma­le vor­han­den sind, uner­heb­lich. S. wur­de jedoch nicht nach § 3h ange­klagt, son­dern nach § 3g Ver­bots­ge­setz, und des­halb wur­de in der Ver­hand­lung erör­tert, ob der beding­te Vor­satz zur NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gege­ben gewe­sen sei. Ver­ein­facht: Man muss kein Nazi sein, um als Holo­caust­leug­ner nach § 3h ver­ur­teilt zu wer­den. Ein Vor­satz muss jedoch nach­ge­wie­sen wer­den, um nach § 3g ver­ur­teilt wer­den zu können.

In sei­ner Befra­gung durch die Poli­zei vor zwei Jah­ren hat­te S. auf die Fra­ge, wie er zum Holo­caust ste­he, noch erklärt: „Da kann ich nichts sagen, war nicht dabei.“ Jetzt in der Ver­hand­lung will er sich anders her­aus­win­den. Alle Gesin­nun­gen hät­ten sol­che Ver­bre­chen began­gen, so etwas (wie der Holo­caust) habe über­all statt­ge­fun­den. Das ist zwar nicht die Leug­nung des Holo­caust, aber eine gröb­li­che Verharmlosung!

Dem Gericht bie­tet er dann noch eine Recher­che an, wo das Buch über­all legal erhält­lich sei. Das lie­ße sich zwar schon mit einer ein­fa­chen Recher­che am Han­dy wider­le­gen, ist aber ange­sichts der eben­so leicht zu wider­le­gen­den Behaup­tung, wonach Horst S. sonst kei­ne pro­ble­ma­ti­schen Kom­men­ta­re gepos­tet hät­te, auch schon egal. Zwei bis drei Pos­tings pro Woche schrei­be er, behaup­tet Horst, und dabei oft über medi­zi­ni­sche Bücher. Das nimmt ihm so zwar der Vor­sit­zen­de nicht ab, dem aber offen­sicht­lich Ermitt­lungs­er­geb­nis­se dazu feh­len. Dem Ver­fas­sungs­schutz war anschei­nend nur wich­tig dar­auf hin­zu­wei­sen, dass Horst S. noch in kei­ner Orga­ni­sa­ti­on am rech­ten Rand des poli­ti­schen Spek­trums auf­ge­taucht sei. Als ob das heu­te noch die ein­zi­ge Mög­lich­keit für rechts­extre­men Akti­vis­mus wäre!

Wir lie­fern die Fak­ten nach: S. hetzt nicht nur auf sei­nen per­sön­li­chen Kon­ten auf Face­book und vk.com anti­se­mi­tisch, was das Zeug hält, son­dern hat vor zehn Jah­ren auch etli­che Grup­pen auf Face­book gegrün­det, in denen ver­schie­de­ne Vari­an­ten von Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen ver­mixt mit Anti­se­mi­tis­mus ange­bo­ten wer­den. Eine der Grup­pen wur­de von ihm pro­gram­ma­tisch „Lies: 911, bos­ton, krieg….“ benannt, eine ande­re „Kata­stro­phen, H.A.A.R.P*., Chem­trails, Kli­ma­lü­gen“. Horst S. ist gera­de­zu beses­sen davon, sei­ne anti­se­mi­ti­sche Wahn- und Ver­schwö­rungs­vor­stel­lun­gen auch in die­se Grup­pen ein­zu­brin­gen. Mitt­ler­wei­le hat er sei­ne Akti­vi­tä­ten in den FB-Grup­pen redu­ziert, pos­tet dafür mit deut­lich erhöh­ter Schlag­zahl auf vk.com. Sogar am Pro­zess­tag und wäh­rend der Ver­hand­lung setz­te er noch Pos­tings ab.

Gesammelte Verschwörungsmythen als FB-Headerbild bei Horst S.
Gesam­mel­te Ver­schwö­rungs­my­then als FB-Hea­der­bild bei Horst S.

Seit dem Ende der Ver­hand­lung und sei­nem glat­ten ein­stim­mi­gen und bereits rechts­kräf­ti­gen Frei­spruch schei­nen für ihn über­haupt alle Hür­den gefal­len zu sein. Er hetzt gegen „Asyl­kre­tins“, „ara­bi­sche Para­si­ten“, „Mör­der-Phar­mas“, „Mein­eid-Ärz­te­schaft“ und „Poli­tär­sche“, lobt Hit­ler und sieht einen Holo­caust durch Isra­el ver­ur­sacht. Was er noch nicht begrif­fen hat: Sein nicht nach­voll­zieh­ba­rer Frei­spruch ist kein Frei­brief für Het­ze und Verhetzung!

Horst S. lobt Hitler: "ES IST AUCH EIN VERDIENST DIESES GRÖSSENWAHNS HITLERS DAS ES VIELE GUTE UND SCHLECHTE ERFINDUNGEN GAB DIE MAN DEN DEUTSCHEN RAUBTE - VORALLEM AMERIKA HAT ALLE SOLCHE IDEEN AN SICH GERISSEN UND SPÄTER PATENTIEREN LASSEN - UM SICH HEUTE TYPISCH FASCHISTEN AMIS DAMIT ZU RÜHMEN !" (Screenshot vk, 3.12.23)
Horst S. lobt Hit­ler: „ES IST AUCH EIN VERDIENST DIESES GRÖSSENWAHNS HITLERS DAS ES VIELE GUTE UND SCHLECHTE ERFINDUNGEN GAB DIE MAN DEN DEUTSCHEN RAUBTE — VORALLEM AMERIKA HAT ALLE SOLCHE IDEEN AN SICH GERISSEN UND SPÄTER PATENTIEREN LASSEN — UM SICH HEUTE TYPISCH FASCHISTEN AMIS DAMIT ZU RÜHMEN !” (Screen­shot vk, 3.12.23)
Horst S. postet während des Prozesses (Screenshot vk, 27.11.23)
Horst S. pos­tet wäh­rend des Pro­zes­ses (Screen­shot vk, 27.11.23)
Horst S. postet rassistische Diffamierungen: "ARABISCHEN PARASITEN/MÄNNER" (Screenshot vk, 30.11.23)
Horst S. pos­tet ras­sis­ti­sche Dif­fa­mie­run­gen: „ARABISCHEN PARASITEN/MÄNNER” (Screen­shot vk, 30.11.23)
Horst S. postet Textstelle aus neonazististischem Schelm-Verlag zu Menuhims Buch: "Den Umerzogenen und den Wegduckern werden die Ohrwascheln wackeln. Denn der mutige Jude sagt ganz eindeutig, daß "der Holocaust die größte Lüge der Geschichte sei, daß Deutschland keine Schuld am Zweiten Weltkrieg habe, und daß Adolf Hitler der einzige Staatsmann gewesen sei, der die Welt vor der plutokratisch-jüdischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten wieder zu befreien". (Screenshot Schelm-Verlag)
Horst S. pos­tet Text­stel­le aus neo­na­zis­tis­ti­schem Schelm-Ver­lag zu Menu­hins Buch: „Den Umer­zo­ge­nen und den Weg­du­ckern wer­den die Ohr­wa­scheln wackeln.
Denn der muti­ge Jude sagt ganz ein­deu­tig, daß „der Holo­caust die größ­te Lüge der Geschich­te sei, daß Deutsch­land kei­ne Schuld am Zwei­ten Welt­krieg habe, und daß Adolf Hit­ler der ein­zi­ge Staats­mann gewe­sen sei, der die Welt vor der plu­to­kra­tisch-jüdi­schen Gefahr hät­te ret­ten kön­nen, um den unter­joch­ten Pla­ne­ten wie­der zu befrei­en”. (Screen­shot Schelm-Verlag)
Horst S. Antisemitismus: "ISRAEL HAT NUN EINEN HOLOCAUST VERURSACHT DEN SIE ANDEREN VORWERFEN" (Screenshot vk, 2.12.23)
Horst S. Anti­se­mi­tis­mus: „ISRAEL HAT NUN EINEN HOLOCAUST VERURSACHT DEN SIE ANDEREN VORWERFEN” (Screen­shot vk, 2.12.23)

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

*Erklä­rung zu H.A.A.R.P. im AFP-Fak­ten­check: Nein, HAARP kann kei­ne Unwet­ter, Erd­be­ben oder Vul­kan­aus­brü­che auslösen