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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Bundesheer-Fake-Plakat: „Hier darf man noch Nazi sein“

Zwei Pla­ka­te in Linz, die süf­fi­sant eine brau­ne Kar­rie­re im Bun­des­heer „bewer­ben“, sor­gen für Auf­re­gung. Ein Unter­of­fi­zier wur­de ges­tern in Salz­burg wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Umtrie­be verurteilt.

6. Dez. 2023
Bundesheer
Bundesheer

„Job mit Cha­rak­ter? Hier darf man noch Nazi sein.“, war auf einem in zwei Schau­käs­ten ange­brach­ten Pla­kat an einer Lin­zer Bus­hal­te­stel­le zu lesen. Die „Kro­nen Zei­tung“ (6.12.23) ver­öf­fent­licht ein Foto des zwei­fels­frei sehr pro­vo­kan­ten Sujets, das offen­sicht­lich nicht sank­tio­nier­te Nazi-Umtrie­be im Bun­des­heer anprangert.

Meh­re­re wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­te Per­so­nen sind wei­ter­hin beim Bun­des­heer aktiv. Des wei­te­ren (sic!) ist bekannt, dass Grund­wehr­die­ner im Umfeld der rechts­extre­men „iden­ti­tä­ren Bewe­gung“ aktiv sind, hohe Offi­zie­re einen anti­se­mi­ti­schen Tele­gram-Kanal betrei­ben sowie Wehr­machts­lie­der gesun­den (sic!) wer­den. (Pla­kat-Text)

Die Empö­rung ist groß:

„Das ist eine abso­lu­te Frech­heit, die Pla­ka­te stam­men auf gar kei­nem Fall von uns“, reagiert Oberst Ger­hard Ober­rei­ter erbost auf „Krone“-Anfrage. Gleich zwei sol­cher Pla­ka­te wur­den am Diens­tag­mor­gen im Bereich Hes­sen­platz ent­deckt. „Wir wis­sen nicht, wer es getan hat. Wir haben die Pla­ka­te jeden­falls aus dem Schau­kas­ten her­aus­ge­nom­men und die Staats­an­walt­schaft infor­miert“, bestä­tigt der Lin­zer Stadt­po­li­zei­kom­man­dant Karl Pogut­ter. (…) „Fakt ist, dass es das, was auf dem Pla­kat steht, so bei uns nicht gibt.“ Aus wel­cher Rich­tung die fre­che Atta­cke kommt, gehört noch ermit­telt. Inter­es­sant wer­den auch die straf­recht­li­chen Fol­gen sein. (krone.at, 6.12.23)

Nun, dass die Pla­ka­te nicht vom Bun­des­heer stam­men, wäre auch ohne die Klar­stel­lung des Oberst Ober­rei­ter zu erra­ten gewe­sen. Dass die am Pla­kat geäu­ßer­ten Vor­wür­fe „frech“ sei­en und es sie nicht gäbe, ist erfah­rungs­ge­mäß nicht nur nach den zuletzt irri­tie­ren­den Urtei­len der Bun­des­dis­zi­pli­nar­be­hör­de schon weit weni­ger klar.

Das ist kein Pla­kat vom #Bun­des­heer. Heu­te gese­hen in Linz. Beim #Bun­des­heer hat Extre­mis­mus kei­nen Platz. Weder nach rechts noch nach links. pic.twitter.com/s3eWbpNBg4

— Ger­hard Ober­rei­ter (@milkdoooe) Decem­ber 5, 2023

Als ob das Timing abge­spro­chen gewe­sen wäre, stand ges­tern, 5.12.23, ein 33-jäh­ri­ger Unter­of­fi­zier des Bun­des­heers vor dem Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt. Zur Ankla­ge kamen nicht nur Ver­stö­ße nach dem Ver­bots- son­dern auch nach dem Waf­fen­ge­setz, weil zwei Schlag­stö­cke bei ihm auf­ge­fun­den wurden.

Kon­kret warf Staats­an­walt Flo­ri­an Wein­ka­mer dem Unter­of­fi­zier vor, zwi­schen Som­mer 2019 und Juni 2022 ein hal­bes Dut­zend Whats­App-Pos­tings mit nazi- bzw. hit­ler­ver­herr­li­chen­den Inhal­ten wei­ter­ge­schickt zu haben. „Dass Sie sich damit nach außen als eine dem Natio­nal­so­zia­lis­mus posi­tiv gegen­über­ste­hen­de Per­son zei­gen, ist Ihnen klar, oder?“, frag­te der Vor­sit­zen­de den Ange­klag­ten. Der quit­tier­te dies mit einem „Ja. Es tut mir sehr leid“. Wei­ters hat­ten Poli­zis­ten bei einer Haus­durch­su­chung beim Ange­klag­ten eine in sei­ner Woh­nung auf­ge­häng­te Fah­ne mit auf­ge­druck­ter Schwar­zer Son­ne (NS-Sym­bol, bestehend aus zwölf Sie­gru­nen mit Haken­kreuz, Anm.) sicher­ge­stellt. Über­dies ver­wen­de­te der 33-Jäh­ri­ge über Jah­re in sei­ner E‑Mail-Adres­se die Zahl 88 – ein Neo­na­zi­code für „Heil Hit­ler“; 8 steht für den ach­ten Alpha­bet-Buch­sta­ben. (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 6.12.23, S. L6)

Der Berufs­sol­dat kas­sier­te einen Schuld­spruch mit der Min­dest­stra­fe von zwölf Mona­ten bedingt. Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil bedeu­tet, dass der Sol­dat wei­ter­hin im Bun­des­heer blei­ben kann, sofer­ne die Dis­zi­pli­nar­be­hör­de nicht anders ent­schei­det. Mit dem Schluss­satz im Arti­kel, „dass der Mann beim Heer blei­ben kann, darf stark bezwei­felt wer­den“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 6.12.23, S. L6), könn­te sich der Jour­na­list ange­sichts der bis­he­ri­gen Spruch­pra­xis aller­dings geirrt haben.

➡️ Rechts­extre­me „Ein­zel­fäl­le“ im Bundesheer

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Schlagwörter: Bundesheer | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Protest | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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