Wien: Mann wegen Drohtirade mit Hitler-Rufen verurteilt
Wien: Verhetzung auf Facebook
Saalfelden-Salzburg: Hass gegen Schwule und Hitlergruß
Wien: Mann wegen Drohtirade mit Hitler-Rufen verurteilt
Am 8.4. musste sich ein 35-Jähriger am Landesgericht in Wien wegen NS-Wiederbetätigung, Nötigung und gefährlicher Drohung verantworten. Es ging bei dem Verfahren konkret um zwei Telefonate, die der u.a. wegen Stalking und Körperverletzung insgesamt dreifach vorbestrafte Mann am 22.12. mit seiner Schwester geführt hatte.
Mit mehrmaligem „Heil Hitler“ soll der Angeklagte an diesem Nachmittag, zwei Tage vor Weihnachten, seine große Schwester begrüßt haben, und auch eine unmöglich zu erfüllende Vorstellung artikuliert haben: „Adolf Hitler soll deine Familie ficken!“, sagte der Österreicher. Aus Sicht der Anklägerin bezog sich diese Äußerung auf seinen bosnischstämmigen Schwager, wodurch der Paragraf 3g des Verbotsgesetzes erfüllt sei. (derstandard.at, 8.4.24)
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig und gab sich reuig, wollte allerdings nicht rassistisch oder gewalttätig sein, sondern sich bloß in Rage befunden haben. Seine Schimpf- und Drohtirade enthielt auch wüste sexualisierte Drohungen gegen das Umfeld seiner Schwester, die seine Nichte aufgenommen hatte. Hintergrund sei, dem Angeklagten zufolge, ein Streit um das Erbe des im Sterben liegenden Vaters gewesen sein. In der Anklageschrift wird das Drohen des Mannes allerdings darauf zurückgeführt, dass dieser die „Familienehre“ beschmutzt sah, weil seine Schwester einen bosnisch-stämmigen Partner hat.
Zuletzt sprachen die Geschworenen den Mann vom Vorwurf der Wiederbetätigung knapp frei (mit einem Gleichstand der Stimmen von vier zu vier), wegen Nötigung und gefährlicher Drohung wurde er allerdings zu sieben Monaten Haft, davon zwei unbedingt, verurteilt. Zudem muss er eine Alkoholentzugstherapie besuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Wien: Verhetzung auf Facebook
Am 8.4. musste sich ein bisher unbescholtener 35-Jähriger wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Der Mann hatte am 7.1.2023 auf Facebook einen Zeitungsartikel mit der Überschrift „Kopftuchträgerin – Polizei bekommt nun Tabuwörter“ wie folgt kommentiert: „Parasiten, is eh einfacher“. Eigentlich sollte diese Verhetzung gegenüber Muslim*innen bereits diversionell gelöst sein, denn der Angeklagte war zur Teilnahme an 25 Einheiten beim Programm „Dialog statt Hass“ des Vereins „Neustart“ verpflichtet gewesen.
Dies konnte er allerdings aus Zeitgründen nicht durchhalten, wie er vor Gericht behauptete. Dass Aufklärung Not tut, wurde während des Prozesses deutlich, wo der Mann erst nach Überzeugungsarbeit durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft einsehen wollte, dass „Parasit“ eine herabwürdigende Zuschreibung ist. Der Prozess wurde vertagt; der Angeklagte muss innerhalb von zwei Jahren erneut am Programm „Dialog statt Hass“ teilnehmen.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Saalfelden-Salzburg: Hass gegen Schwule und Hitlergruß
Eine 53-jährige Deutsche wurde am 12.4. in Salzburg durch einen Geschworenensenat nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Sie soll im Juli 2023 von ihrem Balkon wüste homophobe Beschimpfungen gegen ihre Nachbarn getätigt haben. Das war in Saalfelden, wo die in Deutschland bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte zum Tatzeitpunt wohnte.
Weil sie ihre homophoben Beleidigungen nicht einstellte, rief das Paar die Polizei. „Gegenüber den Polizisten hat die Angeklagte, die zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig war, dann den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und ‚Heil Hitler‘ gerufen. Und gesagt: ‚Alle Homosexuellen gehören vergast‘“, so Staatsanwalt Florian Weinkamer. Als die Polizei wieder weg war, habe die Frau das Nachbarspaar dann mit dem Umbringen bedroht, weil es die Polizei gerufen hatte. (Salzburger Nachrichten, 13.4.24, S. L8)
Noch ein paar Tage nach dem Vorfall, bei dem die Frau stark alkoholisiert gewesen sein dürfte, soll sie laut „Kronen Zeitung“ (12.4.24) die Blumentöpfe auf dem Balkon der Nachbarn zerstört haben.
Das Urteil lautete 14 Monate bedingter Haft, zudem ordnete das Gericht eine Alkoholtherapie und einen Besuch des KZ Mauthausen an. (krone.at)