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Uneinsichtiger Hitlergrüßer & stolzer Nazi

War es eine Tanz­be­we­gung oder ein Hit­ler­gruß, galt es am Gra­zer Lan­des­ge­richt zu klä­ren. Ungüns­tig für den Ange­klag­ten wirk­te sich aus, dass der auf einem Foto mit ein­deu­ti­gem Hit­ler­gruß zu sehen war. In Kla­gen­furt zeig­te sich ein „stol­zer Nazi” ziem­lich reni­tent und nahm das Wort „scheiß­egal” in den Mund. Fragt sich, ob er das auch […]

23. Mrz 2024
Prozesse
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Hitlergruß oder Tanzbewegung?

Der 22-jäh­ri­ge Mar­cel C. muss­te sich am 10.1.24 vor dem Lan­des­ge­richt Graz in einem Pro­zess nach dem Ver­borts­ge­setz ver­ant­wor­ten. Auf­grund einer bereits am 5.5.2023 erfolg­ten Ver­ur­tei­lung wegen leich­ter Kör­per­ver­let­zung ging es bei dem Pro­zess, der dann ver­tagt wur­de, um eine Zusatzstrafe.

Laut Ankla­ge soll er in der Nacht von 15. auf 16.4.23 im Lokal „Spar­go“ in Deutsch­lands­berg drei Mal einen Hit­ler­gruß getä­tigt und „Heil Hit­ler“ sowie „Sieg Heil“ geru­fen haben. Ein Über­wa­chungs­vi­deo soll­te dies bestä­ti­gen. Zum Beleg dafür, dass es sich hier um ein Mus­ter hand­le, zeig­te die Staats­an­walt­schaft ein Foto, das in Ungarn auf­ge­nom­men wur­de, auf dem C. mit ande­ren aus einer GAK-Fan­grup­pe den Hit­ler­gruß auf einer Balus­tra­de machte.

Laut Ver­tei­di­gung habe C. in der inkri­mi­nier­ten Nacht ledig­lich Tanz­be­we­gun­gen gemacht. Zudem sei­en die Aus­sa­gen der Zeug*innen wider­sprüch­lich. Der Ange­klag­te plä­dier­te auf „nicht schul­dig“ und blieb auch wäh­rend der Befra­gung dabei, dass er nur getanzt habe. Das spä­ter in Ungarn auf­ge­nom­me­ne Foto sei im Rah­men eines „Sauf­ur­laubs“ ent­stan­den. Von der auf dem Bild ersicht­li­chen Fah­ne mit Sig­ru­ne sowie der Auf­schrift „Divi­si­on 84“ woll­te er nichts gewusst haben, auch nicht, war­um er den rech­ten Arm geho­ben hat­te. Die „84“ lei­te­te der Ange­klag­te von der Post­leit­zahl her und nicht etwa von dem bekann­ten Neo­na­zi-Code, der für „Heil Deutsch­land“ steht.

Ein Zeu­ge, der C. im Lokal zur Rede gestellt hat­te, wes­halb es zu einer Ran­ge­lei gekom­men war, belas­te­te C.. Ein zwei­ter Zeu­ge, ein Freund des Ange­klag­ten, sag­te, er hät­te kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung wahrgenommen.

Ande­re gela­de­ne Zeug*innen, auch der Besit­zer des Lokals, blie­ben der Ver­hand­lung fern. Des­halb wur­de der Pro­zess ver­tagt und am 12.3. fort­ge­setzt. Der Ange­klag­te blieb auch hier bei sei­ner Tanz-Ver­si­on. Dies­mal kam es zu einem Urteil. Nach wei­te­ren Zeug*innen-Aussagen, wobei ins­be­son­de­re eine Zeu­gin den Ange­klag­ten sehr dezi­diert belas­te­te, wur­de Mar­cel C. von den Geschwo­re­nen für schul­dig befun­den. Er erhielt sechs Mona­te bedingt als Zusatz­stra­fe zu der vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­ur­tei­lung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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„Stolzem“ Neonazi sind Gesetze „scheißegal”

Am 13.3. wur­de einem 40-jäh­ri­gen Tiro­ler in Kla­gen­furt der Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz gemacht. Der Mann war 2021 aus sei­nem letz­ten Haft­auf­ent­halt ent­las­sen wor­den und stand ins­ge­samt bereits elf Mal vor Gericht, u.a. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung. Dies­mal ging es u.a. um zahl­rei­che Besu­che in ver­schie­de­nen Schwimm­bä­dern ver­gan­ge­nen Som­mer, wo er sein SS-Tat­too auf der lin­ken Schul­ter öffent­lich zur Schau stell­te. Eben­falls im Som­mer 2023 berei­te­te der Mann der Poli­zei einen

Wegen lau­ter Musik rief eine Nach­ba­rin die Poli­zei. Als die Beam­ten in der Woh­nung ein­tra­fen, hob der Ange­klag­te die rech­te Hand zum Hit­ler­gruß, zog sein T‑Shirt aus, um ein Tat­too eines SS-Toten­kopf­sym­bols auf sei­nem lin­ken Schul­ter­blatt zu zei­gen und erklär­te dann, dass er ein stol­zer Nazi sei. (orf.at, 13.3.24)

Zu Beginn des Pro­zes­ses erklär­te der „stol­ze Nazi“, dass ihm die Geset­ze „scheiß­egal“ sei­en. Dies brach­te ihm eine schar­fe Ver­war­nung durch den Rich­ter ein. Im Ver­lauf des Pro­zes­ses änder­te sich das Ver­hal­ten des Mannes.

„Ich bin kein Nazi und las­se das Tat­too ent­fer­nen, wenn ich Geld dafür habe. Außer­dem möch­te ich mich in The­ra­pie bege­ben“, sagt der Ange­klag­te klein­laut. Die Geschwo­re­nen spre­chen ihn den­noch der Wie­der­be­tä­ti­gung im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes schul­dig. Zum zwei­ten Mal nach 2016. Damals hat­te er Hit­ler-Bil­der mit dem Text „Dem Füh­rer die Treue“ ver­sen­det und in sozia­len Medi­en einen Bericht über ver­stor­be­ne Flücht­lin­ge mit „end­lich“ kom­men­tiert. (kleinezeitung.at, 13.3.24)

Das Urteil lau­te­te zwei Jah­re unbe­ding­ter Haft. Es ist nicht rechtskräftig.