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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 12–13/24 (Teil 1)

Brau­ne Pla­ka­te zur „Rein­heit des deut­schen Vol­kes” in einer Haft­zel­le und drei selbst­er­nann­te „Preu­ßen” wur­den vor Gericht ver­han­delt. Zudem im Rück­blick: behörd­li­ches Vor­ge­hen gegen einen Hass­pre­di­ger, „leicht­sin­ni­ge“ Jugend­li­che und ein gera­de noch ver­hin­der­ter Bombenanschlag.

4. Apr. 2024
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Innsbruck: Verurteilt wegen brauner Plakate an der Zellwand
Klagenfurt: Drei „Preußen“ erhalten bedingte Haftstrafen
Graz: Freispruch im Zweifel
Bez. Spittal an der Drau/K: Nazi-Schriftzüge im Auto
Wien: Hausdurchsuchung bei antisemitischem Prediger
Spielberg/Stmk: Nazi-Geschmiere aus „jugendlichem Leichtsinn“
Loosdorf/NÖ: Staatsverweigerer in Verdacht
Kalsdorf/Stmk: Wieder Sprengsatz bei Zeugen Jehovas
Linz: MFG-Griff in die Kasse?

 

Innsbruck: Verurteilt wegen brauner Plakate an der Zellwand

Am 18.3. wur­de am Lan­des­ge­richt Inns­bruck ein 32-Jäh­ri­ger wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Der 17-fach vor­be­straf­te Mann saß zum Tat­zeit­punkt bereits wegen eines Ein­bruch­de­likts in Haft und hat eben dort gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen, und das nicht zum ers­ten Mal, wie die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ schreibt (19.3.24, S. 5). Kon­kret ging es bei dem Pro­zess um Pla­ka­te, die der Ange­klag­te an sei­ner Zell­wand ange­bracht hat­te. 

Öster­reich brach­te er dabei schrift­lich „mit der Rein­heit des deut­schen Vol­kes” in Ver­bin­dung. Dies kom­bi­nier­te er mit sei­nem Namen unter Zuga­be des zwei­ten Vor­na­mens Adolf. Umrahmt war die Paro­le mit den Bil­dern von Kai­ser Franz Josef I. und dem deut­schen Kai­ser Wil­helm II. Nach einer Anzei­ge stat­te­te der Ver­fas­sungs­schutz der Jus­tiz­an­stalt einen Besuch ab. (Tiro­ler Tageszeitung)

Die Pla­ka­te waren laut Ver­hand­lungs­spie­gel fast vier Wochen lang in der Haft­zel­le ange­bracht – wie das mög­lich war, ohne dass es Jus­tiz­wa­che­be­am­ten auf­ge­fal­len ist, geht aus dem Zei­tungs­be­richt nicht her­vor. Der Ange­klag­te argu­men­tier­te vor Gericht mit sei­ner Iden­ti­fi­ka­ti­on mit der „Rein­heit des Vol­kes“. Das Geschwo­re­nen­ur­teil lau­te­te 20 Mona­te Haft, nicht rechtskräftig.

Klagenfurt: Drei „Preußen“ erhalten bedingte Haftstrafen

Zwei Mit­glie­der des fik­ti­ven „Bun­des­staat Preu­ßen“, einer Ver­bin­dung der rechts­extre­men Staats­ver­wei­ge­rer­sze­ne, waren wäh­rend ihres Gerichts­pro­zes­ses am 8.3. ein­fach auf­ge­stan­den und gegan­gen. Inzwi­schen wur­den bei­de, ein 70-Jäh­ri­ger und eine 31-Jäh­ri­ge, ver­haf­tet. Am 19.3. wur­de zuerst der Mann in Wolfs­berg fest­ge­nom­men, und am 20.3. folg­te die Ver­haf­tung der Frau im Bereich Vil­lach-Land. Laut eines Spre­chers des Lan­des­ge­richts Kla­gen­furt erfolg­ten die Ver­haf­tun­gen wegen Tatbegehungs‑, Ver­dun­ke­lungs- und Flucht­ge­fahr, in bei­den Fäl­len wur­de U‑Haft ver­hängt. (kurier.at, 22.3.24).

Am 27.3. muss­ten sich bei­de erneut am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt ver­ant­wor­ten. Mit ihnen saß ein drit­tes Mit­glied des „Bun­des­staat Preu­ßen“ auf der Ankla­ge­bank. Alle drei hat­ten zusam­men mit 24 wei­te­ren Staatsverweigerer*innen – denen zum Teil bereits der Pro­zess gemacht wur­de – einer Staats­an­wäl­tin, die eine Haus­durch­su­chung gegen die Ver­bin­dung ange­ord­net hat­te, mit dem Tod bedroht. Der drit­te, ein unein­sich­ti­ger 56-jäh­ri­ger Ober­kärnt­ner, wur­de zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt (nicht rechts­kräf­tig). Die 31-jäh­ri­ge Frau war nun gestän­dig und akzep­tier­te ein Urteil von zehn Mona­ten beding­ter Haft bei drei Jah­ren Bewäh­rung (rechts­kräf­tig). Der 70-Jäh­ri­ge blieb bei sei­ner Ideo­lo­gie und bekam zwölf Mona­te beding­ter Haft (nicht rechtskräftig).

Graz: Freispruch im Zweifel

Der Pro­zess wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung fand am 22. März 24 vor dem Lan­des­ge­richt Graz statt – ohne Publi­kum, ohne Zeug*innen, also ohne jeg­li­che Öffent­lich­keit, wäre nicht .

Albert G. soll das Face­book-Pos­ting eines deut­schen Fern­seh­sen­ders (mut­maß­lich zu Flucht, See­not­ret­tung) so kom­men­tiert haben: „Man soll­te das Schiff mit den Pas­sa­gie­ren ein­fach ver­sen­ken.“ Das begrün­det sehr deut­lich den Ver­dacht der Ver­het­zung. Aber hat­te Albert G. die­sen het­ze­ri­schen Kom­men­tar tat­säch­lich selbst geschrie­ben? G. bestrei­tet das jeden­falls, gibt an, dass er gar kein beson­de­res Inter­es­se an sol­chen Fra­gen habe, sich auch nicht son­der­lich für Poli­tik inter­es­sie­re. Sein Face­book-Pro­fil ver­wen­de er eigent­lich nur, um sei­ne Fahr­rad­tou­ren zu dokumentieren.

Bei Albert G. wur­de aller­dings eine Haus­durch­su­chung durch­ge­führt, bei der gleich meh­re­re Han­dys, zwei Lap­tops und eini­ge USB-Sticks sicher­ge­stellt wur­den, auf denen aller­dings das fall­re­le­van­te Pos­ting nicht ent­deckt wur­de. Der Ange­klag­te macht Iden­ti­täts­dieb­stahl gel­tend: Das Han­dy, von dem aus er Face­book immer genutzt habe, sei ihm bei einer Fahr­rad­tour ver­lo­ren gegan­gen, wor­auf­hin er eine neue SIM-Kar­te besorgt und sein Face­book-Kon­to gelöscht habe.

Der Gut­ach­ter, der ein­ver­nom­men wur­de, um G.s Anga­ben auf Plau­si­bi­li­tät und tech­ni­sche Mach­bar­keit zu über­prü­fen, müht sich wirk­lich red­lich ab und kommt zu der Erkennt­nis, dass ein Miss­brauch durch ande­re fak­tisch aus­ge­schlos­sen wer­den kön­ne, aber theo­re­tisch, mit sehr, sehr viel Auf­wand doch denk­bar sei. Die Ver­tei­di­gung wird durch unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung so zitiert:

Der Sach­ver­stän­di­ge konn­te kei­nen tech­ni­schen Beweis brin­gen, dass der Ange­klag­te das Pos­ting selbst abge­setzt hat. Aus irgend­ei­nem nicht nach­voll­zieh­ba­ren Grund dürf­te jemand einen Fake-Account im Namen des Ange­klag­ten ange­legt und mit Bil­dern, die er vom tat­säch­li­chen FB-Account des Ange­klag­ten her­un­ter­ge­la­den hat, bespielt haben.

Auch wenn das wie ein Mär­chen klingt, es konn­te nicht zu 100 Pro­zent wider­legt wer­den, so der Rich­ter. Daher Frei­spruch im Zweifel.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Bez. Spittal an der Drau/K: Nazi-Schriftzüge im Auto

Am 19.3. ergriff ein jugend­li­cher Len­ker eines Pkw die Flucht vor der Poli­zei, nach­dem eine Strei­fe auf ihn auf­merk­sam gewor­den war. Als das Auto nicht mehr wei­ter konn­te, flo­hen Fah­rer und Bei­fah­rer zu Fuß vor der Poli­zei, was ihnen vor­erst auch gelang.

Erhe­bun­gen erga­ben, dass der Len­ker, ein 16-Jäh­ri­ger Jugend­li­cher aus dem Bezirk Spit­tal an der Drau, kei­ne gül­ti­ge Lenk­be­rech­ti­gung besitzt und der Pkw noch auf den Vor­be­sit­zer zuge­las­sen ist. Außer­dem waren Kenn­zei­chen von einem ande­ren Fahr­zeug mon­tiert. Im Innen­raum des Fahr­zeu­ges wur­den meh­re­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Schrift­zü­ge ent­deckt. (heute.at, 21.3.24)

Am sel­ben Abend noch stell­te sich der Jugend­li­che bei der Poli­zei­in­spek­ti­on. Meh­re­re Straf­ta­ten, dar­un­ter auch ein mut­maß­li­cher Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz, wur­den zur Anzei­ge bei Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt und der Bezirks­haupt­mann­schaft Spit­tal an der Drau gebracht. 

Wien: Hausdurchsuchung bei antisemitischem Prediger

Ein Meid­lin­ger Imam, der an einer Moschee am Wie­ner Schöpf­werk pre­dig­te, war im Febru­ar mit wüs­ten anti­se­mi­ti­schen Face­book-Pos­tings – bis hin zum Mord­auf­ruf gegen Juden und Jüdin­nen – auf­ge­fal­len. Nach­dem er dar­auf­hin ins Büro Isla­mi­schen Glau­bens­ge­mein­schaft (IGGÖ) zitiert wur­de, zog er sich als Pre­di­ger zurück. Par­al­lel dazu prüf­te die Staats­an­walt­schaft einen Anfangs­ver­dacht hin­sicht­lich des Tat­be­stands der Ver­het­zung. Für Ermitt­lun­gen dürf­ten nun aus­rei­chend Ver­dachts­mo­men­te da sein, denn am 18.3. fand eine Haus­durch­su­chung bei der Pri­vat­adres­se des Imams statt. (kurier.at, 18.3.24)

Spielberg/Stmk: Nazi-Geschmiere aus „jugendlichem Leichtsinn“

Zwei Jugend­li­che (17, 16) sol­len im Jän­ner 2024 die Außen­wän­de leer­ste­hen­der Gebäu­de in Spiel­berg groß­flä­chig besprüht haben, dar­un­ter waren auch NS-Sym­bo­le. Die Jugend­li­chen, ein Mäd­chen und ein Jun­ge, wur­den wegen Ver­dachts der Sach­be­schä­di­gung sowie nach dem Ver­bots­ge­setz von der Staats­an­walt­schaft Leo­ben ange­zeigt. Sie gaben an, aus „jugend­li­chem Leicht­sinn“ (LPD Stmk. via kriminalfall.at, 22.3.24) gehan­delt zu haben.

Loosdorf/NÖ: Staatsverweigerer in Verdacht

Das Lan­des­amt für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung (LSE) ermit­telt im Fall eines groß­flä­chi­gen Inter­net- und Mobil­funk­aus­falls im Most­vier­tel, der durch einen geziel­ten Anschlag auf kri­ti­sche Infra­struk­tur zustan­de gekom­men sein könn­te. Dem­nach sol­len unbe­kann­te Täter*innen in Loos­dorf ver­mut­lich mit einer Trenn­schei­be die Haupt­da­ten­lei­tung durch­schnit­ten haben. 

Die Fol­ge war ein Total­aus­fall der Diens­te an ins­ge­samt 13 Sen­de­an­la­gen. Drei ver­schie­de­ne Mobil­funk­an­bie­ter, die sich die Infra­struk­tur tei­len, waren von dem Aus­fall betrof­fen – mit ihnen auch hun­der­te Kun­den. (…) Zum Kreis der mög­li­chen Täter zählt die Grup­pe der Staats­ver­wei­ge­rer, die es ganz bewusst auf die kri­ti­sche Anla­ge abge­se­hen haben könn­te. Offi­zi­ell ermit­telt wird wegen schwe­rer Sach­be­schä­di­gung. (kurier.at, 26.3.24)

Kalsdorf/Stmk: Wieder Sprengsatz bei Zeugen Jehovas

Bei einem Gebets­haus der Zeu­gen Jeho­vas in Kals­dorf wur­de am 29.3. ein Paket abge­legt, das sich als funk­ti­ons­tüch­ti­ger Spreng­satz erwies. Etwa 50 Teilnehmer*innen waren bei dem Got­tes­dienst anwe­send. Das Paket wur­de gegen 20:30 Uhr ent­deckt, wor­auf­hin bald Spreng­stoff­ex­per­ten und Spreng­stoff-Spür­hun­de durch die Poli­zei ange­for­dert wur­den. Die tech­nisch schwie­ri­ge Ber­gung, mit teil­wei­se schwe­rem Gerät, dau­er­te bei­na­he die gan­ze Nacht. 

Ein Zusam­men­hang mit den bei­den Spreng­sät­zen bei den Zeu­gen Jeho­vas in Leib­nitz vom Vor­jahr kön­ne wei­ter­hin nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, so Lamb [der Poli­zei-Spre­cher, Anm. SdR]. Eine mög­li­che Ver­bin­dung wer­de noch geprüft. Im Fall der Leib­nit­zer Spreng­sät­ze gebe es indes­sen kei­ne neu­en Erkennt­nis­se. Die Ermitt­lun­gen wür­den wei­ter­ge­führt. Ein Anfangs­ver­dacht bei einer damals ver­däch­ti­gen Per­son hat­te sich nicht erhär­tet. Seit­her lie­gen kei­ne neu­en Hin­wei­se vor, sag­te Lamb. (derstandard.at, 30.3.24)

Die Hin­ter­grün­de ermit­telt nun das Lan­des­amt für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung (LSE) Stei­er­mark. Zudem wur­den zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men für Objek­te der Zeu­gen Jeho­vas ver­an­lasst. 

Linz: MFG-Griff in die Kasse?

Bei ehe­ma­li­gen MFG-Mit­glie­dern in Linz soll es zu einem För­de­rungs­miss­brauch gekom­men sein. Eine ent­spre­chen­de Anzei­ge erfolg­te aus den eige­nen Rei­hen und führt nun zu Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft. 

Die bei der Wahl für die MFG ange­tre­te­ne Vera Schach­ner wirft dem Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Nor­bert Ober­mayr vor, mit selbst geschrie­be­nen Rech­nun­gen auf die För­de­run­gen für die Par­tei zuge­grif­fen zu haben. Ober­mayr bestrei­tet das. (orf.at, 28.3.24)

Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen will der Lin­zer Bür­ger­meis­ter Klaus Luger (SPÖ) das der Frak­ti­on zuste­hen­de För­der­geld (78.000 Euro) einfrieren.

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