Millstadt/K: Arisches Gourmetfestival kein Grund für Anklage
Slowenien/Kärnten: Eine Staatsverweigerin festgenommen und vier vor Gericht
Melk/NÖ: Schmierereien
Burgenland: Kein Verfahren gegen Tschürtz
Wien: Identitäre am Dach
Steyregg/OÖ – D: Identitäres Spiel aus Österreich in Deutschland indiziert
Ö: Rechtsextremes Rekordjahr 2023
Wien: Antisemitismus Meldestelle dokumentiert so viele antisemitische Vorfälle wie noch nie
Wien: Verdächtiger Steuergeldfluss an Martin Grafs Fußballclub
Oberwart/B: Mutmaßliche Polizeigewalt und rassistische Äußerungen durch Polizisten
Texingtal/NÖ: Ein verspäteter Lesetipp zum Skandal des Dollfuß-Museums
Haslau-Korneuburg/NÖ: Reuiger 18-Jähriger kommt mit Diversion davon
Millstadt/K: Arisches Gourmetfestival kein Grund für Anklage
Der Kärntner Wirt Stefan Lercher (Pizzeria Peppino) hat es wegen seiner rassistischen Provokationen bereits mehrfach in Medienberichte geschafft. Nach einer Anzeige von SOS-Mitmensch, weil er u.a. „Araber“ aus seinem Lokal verbannen wollte, musste er erst im Februar vor die Wiener Gleichbehandlungskommission. Deren Urteil ist noch offen.
Im Dezember 2023 bewarb Lercher via Instagram ein „Arisches Gourmet-Festival“, das ab Jänner monatlich in seiner „Pizzeria Peppino“ stattfinden sollte. Dies rief die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS) auf den Plan, die prüfte, ob Lerchers Spiel mit NS-Sprache den Straftatbestand der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz erfüllen könnte. Dieses Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt:
Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, sagt, dass man Lercher „keinen Wiederbetätigungsvorsatz nachweisen konnte“. Der Tatbestand der Verhetzung sei ebenfalls nicht erfüllt, weil der Beschuldigte nicht zu Gewalt oder Hass gegen die von ihm ins Treffen geführten Gruppen „Veganer, Hippies, Ökos und Araber“ aufgerufen habe. (kleinezeitung.at, 8.3.24)
Der Wirt bleibt uneinsichtig, wie er gegenüber der „Kleinen Zeitung“ unmissverständlich kundtat:
Für mich bedeutete arisch einfach nur einheimisch und einheimische Gerichte wollte ich meinen Gästen anbieten. Für die falsche Wortwahl habe ich mich entschuldigt. Ich lasse mir nicht die Nazi-Keule umhängen, auch nicht in Bezug auf meinen Araber-Sager. (Ebd.)
Slowenien/Kärnten: Eine Staatsverweigerin festgenommen und vier vor Gericht
Eine 67-jährige Österreicherin aus der Staatenverweigerer-Szene wurde am 6.3. in Slowenien festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines EU-weiten Haftbefehls in Kooperation der slowenischen Polizei und des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Die Frau soll eine führende Aktivistin des fiktiven „Bundesstaat Preußen“ sein und auch an dessen „Verfassung“ mitgeschrieben sowie „Haftbefehle“ ausgestellt haben. Der „Bundesstaat Preußen“ zeichnet sich ideologisch durch rechtsextreme, antisemitische und revisionistische Positionen, bis hin zur offenen Leugnung des Holocaust, aus (detailliert: stopptdierechten.at, 9.11.23). Die Praxis der Gruppe besteht u.a. im Verfassen von Drohbriefen gegen Amtsträger*innen. Konkret werden der in Slowenien verhafteten Frau folgende Delikte vorgeworfen:
Führende Beteiligung an einer staatsfeindlichen Bewegung
Gefährlichen Drohung – Auch gegen Familienangehörige von Beamtinnen und Beamten
Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug zum Nachteil „einfacher Mitglieder“ des fiktiven „Bundesstaates Preußen“
Verhetzung
§ 3h VerbotsG – Gröbliche Verharmlosung von nationalsozialistischen Verbrechen (mein-klagenfurt.at, 7.3.24)
Am 8.3. standen außerdem vier oder fünf Mitglieder des „Bundesstaat Preußen“ – drei Frauen, ein Mann – in Klagenfurt vor Gericht. Dabei ging es u.a. um die Bedrohung einer Staatsanwältin mit der „Todesstrafe“, so sie die Ermittlung gegen die Gruppe nicht einstelle. Während die ersten beiden Angeklagten vor Gericht kooperierten, rückte der Mann, ein Kärntner Pensionist, nicht von seiner Ideologie ab:
Der Kärntner bezeichnete sich als „Preuße“, stellte etliche Zwischenfragen. Zum Beispiel, ob die Richterin nach dem Völkerrecht zugelassen sei. Als Entlastungszeugen nannte er Putin, Trump und den Papst. Dann verschwand er während der Verhandlung aus dem Saal. (orf.at, 8.3.24)
Die vierte Angeklagte verhielt sich ähnlich und verließ ebenso das Gericht. Beide bezogen sich in szenetypischem Sprech auf das „Naturrecht“ und erkannten die reale Rechtsprechung nicht an. Wie die Urteile ausfielen, ob es überhaupt welche gegeben hat, war der Berichterstattung der Medien nicht zu entnehmen.
Seit einer groß angelegten Razzia gegen die Gruppe im Juli 2023, bei der auch Waffen und Munition sichergestellt wurde, wird gegen mehrere Personen ermittelt. Einige sind noch untergetaucht – inzwischen auch wieder jene zwei, die die Verhandlung verlassen haben. Laut einem Polizeisprecher begänne die Suche nun von vorne. Der eindeutig rechtsextreme Charakter des „Bundesstaat Preußen“ wird in der medialen Berichterstattung weiterhin kaum erwähnt.
Melk/NÖ: Schmierereien
In Melk wurden rechtsextreme Sprüche gegen Antifa und Kommunismus an mehrere Hauswände gesprayt, auch ein Hakenkreuz war darunter. Angezeigt wurden die Vorfälle vom Melker SPÖ-Parteichef John Haas. Ermittlungen wurden aufgenommen. (Quelle: NÖN, 6.3.24 S. 17)
Burgenland: Kein Verfahren gegen Tschürtz
Der burgenländische FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz hatte vergangenen November in einer Rede im Landtag 21 migrantisch klingende Schüler*innennamen aus einer Wiener Neustädter Vorschulklasse vorgelesen, um direkt danach von „straffällige[n] Asylwerber[n]“ und der Notwendigkeit von deren Abschiebung zu fabulieren. Die rassistische Hetzrede zog empörte Kritik nach sich. Dies bewog Tschürtz zuerst zu einer Rechtfertigung seiner Äußerungen. So sprach er gegenüber der „Burgenländischen Volkszeitung“ (18.11.23) ganz im Jargon seiner Partei von einem „Ansturm auf Österreich“, der „bereits in den Schulen ersichtlich“ sei. Erst Druck aus den eigenen Reihen brachte ihn zum Einlenken: Dann nannte er seinen kalkulierte rassistische Rede einen „einmaligen Ausrutscher“.
Die „Grünen“ hatten Tschürtz wegen Verhetzung angezeigt. Nun teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf APA-Anfrage mit, dass kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird. (puls24, 6.3.24)
Wien: Identitäre am Dach
Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an den Nationalsratspräsidenten Sobotka zu der Störaktion der Identitären während der Demo gegen Rechtsextremismus am 26.1. brachte neue Details an die Öffentlichkeit. Zur Erinnerung:
Während (…) rund 80.000 Menschen (Veranstalterangaben) in Wien gegen Rechtsextremismus demonstrierten, gelang es drei „Identitären” auf das Dach des Palais Epstein zu kommen und dort ein Banner anzubringen sowie Bengalos zu zünden. (kurier.at, 31.1.24)
Laut Anfragebeantwortung hätten die drei Männer eine Zutrittskarte zu dem Nachbargebäude, dem Bürohaus Schmerlingplatz 8, gehabt. Die Polizei sei mit 19.03 Uhr von dem Angriff informiert gewesen und hätte das Dach bereits um 19.19 Uhr wieder geräumt. Selbst dem Boulevardmedium „Österreich“ ist der lasche Umgang der Exekutive mit den Identitären aufgestoßen:
Im Schongang. So rasch die Polizei agierte – so milde ging sie mit den drei Rechtsextremen um: So gab es eine Anzeige wegen „Ordnungswidrigkeit“ laut Sicherheitspolizeigesetz – da droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro.
Polizei-Insider hätten mehr Strenge erwartet: Zwar greife das Delikt „Hausfriedensbruch“ hier nicht. Zumindest ein Verstoß gegen das Pyrotechnik-Gesetz hätte angezeigt werden müssen. Das wäre für die Identitären unangenehm gewesen – drohen doch Strafen bis zu 4.360 € oder Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen, statt nur 500 Euro. (oe24.at, 8.3.24)
Steyregg/OÖ – D: Identitäres Spiel aus Österreich in Deutschland indiziert
Ein neues Computerspiel von dem Propagandasoftwareunternehmen „Kvltgames“, das seinen Firmensitz im identitären Hausprojekt in Steyregg hat und dem identitären Aktivisten Roland Moritz gehört, wurde in Deutschland indiziert – und es ist nicht das erste:
Bereits im Sommer 2021 fiel Moritz einschlägig auf, weil er ein Jump-and-Run-Spiel voll plumper antisemitischer und homo-feindlicher Codes veröffentlichte (die Spielfiguren kämpfen gegen „Globalisten“ und ein „Globo Homo“-Regime). Das Spiel wurde in Deutschland von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf den Index gesetzt. (stopptdierechten.at, 28.9.24)
Das neue Spiel wurde Ende Februar von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und darf folglich in Deutschland nicht mehr verbreitet oder beworben werden.
Im Prüfbericht ist von einem „demokratiefeindlichen Setting“ und dem Herabwürdigen von Mitgliedern der LGBTQ-Community zu lesen. Das Spiel verweise zudem auf rechtsextreme Internetseiten und Bücher. Für Minderjährige, die queeren Personen bereits feindlich gegenüberstehen, sieht die Prüfstelle „die Gefahr der Radikalisierung“. Auch Fremdenfeindlichkeit finde sich im Spiel wieder. (morgenpost.de, 26.2.24)
Der identitäre Versuch, ideologisch in der Gaming-Kultur fußzufassen, gehört zu deren (pop-)kultureller Einflussstrategie, die im Szenejargon als „Metapolitik“ bezeichnet wird. Bis dato funktioniert dies jedoch kaum, wie Mick Prinz, Leiter des Projekts „Good Gaming“ der Amadeu Antonio Stiftung, gegenüber der „Berliner Morgenpost“ sagte. Erfolgreicher ideologischer Einfluss sowie Einschüchterungen durch Rechtsextremen fänden vielmehr in den „wenig moderierten Infrastrukturen“ entsprechender Online-Foren statt. (morgenpost.de)
Ö: Rechtsextremes Rekordjahr 2023
Die SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz stellt seit 2018 zweimal im Jahr eine parlamentarische Anfrage an Innen- und Justizministerium bezüglich Zahlen zu rechtsextremen Straftaten. Aus der Beantwortung der Ministerien (BMI; BMJ) geht nun hervor, dass für das Jahr 2023 ein Rekordhoch an rechtsextremen Tathandlungen zu verzeichnen ist: Es gab einen Anstieg um rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Zu diesem Ergebnis kommt hinzu, dass die beiden Ministerien erneut stark divergierende Zahlen vorlegten: Alma Zadićs (Grüne) Justizministerium verzeichnet 2.451 Anfälle (also neu angelegte Akten) nach dem Verbotsgesetz, Gerhard Karners (ÖVP) Innenministerium gibt lediglich 1.203 Anzeigen an, auf die ein Akt im BMJ angelegt wird. „Stoppt die Rechten“ hat dieses Problem stark abweichender Angaben im März 2023 aufgedeckt. Seither hat sich am Zahlenchaos nichts geändert.
Wien: Antisemitismus Meldestelle dokumentiert so viele antisemitische Vorfälle wie noch nie
Der Jahresbericht 2023 der Antisemitismus Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) verzeichnet ein Rekordhoch von insgesamt 1.147 registrierten antisemitischen Vorfällen. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich dabei um einen Anstieg von 59,5 Prozent.
Geprägt war 2023 vom Großangriff palästinensischer Terrororganisationen auf Israel am 7. Oktober und dem explosionsartigen Anstieg von Antisemitismus weltweit in der Folge. Das genozidale Massaker stellt einen dramatischen Wendepunkt dar: Bis 6. Oktober sank die durchschnittliche Zahl der Meldungen pro Tag im Vergleich zu 2022 (1,97) auf 1,55. Für die Zeit von 7. Oktober bis 31. Dezember musste eine Verfünffachung auf 8,31 antisemitische Vorfälle pro Tag festgestellt werden. (antisemitismus-meldestelle.at)
Das Jahr 2021 bildete zuvor mit 965 Vorfällen einen Höchststand, der auf ein Erstarken von antisemitischer Ideologie im Kontext der Covid19-Pandemie zurückzuführen war.
IKG-Präsident Oskar Deutsch sagte bei der Präsentation des aktuellen Berichts, die Zahlen seien ein „katastrophales Ergebnis“.
Wenn man die Täter und Täterinnen der jeweiligen Vorfälle nach ihrem politisch-ideologischen Hintergrund betrachtet, macht in Österreich noch immer jener Antisemitismus, der laut dem Bericht „rechts, rechtsextrem oder (neo-)nazistisch“ motiviert ist, mit 34 Prozent den größten Anteil aus. Knapp gefolgt wird er von Gruppen und Personen, die „weltanschaulich beziehungsweise religiös dem Islam zuzuordnen sind, was den Islamismus einschließt“, heißt es in dem Bericht. Diese Gruppe macht 25 Prozent aus. Weitere 23 Prozent waren ideologisch nicht klar zuordenbar. 18 Prozent sind dem linken bzw. linksextremen Antisemitismus zuzurechnen, etwa der „antisemitischen BDS-Bewegung und dem Antiimperialismus“, liest man im Bericht der Meldestelle. Hier spiele auch eine israelfeindliche Haltung eine Rolle, wie Deutsch und der Leiter der Antisemitismusmeldestelle, Benjamin Nägele, ausführen. (derstandard.at, 13.3.24)
Wien: Verdächtiger Steuergeldfluss an Martin Grafs Fußballclub
Grüne Abgeordnete stellten eine parlamentarische Anfrage an das Sportministerium, in der es darum ging, was jener Fußballclub, dessen Präsident der FPÖ-Abgeordnete Martin Graf ist (nämlich der FC Hellas Kagran, Wiener Stadtliga), vom Sportministerium an Finanzmitteln erhalten hat. Der Zeitraum der Anfrage betraf die Jahre 2018 – 2022, darunter also auch die Amtszeit von Grafs damaligem Parteifreund Heinz-Christian Strache (vormals FPÖ) als Sportminister.
Die Anfragebeantwortung Koglers liegt dem STANDARD nun vor und ergab für das Jahr 2019, als der damalige Vizekanzler Strache Sportminister war, „eine Medienkooperation von 19.04.2019 bis 31.12.2019 in der Höhe von insgesamt € 9.000,– (inkl. aller Abgaben) zum Zwecke der Logopräsentation auf Homepage, Facebook-Auftritt, Newsletter, Plakaten, Werbebande, Werbetransparent auf der Anlage des Vereins Hellas Kagran“. (derstandard.at, 12.3.24)
Solche Medienkooperationen sind außerordentlich selten, denn der Antragsteller muss das Kriterium einer österreichweiten Bedeutung erfüllen, was bei einem lokalen Fußballverein kaum der Fall sein kann. Seit Bestehen des Sportministeriums gab es nur eine einzige solche Kooperation, die ebenso unter Strache fiel.
Eva Blimlinger, die Sprecherin der Grünen für den öffentlichen Dienst, fand zur blauen Förderung für Grafs Verein scharfe Worte, die den Fall in ein Gesamtbild der FPÖ fügen:
Wann immer die FPÖ in der Regierung ist, betrachtet sie den Staat als ihren persönlichen Selbstbedienungsladen für rechte Netzwerke, an dem sie sich unentwegt bereichert (…) in Opposition will sie dann strenge Kontrollpartei sein – wie glaubwürdig das ist, soll jede und jeder selbst beurteilen. (zit. nach derstandard.at)
Oberwart/B: Mutmaßliche Polizeigewalt und rassistische Äußerungen durch Polizisten
Bei der Anhaltung von zwei syrischen Asylberechtigten in Oberwart kam es zu rassistischen Äußerungen eines Politzisten und möglicherweise auch zu einer rassistisch motivierten Körperverletzung: Einer der Syrer wurde im Rahmen der Amtshandlung im Gesicht verletzt. Angehalten wurden die Männer in ihrem Auto, weil sie in der Nacht mehrmals am Tatort eines versuchten Einbruchs vorbeigefahren waren. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Verdächtigten und zwei Polizisten. Einer der beiden Angehaltenen filmte die Amtshandlung teilweise. Das Video liegt dem „Standard“ vor und zeigt folgendes:
Nach einem Streitgespräch steigt der Fahrer schließlich wie aufgefordert aus dem Auto. Der Beifahrer bleibt sitzen, während ihm ein Polizist durchs offene Fenster die Waffe vorhält. Der Fahrer legt wie verlangt sein Handy, mit dem er die Amtshandlung aufnimmt, auf die Motorhaube. Man hört kurz Geschrei. Als er knappe fünf Sekunden später das Handy wieder aufhebt und die Kamera auf seinen Beifahrer richtet, hat der eine blutende Wunde im Gesicht. (derstandard.at, 12.3.24)
In einem zweiten Video, das kurz danach von einem der Angehaltenen gemacht wurde, war dann zu hören
wie der Polizist zu dem jungen Mann sagt: „Fahr heim, du wohnst in Österreich, schleich dich“, „Des is mei Land, ned dei Land“, „Na, dei Land is ned, wird’s nie werden“, und es als „Problem“ bezeichnet, dass man den jungen Mann nicht einfach abschieben könne. „Solche Äußerungen eines Polizisten sind untragbar“, sagt Anwalt Raoul Warnung (der auch Anzeige wegen Körperverletzung erstattete, Anm. SdR). „Noch dazu war es ein erfahrener Beamter.“ Von Behördenseite will man zu all dem mit Verweis auf die Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. (Ebd.)
Zuständig für den Fall von potenzieller Polizeigewalt ist die seit Jänner neu eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM). Diese befindet sich außerhalb der direkten polizeilichen Hierarchiekette, weil sie im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist (das wiederum im Innenministerium angesiedelt ist).
Gegen die beiden Syrer erfolgte keine Anzeige hinsichtlich des versuchten Einbruchs.
(Quelle: derstandard.at)
Texingtal/NÖ: Ein verspäteter Lesetipp zum Skandal des Dollfuß-Museums
Der Autor Ludwig Laher erklärt in einem „Standard“-Kommentar (23.2.24), warum über den Skandal um die als Museum getarnte Dollfuß-Huldigungsstätte im niederösterreichischen Texingtal – sowie deren zuletzt verhinderte museale Aufarbeitung – kein Gras wachsen darf. Eine Leseempfehlung:
➡️ „Warum über den Skandal des Dollfuß-Museums kein Gras wachsen darf“
Haslau-Korneuburg/NÖ: Reuiger 18-Jähriger kommt mit Diversion davon
Ein 18-Jähriger musste sich am 13.3. vor Gericht verantworten, weil er unter dem Pseudonym „fckyouall“ ein Tik-Tok-Video, das einen jüdischen Kindergeburtstag zeigte, mit „Adi, bitte komm wieder“ kommentierte. Auf Nachfrage eines anderen Users, ob es ihm gut gehe, antwortete der junge Mann: „Nein, aber mit ihm [Hitler, Anm. SdR] würde es uns gut gehen.“ (zit. nach NÖN, 3.4.24, S. 33)
Da keine weiteren Postings dieser Art bekannt waren und der Angeklagte sich vor Gericht reuig zeigte, stimmte auch der Staatsanwalt einer Diversion zu. Er muss eine Geldbuße von 4.000 Euro entrichten. (Quelle: NÖN, 3.4.24, S. 33)