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Rückblick KW 49/23

Viel ist zusam­men­ge­kom­men für unse­ren Wochen­rück­blick. Dar­un­ter zwei Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz, ein ras­sis­ti­scher Wirt, ein blau­er Pro­vo­ka­teur im Bun­des­rat, Mahn­wa­chen für einen Neo­na­­zi-Unter­­stü­t­­zer mit blau­er Pro­mi­nenz und ein bekann­ter Neo­na­zi ohne Rei­se­pass. Wien: Frei­spruch trotz NS-Tat­too über dem gan­zen Rücken Graz: Mil­des Urteil für mehr­fa­che Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz Wien: Peti­ti­on und Mahn­wa­chen für […]

12. Dez 2023

Wien: Freispruch trotz NS-Tattoo über dem ganzen Rücken
Graz: Mildes Urteil für mehrfache Vergehen nach dem Verbotsgesetz
Wien: Petition und Mahnwachen für in Afghanistan inhaftierten Neonazi-Freund Herbert Fritz
Wien: Eklat im Bundesrat nach rechtsextremer Provokation durch FPÖ-Abgeordneten
Wien-Favoriten: Aggressiver Mann nach Verbotsgesetz angezeigt
Wien: Kein Reisepass für Neonazi Küssel?
Millstadt/K: Wirt kocht „arisch”

Wien: Freispruch trotz NS-Tattoo über dem ganzen Rücken

Gegen den 38-jäh­ri­gen Chris­to­pher K. fand am 5.12. ein Gerichts­pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz statt. Ver­han­delt wur­den ein­schlä­gi­ge Tat­toos, die den kom­plet­ten Rücken des jun­gen Man­nes umfass­ten: Ein Eiser­nes Kreuz, ein rot-weiß-rotes Wap­pen samt Bun­des­ad­ler sowie der Schrift­zug der neo­na­zis­ti­schen Klei­dungs­mar­ke „Trou­ble­ma­ker” in Frak­tur. K. gab an, das Tat­too seit 2005 zu haben. Bei dem Pro­zess soll­te auch der Vor­wurf des ver­such­ten Dieb­stahls ver­han­delt wer­den, es blieb aber bei den Tat­toos. Chris­to­pher K. ist bereits vier Mal vor­be­straft, u.a. wegen Ver­ge­wal­ti­gung und nach dem Waf­fen­ge­setz, aller­dings nie im Zusam­men­hang mit Neonazismus.

Weder das Eiser­ne Kreuz, noch der Schrift­zug der Mode­mar­ke sind für sich ver­bo­ten. Ein Tat­be­stand nach dem Ver­bots­ge­setz wäre erfüllt, wenn der Mann sei­ne Tat­toos – die sich klar durch NS-Ästhe­tik aus­zeich­nen – mit Vor­satz öffent­lich zur Schau stell­te. Dem wider­spra­chen der Ange­klag­te und sei­ne Ver­tei­di­gung. Er habe es nie bewusst öffent­lich gezeigt, das sei ledig­lich beim Schwim­men und wenn es heiß war pas­siert. Ste­chen habe er sich das Tat­too las­sen, weil er stolz auf Öster­reich sei, ohne vom NS-Bezug des Eiser­nen Kreu­zes (das Hit­ler als Ehren­zei­chen ver­gab) oder dem Neo­na­zi-Hin­ter­grund der Mar­ke „Trou­ble­ma­ker“ zu wis­sen. Ange­zeigt wur­de er wäh­rend sei­ner letz­ten Haft­stra­fe von einem Zel­len­ge­nos­sen, mit dem es einen Kon­flikt gege­ben habe. Die Anmer­kung des Staats­an­wal­tes, dass auch beding­ter Vor­satz, also das In-Kauf-Neh­men davon, dass NS-ver­herr­li­chen­de Tat­toos öffent­lich gese­hen wer­den, bereits für einen Straf­tat­be­stand aus­rei­chen wür­de, hat bei den Geschwo­re­nen nicht ver­fan­gen. Das Urteil ent­fiel ein­stim­mig für einen Frei­spruch; es ist nicht rechtskräftig.

Die­ser Frei­spruch am Wie­ner Lan­des­ge­richt in einem Ver­bots­ge­setz­ver­fah­ren reiht sich in eine bemer­kens­wer­te Serie: Am 27.11. ende­te ein Ver­fah­ren gegen eine Frau mit einem Frei­spruch, die wegen ras­sis­ti­scher Beschimp­fun­gen und eines „Heil Hitler”-Rufs ange­klagt war, eben­falls am 27. Novem­ber wur­de ein Mann frei­ge­spro­chen, der auf Social Media einen Holo­caust-leug­nen­den Text und wüs­ten Anti­se­mi­tis­mus ver­brei­te­te, und am 29.11. ging ein Mann frei, der am Rücken ein 88-Tat­too trägt,

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Graz: Mildes Urteil für mehrfache Vergehen nach dem Verbotsgesetz 

Am 5.12. wur­de in Graz gegen den 42-jäh­ri­ge Wolf­gang H. nach dem Ver­bots­ge­setz ver­han­delt. Der ÖBB-Secu­ri­ty wur­de beschul­digt, meh­re­re NS-ver­herr­li­chen­de Inhal­te via Whats­App geteilt zu haben: dar­un­ter ein Foto von sich mit­samt Haken­kreuz auf einem rot-weiß-roten Tuch, Hit­ler-ver­herr­li­chen­de Memes und Inhal­te der Neo­na­zi-Band „Luni­koff-Ver­schwö­rung“. Zudem hat­te er einen SS-Toten­kopf am rech­ten Ober­arm täto­wiert und bei einer Haus­durch­su­chung wur­den u.a. NS-geschichts­re­vi­sio­nis­ti­sche Bücher, Ton­trä­ger von Neo­na­zi-Bands und ein Foto, auf dem der Ange­klag­te mit Freun­den den Arm zum Hit­ler­gruß hebt, gefunden.

Auf Nach­fra­ge zu ein­zel­nen Inhal­ten stell­te sich der Ange­klag­te als „unpo­li­ti­schen Men­schen“ dar, der die Ver­brei­tung sol­cher Inhal­te „lus­tig“ gefun­den habe, nun aber wis­se, „dass das mit Humor gar nichts zu tun hat“.

Der Ver­tei­di­ger for­der­te ein mil­des Urteil, wegen der vor­ge­brach­ten Reue. Der Staats­an­walt hin­ge­gen beton­te, dass jedes der ein­zel­nen Delik­te für sich straf­bar sei und mit Humor nichts zu tun habe, was er an einem Bei­spiel noch­mals bekräf­tig­te: „Hit­ler zum Geburts­tag zu gra­tu­lie­ren ist hul­di­gend, geden­kend oder ähn­li­ches – zwei­fel­los tat­bil­dend“.

Das Urteil der Geschwo­re­nen fiel auf 12 Mona­te beding­te Haft, dazu eine drei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit und die Über­nah­me der Kos­ten des Verfahrens.

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Wien: Petition und Mahnwachen für in Afghanistan inhaftierten Neonazi-Freund Herbert Fritz

Das brau­ne Urge­stein Her­bert Fritz war deutsch­na­tio­na­ler Süd­ti­rol-Akti­vist, Grün­dungs­mit­glied der neo­na­zis­ti­schen NDP in den 1960er-Jah­ren, Alter Herr der rechts­extre­men Bur­schen­schaft Olym­pia, und er tauch­te über die Jahr­zehn­te hin­weg immer wie­der bei ein­schlä­gi­gen Events auf. Seit ver­gan­ge­nem Juni sitzt er in Haft, und zwar im afgha­ni­schen Ter­ror­re­gime der Tali­ban. Fritz hat­te das Land davor bereits mehr­mals bereist und Anfang des Jah­res als „Nah­ost-Exper­te“ in einem Schwur­bel­me­di­um als siche­res Urlaubs­land ange­prie­sen. Zuletzt hat­te er für das rechts­extre­me Maga­zin „Info-Direkt“ berich­tet, frei­lich auch mit dem Motiv, die Dik­ta­tur als siche­ren Ort für Abschie­bun­gen dar­zu­stel­len. Im Früh­jahr 2023 bewarb Info-Direkt auf Tele­gram den Rei­se­be­richt von Fritz aus dem Herbst 2022 mit den Wor­ten: „Afgha­ni­stan ist wie­der sicher — trotz­dem fliegt die deut­sche Bun­des­re­gie­rung jeden Monat 4.000 Afgha­nen ein und treibt so den Bevöl­ke­rungs­aus­tausch vor­an.“ (zitiert nach endstation-rechts.de, 8.12.23)

Im Sep­tem­ber war eine FPÖ-Dele­ga­ti­on, von der die Par­tei­füh­rung aber nichts gewusst haben woll­te, zu Besuch bei den Ter­ro­ris­ten. Kur­ze Zeit dar­auf gab Rei­se­teil­neh­mer Andre­as Möl­zer gegen­über der „Kro­ne“ zu, dass es bei der blau­en Mis­si­on dar­um ging, Fritz zu befrei­en. Möl­zer ver­harm­los­te das Ter­ror­re­gime der Tali­ban bei die­ser Gele­gen­heit auch gleich grob.

Fritz sitzt trotz die­ser Bemü­hun­gen wei­ter in Haft. Das FPÖ-nahe Hetz- und Des­in­for­ma­ti­ons­por­tal „unzen­su­riert“ setz­te sich in einem Text vom 5.12. zum wie­der­hol­ten Mal für ihn ein, sprach wegen der unwür­di­gen Haft­be­din­gun­gen von „aku­ter Lebens­ge­fahr“ und bewarb eine Peti­ti­on für sei­ne Frei­las­sung sowie zwei Mahn­wa­chen am Ball­haus­platz (23.11.) und vor dem Außen­mi­nis­te­ri­um (4.12.). Der ehe­ma­li­ge 3. Natio­nal­rats­prä­si­dent und jetzt FPÖ-Abge­ord­ne­te Mar­tin Graf (wie Fritz „Alter Herr“ bei der Olym­pia) war bei bei­den Mahn­wa­chen dabei – und für die ers­te hat er sogar eine Natio­nal­rats­sit­zung verlassen.

An der zwei­ten Mahn­wa­che nahm neben Graf auch Harald Schmidt teil, ein Ver­trau­ter von Öster­reichs bekann­tes­tem Neo­na­zi Gott­fried Küs­sel. Die wenig erfolg­rei­che Peti­ti­on wur­de von NPD-Funk­tio­nä­ren, Neo­na­zis und FPÖ-Poli­ti­kern unterschrieben.

Frei­lich ver­weist die­ser selek­ti­ve Ein­satz für Men­schen­rech­te, sobald es um einen brau­nen Kame­ra­den geht, auf den voll­stän­di­gen mora­li­schen Bank­rott der blau-brau­nen Sze­ne. Aber das unter­streicht die Wor­te des DÖW-Mit­ar­bei­ters Bern­hard Wei­din­ger gegen­über der anti­fa­schis­ti­schen Platt­form „End­sta­ti­on Rechts“ (8.12.23) nur noch deutlicher:

So weit ent­fernt man Fritz welt­an­schau­lich sein mag, und so iro­nisch sei­ne Inhaf­tie­rung im ihm zufol­ge siche­ren Afgha­ni­stan auch ist: Nie­mand soll­te ohne fai­ren Pro­zess im Gefäng­nis sit­zen, schon gar nicht in einem der Tali­ban, und schon gar nicht gesund­heit­lich beein­träch­tig­te, alte Menschen.

Wien: Eklat im Bundesrat nach rechtsextremer Provokation durch FPÖ-Abgeordneten

In der Bun­des­rats­sit­zung vom 5.12. sorg­te der FPÖ-Abge­ord­ne­ten Chris­toph Stei­ner mit völ­ki­schem Jar­gon für Auf­re­gung. Zudem ent­brann­te eine hef­ti­ge Debat­te um den Begriff „Volks­kanz­ler“, den Blaue ger­ne für Kickl ver­wen­den, in der vor­aus­ei­len­den Hoff­nung, er wer­de bald Chef der Nati­on und blei­be nicht bloß der Schmal­spur-Orbán der eige­nen Reihen.

So ging die Debat­te los:

Der Bun­des­rat hat am Don­ners­tag ein­stim­mig eine geän­der­te Struk­tur und neue Auf­ga­ben für den Natio­nal­fonds der Repu­blik Öster­reich für Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus beschlos­sen. Eine Aus­sa­ge von FPÖ-Bun­des­rat Chris­toph Stei­ner sorg­te für eine Sit­zungs­un­ter­bre­chung und star­ken Pro­test von ÖVP, SPÖ und Grü­nen. (puls24.at, 7.12.23)

Stei­ner hat­te wäh­rend der Debat­te von einem „Volks­aus­tausch“ in Öster­reich fabu­liert. Damit knüpf­te der blaue Pro­vo­ka­teur frei­lich an den gegen­wär­tig belieb­tes­ten Slo­gans sei­nes völ­ki­schen Lagers an – jenen vom angeb­li­chen „Bevöl­ke­rungs­aus­tausch“, der im iden­ti­tä­ren Jar­gon auch als „Gro­ßer Aus­tausch“ bezeich­net wird. Die­se Chif­fre ver­bin­det Ras­sis­mus mit einer anti­se­mi­tisch unter­mal­ten Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie, wonach mäch­ti­ge Eli­ten gezielt die Sub­stanz der Völ­ker durch Ein­wan­de­rung zer­set­zen wür­den. Der grü­ne Bun­des­rat Mar­co Schreu­der qua­li­fi­zier­te die Wort­wahl zurecht als „Nazi-Jar­gon“ und die Prä­si­di­ums­vor­sit­zen­de Mar­git Göll (ÖVP) erteil­te Stei­ner einen Ord­nungs­ruf. Wäh­rend der Dis­kus­si­on kam es dann auch zu einem Schlag­ab­tausch um den Begriff „Volks­kanz­ler“, aus­ge­löst durch die SPÖ-Bun­des­rä­tin Danie­la Gru­ber-Pru­ner, die sich dar­auf­hin von Andre­as Arthur Span­ring (FPÖ) fol­gen­de Emp­feh­lung anhö­ren muss­te: „Wenn Sie immer und über­all Nazis sehen, gehen Sie zum Arzt, der kann Ihnen hel­fen, weil nor­mal ist das nicht.“ (derstandard.at, 7.12.23)

Das ent­schie­de­ne Enga­ge­ment der ande­ren Par­tei­en gegen die rechts­extre­men FPÖ-Aus­fäl­le im Bun­des­rat ist zu begrü­ßen, zumal dies kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit ist. Denn der­sel­be FPÖ-Mann Span­ring, der ande­ren vor­wirft, dass sie von Nazis hal­lu­zi­nie­ren, sah im Novem­ber 2021 selbst wel­che, als er bei einer Son­der­sit­zung des Bun­des­rats in kaum zu unter­bie­ten­dem Niveau den dama­li­gen Gesund­heits­mi­nis­ter wohl in Anspie­lung auf den KZ-Mör­der Men­ge­le als „Dr. M.“ und die Bun­des­re­gie­rung wegen der Pan­de­mie-Maß­nah­men mit wei­te­ren NS-Anspie­lun­gen beschimpf­te. So klang der wider­wär­ti­ge Ser­mon die­ses Rechts­extre­men, der tat­säch­lich von Nazis hal­lu­zi­niert und den NS dabei frei­lich grob ver­harm­lost, im O‑Ton:

Was pas­siert dann bei der Impf­pflicht? (…) Schi­cken Sie mir dann die gehei­me Impf­po­li­zei nach Hau­se? Kom­men die dann mit einer Arm­bin­de, wo zwei über­kreuz­te Imp­fun­gen drauf sind, zwei Sprit­zen? Tre­ten mir die dann in einer Nacht-und-Nebel-Akti­on die Tür ein und zer­ren mich aus dem Bett? Brin­gen die mich raus, und hau­en sie mich nie­der und drü­cken mir die Sprit­ze rein, die ich nicht will? Pas­siert das? Ist das der Plan? Und rufen sie dann viel­leicht zum Abschluss „Impf Heil“? (Zit. nach derstandard.at, 24.11.21)

In Rich­tung der SPÖ, deren Man­da­ta­rin er jetzt unter­grif­fig emp­fahl zum Arzt zu gehen, sag­te er damals: „Jetzt, wo es um etwas geht, was ist denn jetzt mit ‚Weh­ret den Anfän­gen’, wo sind die gan­zen Rufer?“ (ebd.)

Wien-Favoriten: Aggressiver Mann nach Verbotsgesetz angezeigt

Ein 41-jäh­ri­ger Mann wur­de in Favo­ri­ten wegen des Ver­dachts auf Laden­dieb­stahl und wegen des Ver­dachts auf Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz fest­ge­nom­men und mehr­fach angezeigt:

Beam­te des Stadt­po­li­zei­kom­man­dos Favo­ri­ten wur­den von einem Laden­de­tek­tiv eines Dro­ge­rie­mark­tes wegen eines Laden­die­bes alar­miert. Als die Poli­zis­ten ein­tra­fen, ver­hielt sich der 41-Jäh­ri­ge bereits sehr aggres­siv. Er beschimpf­te die Beam­ten mehr­mals und for­der­te die­se zum Kampf auf. Weil sich der gebür­ti­ge Ungar par­tout nicht beru­hi­gen woll­te, kam es zu einer ver­wal­tungs­recht­li­chen Fest­nah­me. Dar­auf­hin soll der 41-Jäh­ri­ge, laut Poli­zei­be­richt, natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Paro­len geäu­ßert und die­se mit einer Ges­te unter­mau­ert haben. (heute.at, 6.12.23)

Wien: Kein Reisepass für Neonazi Küssel?

Die Stadt Wien könn­te Gott­fried Küs­sel, dem bekann­tes­ten Akti­vis­ten der öster­rei­chi­schen Neo­na­zi-Sze­ne, die Aus­stel­lung eines Rei­se­pas­ses ver­wei­gern. Die dafür zustän­di­ge MA 62 ist dazu berechtigt:

In ihren Stel­lung­nah­men ver­weist die Pass­be­hör­de auf eine Bestim­mung im Pass­ge­setz, die vor­sieht, dass einem Pass­wer­ber das Doku­ment dann zu ver­sa­gen ist, wenn davon aus­zu­ge­hen ist, dass die­ser bei einem Auf­ent­halt im Aus­land die inne­re oder äuße­re Sicher­heit Öster­reich gefähr­den wür­de. (derstandard.at, 7.12.23)

Küs­sel wur­de zuletzt im Jahr 2013 wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt und ver­brach­te fast acht Jah­re in Haft. Seit sei­ner Ent­las­sung im Jän­ner 2019 hat er kei­ne Mög­lich­keit, legal ins Aus­land zu rei­sen, da ihm der Rei­se­pass 2016 ent­zo­gen wur­de. Die Pass­be­hör­de ließ auch eine Stel­lung­nah­me der Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DSN) ein­ho­len, die ins­be­son­de­re Küs­sels Akti­vis­mus im Kon­text der Pro­tes­te gegen die Covid-19-Maß­nah­men beton­te und auf die dort viru­len­te ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­sche und anti­se­mi­ti­sche Pro­pa­gan­da ver­wies. Außer­dem pfle­ge Küs­sel wei­ter­hin Kon­tak­te zur rechts­extre­men Szene.

Küs­sels Anwalt, Micha­el Dohr, sieht das natur­ge­mäß anders und erklär­te in einer mög­li­cher­wei­se unge­wollt pas­sen­den For­mu­lie­rung, Küs­sel sei „seit Jah­ren ein rechts­treu­er öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger“ (derstandard.at). Tat­säch­lich ist Küs­sel dem Rechts­extre­mis­mus treu geblie­ben – dage­gen hal­fen auch die vie­len Jah­re Haft nicht. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung der Behör­den steht noch aus.

Millstadt/K: Wirt kocht „arisch“

Die Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DNS) prüft, ob die Kuli­na­rik-Ver­an­stal­tung des Kärnt­ner Wirts Ste­fan Ler­cher den Straf­tat­be­stand der Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz erfül­len könn­te: Der Mann bewarb via Insta­gram ein „Ari­sches Gour­met-Fes­ti­val“, das ab Jän­ner monat­lich statt­fin­den sollte.

Der Wirt des Restau­rants „Pep­pi­no“ ist kein Unbe­kann­ter – SOS-Mit­mensch hat­te Ler­cher bereits im Mai die­sen Jah­res wegen ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­rung ange­zeigt. Er rückt seit­her nicht von sei­nem Ras­sis­mus ab, wie die „Klei­ne Zei­tung“ (7.12.23) berich­te­te; eine Ver­hand­lung vor der Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on ist noch anhängig.

Nun dürf­te die media­le Auf­merk­sam­keit zum ari­schen Koch­ereig­nis inklu­si­ve einer Gesprächs­an­fra­ge durch die Zei­tung, den Wir­ten zum Umkehr­schwung gebracht haben. Er will sich die „Hit­ler-Keu­le“ nicht umhän­gen las­sen, wie er der „Klei­nen Zei­tung“ sag­te, er habe erst

nach sei­nem Pos­ting „gegoo­gelt“ (…), wel­che Bedeu­tung „arisch“ habe: „Für mich bedeu­te­te arisch ein­fach ein­hei­misch“, erklärt er. Jetzt sei ihm klar, dass es „miss­ver­stan­den“ wer­den kön­ne. Das Pos­ting tue ihm nun leid, es sei „nicht glück­lich aus­ge­drückt“ gewe­sen, aber er ste­he immer zu dem, was er tue, und wer­de auch die Kon­se­quen­zen dafür tra­gen. (kleinezeitung.at, 8.12.23)

Ler­cher beton­te mehr­mals, dass er nichts gegen Juden habe, auch Schwar­ze wür­de er bedie­nen, aber, so beharr­te er, „ich mag die Ara­ber, die Liba­ne­sen, die Isla­mi­sie­rung und Flücht­lin­ge nicht, so wie sie sich auf­füh­ren, des­halb will ich sie nicht in mei­nem Lokal bedie­nen“ (ebd).