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FPÖ-Vilimsky: Blaue Wintermärchen und juristische Troubles

Der FPÖ-Spit­zen­kan­di­dat für die kom­men­de EU-Wahl hat angeb­lich Angst um das tra­di­tio­nel­le Weih­nachts­fest, soll­te sich aber viel­leicht eher um den eige­nen Leu­mund sorgen.

11. Dez. 2023

Ein gutes und aktu­el­les Bei­spiel für das, was Vize­kanz­ler Kog­ler (Grü­ne) unlängst in ange­brach­ter Klar­heit als die „Lügen­pro­pa­gan­da Kick­ls“ bezeich­ne­te, hat wie­der ein­mal mit Weih­nach­ten zu tun. Oder bes­ser: mit dem FPÖ-Fetisch um ver­meint­lich bedroh­te christ­lich-auto­chtho­ne Tra­di­tio­nen. Sei­nen Aus­gang nahm die­se Falsch­be­haup­tung bei dem FPÖ-Spit­zen­kan­di­dat für die kom­men­de EU-Wahl, Harald Vilims­ky: Der teil­te ein Video, in dem der Unsinn ver­brei­tet wur­de, ein Weih­nachts­markt in Karl­stadt (Bay­ern) sei durch den Ruf des mus­li­mi­schen Muez­zins eröff­net wor­den. Was so abwe­gig klingt, als kön­ne es nur rech­te Pro­pa­gan­da sein, ist auch genau das, wie ein Fak­ten­check der Wochen­zei­tung „pro­fil“ (6.12.23) dar­legt. Das Video ent­stammt dem deut­schen Medi­en­por­tal „Nius“, das ein Neu­zu­gang in der rech­ten Kul­tur­kampf-Sze­ne ist und sich selbst mit der Zuschrei­bung „Stim­me der Mehr­heit“ schmei­chelt, wäh­rend es von dem rech­ten Mil­li­ar­där Frank Gott­hardt finan­ziert wird.

Nach Vilims­ky ver­brei­te­te auch Kickl das Video auf sei­ner Face­book-Sei­te und lukrier­te damit inner­halb weni­ger Tage hun­der­te Kom­men­ta­re und Likes.

FPÖ-Chef Kickl verbreitet rassistische Fake-News, die "profil" widerlegen konnte (Screenshot Facebook, 4.12.23)
FPÖ-Chef Kickl ver­brei­tet ras­sis­ti­sche Fake-News, die „pro­fil” wider­le­gen konn­te (Screen­shot Face­book, 4.12.23)

Dann brach­te der Fak­ten­check von „pro­fil“ Fol­gen­des zutage:

Das Video ist zwar echt, der Bür­ger­meis­ter der Klein­stadt, Micha­el Hom­bach von der CSU (Christ­lich-Sozia­le Uni­on), wider­spricht der Dar­stel­lung von Kickl und Vilims­ky aller­dings auf pro­fil-Anfra­ge: „Der Andre­as­markt ist kein Weih­nachts­markt und liegt nicht in der Advents­zeit.“ Der Markt fin­det jedes Jahr im Novem­ber unter einem ande­ren Mot­to statt. 2022 lau­te­te es „Oh du schö­ne… Herbst­zeit“ – und 2023 „Ori­ent trifft Okzident“.
(…)
Fazit: Beim Andre­as­markt han­delt es sich weder um einen Weih­nachts­markt, wie Vilims­ky auf Twit­ter schreibt, noch wur­de der Markt durch einen Muez­zin-Ruf oder isla­mi­sche Gebets­ge­sän­ge eröff­net – son­dern durch den Karl­städ­ter Bür­ger­meis­ter Micha­el Hom­bach (CSU). Die Pos­tings von Vilims­ky und Kickl und die Head­line von „Nius“ sind falsch. (profil.at)

Vilims­ky und „Nius“ bezo­gen dazu kei­ne Stel­lung gegen­über „pro­fil“, aus dem frei­heit­li­chen Par­la­ments­klub hieß es aller­dings zu Kick­ls Pos­ting, dass man eine Ergän­zung nicht für not­wen­dig hal­te. Inhalt­li­che Kor­rek­tu­ren sind im Rah­men von „Kick­ls Lügen­pro­pa­gan­da“, um die Wort­wahl von Kog­ler noch ein­mal auf­zu­grei­fen, eben nicht vorgesehen.

Keine Akteneinsicht im Spesenskandal

Vilims­ky hat zudem ganz ande­re Pro­ble­me, als beim Weih­nachts­fest von mus­li­mi­schem Gesang gestört zu wer­den. Schließ­lich wird der ehe­ma­li­ge Ver­trau­te von Ibi­za-Star Heinz-Chris­ti­an Stra­che in der „Spe­sen­af­fä­re“ um die Wie­ner FPÖ als Beschul­dig­ter geführt.

Nun ver­wei­ger­te ihm die Jus­tiz in Wien die voll­stän­di­ge Akten­ein­sicht mit der Begrün­dung, er kön­ne die Ermitt­lun­gen beein­träch­ti­gen. Vilims­ky, des­sen Immu­ni­tät bereits 2021 durch das EU-Par­la­ment auf­ge­ho­ben wur­de, wird im Zuge des Spe­sen­skan­dals rund um den frü­he­ren Par­tei­chef Stra­che vor­ge­wor­fen, Par­tei­gel­der für pri­va­te Zwe­cke wie Inter­net­käu­fe und Restau­rant­be­su­che miss­braucht zu haben sowie Han­dy­rech­nun­gen von Stra­ches Kin­dern mit Par­tei­gel­dern begli­chen zu haben. Trotz eines vor­über­ge­hen­den Erfol­ges bei einer Beschwer­de vor dem Ober­lan­des­ge­richt Wien, das eine detail­lier­te­re Begrün­dung für die Ein­sichts­ver­wei­ge­rung for­der­te, bestä­tig­te das Lan­des­ge­richt in einem neu­en Beschluss die Ent­schei­dung mit einer detail­lier­ten Begrün­dung und dem Hin­weis auf Ver­dun­ke­lungs­ge­fahr. Vilims­ky hat die Vor­wür­fe zurück­ge­wie­sen und bestritt, wei­ter­hin Kon­takt zu Stra­che zu haben. Der Beschluss scheint rechts­kräf­tig zu sein, da Vilims­ky kei­ne wei­te­ren recht­li­chen Schrit­te ein­ge­lei­tet hat. (Quel­le: derstandard.at, 9.12.23)

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