Rechtsextreme Straftaten: Im Blindflug unterwegs?

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Inzwi­schen kom­men sie zwei­mal jähr­lich – die Zah­len zu den rechts­extre­men Straf­ta­ten in Öster­reich, die über halb­jähr­li­che par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen an Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um öffent­lich wer­den. In die Medi­en schaf­fen es aus den Beant­wor­tun­gen nur weni­ge Eck­da­ten – sie wer­den als Seis­mo­graph dafür gehan­delt, wie die Lage des Rechts­extre­mis­mus in Öster­reich ist. Aber: Die Zah­len schei­nen falsch zu sein und an der tat­säch­li­chen Lage völ­lig vor­bei­zu­ge­hen, wie eine Recher­che von „Stoppt die Rech­ten“ erge­ben hat.

Mit zahl­rei­chen an das Innen- und das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um gerich­te­ten Fra­gen klopft die SPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Sabi­ne Schatz seit 2017 die Lage der rechts­extre­men, ras­sis­ti­schen und anti­se­mi­ti­schen Straf­ta­ten und den Umgang der Jus­tiz damit ab. Die Ver­gleichs­da­ten aus den Vor­jah­ren wür­den ermög­li­chen, „die (…) Ent­wick­lung beob­ach­ten zu kön­nen“, schrieb Schatz 2022 in einer Pres­se­aus­sendung (4.3.22). Damit hät­te sie recht, wenn denn die Zah­len in den Beant­wor­tun­gen stim­men wür­den. Tat­säch­lich tun sich aber mehr Fra­gen als Ant­wor­ten auf. Näm­lich dann, wenn man die Zah­len aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um (BMI) mit jenen aus dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJ) ver­gleicht. Die Logik wäre: Jede Anzei­ge – etwa nach dem Ver­bots­ge­setz – müss­te zu einem neu­en Ver­fah­ren bei den Staats­an­walt­schaf­ten füh­ren. Die Zah­len zu den Anzei­gen und zu den „Anfäl­len“ (ange­leg­te Ver­fah­ren) bei den Staats­an­walt­schaf­ten müss­ten also in einer nach­voll­zieh­ba­ren Rela­ti­on sein. Theo­re­tisch! Tat­säch­lich klaf­fen sie in einem uner­klär­ba­ren Aus­maß auseinander.

Sin­ken­de Zah­len da, ein All­zeit­hoch dort

2022 sei­en die Zah­len – rechts­extre­me Tat­hand­lun­gen und Anzei­gen – leicht gesun­ken, erfah­ren wir aus der Anfra­ge­be­ant­wor­tung von Minis­ter Ger­hard Kar­ner. Der Blick auf die Anfra­ge­be­ant­wor­tung aus dem BMJ zeigt jedoch ande­res: Noch nie war die Zahl der neu eröff­ne­ten Ver­fah­ren („Anfäl­le“) so hoch wie 2022 – noch Schlim­me­res weist ein Blick auf die Ent­wick­lung aus: Seit 2017, als zum ers­ten Mal auf par­la­men­ta­ri­scher Ebe­ne an das BMJ abge­fragt wur­de, wie vie­le Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz eröff­net wur­den, hat sich die Zahl mehr als ver­dop­pelt. Dem­nach sind 2022 an jedem Tag im Jahr inklu­si­ve arbeits­frei­er Tage durch­schnitt­lich 6,6 neue Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz eröff­net wor­den, wäh­rend es 2017 noch 3,1 Ver­fah­ren waren.

Anfragebeantwortung Innenministerium Anzeigen 2022: 929 nach dem Verbotsgesetz

Anfra­ge­be­ant­wor­tung Innen­mi­nis­te­ri­um Anzei­gen 2022: 929 nach dem Verbotsgesetz

Anfragebeantwortung Justizministerium Anfälle 2022: 623 nach Verhetzung, 2.397 nach dem Verbotsgesetz (Die Jahresangabe "2021" ist falsch, Zahlen beziehen sich auf 2022.)

Anfra­ge­be­ant­wor­tung Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Anfäl­le 2022: 623 nach Ver­het­zung, 2.397 nach dem Ver­bots­ge­setz (Die Jah­res­an­ga­be „2021” ist falsch, Zah­len bezie­hen sich auf 2022.)

Bei­spiel 2021: vier unter­schied­li­che Zahlen

Etwa zwei Wochen vor Ein­tref­fen der Anfra­ge­be­ant­wor­tung des BMI prä­sen­tier­te Minis­ter Kar­ner im Febru­ar 2022 die Kri­mi­nal­sta­tis­tik 2021. Dort hieß es:

Wur­den 2019 noch 1.388 Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz gelegt, waren es 2021 bereits 1.671 Fäl­le und damit eine signi­fi­kan­te Stei­ge­rung (sic!). „Die­se Zah­len zeich­nen ein kla­res Bild einer Ver­än­de­rung im Bereich des Rechts­extre­mis­mus, das auch von der Pan­de­mie beein­flusst wur­de. Das zeigt auch die Ver­harm­lo­sung des Holo­caust im Rah­men von Coro­na-Demos, aber auch im Inter­net und in sozia­len Medien.

Kurz dar­auf wies sei­ne eige­ne Anfra­ge­be­ant­wor­tung 998 Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz aus. Wel­che Anzei­gen kann­te das Innen­mi­nis­te­ri­um im Febru­ar, die es im März nicht mehr kann­te? Anders gefragt: Wel­che der bei­den extrem unter­schied­li­chen Zah­len stimmt? Gar kei­ne? Denn die­sen Schluss lässt die Beant­wor­tung der Fra­ge an das BMJ, wie vie­le Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz 2021 eröff­net wur­den, zu: Jus­tiz­mi­nis­te­rin Alma Zadić gab 2.072 Anfäl­le an. Knapp drei Mona­te spä­ter, Ende Mai 2022 mein­te Alex­an­der M., Staats­an­walt in einer Son­der­ein­heit für extre­mis­ti­sche Straf­ta­ten, in einem Inter­view mit den Salz­bur­ger Nach­rich­ten (27.5.22, S. 3):

M. und sein Team sind somit auch eine Art Seis­mo­graf für gesell­schaft­li­che Umbrü­che. Ebb­te die Het­ze gegen Asyl­su­chen­de, Mus­li­me und Migran­tin­nen mit dem Sin­ken der Asyl­zah­len wie­der ab, stieg zuletzt die Zahl bei Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz. 1097 Anzei­gen lan­de­ten des­halb im ers­ten Quar­tal auf den Schreib­ti­schen der Staats­an­wäl­te, im Vor­jahr waren es 2361. Der Staats­an­walt sieht den Grund dafür vor allem in der Coronapandemie.

Wir haben nun also eine Band­brei­te von 998 Anzei­gen (BMI) bis 2.361 Anfäl­len* (BMJ). „Stoppt die Rech­ten“ hat die Anfra­ge­be­ant­wor­tun­gen ab dem Jahr 2017 aus­ge­wer­tet und die Zah­len aus dem BMI mit jenen aus dem aus dem BMJ ver­gli­chen. Die Quint­essenz: Alle Anga­ben aus der Jus­tiz waren erheb­lich höher – mit dem nega­ti­ven Höhe­punkt im ers­ten Halb­jahr 2022, denn da über­traf die Zahl des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums jene des Innen­mi­nis­te­ri­ums gleich um das Vierfache.

Eine noch grö­ße­re Dif­fe­renz zwi­schen BMI und BMJ erge­ben die Ver­glei­che bezüg­lich der Anzei­gen nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen. Für 2022 über­trifft die Zahl aus dem BMJ jene des BMI um das 7,5‑fache.

Die Zahlen aus dem Justiz- und dem Innenministerium im Vergleich seit 2017 (Auswertung SdR)

Die Zah­len aus dem Jus­tiz- und dem Innen­mi­nis­te­ri­um im Ver­gleich seit 2017 (Aus­wer­tung SdR)

In der öffent­li­chen Dis­kus­si­on ste­hen de fac­to nur die Zah­len des Innen­mi­nis­te­ri­ums. Die Fra­ge ist, wor­auf die Lage­ein­schät­zun­gen und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men des BMI bzw. des Ver­fas­sungs­schut­zes beru­hen. Die alar­mie­ren­de Ant­wort: Mög­li­cher­wei­se erfol­gen die Ein­schät­zun­gen auf Basis völ­lig fal­scher Daten und daher im Blind­flug. Das Gan­ze sieht – wenn wir freund­li­cher­wei­se nicht von Vor­satz aus­ge­hen – nach einer unglaub­li­chen Schlam­pe­rei im Umgang mit die­sen Zah­len, nach einer Miss­ach­tung des par­la­men­ta­ri­schen Inter­pel­la­ti­ons­rech­tes sowie einer Irre­füh­rung der Öffent­lich­keit aus.

BMI-Zahl bestimmt die Schlagzeilen: rechtsextreme Straftaten gesunken (4.3.22)

BMI-Zahl bestimmt die Schlag­zei­len: rechts­extre­me Straf­ta­ten gesun­ken (4.3.22)

Reak­tio­nen aus den zustän­di­gen Minis­te­ri­en und offe­ne Fragen

Wäh­rend das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um auf die Rich­tig­keit sei­ner eige­nen Zah­len beharrt, gibt das Innen­mi­nis­te­ri­um vom „Stan­dard” befragt zwei Grün­de an:

Aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um und der DSN wur­den dem STANDARD zwei ver­schie­de­ne Grün­de genannt, wegen derer es Unter­schie­de geben kann, wenn­gleich ein Unter­schied von weit über hun­dert Pro­zent so nicht erklärt wer­den könne.
Ers­tens wür­den nicht alle Taten bei der Poli­zei ange­zeigt, son­dern NGOs oder auch Pri­vat­per­so­nen zei­gen auch direkt bei der Jus­tiz an. Aller­dings ermit­telt auch dann meist die Poli­zei, womit die gro­ße Dis­kre­panz nicht erklärt wird. (…)
Zwei­tens müs­se man, so eine DSN-Spre­che­rin, zwi­schen „Tat­hand­lun­gen und Delik­ten, die im Jahr 2022 gesetzt und den Sicher­heits­be­hör­den bekannt wur­den”, und jenen, die zwar bekannt wur­den, aber aus der Ver­gan­gen­heit stam­men, unter­schei­den. Letz­te­re sei­en nicht in der Sta­tis­tik 2022 ersicht­lich, gin­gen aber nicht ver­lo­ren, weil sie in der Kri­mi­nal­sta­tis­tik eigens erfasst werden.

Dass das Zah­len­ma­te­ri­al leicht dif­fe­rie­ren kann, dass man­che (aber nicht Hun­der­te) Anzei­gen direkt an die Staats­an­walt­schaf­ten gerich­tet wer­den – geschenkt! Dass aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um und aus dem Ver­fas­sungs­schutz, der im Innen­mi­nis­te­ri­um ange­sie­delt ist, unter­schied­li­che Erklä­run­gen kom­men, erstaunt. Da selbst die Zah­len aus der Kri­mi­nal­sta­tis­tik nicht ein­mal annä­hernd an jene des BMJ her­an­kom­men, ver­mag die Erklä­rung aus dem Innen­res­sort eben­falls nicht zu überzeugen.

Nehammer warnt im Dezember 2020 "vor Gefahr des Rechtsextremismus" (derstandard.at)

Neham­mer warnt im Dezem­ber 2020 „vor Gefahr des Rechts­extre­mis­mus” (derstandard.at)

Offen blei­ben nicht nur die Fra­gen, wie es zu der­ar­ti­gen Abwei­chun­gen in den Zah­len­an­ga­ben kom­men kann und ob nun davon aus­zu­ge­hen ist, dass auch die ande­ren abge­frag­ten Zah­len zu den rechts­extre­men Straf­ta­ten nicht stim­men, son­dern auch, war­um es einer NGO wie „Stoppt die Rech­ten“ über­las­sen bleibt, das vor­ge­leg­te Zah­len­ma­te­ri­al über­haupt ein­mal abzu­glei­chen und zu ana­ly­sie­ren. Neham­mer, damals noch Innen­mi­nis­ter, sprach Ende 2020 bezüg­lich der rechts­extre­men Sze­ne noch von einem „Pul­ver­fass“, und nun stellt sich her­aus, dass das Innen­mi­nis­te­ri­um genau bezüg­lich die­ser Sze­ne kei­nen seriö­sen Über­blick dar­über zu haben scheint, was sich wirk­lich tut. Das wäre tat­säch­lich ein brand­ge­fähr­li­ches Pulverfass!

P.S.: Wer­ter Herr Innen­mi­nis­ter, eine Tat nach dem Ver­bots­ge­setz ist kein „Ver­ge­hen“, wie Sie es in Ihren Anfra­ge­be­ant­wor­tun­gen bezeich­nen, son­dern ein „Ver­bre­chen“.

Im Straf­recht wer­den die straf­ba­ren Hand­lun­gen unter­teilt in Ver­bre­chen und Ver­ge­hen. Die Kate­go­ri­sie­rung erfolgt dabei nach der Höhe des gesetz­lich fest­ge­leg­ten Straf­rah­mens der Tat. Ver­bre­chen sind vor­sätz­li­che Hand­lun­gen, die mit lebens­lan­ger oder mit mehr als drei­jäh­ri­ger Frei­heits­stra­fe bedroht sind. Alle ande­ren straf­ba­ren Hand­lun­gen sind Ver­ge­hen, d.h. alle Hand­lun­gen, die mit einer Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren bedroht sind. (oesterreich.gv.at)

* Die­sel­be Zahl nann­te Minis­te­rin Zadić auch in einer Pres­se­kon­fe­renz im Novem­ber 2022.

➡️ Der Stan­dard: Ver­wir­rung um rechts­extre­me Fallzahlen