Wochenrückblick KW 9/23 (Teil 2): FPÖ/FPK

Es gibt nicht nur Delik­te und Prozesse zu NS-Wieder­betä­ti­gung und Ver­het­zung, die nach unseren Recherchen und Bericht­en in den Wochen­rück­blick­en nicht abnehmen, wie das Innen­min­is­teri­um glauben machen will, son­dern zunehmen. Es gibt auch die FPÖ, deren ehe­ma­lige und gegen­wär­tige Expo­nen­ten immer auf­fäl­liger werden.

FPÖ/BZÖ/BZK und jet­zt BFK-Funk­tionär Kle­ment: Keine Wiederbetätigung!
FPÖ/F­PK-Ex Funk­tionär und ‑Man­datar: Doch Wiederbetätigung?
FPÖ-Steier­mark: Ermit­tlun­gen gegen den Landesparteiobmann
FPÖ-Kickl: Keine Strafver­fol­gung des Bundesparteiobmannes
FPÖ-Akademiker­ball: Braune Ode an blauen Ball

FPÖ/BZÖ/BZK und jet­zt BFK-Funk­tionär Kle­ment: Keine Wiederbetätigung!

Auch mit der Liste BFK (Bünd­nis für Kärn­ten) schaffte der mit so ziem­lich allen blauen Wassern gewasch­ene Karl­heinz Kle­ment nicht den Einzug in den Kärnt­ner Land­tag. Magere 0,42% set­zte es für die Split­ter­gruppe bei der Wahl am 5. März. Erle­ichterung gab’s für den recht­sex­tremen Kle­ment aber schon Tage zuvor. Am 1. März meldete die „Kleine Zeitung“, dass das Ver­fahren wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung gegen Kle­ment eingestellt wurde. Gegen Kle­ment war seit Mai 2022 nach ein­er anony­men Anzeige ermit­telt wor­den, weil er 2019 „mit einem boden­langem [sic!] Led­er­man­tel, wie ihn Mit­glieder der Gestapo tru­gen, aufge­treten sein und die Hand mehrmals zum Hit­ler­gruß erhoben haben“ soll.

Nun ziehen aber schon die näch­sten Gewit­ter­wolken für Kle­ment auf, denn er ver­suchte sich zur Abwech­slung wieder ein­mal in Geschicht­sre­vi­sion­is­mus, was ihm prompt eine Anzeige ein­brachte. Kle­ment hat­te nach ein­er Ehrung durch das Land Kärn­ten für die Über­lebende des Mas­sak­ers am Perš­man­hof, Anna Sadovnik, geleugnet, dass die Mord­tat durch ein SS-Polizeireg­i­ment erfol­gt war.

In Wahrheit, so Kle­ment, hät­ten Par­ti­sa­nen­ver­bände die Morde began­gen. (…) Kle­ment schäumte weit­er: „Hin­ter­hältiger geht es gar nicht mehr (…). Einige Kärnt­ner Slowe­nen schreck­en nicht ein­mal davor zurück, eigene Fam­i­lien­tragö­di­en zu instru­men­tal­isieren.” Ein Nachkomme der damals Ermorde­ten ist kein Unbekan­nter, näm­lich Bernard Sadovnik — er ist Obmann der Gemein­schaft der Kärnt­ner Slowe­nen und Slowenin­nen. (…) Sadovnik sieht eine rote Lin­ie über­schrit­ten und über­mit­telte den Sachver­halt daher nun zur Über­prü­fung und zur weit­eren Ver­fol­gung nach dem Ver­bots­ge­setz dem Lan­des­gericht Kla­gen­furt. (meinbezirk.at , 8.3.23)

FPÖ/F­PK-Ex Funk­tionär und ‑Man­datar: Doch Wiederbetätigung?

Lange, sehr lange hat’s gedauert – der Ver­dacht, ob die Nazi- Runen auf einem hölz­er­nen Ein­gangstor vielle­icht doch nur „Schutz- und Namen­srunen“ sein kön­nten, wie die bei­den angezeigten Ex-Poli­tik­er behaupteten, wogte hin und her, dann wurde ein­er der bei­den aus den Ermit­tlun­gen ausgeschieden:

Angezeigt wurde ursprünglich auch ein weit­eres Mit­glied der Fam­i­lie. Dieses Ver­fahren wurde laut Staat­san­waltschaft vor mehreren Monat­en eingestellt. In einem Gespräch mit dem ORF nach der Anzeige im Som­mer 2020 hat der nun­mehr mit der Anklage kon­fron­tierte Ex-Frei­heitliche nicht bestrit­ten, die drei Runen in das Holz­tor am Grund­stück gefräst zu haben. (kaernten.orf.at, 3.3.23)

Am 3. März aber „bestätigte der Sprech­er der Staat­san­waltschaft Markus Kitz Medi­en­berichte, wonach Anklage nach dem Ver­bots­ge­setz einge­bracht wurde. Diese wurde vor weni­gen Tagen zugestellt, nun läuft eine Frist von zwei Wochen, um Rechtsmit­tel zu ergreifen. Der Anwalt des Mannes, eben­falls ehe­ma­liger frei­heitlich­er Poli­tik­er, war am Vor­mit­tag für den ORF nicht erre­ich­bar“ (kaernten.orf.at).

Die Anklage ist noch nicht recht­skräftig, daher gibt es noch keinen Ter­min für eine Verhandlung.

FPÖ-Steier­mark: Ermit­tlun­gen gegen den Landesparteiobmann

Der Finanzskan­dal rund um den FPÖ-Gemein­der­atsklub bzw. die FPÖ Graz zieht immer weit­ere Kreise und hat sich mit­tler­weile auch zu einem poli­tis­chen Skan­dal aus­gewach­sen, der nicht nur den Ex-Obmann der Graz­er FPÖ und Stad­trat, Mario Eustac­chio, und den Ex-Klubchef des FPÖ-Gemein­der­atsklubs, Armin Sip­pel, poli­tisch zu Fall und zu strafrechtlichen Ermit­tlun­gen brachte, son­dern jet­zt auch die Staat­san­waltschaft Kla­gen­furt ver­an­lasste, die Aufhe­bung der Immu­nität des FPÖ-Lan­desparteiob­mannes und Land­tagsab­ge­ord­neten Mario Kunasek zu beantra­gen, um gegen ihn wegen des Ver­dachts, als Beitragstäter „das Ver­brechen des Förderungsmiss­brauchs, das Ver­brechen der Verun­treu­ung und das Ver­brechen der Untreue“ (derstandard.at, 2.3.23) ermit­teln zu können.

Die FPÖ kri­tisierte den Zeit­punkt des Antrags kurz vor der Kärnt­ner Land­tag­wahl (Kunasek kan­di­diert nicht in Kärn­ten) und Gen­er­alsekretär Hafe­neck­er ver­mutete, „das ‚Estab­lish­ment‘ schalte kurz vor der Kärn­ten-Wahl den ‚tiefen Staat auf Hoch­touren‘“. Wir ver­muten eher, dass Hafe­neck­er den tiefen Staat mit den tiefen Taschen der FPÖ verwechselt.

FPÖ-Kickl: Keine Strafver­fol­gung des Bundesparteiobmannes

Wie zu erwarten war, hat Bun­de­spräsi­dent Van der Bellen der Staat­san­waltschaft Ried keine Ermäch­ti­gung zur Strafver­fol­gung des FPÖ-Chefs Her­bert Kickl erteilt. Kickl hat­te in sein­er Rede beim poli­tis­chen Ascher­mittwoch der FPÖ in der Jah­n­turn­halle Ried im Innkreis den Bun­de­spräsi­den­ten als „Mumie“, „poli­tis­ches Chamäleon“, „senil“ und „Demokratie- und Staats­ge­fährder“, der seines Amtes enthoben gehöre, beschimpft und beleidigt.

Wird ein Bun­de­spräsi­dent belei­digt, wird die Staat­san­waltschaft von sich aus aktiv – in diesem Fall ist das die Staat­san­waltschaft Ried. Diese muss jedoch beim Bun­de­spräsi­den­ten anfra­gen, ob er denn auch möchte, dass der Täter strafrechtlich ver­fol­gt wird.“ (derstandard.at, 28.2.23). Selb­st wenn der Bun­de­spräsi­dent der Strafver­fol­gung von Kickl zuges­timmt hätte, hätte als näch­ster Schritt die Staat­san­waltschaft dessen Aufhe­bung der Immu­nität durch den Nation­al­rat beantra­gen müssen. In der Regel – aber nicht immer! – hebt der Nation­al­rat die Immu­nität nur auf, wenn kein Zusam­men­hang zwis­chen dem Delikt und der poli­tis­chen Tätigkeit beste­ht. In Kickls Fall ist dieser Zusam­men­hang erkennbar. Hätte der Nation­al­rat trotz­dem „aus­geliefert“, sprich die Strafver­fol­gung ermöglicht, so hätte sich Kickl natür­lich als Opfer ein­er poli­tis­chen Ver­schwörung insze­nieren können.

Spätestens bei einem Prozess hätte Kickl jeden­falls die Bühne genutzt, um den Bun­de­spräsi­den­ten weit­er zu belei­di­gen, ohne dass der eine geeignete Möglichkeit hätte, den infe­ri­oren Anwür­fen und Belei­di­gun­gen ent­ge­gen­zutreten. Es war also eine richtige Entschei­dung des Bun­de­spräsi­den­ten, die Ermäch­ti­gung zur Strafver­fol­gung nicht zu erteilen.

FPÖ-Akademiker­ball: Braune Ode an blauen Ball

Lange haben wir nichts mehr gehört von ihm – und dann dieser lyrische Exzess. „George le Nage­laux“ oder pro­saisch Georg Nagel, der Corpsstu­dent und Ex-Pegi­da-Sprech­er, dichtet wieder. Und wie!

Wenn dich die liebe Bekan­nte mit den Worten „Du bist schon gebucht für die Mit­ter­nachts-Quadrille“ begrüßt, wenn es klar ist, dass es an diesem Ort für alle nur zwei Geschlechter gibt, wenn die Frauen – deutsche Frauen, deutsche Treue – so ele­gant, die Män­ner so vir­il, alle voller Stolz sind – deine Far­ben, dein Bund, deine Tra­di­tio­nen, deine Ehre, dein Volk­s­tum, dein Vater­land – dann ist man zu Hause.

Erschienen ist das Opus, getarnt als Bericht vom Ball unter dem Titel „Im Rausch der unbeugsamen Frei­heit!“ in der recht­sex­tremen „Blaue Narzisse“ – und wird hier nur auszugsweise wiedergegeben.