FPÖ/BZÖ/BZK und jetzt BFK-Funktionär Klement: Keine Wiederbetätigung!
FPÖ/FPK-Ex Funktionär und ‑Mandatar: Doch Wiederbetätigung?
FPÖ-Steiermark: Ermittlungen gegen den Landesparteiobmann
FPÖ-Kickl: Keine Strafverfolgung des Bundesparteiobmannes
FPÖ-Akademikerball: Braune Ode an blauen Ball
FPÖ/BZÖ/BZK und jetzt BFK-Funktionär Klement: Keine Wiederbetätigung!
Auch mit der Liste BFK (Bündnis für Kärnten) schaffte der mit so ziemlich allen blauen Wassern gewaschene Karlheinz Klement nicht den Einzug in den Kärntner Landtag. Magere 0,42% setzte es für die Splittergruppe bei der Wahl am 5. März. Erleichterung gab’s für den rechtsextremen Klement aber schon Tage zuvor. Am 1. März meldete die „Kleine Zeitung“, dass das Verfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen Klement eingestellt wurde. Gegen Klement war seit Mai 2022 nach einer anonymen Anzeige ermittelt worden, weil er 2019 „mit einem bodenlangem [sic!] Ledermantel, wie ihn Mitglieder der Gestapo trugen, aufgetreten sein und die Hand mehrmals zum Hitlergruß erhoben haben“ soll.
Nun ziehen aber schon die nächsten Gewitterwolken für Klement auf, denn er versuchte sich zur Abwechslung wieder einmal in Geschichtsrevisionismus, was ihm prompt eine Anzeige einbrachte. Klement hatte nach einer Ehrung durch das Land Kärnten für die Überlebende des Massakers am Peršmanhof, Anna Sadovnik, geleugnet, dass die Mordtat durch ein SS-Polizeiregiment erfolgt war.
In Wahrheit, so Klement, hätten Partisanenverbände die Morde begangen. (…) Klement schäumte weiter: „Hinterhältiger geht es gar nicht mehr (…). Einige Kärntner Slowenen schrecken nicht einmal davor zurück, eigene Familientragödien zu instrumentalisieren.” Ein Nachkomme der damals Ermordeten ist kein Unbekannter, nämlich Bernard Sadovnik — er ist Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen. (…) Sadovnik sieht eine rote Linie überschritten und übermittelte den Sachverhalt daher nun zur Überprüfung und zur weiteren Verfolgung nach dem Verbotsgesetz dem Landesgericht Klagenfurt. (meinbezirk.at , 8.3.23)
FPÖ/FPK-Ex Funktionär und ‑Mandatar: Doch Wiederbetätigung?
Lange, sehr lange hat’s gedauert – der Verdacht, ob die Nazi- Runen auf einem hölzernen Eingangstor vielleicht doch nur „Schutz- und Namensrunen“ sein könnten, wie die beiden angezeigten Ex-Politiker behaupteten, wogte hin und her, dann wurde einer der beiden aus den Ermittlungen ausgeschieden:
Angezeigt wurde ursprünglich auch ein weiteres Mitglied der Familie. Dieses Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft vor mehreren Monaten eingestellt. In einem Gespräch mit dem ORF nach der Anzeige im Sommer 2020 hat der nunmehr mit der Anklage konfrontierte Ex-Freiheitliche nicht bestritten, die drei Runen in das Holztor am Grundstück gefräst zu haben. (kaernten.orf.at, 3.3.23)
Am 3. März aber „bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz Medienberichte, wonach Anklage nach dem Verbotsgesetz eingebracht wurde. Diese wurde vor wenigen Tagen zugestellt, nun läuft eine Frist von zwei Wochen, um Rechtsmittel zu ergreifen. Der Anwalt des Mannes, ebenfalls ehemaliger freiheitlicher Politiker, war am Vormittag für den ORF nicht erreichbar“ (kaernten.orf.at).
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, daher gibt es noch keinen Termin für eine Verhandlung.
FPÖ-Steiermark: Ermittlungen gegen den Landesparteiobmann
Der Finanzskandal rund um den FPÖ-Gemeinderatsklub bzw. die FPÖ Graz zieht immer weitere Kreise und hat sich mittlerweile auch zu einem politischen Skandal ausgewachsen, der nicht nur den Ex-Obmann der Grazer FPÖ und Stadtrat, Mario Eustacchio, und den Ex-Klubchef des FPÖ-Gemeinderatsklubs, Armin Sippel, politisch zu Fall und zu strafrechtlichen Ermittlungen brachte, sondern jetzt auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt veranlasste, die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Landesparteiobmannes und Landtagsabgeordneten Mario Kunasek zu beantragen, um gegen ihn wegen des Verdachts, als Beitragstäter „das Verbrechen des Förderungsmissbrauchs, das Verbrechen der Veruntreuung und das Verbrechen der Untreue“ (derstandard.at, 2.3.23) ermitteln zu können.
Die FPÖ kritisierte den Zeitpunkt des Antrags kurz vor der Kärntner Landtagwahl (Kunasek kandidiert nicht in Kärnten) und Generalsekretär Hafenecker vermutete, „das ‚Establishment‘ schalte kurz vor der Kärnten-Wahl den ‚tiefen Staat auf Hochtouren‘“. Wir vermuten eher, dass Hafenecker den tiefen Staat mit den tiefen Taschen der FPÖ verwechselt.
FPÖ-Kickl: Keine Strafverfolgung des Bundesparteiobmannes
Wie zu erwarten war, hat Bundespräsident Van der Bellen der Staatsanwaltschaft Ried keine Ermächtigung zur Strafverfolgung des FPÖ-Chefs Herbert Kickl erteilt. Kickl hatte in seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der FPÖ in der Jahnturnhalle Ried im Innkreis den Bundespräsidenten als „Mumie“, „politisches Chamäleon“, „senil“ und „Demokratie- und Staatsgefährder“, der seines Amtes enthoben gehöre, beschimpft und beleidigt.
„Wird ein Bundespräsident beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv – in diesem Fall ist das die Staatsanwaltschaft Ried. Diese muss jedoch beim Bundespräsidenten anfragen, ob er denn auch möchte, dass der Täter strafrechtlich verfolgt wird.“ (derstandard.at, 28.2.23). Selbst wenn der Bundespräsident der Strafverfolgung von Kickl zugestimmt hätte, hätte als nächster Schritt die Staatsanwaltschaft dessen Aufhebung der Immunität durch den Nationalrat beantragen müssen. In der Regel – aber nicht immer! – hebt der Nationalrat die Immunität nur auf, wenn kein Zusammenhang zwischen dem Delikt und der politischen Tätigkeit besteht. In Kickls Fall ist dieser Zusammenhang erkennbar. Hätte der Nationalrat trotzdem „ausgeliefert“, sprich die Strafverfolgung ermöglicht, so hätte sich Kickl natürlich als Opfer einer politischen Verschwörung inszenieren können.
Spätestens bei einem Prozess hätte Kickl jedenfalls die Bühne genutzt, um den Bundespräsidenten weiter zu beleidigen, ohne dass der eine geeignete Möglichkeit hätte, den inferioren Anwürfen und Beleidigungen entgegenzutreten. Es war also eine richtige Entscheidung des Bundespräsidenten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht zu erteilen.
FPÖ-Akademikerball: Braune Ode an blauen Ball
Lange haben wir nichts mehr gehört von ihm – und dann dieser lyrische Exzess. „George le Nagelaux“ oder prosaisch Georg Nagel, der Corpsstudent und Ex-Pegida-Sprecher, dichtet wieder. Und wie!
Wenn dich die liebe Bekannte mit den Worten „Du bist schon gebucht für die Mitternachts-Quadrille“ begrüßt, wenn es klar ist, dass es an diesem Ort für alle nur zwei Geschlechter gibt, wenn die Frauen – deutsche Frauen, deutsche Treue – so elegant, die Männer so viril, alle voller Stolz sind – deine Farben, dein Bund, deine Traditionen, deine Ehre, dein Volkstum, dein Vaterland – dann ist man zu Hause.
Erschienen ist das Opus, getarnt als Bericht vom Ball unter dem Titel „Im Rausch der unbeugsamen Freiheit!“ in der rechtsextremen „Blaue Narzisse“ – und wird hier nur auszugsweise wiedergegeben.