Es seien ja nur „Schutz- und Namensrunen“ war die Begründung der Grundstücksbesitzer, woraufhin die Klagenfurter Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen beide Ex-Politiker einstellen wollte.
Nur Schutz- und Namensrunen? Drei zentrale im Nationalsozialismus verwendete Symbole, alle drei auch sehr beliebt unter Neonazis: Die Wolfsangel, verwendet u.a. von der 34. SS-Freiwilligen-Grenadier-Division „Landstorm Nederland“ und von der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“. Die Si(eg)rune, in der einfachen Form das Emblem des Deutschen Jungvolks in der Hitlerjugend, in der doppelten Form das Symbol der verbrecherischen SS. Die Odal-Rune, das „Blut- und Boden“-Symbol im NS, von der Reichsbauernschaft, der Hitlerjugend, vom Rasse- und Siedlungsamt sowie von diversen SS-Freiwilligenverbänden verwendet.
Olga Voglauer argumentiert in ihrer Sachverhaltsdarstellung:
Erstens werden drei nach dem AbzG verbotene Embleme/Symbole gleichzeitig verwendet, womit die Aussagekraft der mutmaßlichen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts bekräftig wird. Zweitens kommt die Lage des Holztors unmittelbar am Mölltalradweg erschwerend hinzu. Dort fahren besonders viele Personen, auch Tourist*innen und Kinder, im langsamen Tempo am Holztor vorbei. Sie sind mit dem Zurschaustellen eines antidemokratischen und totalitären NS-Gedankengut konfrontiert, das auch vom Radweg und Gehweg aus gut erkennbar ist. Es handelt sich daher eindeutig um eine öffentlichkeitswirksame Intervention. Drittens, kommt erschwerend hinzu, dass es sich bei den Grundstückseigentümern um zwei der Öffentlichkeit bekannte ehemalige Politiker handelt. Diese sollten kraft ihrer politischen Tätigkeit ein größeres demokratiepolitisches Verständnis sowie eine erhöhte demokratiepolitische Verantwortung an den Tag legen, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Gesetzen (z.B. AbzG) und die nötige Sensibilität bei der Nichtverbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts geht. Als ehemalige Politiker hätten sie eine Vorbildfunktion auszuüben, welcher sie aber offenkundig nicht nachgekommen sind.
Die harmlose Interpretation der drei Symbole wollte wohl auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz nicht blanko anerkennen, daher musste auf deren Geheiß gegen einen der Grundstücksbesitzer weiter ermittelt und ein Wiener Zeithistoriker als Gutachter zur Klärung der Bedeutung der Runen eingesetzt werden. Gegen den erhob aber der Beschuldigte bzw. dessen Verteidiger Einspruch. Die kuriose, aber vergebliche Begründung: Er sei Mitglied des Mauthausen Kommitees.
Das Verfahren wurde weitergeführt, und nach nunmehr eineinhalb Jahren siehe da: Das Brett am Holztor, auf dem die Symbole eingefräst waren, wurde abmontiert und durch ein neues in unschuldigem Braunton ersetzt. Wie das Verfahren nach dem Verbotsgesetz geendet hat, ist noch nicht bekannt. Was wir uns allerdings jetzt schon fragen: Ist die Scholle im Mölltal nun schutzlos?