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Lesezeit: 2 Minuten

2 Ex-Politiker und 3 NS-Symbole

Wer im Kärnt­ner Möll­tal den gleich­na­mi­gen Rad­weg befährt, kommt direkt an einem Anwe­sen von zwei Ex-Poli­ti­kern vor­bei, des­sen höl­zer­nes Ein­gangs­tor mit drei deut­lich sicht- und erkenn­ba­ren Runen, die auch als NS-Sym­bo­le dien­ten, ver­ziert ist. Da deren Ver­wen­dung mut­maß­lich straf­bar ist, hat die Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Olga Vog­lau­er Anzei­ge erstattet.

20. Nov. 2020
Wolfsangel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor
Wolfsangel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor

Da staun­te ein Bewoh­ner eines klei­nen Kärnt­ner Ortes im Möll­tal nicht schlecht, als er bei einem Anwe­sen, das bereits aus ande­ren Grün­den im Ort Auf­se­hen erregt hat­te, vor­bei­ra­del­te und drei ein­ge­fräs­te Runen am Holz­tor ent­deck­te. Die Bedeu­tung der dort ange­brach­ten Runen im Natio­nal­so­zia­lis­mus ist bes­tens belegt. Die Wolfs­an­gel fand nicht nur in der Hit­ler­ju­gend als Funk­ti­ons­zei­chen Ver­wen­dung, son­dern auch in der der 2. SS-Pan­zer­di­vi­si­on. Die Si(e)grune war in der ein­fa­chen Form das Emblem des Deut­schen Jung­volks in der Hit­ler­ju­gend, in der dop­pel­ten Form das Mar­ken­zei­chen der SS. Die Odal-Rune, abge­lei­tet von der ger­ma­ni­schen Sil­be „Od“, die „Besitz“ oder „Erbe“ bedeu­tet und im NS als „Blut- und Boden“-Symbol Ein­gang fand, wur­de auch von der Reichs­bau­ern­schaft, der Hit­ler­ju­gend, vom Ras­se- und Sied­lungs­amt sowie von diver­sen SS-Frei­wil­li­gen­ver­bän­den ver­wen­det. Die Kom­bi­na­ti­on der drei Runen lässt ver­mut­lich jedes braun­ge­färb­te Herz höher schlagen.

Wer also plat­ziert die­se geschichts­träch­ti­gen Sym­bo­le für die Öffent­lich­keit sicht­bar auf sei­nem Besitz? Ein Blick ins Grund­buch zeigt: Das Anwe­sen steht zu je 50% im Eigen­tum von zwei ehe­ma­li­gen Poli­ti­kern, die auf Bun­des­ebe­ne und auch in der Lan­des­po­li­tik tätig waren. Die Kärnt­ner Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Olga Vog­lau­er (Grü­ne) hat nun mit einer aus­ge­zeich­net begrün­de­ten Sach­ver­halts­dar­stel­lung an die Bezirks­haupt­mann­schaft Spit­tal an der Drau Anzei­ge nach dem Abzei­chen­ge­setz erstattet.

Unbe­kann­te Per­so­nen haben in der Gemein­de XY Embleme/Symbole ange­bracht, deren Anbrin­gung nach dem Abzei­chen­ge­setz (BGBl 1960/84 idF BGBl. I 2012/113, in wei­te­rer Fol­ge AbzG) mut­maß­lich ver­bo­ten ist. Es han­delt sich dabei um Embleme/Symbole von nach dem Ver­bots­ge­setz ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­tio­nen. So die Eigen­tü­mer des Grund­stü­ckes die­se Embleme/Symbole nicht selbst ange­bracht haben, dul­den sie deren dau­er­haf­te Anbrin­gung bzw. Zur­schau­stel­lung. (…) Die drei mit­tig und fein säu­ber­lich in das Holz­tor ein­ge­fräs­ten Embleme/Symbole sind von außen gut ersicht­lich und frei zugäng­lich. Der Möll­tal­rad­weg führt direkt am ein­ge­zäun­ten Grund­stück vor­bei, wobei die Embleme/Symbole deut­lich vom Rad­weg zu erken­nen sind.

Auf die Erklä­rung der Grund­stücks­be­sit­zer sind wir gespannt. Viel­leicht hat hier ein Kro­ko­dil zuge­bis­sen und jemand von Wotans Hand geführt die drei Zei­chen hinterlassen?

Update 21.11.20: „In einem Gespräch mit dem ORF bestritt einer der bei­den Ex-Poli­ti­ker nicht, die­se Runen ein­ge­fräst zu haben, mit Nazi-Sym­bo­len hät­ten die­se aber nichts zu tun – offi­zi­ell sag­te er aber zu der Anzei­ge nur ‚Kei­ne Stel­lung­nah­me‘.“ (kaernten.orf.at, 21.11.20)

 

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | Anzeige | Kärnten/Koroška | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz

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