2 Ex-Politiker und 3 NS-Symbole

Wer im Kärnt­ner Möll­tal den gle­ich­nami­gen Rad­weg befährt, kommt direkt an einem Anwe­sen von zwei Ex-Poli­tik­ern vor­bei, dessen hölz­ernes Ein­gangstor mit drei deut­lich sicht- und erkennbaren Runen, die auch als NS-Sym­bole dien­ten, verziert ist. Da deren Ver­wen­dung mut­maßlich straf­bar ist, hat die Grüne Nation­al­ratsab­ge­ord­nete Olga Voglauer Anzeige erstattet.

Da staunte ein Bewohn­er eines kleinen Kärnt­ner Ortes im Möll­tal nicht schlecht, als er bei einem Anwe­sen, das bere­its aus anderen Grün­den im Ort Auf­se­hen erregt hat­te, vor­beiradelte und drei einge­fräste Runen am Holz­tor ent­deck­te. Die Bedeu­tung der dort ange­bracht­en Runen im Nation­al­sozial­is­mus ist bestens belegt. Die Wolf­san­gel fand nicht nur in der Hitler­ju­gend als Funk­tion­sze­ichen Ver­wen­dung, son­dern auch in der der 2. SS-Panz­er­di­vi­sion. Die Si(e)grune war in der ein­fachen Form das Emblem des Deutschen Jungvolks in der Hitler­ju­gend, in der dop­pel­ten Form das Marken­ze­ichen der SS. Die Odal-Rune, abgeleit­et von der ger­man­is­chen Silbe „Od“, die „Besitz“ oder „Erbe“ bedeutet und im NS als „Blut- und Boden“-Symbol Ein­gang fand, wurde auch von der Reichs­bauern­schaft, der Hitler­ju­gend, vom Rasse- und Sied­lungsamt sowie von diversen SS-Frei­willi­gen­ver­bän­den ver­wen­det. Die Kom­bi­na­tion der drei Runen lässt ver­mut­lich jedes braunge­färbte Herz höher schlagen.

Wolfsangel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor

Wolf­san­gel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor

Wer also platziert diese geschicht­strächti­gen Sym­bole für die Öffentlichkeit sicht­bar auf seinem Besitz? Ein Blick ins Grund­buch zeigt: Das Anwe­sen ste­ht zu je 50% im Eigen­tum von zwei ehe­ma­li­gen Poli­tik­ern, die auf Bun­de­sebene und auch in der Lan­despoli­tik tätig waren. Die Kärnt­ner Nation­al­ratsab­ge­ord­nete Olga Voglauer (Grüne) hat nun mit ein­er aus­geze­ich­net begrün­de­ten Sachver­halts­darstel­lung an die Bezirk­shaupt­mannschaft Spit­tal an der Drau Anzeige nach dem Abze­ichenge­setz erstattet.

Unbekan­nte Per­so­n­en haben in der Gemeinde XY Embleme/Symbole ange­bracht, deren Anbringung nach dem Abze­ichenge­setz (BGBl 1960/84 idF BGBl. I 2012/113, in weit­er­er Folge AbzG) mut­maßlich ver­boten ist. Es han­delt sich dabei um Embleme/Symbole von nach dem Ver­bots­ge­setz ver­bote­nen Organ­i­sa­tio­nen. So die Eigen­tümer des Grund­stück­es diese Embleme/Symbole nicht selb­st ange­bracht haben, dulden sie deren dauer­hafte Anbringung bzw. Zurschaustel­lung. (…) Die drei mit­tig und fein säu­ber­lich in das Holz­tor einge­frästen Embleme/Symbole sind von außen gut ersichtlich und frei zugänglich. Der Möll­tal­rad­weg führt direkt am eingezäun­ten Grund­stück vor­bei, wobei die Embleme/Symbole deut­lich vom Rad­weg zu erken­nen sind.

Auf die Erk­lärung der Grund­stücks­be­sitzer sind wir ges­pan­nt. Vielle­icht hat hier ein Krokodil zuge­bis­sen und von Wotans Hand geführt die drei Zeichen hinterlassen?

Update 21.11.20: „In einem Gespräch mit dem ORF bestritt ein­er der bei­den Ex-Poli­tik­er nicht, diese Runen einge­fräst zu haben, mit Nazi-Sym­bol­en hät­ten diese aber nichts zu tun – offiziell sagte er aber zu der Anzeige nur ‚Keine Stel­lung­nahme‘.“ (kaernten.orf.at, 21.11.20)