Bez. Feldkirchen-Klagenfurt: Verbotsgesetz-Prozess wegen WhatsApp-Status
Millstadt/K‑Wien: Wirt vor Gleichbehandlungskommission
Kratschach-Klagenfurt: Hakenkreuze als Racheakt?
Bez. Feldkirchen-Klagenfurt: Verbotsgesetz-Prozess wegen WhatsApp-Status
Der 30-jährige Sandro K. wurde am 22.2. am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.
K. hatte im Juni 2022 ein WhatsApp-Statusbild veröffentlicht, das einen Mann zeigt, dem eine Pistole an den Kopf gehalten wird, dazu ein rassistischer Text mit der Aussage die „Säuberung“ habe 1945 „zu früh geendet“. Auch ein zweites Foto war Teil der Anklage, dieses zwar nicht nach dem Verbotsgesetz, sondern aufgrund seines hetzerischen Inhalts, der ebenso auf eine Tötungsfantasie hinauslief und u.a. die Formulierung „Jugogsindel“ enthielt.
Der Angeklagte ist bereits wegen eines Sexualdelikts vorbestraft, für das die Bewährung erst im Jahr 2023 abgelaufen war. Bei der aktuellen Verhandlung war er geständig und kleinlaut und erklärte die Tat mit Frust, viel Arbeit und Alkohol. Zudem monierte er, seine besten Freunde seien Ausländer. Die Richterin reagierte enerviert auf die allzu bekannten Ausreden vom Alkoholkonsum und den ausländischen Freunden: Das höre sie „jedes Mal wieder“.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die beiden Bilder nicht nur von K. verbreitet, sondern auch erstellt wurden: Er hatte sie aus dem Internet zusammengestückelt und die Texte möglicherweise auch selbst formuliert. Letzteres wurde während der Verhandlung nicht weiterverfolgt, aber die in Dialekt verfassten Sätze wirkten nicht, als wären sie aus dem Internet kopiert worden, so die Einschätzung unseres Prozessbeobachters.
In jedem Fall unterstreicht die aktive Montage der Bilder die rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten. Zudem wurde eine Vorverurteilung wegen eines Delikts gegen Leib und Leben als einschlägig gewertet. Vor diesem Hintergrund fiel das Urteil milde aus. Die bedingte Haftstrafe wurde auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Danke prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Millstadt/K‑Wien: Wirt vor Gleichbehandlungskommission
Der Kärntner Wirt Stefan Lercher (Pizzeria Peppino) hat es wegen seines Rassismus inzwischen mehrfach in Medienberichte geschafft. SOS-Mitmensch hatte Lercher im Jänner 2023 angezeigt, nachdem dieser in einem Posting verlautbart hatte, ab sofort „Araber“ aus seinem Lokal verbannen zu wollen. Das hat den Wirt nicht von weiteren rassistischen Äußerungen abgebracht: Im August 2023 provozierte er erneut, als er am Schild vor seinem Lokal die Aufschrift „Heute nur für Österreicher geöffnet“ anbrachte. Und im Dezember 2023 bewarb er via Instagram ein „Arisches Gourmet-Festival“, was dazu führte, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS) prüfte, ob ein Straftatbestand nach dem Verbotsgesetz erfüllt sein könnte. Er entschuldigte sich kurz darauf und wollte nicht gewusst haben, was „arisch“ bedeute.
Lercher war aufgrund der SOS-Mitmensch-Anzeige im Jänner bei der Gleichbehandlungskommission in Wien vorgeladen. Deren Urteil ist noch offen.
Lercher glaubt, dass er demnächst ein Schreiben erhalten werde, in jedem Fall rechnet er mit einer Geldstrafe: „Viele meiner Aussagen habe ich vor der Kommission zurückgenommen. Mir wurde untersagt, Gruppen aufgrund gewisser ethnischer Zugehörigkeit, aus meinem Lokal auszuschließen, daran werde ich mich wohl halten müssen.“ (kleinezeitung.at, 22.2.24)
Der inzwischen von mehreren Medien verharmlosend als „Wutwirt“ betitelte rassistische Provokateur distanziert sich inhaltlich aber nicht von seinen Äußerungen: Seine „Grundeinstellung“ habe sich „nicht geändert“, und er werde sich weiterhin „kein Blatt vor den Mund nehmen“, wenn er sehe, wie „den Ausländern vom Staat alles in den Hintern geschoben wird“ (kleinezeitung.at).
Kratschach-Klagenfurt: Hakenkreuze als Racheakt?
Zwei Brüder sollen in Kratschach dem Eigentum eines Kärntner Landwirts erheblichen Schaden zugefügt haben. Die vorgeworfenen Taten umfassen Vandalismus in Form von aufgeschnittenen Siloballen, mit Eiern beworfenen Traktoren, beschädigte Arbeitsgeräte, das Zerstechen von Reifen usw. – und zudem gesprayte Hakenkreuze. Der entstandene Schaden wird auf 42.000 Euro geschätzt.
Die Angeklagten, die zuvor in einer Wohnung des Landwirts gelebt hatten, bestritten die Vorwürfe vor Gericht. Trotz fehlender DNA-Spuren und unscharfer Überwachungsvideos führte die Ansammlung von Indizien dazu, dass der Richter sie für schuldig befand. Zu den Indizien gehörten u.a. belastende Zeugenaussagen, die genaue Kenntnis der Tatorte, das Löschen bestimmter Handydaten während des Tatzeitraums und ein Tatmotiv aufgrund von Streitigkeiten mit dem Vermieter. Einer der einvernommenen Zeugen und auch einer der Angeklagten sollen in Kontakt mit der Staatsverweigerer-Szene stehen. (Quelle: Kleine Zeitung, 23.2.24, S. 14)