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Rückblick KW 8 (Teil I): Prozesse

Haupt­säch­lich um Gerichts­pro­zes­se geht es in die­sem ers­ten Teil unse­res Wochen­rück­blicks: Eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz, ein Urteil wegen Haken­­kreuz-Van­­da­­lis­­mus und die Anhö­rung eines ras­sis­ti­schen Wir­ten vor der Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on. Und das alles in Kärn­ten. Bez. Feld­kir­chen-Kla­gen­furt: Ver­bots­ge­setz-Pro­zess wegen Whats­App-Sta­tus Millstadt/K‑Wien: Wirt vor Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on Krat­schach-Kla­gen­furt: Haken­kreu­ze als Rache­akt? Bez. Feld­kir­chen-Kla­gen­furt: Ver­bots­ge­setz-Pro­zess wegen Whats­App-Sta­tus Der 30-jäh­ri­­ge Sandro […]

28. Feb 2024
Prozesse
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Bez. Feldkirchen-Klagenfurt: Verbotsgesetz-Prozess wegen WhatsApp-Status
Millstadt/K‑Wien: Wirt vor Gleichbehandlungskommission
Kratschach-Klagenfurt: Hakenkreuze als Racheakt?

Bez. Feldkirchen-Klagenfurt: Verbotsgesetz-Prozess wegen WhatsApp-Status

Der 30-jäh­ri­ge San­dro K. wur­de am 22.2. am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu einem Jahr beding­ter Haft und einer Geld­stra­fe von 2.500 Euro verurteilt.

K. hat­te im Juni 2022 ein Whats­App-Sta­tus­bild ver­öf­fent­licht, das einen Mann zeigt, dem eine Pis­to­le an den Kopf gehal­ten wird, dazu ein ras­sis­ti­scher Text mit der Aus­sa­ge die „Säu­be­rung“ habe 1945 „zu früh geen­det“. Auch ein zwei­tes Foto war Teil der Ankla­ge, die­ses zwar nicht nach dem Ver­bots­ge­setz, son­dern auf­grund sei­nes het­ze­ri­schen Inhalts, der eben­so auf eine Tötungs­fan­ta­sie hin­aus­lief und u.a. die For­mu­lie­rung „Jugog­s­in­del“ ent­hielt.

Der Ange­klag­te ist bereits wegen eines Sexu­al­de­likts vor­be­straft, für das die Bewäh­rung erst im Jahr 2023 abge­lau­fen war. Bei der aktu­el­len Ver­hand­lung war er gestän­dig und klein­laut und erklär­te die Tat mit Frust, viel Arbeit und Alko­hol. Zudem monier­te er, sei­ne bes­ten Freun­de sei­en Aus­län­der. Die Rich­te­rin reagier­te ener­viert auf die all­zu bekann­ten Aus­re­den vom Alko­hol­kon­sum und den aus­län­di­schen Freun­den: Das höre sie „jedes Mal wie­der“.

Wäh­rend der Ver­hand­lung stell­te sich her­aus, dass die bei­den Bil­der nicht nur von K. ver­brei­tet, son­dern auch erstellt wur­den: Er hat­te sie aus dem Inter­net zusam­men­ge­stü­ckelt und die Tex­te mög­li­cher­wei­se auch selbst for­mu­liert. Letz­te­res wur­de wäh­rend der Ver­hand­lung nicht wei­ter­ver­folgt, aber die in Dia­lekt ver­fass­ten Sät­ze wirk­ten nicht, als wären sie aus dem Inter­net kopiert wor­den, so die Ein­schät­zung unse­res Prozessbeobachters.

In jedem Fall unter­streicht die akti­ve Mon­ta­ge der Bil­der die rechts­extre­me Gesin­nung des Ange­klag­ten. Zudem wur­de eine Vor­ver­ur­tei­lung wegen eines Delikts gegen Leib und Leben als ein­schlä­gig gewer­tet. Vor die­sem Hin­ter­grund fiel das Urteil mil­de aus. Die beding­te Haft­stra­fe wur­de auf drei Jah­re Bewäh­rung aus­ge­setzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dan­ke prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Millstadt/K‑Wien: Wirt vor Gleichbehandlungskommission 

Der Kärnt­ner Wirt Ste­fan Ler­cher (Piz­ze­ria Pep­pi­no) hat es wegen sei­nes Ras­sis­mus inzwi­schen mehr­fach in Medi­en­be­rich­te geschafft. SOS-Mit­mensch hat­te Ler­cher im Jän­ner 2023 ange­zeigt, nach­dem die­ser in einem Pos­ting ver­laut­bart hat­te, ab sofort „Ara­ber“ aus sei­nem Lokal ver­ban­nen zu wol­len. Das hat den Wirt nicht von wei­te­ren ras­sis­ti­schen Äuße­run­gen abge­bracht: Im August 2023 pro­vo­zier­te er erneut, als er am Schild vor sei­nem Lokal die Auf­schrift „Heu­te nur für Öster­rei­cher geöff­net“ anbrach­te. Und im Dezem­ber 2023 bewarb er via Insta­gram ein „Ari­sches Gour­met-Fes­ti­val“, was dazu führ­te, dass die Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DNS) prüf­te, ob ein Straf­tat­be­stand nach dem Ver­bots­ge­setz erfüllt sein könn­te. Er ent­schul­dig­te sich kurz dar­auf und woll­te nicht gewusst haben, was „arisch“ bedeute.

Ler­cher war auf­grund der SOS-Mit­mensch-Anzei­ge im Jän­ner bei der Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on in Wien vor­ge­la­den. Deren Urteil ist noch offen.

Ler­cher glaubt, dass er dem­nächst ein Schrei­ben erhal­ten wer­de, in jedem Fall rech­net er mit einer Geld­stra­fe: „Vie­le mei­ner Aus­sa­gen habe ich vor der Kom­mis­si­on zurück­ge­nom­men. Mir wur­de unter­sagt, Grup­pen auf­grund gewis­ser eth­ni­scher Zuge­hö­rig­keit, aus mei­nem Lokal aus­zu­schlie­ßen, dar­an wer­de ich mich wohl hal­ten müs­sen.“ (kleinezeitung.at, 22.2.24)

Der inzwi­schen von meh­re­ren Medi­en ver­harm­lo­send als „Wut­wirt“ beti­tel­te ras­sis­ti­sche Pro­vo­ka­teur distan­ziert sich inhalt­lich aber nicht von sei­nen Äuße­run­gen: Sei­ne „Grund­ein­stel­lung“ habe sich „nicht geän­dert“, und er wer­de sich wei­ter­hin „kein Blatt vor den Mund neh­men“, wenn er sehe, wie „den Aus­län­dern vom Staat alles in den Hin­tern gescho­ben wird“ (kleinezeitung.at).

Kratschach-Klagenfurt: Hakenkreuze als Racheakt?

Zwei Brü­der sol­len in Krat­schach dem Eigen­tum eines Kärnt­ner Land­wirts erheb­li­chen Scha­den zuge­fügt haben. Die vor­ge­wor­fe­nen Taten umfas­sen Van­da­lis­mus in Form von auf­ge­schnit­te­nen Silo­bal­len, mit Eiern bewor­fe­nen Trak­to­ren, beschä­dig­te Arbeits­ge­rä­te, das Zer­ste­chen von Rei­fen usw. – und zudem gespray­te Haken­kreu­ze. Der ent­stan­de­ne Scha­den wird auf 42.000 Euro geschätzt.

Die Ange­klag­ten, die zuvor in einer Woh­nung des Land­wirts gelebt hat­ten, bestrit­ten die Vor­wür­fe vor Gericht. Trotz feh­len­der DNA-Spu­ren und unschar­fer Über­wa­chungs­vi­de­os führ­te die Ansamm­lung von Indi­zi­en dazu, dass der Rich­ter sie für schul­dig befand. Zu den Indi­zi­en gehör­ten u.a. belas­ten­de Zeu­gen­aus­sa­gen, die genaue Kennt­nis der Tat­or­te, das Löschen bestimm­ter Han­dy­da­ten wäh­rend des Tat­zeit­raums und ein Tat­mo­tiv auf­grund von Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter. Einer der ein­ver­nom­me­nen Zeu­gen und auch einer der Ange­klag­ten sol­len in Kon­takt mit der Staats­ver­wei­ge­rer-Sze­ne ste­hen. (Quel­le: Klei­ne Zei­tung, 23.2.24, S. 14)