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Rückblick KW 36/23

NS-Pos­­tings in Nie­der­ös­ter­reich und Salz­burg, ein ras­sis­ti­scher Schwei­ne­kopf in Graz, ein braun aus­se­hen­der FPÖ-Ener­­gy-Drink in Linz und ein pro­ble­ma­ti­sches Zah­len­cha­os zu rechts­extre­men Tat­hand­lun­gen. Tennengau/Sbg: Neo­na­zis­ti­scher Teen­ager ver­ur­teilt Ober­gra­fen­dorf-St. Pöl­ten: Schuld­spruch nach FB-Kom­men­tar Ybbs-St. Pöl­ten: Wahr­spruch der Geschwo­re­nen aus­ge­setzt Graz: Anschlag auf Moschee mit Schwei­ne­kopf Wien: Öster­reich wegen des juris­ti­schen Umgangs mit „unzensuriert“-Hasspostings ver­ur­teilt Wien: Strafantrag […]

11. Sep 2023

Tennengau/Sbg: Neonazistischer Teenager verurteilt
Obergrafendorf-St. Pölten: Schuldspruch nach FB-Kommentar
Ybbs-St. Pölten: Wahrspruch der Geschworenen ausgesetzt
Graz: Anschlag auf Moschee mit Schweinekopf
Wien: Österreich wegen des juristischen Umgangs mit „unzensuriert“-Hasspostings verurteilt
Wien: Strafantrag gegen Westenthaler von Gericht abgelehnt
Linz: Eine Runen-Dose der „Freiheitlichen Jugend“?
St. Pölten: Waldhäusl liefert sich aus
Anstieg rechtsextremer Tathandlungen und Zahlenchaos

Tennengau/Sbg: Neonazistischer Teenager verurteilt

Ein erst 16-järhri­ger Ten­nen­gau­er wur­de am 6.9. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu sechs Mona­ten Haft auf Bewäh­rung ver­ur­teilt. Der Salz­bur­ger hat­te via ver­schie­de­ner Social-Media-Kanä­le (Tele­gram, Tik­Tok, Twit­ter) het­ze­ri­sche, anti­se­mi­ti­sche und NS-glo­ri­fi­zie­ren­de Pos­tings und Bil­der ver­brei­tet. Damit habe er bereits mit 14 Jah­ren begon­nen. Zudem war er akti­ver Teil einer klei­nen Tele­gram-Grup­pe gewe­sen sein, die sich als inter­na­tio­na­le Platt­form zur Ver­brei­tung von NS-Schrif­ten und NSDAP-ver­herr­li­chen­den Druck­wer­ken betätigte.
Bri­sant ist außer­dem, dass der jun­ge Mann bereits durch Amok-Fan­ta­sien behörd­lich auf­ge­fal­len war:

Wei­ters soll der Teen­ager auf sei­nem Tele­gram-Account gepos­tet haben: „Ich habe ein­mal davon geträumt, in einer Schu­le her­um­zu­schie­ßen“ und „Ich möch­te ein­mal nach Tsche­chi­en fah­ren, um Schuss­waf­fen zu kau­fen.“ Des­halb sei der Ange­klag­te für eine kur­ze Zeit auch in Unter­su­chungs­haft genom­men wor­den, erklär­te die vor­sit­zen­de Rich­te­rin Chris­ti­na Bay­er­ham­mer. Damals war er erst 15 Jah­re alt. Er habe ver­bal Frust abre­agiert, dass es ihm in der Schu­le so schlecht gegan­gen und er gemobbt wor­den sei, erzähl­te er am Mitt­woch. (orf.at, 6.9.23)

Vor Gericht zeig­te sich der Teen­ager reu­ig. Sein Ver­tei­di­ger führ­te eine schwe­re Kind­heit und psy­chi­sche Pro­ble­me ins Tref­fen und merk­te zudem an, der Ange­klag­te habe „die KZ-Gedenk­stät­ten Maut­hau­sen und Gusen besucht, das Unrecht ein­ge­se­hen und möch­te Sozi­al­stun­den machen. Er ver­sucht, sein Leben in geord­ne­te Bah­nen zu len­ken.“ (APA zit. nach derstandard.at, 6.9.23)

Das hat dem Jugend­ge­schwo­re­nen­ge­richt den­noch nicht für eine Diver­si­on gereicht. Zusätz­lich zu den sechs Mona­ten wur­de noch eine Wei­sung für Bewäh­rungs­hil­fe und Psy­cho­the­ra­pie erteilt.

Obergrafendorf-St. Pölten: Schuldspruch nach FB-Kommentar

Eine pen­sio­nier­te Ober­gra­fen­dor­fe­rin wur­de wegen eines bereits 2016 ver­öf­fent­lich­ten Face­book-Kom­men­tars nun zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten ver­ur­teilt. Im Kom­men­tar reagier­te die Frau auf einen ras­sis­ti­schen Ein­trag: „Schau­ts, dass ihr euch in Luft auf­löst oder lasst euch ins Welt­all schie­ßen, Haupt­sa­che wir sind euch end­lich los. Maut­hau­sen soll­te wie­der sei­ne Türen öff­nen.(noen.at, 6.9.23) Dass die acht Geschwo­re­nen die Pen­sio­nis­tin für schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge (Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz) befan­den, über­rascht ein­ge­denk der Hef­tig­keit der Aus­sa­ge kaum. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ybbs-St. Pölten: Wahrspruch der Geschworenen ausgesetzt

Ein 42-jäh­ri­ger Most­viert­ler hat sich „nicht viel dabei gedacht“, als er einen Ein­trag mit dem Text „Kein ein­zi­ger Jude ist durch Zyklon B umge­kom­men“ auf Face­book teil­te. Auch bei einem von ihm ein­ge­scann­ten und via FB geteil­ten Arti­kel des NS-Hetz­blat­tes „Stür­mer“ gab sich der Ange­klag­te naiv. Für Letz­te­res wur­de der Mann frei­ge­spro­chen, für Ers­te­res ent­schied der Richter*innensenat über­ra­schend, dass der Wahr­spruch der Geschwo­re­nen wider­sprüch­lich sei. Es ist bedau­er­lich, dass zu dem zen­tra­len Moment der Ver­hand­lung kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen ver­füg­bar sind. Eine Wie­der­ho­lung der Ver­hand­lung vor einem neu zusam­men­ge­setz­ten Geschwo­re­nen­ge­richt ist jeden­falls wahr­schein­lich. (Quel­le: kurier.at, 8.9.23)

Graz: Anschlag auf Moschee mit Schweinekopf

Unbe­kann­te leg­ten am Sonn­tag­abend der Vor­vor­wo­che (3.9.23) einen abge­trenn­ten Schwei­ne­kopf vor einer Gra­zer Moschee ab. Das Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz über­nahm die Ermitt­lun­gen in die­ser Cau­sa. (orf.at, 4.9.23)

In Graz war es 2016 zu einem ähn­li­chen rechts­extre­men Anschlag gekom­men, der im Jahr 2020 zur Ver­ur­tei­lung von drei Män­nern und einer diver­sio­nel­len Eini­gung mit einer Mit­tä­te­rin geführt hat­te. An die­sem Fall war zudem bri­sant, dass zwei Beam­te des Hee­res­ab­wehr­amts von dem geplan­ten Anschlag gewusst, aber nichts unter­nom­men haben. Die bei­den, ein Major und ein Oberst, wur­den im Jahr 2021 nicht rechts­kräf­tig wegen Amts­miss­brauchs zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt. Bei der Ver­ur­tei­lung ist es geblie­ben, wie die Stra­fe schluss­end­lich aus­fiel, ist uns nicht bekannt.

Wien: Österreich wegen des juristischen Umgangs mit „unzensuriert“-Hasspostings verurteilt

Das rechts­extre­me Des­in­for­ma­ti­ons-Pro­jekt „unzensuriert.at“ hat nach sei­ner Grün­dung im Jahr 2009 in ers­ter Linie von sei­nem Leser*innen-Forum gelebt, in dem sich auch Neo­na­zis ziem­lich unge­bremst aus­to­ben durf­ten. Initia­tor der Web­site war der FPÖ-Poli­ti­ker und Olym­pia-Bur­schen­schaf­ter Mar­tin Graf, damals im Amt des Drit­ten Natio­nal­rats­prä­si­den­ten. Orga­ni­siert wur­de das Por­tal vom Beginn an durch Grafs Büro­lei­ter, Wal­ter Asperl (eben­so Olym­pia) sowie durch Alex­an­der Höferl (Gothia), der damals als Pres­se­spre­cher von Graf fungierte.

Nun hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) die Repu­blik Öster­reich wegen des Umgangs mit Hass­pos­tings zu einer Scha­dens­er­satz­zah­lung ver­ur­teilt. Kon­kret geht es um einen Text von 2016, der gegen die dama­li­ge „profil“-Redakteurin Chris­ta Zöch­ling wet­ter­te und unter dem fol­gen­de User-Kom­men­ta­re zu lesen waren: „Scha­de, das es kei­ne gas­kam­mern mehr gibt!!“ und

Bild der Ziel­per­son mit Erfolg aus­ge­druckt … und wur­de erfolg­reich als Ziel­schei­be ver­wen­det – STOP Nach dem Leer­ma­chen des Glock-Maga­zi­nes war lei­der noch ein Teil die Nase der Ziel­per­son erkenn­bar – STOP Die Schrot­flin­te hat dann die Nase auch noch weg­ge­putzt – STOP Allen Kame­ra­den viel Erfolg bei eige­nen Schieß­übun­gen – STOP (zit. nach derstandard.at, 5.9.23)

Zöch­ling wies „unzensuriert.at“ zwölf Tage nach Erschei­nen auf die Pos­tings hin, was zur Löschung führ­te. Zudem zeig­te sie die Pos­ter bei der Staats­an­walt­schaft wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz, gefähr­li­cher Dro­hung und Auf­for­de­rung zu einer Straf­tat an und klag­te „unzensuriert.at“ auf Scha­dens­er­satz. Die zwei­te Instanz (Ober­lan­des­ge­richt Wien) ver­nein­te die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für die Pos­tings sei­tens „unzensuriert.at“. Die­ses Urteil ist nach Ansicht des EGMR nicht unter einer aus­rei­chen­den Abwä­gung der rele­van­ten Kri­te­ri­en zustan­de gekom­men: dar­un­ter etwa die redak­tio­nel­le Rol­le der Web­site und der Inhalt des Arti­kels. Damit habe Öster­reich Arti­kel 8 der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on über Ach­tung und Schutz der Pri­vat­sphä­re der Jour­na­lis­tin ver­letzt. Kurz: Der Staat habe zu wenig getan, um Zöch­lings Pri­vat­le­ben und Ruf zu schützen.

Wien: Strafantrag gegen Westenthaler von Gericht abgelehnt

SOS-Mit­mensch erstat­te­te im Juli Anzei­ge gegen den frü­he­ren FPÖ-Klub­ob­mann und BZÖ-Obmann Peter Wes­ten­tha­ler wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung. Kon­kret geht es dabei um eine grob ras­sis­ti­sche Aus­sa­ge gegen Afgha­nen, die Wes­ten­tha­ler im oe24-For­mat „Fell­ner! live“ vom Sta­pel gelas­sen hat (sie­he Rück­blick KW 27–33, 29.8.23). Die Wie­ner Staats­an­walt­schaft stell­te dar­auf­hin einen Straf­an­trag, den das Lan­des­ge­richt Wien nun zurück­ge­wie­sen hat. Die Staats­an­walt­schaft wie­der­um hat gegen die­sen Ent­scheid Beschwer­de erho­ben. Somit bleibt der Aus­gang offen. (sosmitmensch.at, 5.9.23)

Linz: Eine Runen-Dose der „Freiheitlichen Jugend“?

Ist es eine bewuss­te Pro­vo­ka­ti­on, wenn die Blit­ze auf einem von der „Frei­heit­li­chen Jugend“ gestal­te­ten Ener­gy Drink an SS-Runen (Sigu­ren) erin­nern? Die­se Fra­ge wur­de unlängst auf X (vor­mals Twit­ter) dis­ku­tiert. Nein, lau­tet erwar­tungs­ge­mäß die Ant­wort von Sil­vio Hem­mel­mayr, dem Chef der Frei­heit­li­chen Jugend Ober­ös­ter­reich, gegen­über dem „Kurier“ (6.9.23). Laut Hem­mel­mayr hand­le es sich ledig­lich um Blit­ze, die Ener­gie sym­bo­li­sie­ren sol­len. Das erin­nert an das jüngst ver­öf­fent­lich­te Video, in dem die Frei­heit­li­che Jugend und mit ihr auch die Par­tei kei­ne rechts­extre­men Codes erken­nen woll­ten. Hem­mel­mayrs Lan­des­trup­pe ver­brei­te­te zudem ein Meme, auf dem die offe­ne Begeis­te­rung für ras­sis­ti­sche Gewalt so aus­for­mu­liert wird: „Lega­li­ze it: Push­backs. Nichts ent­spannt mich so sehr wie Push­backs.

St. Pölten: Waldhäusl liefert sich aus

Der Zwei­te NÖ-Land­tags­prä­si­dent Gott­fried Wald­häusl (FPÖ) stimm­te einem Ansu­chen auf Aus­lie­fe­rung durch die Staats­an­walt­schaft Wien zu. Es geht dabei um Erhe­bun­gen gegen einen ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter Wand­häusls in Zusam­men­hang mit Spe­sen­ab­rech­nun­gen. Aus­gangs­punkt war eine anony­me Anzei­ge, in der es auch um Rech­nun­gen von Wald­häusls Ex-Frau, sowie sei­ner aktu­el­len Frau Cin­de­r­el­la geht. Er selbst kommt in der Cau­sa als Bestim­mungs­tä­ter in Fra­ge – ein Anfangs­ver­dacht der Untreue, des För­de­rungs­miss­brauchs sowie des schwe­ren Betrugs ste­hen im Raum.

Der rechts­extre­me Poli­ti­ker spar­te nicht mit groß­spu­ri­gen Anwür­fen gegen die Jus­tiz: Er sieht eine „Hetz­jagd der Staats­an­walt­schaft“, die „anschei­nend gera­de Nar­ren­frei­heit“ habe, und nennt die Anschul­di­gun­gen „Ver­leum­dun­gen und Drecks­ge­schich­ten“, der Antrag auf Aus­lie­fe­rung sei „nichts als Anpat­zen“ (krone.at, 10.9.23). Soweit die bekann­te aggres­si­ve Opfer-Insze­nie­rung. Es han­delt sich im Wald­häusl-Fall aller­dings nicht um das ers­te Ansu­chen der Jus­tiz. Ein Aus­lie­fe­rungs­be­geh­ren der Staats­an­walt­schaft Wien nach einer Anzei­ge wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung wur­de im Mai von ÖVP-FPÖ abge­lehnt.

In sei­ner Zeit als Lan­des­rat wur­de Wald­häusl zudem mehr­mals ange­zeigt. Am auf­se­hen­er­re­gends­ten war der Fall um die Ver­le­gung von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen in eine mit Sta­chel­draht umzäun­te Unter­kunft in Dra­sen­ho­fen (Mis­tel­bach) im Jahr 2018. Wald­häusl wur­de Amts­miss­brauch ange­las­tet, in einem Pro­zess im Jahr 2022 wur­de er aber frei­ge­spro­chen. Noch bekann­ter wur­de Wald­häusl auf­grund einer arg ent­hemm­ten ras­sis­ti­schen Aus­sa­ge, die er bei einer Aus­ga­be des TV-For­mats „Pro und Con­tra“ Anfang die­sen Jah­res tätig­te. Dort sag­te er Schüler*innen mit migran­ti­schem Fami­li­en­hin­ter­grund sinn­ge­mäß ins Gesicht, Wien wäre bes­ser ohne sie dran. Auf eine Anzei­ge folg­te wie­der die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens.

Anstieg rechtsextremer Tathandlungen und Zahlenchaos

Die SPÖ-Abge­ord­ne­te Sabi­ne Schatz stellt seit 2017 halb­jähr­lich eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um bezüg­lich Zah­len zu rechts­extre­men Straf­ta­ten. Die nun vor­lie­gen­de Ant­wort des Innen­mi­nis­te­ri­ums für das ers­te Halb­jahr 2023 ver­zeich­net einen Anstieg von 20 % gegen­über der ers­ten Hälf­te des Vorjahres.

Kon­kret waren unter 386 (2022 waren es 322) als rechts­extrem sub­su­mier­ten Tat­hand­lun­gen 358, die unter das NS-Ver­bots­ge­setz fie­len. 15 Fäl­le betra­fen ras­sis­ti­sche Tat­hand­lun­gen, sie­ben anti­se­mi­ti­sche, fünf isla­mo­pho­be Tat­hand­lun­gen. Und eine ‚unspe­zi­fi­sche‘ Tat­hand­lung gab es. Rund 80 Straf­ta­ten wur­den online began­gen, die über­wie­gen­de Mehr­zahl im öffent­li­chen Raum. (derstandard.at, 8.9.23)

Jedoch diver­gie­ren die Zah­len von Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um erneut beträcht­lich. So ver­zeich­net das Innen­mi­nis­te­ri­um ledig­lich 358 Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz (und damit einen leich­ten Anstieg gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum 2022), wäh­rend das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um aber 1141 „Anfäl­le“ (ange­leg­te Ver­fah­ren) und damit einen Rück­gang gegen­über dem ers­ten Halb­jahr 2022 regis­triert. Die­ses Pro­blem ist nicht neu, wie „Stoppt die Rech­ten“ bereits ver­gan­ge­nes Früh­jahr auf­ge­deckt hat. Seit min­des­tens 2017 ist die Zahl aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um erheb­lich klei­ner als jene aus Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Bei den Anzeigen/Anfällen nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ist die Zahl aus dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um um fast das Acht­fa­che höher als jene aus dem Innenressort.

Die Zahlen aus dem Justiz- und dem Innenministerium im Vergleich seit 2017 (Auswertung SdR)
Die Zah­len aus dem Jus­tiz- und dem Innen­mi­nis­te­ri­um im Ver­gleich seit 2017 (Aus­wer­tung SdR)

Zu dem offen­bar noch immer nicht auf­ge­lös­ten Zah­len­cha­os hat­te Sabi­ne Schatz bereits im März zu Recht moni­ert: „Die­ses Zah­len­cha­os ist ein kla­res Zei­chen, dass wir uns die Ver­zö­ge­rung beim Rechts­extre­mis­mus­be­richt nicht mehr leis­ten kön­nen. Wir brau­chen ver­läss­li­ches Daten­ma­te­ri­al und einen Akti­ons­plan gegen Rechts­extre­mis­mus, das ist die anti­fa­schis­ti­sche Pflicht der Repu­blik.“ (derstandard.at, 13.3.23)

Bezüg­lich der ange­spro­che­nen Ver­zö­ge­rung des jähr­li­chen Rechts­extre­mis­mus­be­richts, der ursprüng­lich frü­her erschei­nen hät­te sol­len, hat sich immer­hin etwas getan: Seit Juli steht fest, dass das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öst. Wider­stan­des (DÖW) die Ver­ga­be zur Erstel­lung des Berichts erhal­ten hat – was die FPÖ in ein veri­ta­bles Trau­ma gestürzt hat. Der ers­te Bericht für die Jah­re 2021 bis 2023 soll im Okto­ber 2024, also erst am Ende der lau­fen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode, fer­tig sein.

Gelernt hat der Innen­mi­nis­ter übri­gens noch immer nicht, dass es sich bei Delik­ten nach dem Ver­bots­ge­setz um kei­ne „Ver­ge­hen“, wie es in der Anfra­ge­be­ant­wor­tung unzäh­li­ge Mal steht, son­dern per juris­ti­scher Defi­ni­ti­on um „Ver­bre­chen“ handelt.