21 Verbände, Vereine und Organisationen aus den Bereichen Politik, Kultur, Wissenschaft und Gedenkarbeit haben gestern dem Landeshauptmann Kaiser (SPÖ) einen Appell überreicht, in dem die Untersagung des rechten Treffens in Bleiburg/Pliberk gefordert wird. Drei Nationalrats-Abgeordnete des Grünen Klubs haben in einer Presseaussendung diesen Schritt explizit begrüßt, wir geben die Aussendung im Folgenden wieder. Weiter…
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Krems: Nazi-Randalierer?
Die Informationen sind dürftig, aber die NÖN berichtet in ihrer Kremser Lokalausgabe (25.4.2017), dass in Krems am Samstagnachmittag ein alkoholisierter Mann (42) festgenommen wurde, der zuvor mehrere Personen, darunter seine Ex-Frau bedroht und mehrere Stunden in der Stadt randaliert hatte. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden ein Siegelring mit SS-Totenkopf, SS-Runen und Hakenkreuz gefunden. Es erfolgte eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Verstoß gegen das Abzeichengesetz.
Salzburg: Urlaubende Neonazis
Eine größere Reisegruppe aus Deutschland, bestehend aus acht Männern und vier Frauen, hinterlässt in einer Frühstückspension in Grödig, wo sie übernachtet haben, braune Spuren der besonderen Art: Bierdeckel mit Hakenkreuzen. Danach fahren sie auf den Untersberg und posieren dort für ein Gruppenfoto – mit Hitlergruß und „Sieg Heil“. Die Polizei reagiert rasch und zeigt alle zwölf Personen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung an. Weiter…
Presseaussendung: Rechtsextreme werden geschont, Jugendliche vor Gericht gestellt
In einer Presseaussendung hat sich Karl Öllinger zum nächste Woche stattfindenden Ulrichsberg-Prozess in Klagenfurt/Celovec geäußert: Weiter…
Aussendung zum Ulrichsberg: „Tafeln am Ulrichsberg sind das eigentliche Verbrechen”
Der AK gegen den kärntner Konsens hat sich heute vormittag mit einer Presseaussendung an die Öffentlichkeit gewandt. Die Gruppe, die über Jahre gegen das Treffen von RevisionistInnen und Neonnazis am kärntner Ulrichsberg kampagnisiert haben, thematisieren darin ein anstehende Gerichtsverfahren wegen Sachbeschädigung von einschlägigen NS-Gedenktafeln Weiter…
Rassismus an der Wand
Aktiv werden – handeln!
Rassismus an der Wand*
Egal, ob im Schulklo, in der U‑Bahn, auf dem Haus nebenan, am Arbeitsplatz, im Bus, im Stiegenhaus oder auf der Haustüre, ob gegen eine einzelne Person oder Gruppen gerichtet, ob mittels Spraydose, Filz-Marker, Kreide oder Sticker angebracht – rassistische, antisemitische und sexistische Graffitis sind überall.
Im öffentlichen Raum wird gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit folglich nicht nur am deutlichsten sichtbar, sondern auch erlebbar. Verspottungen, Beschimpfungen, Bespuckungen, Schläge und andere Gewaltakte zählen zu den vielfältigen Artikulationsformen diskriminierender Verhaltensweisen. Für viele davon Betroffene gehören daher rassistische Graffitis leider ebenso zum Alltag wie Beschimpfungen oder körperliche Übergriffe. Umso wichtiger ist es, dass engagierte Menschen einschreiten und diskriminierenden Handlungen etwas entgegensetzen. So ist es nicht nur wichtig, gegen diskriminierende Verhaltensweisen Stellung zu beziehen, sondern ihrer Selbstverständlichkeit des Boden zu entziehen – und das fängt schon im Kleinsten wie beispielsweise rassistischen Graffitis an.
ZARA, ein Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, bietet nicht nur Beratung für Betroffene an, sondern versucht seit 2000 über die Dokumentation rassistischer Vorfälle und Beschmierungen im jährlichen Rassismusreport auch die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. 2017 wurden insgesamt 1.162 rassistische Vorfälle von dem ZARA-Team dokumentiert, davon ca. 40% im Internet – die Tendenz ist hier stark steiegend.
Was kann ich dagegen tun/ Wie kann ich mich wehren?
Es gibt etliche Strategien gegen antisemitische, rassistische und sexistische Graffiti vorzugehen. Im Folgenden stellen wir einige Möglichkeiten vor:
• Anzeige nach dem Verbotsgesetz oder wegen Verhetzung
Nach dem §283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung, kann eine Anzeige erstattet werden, wenn eine Person in der Öffentlichkeit „gegen eine […] [Minderheit, Religionsgemeinschaft, Bevölkerungsgruppe usw.] hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht“. Hakenkreuze und andere (Neo-)Nazi Symbole können nach dem Verbotsgesetz angezeigt werden, dann landen sie vor Gericht. Zudem können derartige Schmierereien auch direkt bei der Polizei wegen Verstößen gegen das NS-Abzeichengesetz gemeldet werden. Die Anzeigen bei der Polizei bleiben meist ohne Folgen, die Graffiti werden nur selten entfernt. (Siehe Was melde ich wie wo?)
• Hausverwaltung/ Besitzer_innen/ Bewohner_innen kontaktieren
Wenn ein verhetzendes/rassistisches Graffiti etwa auf einer Hauswand angebracht wurde, kann die Hausverwaltung oder die BesitzerInnen kontaktiert werden. Oft reicht es die Hausverwaltung zu informieren (zum Beispiel per mail, Namen und Kontaktadresse findest du in der Regel im Stiegenhaus). Du kannst auch fragen, ob du das Graffiti selbst übermalen darfst. Die Hausverwaltungen reagieren sehr unterschiedlich, manche sind sehr motiviert antirassistische Maßnahmen zu setzen, andere antworten nie.
• Übersprayen/Übermalen/Kommentieren/Überstickern
Mit diesen Aktivitäten bewegst du dich im rechtlichen Graubereich: Wenn die Hausbesitzer_innen ihre Zustimmung gegeben haben, droht dir keine Strafe. Ohne Erlaubnis kann es unter Umständen zu einer Strafe führen. Leider unterscheidet die geltende Gesetzeslage nicht zwischen initialer Beschmierung und reaktiver Bearbeitung, was bis heute als durchwegs hinterfragenswert erachtet werden muss, da beim Übersprayen/Überkleben theoretisch keine neue Sachbeschädigung begangen wird, sondern lediglich über eine schon vorhandene drüber-gesprayt/-geklebt. Der Vorteil dieser antirassistischen Interventionen ist, dass sie schnell und unkompliziert sind.
2006 entwickelte das Bauunternehmen Baumann in Zusammenarbeit mit ZARA eine so genannte „Beschmierungsambulanz“, die kostenlos Entfernungen von antisemitischen und rassistischen Beschmierungen durchführte – wenn auch nur in Absprache mit den Hauseigentümer_innen/der Hausverwaltung. Leider gibt es das Projekt inzwischen nicht mehr. Das aber nicht bedeutet, dass der Bedarf danach nicht mehr vorhanden wäre oder es nicht andere Menschen inspirieren könnte, die Idee wieder aufzugreifen! (http://derstandard.at/2701407/Baumeister-mit-antirassistischer-Ambition)
• Dokumentieren
Hast du eine antisemitisches oder rassistisches Graffiti entdeckt, kannst du diese Entdeckung dokumentieren (Foto, Adresse, Beschreibung …) und an NGOs weiterleiten. ZARA, das Forum gegen Antisemitismus und das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) sammeln und dokumentieren diese Graffiti.
Weiterführende Infos:
ZARA: „Rassismus Report 2017“ Online hier abrufbar.
UNITED Handreichung: „Rechtsextreme Graffiti erkennen und bekämpfen“. Online hier abrufbar.
*Die Grundlage dieses Textes erschien 2010 in der Broschüre „Don’t panic!“ der Grün-alternativen Jugend Wien (GAJ-Wien). Da es die Broschüre nicht mehr im Internet gibt und Teile des Texts nicht mehr aktuell sind, wurde er von Stoppt die Rechten angepasst.
Was kann wie wo gemeldet werden?
In Österreich gibt es aktuell mehrere Stellen, wo rechtsextreme, aber auch rassistische oder antisemitische Vorfälle gemeldet werden können. Hier findest du eine Übersicht, was du wo melden kannst.
Was kann gemeldet/angezeigt werden?
Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit können auf vielfältige Art und Weise angetroffen werden, so beispielsweise als Beschmierungen, Beschimpfungen, Äußerungen (in den Medien, im Internet in Form von Websites oder Postings in sozialen Medien oder bei Veranstaltungen), Drohungen (durch Anrufe, Briefe…), Sachbeschädigungen (Angriffe auf Vereinslokale, Denkmäler…), tätliche An-/Übergriffe, Verbreitung einschlägiger Materialien u.v.m. So verbietet beispielsweise das Verbotsgesetz u.a. jede Form der NS-Wiederbetätigung, der Verhetzungsparagraf die „Beeinträchtigung“ bestimmter Personen in ihrer Menschenwürde und das Abzeichengesetz das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen. Nicht alles kann jedoch bei der Polizei auch tatsächlich angezeigt, also straf- oder auch privatrechtlich verfolgt werden. Damit diese Taten nicht in Vergessenheit geraten, gibt es unterschiedliche Stellen, die derartige Vorfälle dokumentieren. Um Mehrfacharbeit zu vermeiden und nicht alles allen Meldestellen zukommen zu lassen, lohnt es sich darauf zu achten, wofür welche Anlaufstelle genau zuständig ist und was bezweckt werden soll.
Wie erstatte ich Anzeige?
Grundsätzlich müssen Behörden, wenn sie von einer Straftat erfahren, aktiv werden. Das kannst du erreichen indem du den Behörden dies durch eine Meldung, Sachverhaltsdarstellung oder Anzeige mitteilst. Oft ist vereinfachend von „Anzeige” die Rede, wenn es sich tatsächlich jedoch um eine Meldung oder Sachverhaltsdarstellung gehandelt hat. Die Anzeige ist an die jeweils zuständigen Behörden zu richten, das ist teils die Polizei und teils die Staatsanwaltschaft. Die Anzeige besteht aus einem formlosen aber wahrheitsgetreuen Schreiben, was sich wann wo genau ereignet hat, wer der/die beteiligten Täter_innen, eventuell auch Betroffenen und Zeug_innen waren. Solltest du den/die Täter_innen nicht ge-/erkannt haben, besteht auch die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Im ganzen Prozedere kannst du auch anonym bleiben, denn es reicht aus, die Anzeige abzuschicken, weil die Behörden verpflichtet sind, diese an die zuständige Abteilung weiterzuleiten. Eine Anleitung zum Erstellen einer Sachverhaltsdarstellung mit Beispielen findest du hier.
Anzeige erstattet werden kann, wenn bestimmte Strafbestände erfüllt werden bzw. die berechtigte Vermutung besteht, dass diese erfüllt werden könnten. Für rechtsextreme Vorfälle sind vor allem das Verbotsgesetz und das EGVG, das Abzeichengesetz sowie der Paragraf der Verhetzung von Bedeutung. Das heißt aber nicht, dass Rechte/Rechtsextreme und Neonazis ausschließlich gegen diese Gesetze verstoßen bzw. wegen solcher Delikte angeklagt werden. Ein Blick in die Berichtserstattung von Stoppt die Rechten verdeutlicht, dass es bislang auch immer wieder zu Anzeigen und Anklagen wegen Nötigung, Beleidigung, illegalen Waffenbesitz oder sogar wegen versuchten Mordes gekommen ist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob ein bestimmter Sachverhalt angezeigt werden kann, kannst auch gerne das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) oder auch Stoppt die Rechten um eine Einschätzung bitten.
Je nachdem, was zur Anzeige gebracht wird, sollten unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Wenn du beispielsweise neonazistische Kommentare in einem Onlinemedium wie z.B. dem Forum einer bestimmten Tageszeitung anzeigen möchtest, empfiehlt es sich einen Screenshot zu machen und diesen der Anzeige beizulegen. Postings/Kommentare etwa auf Facebook sollten richtig gesichert werden, damit ev. juristisch dagegen vorgegangen werden kann – eine detailierte Anleitung dazu gibt es hier.
Wenn du hingegen Hakenkreuzsprayereien entdeckt hast, ist es nützlich, davon Fotos anzufertigen und beizulegen. Wenn du wiederum Zeug_in eines Vorfalls geworden ist, ist es ratsam, direkt nach Beobachtung einer Tat ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, das dann auch beim Verfassen der Anzeige oder auch bei einer potentiellen Zeug_innenaussage (vor Gericht) von Vorteil sein kann.
Wo kann ich was melden?
Hasspostings im Internet: Social Media
Sollten sich die von dir beobachteten Vorfälle oder Äußerungen im Internet ereignet haben, gibt es folgende Möglichkeiten: Die meisten Social Media Kanäle verfügen inzwischen über eigene Meldemöglichkeiten, und so kannst du auf Twitter, Facebook, Instagram etc. User_innen und Postings direkt im jeweiligen Netzwerk melden. Deine Meldung sollte dann vom zuständigen Netzwerk überprüft werden und idealerweise werden die von dir gemeldeten Inhalte in weiter Folge gelöscht. Ähnliches gilt auch für viele Internetforen. Da in der Regel relativ viel gemeldet wird, kann das leider mitunter ein bisschen dauern. Du kannst übrigens sowohl User_innen melden, die mit Hasskommentaren auf sich aufmerksam machen, als auch jene, die diese Botschaften verbreiten. Zudem gibt es bei manchen Plattformen auch die Möglichkeit, bestimmte Benutzer_innen stumm zu schalten oder zu blockieren, so dass diese nicht mehr auf deine Profil kommen bzw. du nicht mehr von ihren Hasskommentaren belästigt wirst.
Eine genaue Anleitung zu den unterschiedlichen Meldemöglichkeiten findest du hier, für Meldungen in den einzelnen Sozialen Medien bietet www.saferinternet.at eine gute Übersicht, speziell für Facebook lohnt sich ein Blick hier hinein.
Internetseiten
Solltest du auf rechtsextreme oder rassistische Internetseiten oder Blogs stoßen, ist die Vorgehensweise ein wenig anders. Wenn es sich lediglich um einen Kommentar (z.B in einem Diskussionsforum) handelt, ist es möglich, diesen den Betreiber_innen der Seite zu melden und ihn dadurch idealerweise zum Verschwinden bringen. Ist jedoch die ganze Seite rechtsextrem oder neonazistisch einzustufen, kannst du ebenfalls mit dem Provider der Seite Kontakt aufnehmen und den mit entsprechenden Inhalten konfrontieren, jedoch ist eine erfolgreiche Löschung von mehreren Faktoren abhängig. Gegen die Verbreitung von Hatespeech im Internet kann im Grunde genommen nur vorgegangen werden, wenn die jeweiligen Internetseiten auch ein Impressum haben und in den Einflussbereich der (in unserem Fall österreichischen) Gesetzgebung fallen, weil sie ihre Adresse in Österreich haben. In einem solchen Falle müssen Inhalte, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen, auch gelöscht werden. Grundsätzlich haben (österreichische) Websites eine Impressumspflicht, der aber nicht alle Folge leisten.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, alle Seiten beispielsweise auf Stopline.at zu melden, deren Mitarbeiter_innen im Falle eines tatsächlichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz versuchen, die Provider ausfindig zu machen und Anzeige zu erstatten. Von Vorteil ist außerdem, dass Stopline mit über 50 anderen Internetproviderfirmen aus aller Welt zusammenarbeitet. Sollte also eine gemeldete Internetseite nicht in Österreich liegen, leitet Stopline die Informationen an ihre Partner_innenorganisationen weiter.
Meldestellen in Österreich
Meldestelle NS-Wiederbetätigung
Bei der im österreichischen Innenministerium bzw. dem Verfassungsschutz angesiedelten Stelle können neonazistische, rassistische sowie antisemitische Inhalte von Websites und Newsgroup Beiträgen gemeldet werden. Vorsicht ist beim BMI/BVT betreffend Datenschutz und Persönlichkeitsschutz angebracht: Der dortige Hinweis „Ihre Angaben werden vertraulich behandelt soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterleitung besteht.“, bedeuet in der Praxis, dass Informationen über den/die anzeigende Person an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden und über die Akteneinsicht auch der beschuldigten Person zugänglich ist!
Kontakt:
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Herrengasse 7 | A‑1014 Wien
[email protected]
Im Innenministerium gibt es außerdem eine Meldestelle gegen radikal islamistische Videos von Terrororganisationen oder Extremist_innen, die unter [email protected] gemeldet werden können.
Stopline – Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet
Bei Stopline können (anonym) Inhalte von Webseiten und Sozialmedien gemeldet werden, die gegen §207a StGB (Kinderpornografie) oder das Verbots- und Abzeichengesetz verstoßen. Meldungen können entweder über das Melde-Formular oder direkt über die Email [email protected] eingebracht werden.
Kontakt:
https://www.stopline.at/
[email protected]
Melden und dokumentieren
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)
Im DÖW kann grundsätzlich alles gemeldet werden, was mit Rechtsextremismus zu tun hat — Facebook-Postings, Sticker, Übergriffe, Publikationen … Es muss auch nicht strafrechtlich relevant sein, da die Mitarbeiter_innen des DÖW auch an Einblicken in die Szene und ihre Aktivitäten diesseits des gesetzlich Verbotenen interessiert sind bzw. diese dokumentieren. Im Falle strafrechtlicher Relevanz, erstattet das DÖW (auf Wunsch auch anstelle jener Menschen, die die Meldung eingebracht haben) eine Anzeige. Zudem steht das DÖW auch für Einschätzungen/Auskünfte zur Verfügung. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Kontakt:
Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW)
Altes Rathaus | Wipplingerstr. 6–8 | A‑1010 Wien
+43–1‑22 89 469/317 | [email protected]
Termine nach Vereinbarung
ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Die Initiative ZARA dokumentiert und berät zu rassistischen Vorfällen (auch im Internet) und bemüht sich um eine Entfernung (u.a. durch Kontaktieren der Seitenbetreiber_innen). Weiters bietet ZARA Melder_innen kostenlose Beratung und Unterstützung bei (rechtlichen) Schritten an und bringt auch selbst strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige. Meldungen können über das online Melde-Formular eingebracht werden.
Kontakt:
www.zara.or.at
[email protected]
Antisemitismus-Meldestelle der IKG
Die Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde nimmt antisemitische Vorfälle via Mail, Telefon und Meldeformular entgegen.
Kontakt:
https://www.antisemitismus-meldestelle.at
+43–1‑531 04 777
[email protected]
Forum gegen Antisemitismus (FGA)
Das Forum gegen Antisemitismus dient als Anlaufstelle für Personen, die antisemitische Vorfälle melden möchten. Zudem unterstützt das FGA Betroffene durch persönlichen Kontakt, setzt mit ihnen gemeinsam weitere Schritte und bietet gegebenenfalls juristische Erstberatung. Antisemitische Vorfälle können über das Meldeformular gemeldet werden.
Kontakt:
http://www.fga-wien.at/
[email protected]
+43–1‑53104 255
facebook.at/antisemitismus
Mauthausen-Komitee Österreich (MKÖ)
Aufgrund der steigenden Zahlen rechtsextremer Vorfälle hat das Mauthausen Komitee Österreich eine Rechtsextremismus-Meldestelle eingerichtet, die diese systematisch dokumentieren soll. Vorfälle können über das Melde-Formular (http://www.mkoe.at/rechtsextremismus-melden) eingebracht werden und gegebenenfalls bzw. wenn gewünscht erstattet das MKÖ auch Anzeige. Die Daten der Melder_innen bleiben anonym und werden nicht an Dritte weitergeschickt.
Stoppt die Rechten (SdR)
Stoppt die Rechten hat es sich um Ziel gesetzt, rechtsextreme, antisemitische, rassistische und neonazistische Vorfälle (vor allem in Österreich) zu dokumentieren und auf der Plattform darüber zu berichten. So kannst du uns einerseits rechtsextreme und neonazistische Vorfälle melden. Andererseits bietet die Plattform auch die Möglichkeit, selbst Texte (Hintergrundrecherchen, Analysen, Dokumentionen etc.) auf Stoppt die Rechten zu veröffentlichen. Deine Angaben werden in jedem Fall vertraulich behandelt.
Kontakt:
https://www.stopptdierechten.at/kontakt
Völkermarkt/Feldbach: SS-Symbol durch Bezirkshauptmann legalisiert?
Höchst unterschiedlich haben die zuständigen Behörden kürzlich auf Anzeigen von KZ-Verband, Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer, Memorial Kärnten/Koroška und DÖW wegen des Abzeichengesetzes reagiert. Während in Feldbach verbotene SS-Embleme verhüllt wurden, sah die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt/Velikovec keinen Grund zum Handeln. (Artikel am 7.11. erweitert.) Weiter…
SS-Gedenken am Ulrichsberg — Sachverhaltsdarstellungen eingebracht
Wie letztens bereits berichtet, wurden Mitte August 2016 vom DÖW und einigen Verbänden von Widerstandskämpfern und NS-Opfern betreffend dreier Orte Sachverhaltsdarstellungen eingebracht, welche Vergehen nach dem Abzeichengesetz feststellen und die jeweiligen Behörden zu Anzeigen und der Entfernung der SS-Symbole auffordern. Weiter…
SS-Gedenken in Feldbach – Bezirkshauptmann entscheidet
Wie bereits berichtet, wurden Mitte August 2016 vom DÖW und einigen Verbänden von Widerstandskämpfern und NS-Opfern Sachverhaltsdarstellungen zu drei Orten eingebracht, welche Vergehen nach dem Abzeichengesetz feststellen und die jeweiligen Behörden zu Anzeigen und der Entfernung der SS-Symbole auffordern. Weiter…