NS-Symbole und Abzeichengesetz
Wer Symbole des NS-Staates in der Öffentlichkeit zeigt, kann auf Basis von zwei Gesetzen belangt werden: wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: Mögliche Delikte sind bei der Polizei anzeigbar, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln und ein Gericht darüber urteilen. Insbesondere die Frage, ob dafür ein Vorsatz („Wissen und Wollen”) vorliegt, wird im Verfahren geprüft. Das Abzeichengesetz Andererseits […]