We use automated translation to make our research internationally accessible. However, political nuances may be lost. Only the original German text is binding and definitive.
Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Analysen | Dokumentation

Lesezeit: 6 Minuten

Verbotsgesetz: Was wirklich kommen soll

Wie viel Halb- und ‑Des­in­for­ma­ti­on geht? Das Wis­sen um das Ver­bots­ge­setz scheint auch 76 Jah­re nach des­sen Ein­füh­rung in der heu­ti­gen Form mar­gi­nal zu sein. Das bele­gen Medi­en­be­rich­te zur beab­sich­tig­ten Novel­le des Ver­bots­ge­set­zes. Den Vogel schießt jedoch der AUF1-Macher Ste­fan Magnet ab.

16. Nov. 2023
Verbotsgesetz 1945 (Quelle: nachkriegsjustiz.at)
Verbotsgesetz 1945 (Quelle: nachkriegsjustiz.at)

Die APA (8.11.23) titelt ihre Mel­dung über die Pres­se­kon­fe­renz nach dem Minis­ter­rat am 8. Novem­ber: „Neu­es Ver­bots­ge­setz bringt neue und höhe­re Stra­fen“ APA-Mel­dun­gen wer­den zumeist von ande­ren Medi­en ganz oder teil­wei­se über­nom­men – unge­naue und fal­sche Infor­ma­ti­on inklusive.

Die Regie­rung hat sich auf die Reform des Ver­bots­ge­set­zes ver­stän­digt. Gegen­über dem Begut­ach­tungs­ent­wurf gibt es vor allem die Ände­rung, dass die Stra­fen etwa beim Tra­gen von NS-Sym­bo­len, aber auch von Zei­chen z.B. der Hamas und der Iden­ti­tä­ren dras­tisch erhöht wur­den. Gleich bleibt, dass auch das Ver­öf­fent­li­chen ver­bo­te­ner Inhal­te vom Aus­land aus straf­bar wird und dass im öffent­li­chen Dienst der Job nach einer Ver­ur­tei­lung gemäß Ver­bots­ge­setz ver­lo­ren geht. (APA)

Tragen von Symbolen und Zeichen als Teil des Verbotsgesetzes?

Was die APA hier als „Reform des Ver­bots­ge­set­zes“ ver­kauft, betrifft nicht das Ver­bots­ge­setz. Denn es ist vor­ge­se­hen, die Maxi­mal­stra­fe beim Sym­bo­le-Gesetz, Abzei­chen­ge­setz und beim „Ein­füh­rungs­ge­setz zu den Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zen“ (EGVG, Art. III, Absatz 1, Zif­fer 4) auf ein­heit­lich 10.000 Euro anzu­he­ben. Dass etwa Sym­bo­le der Hamas nichts mit dem Ver­bots­ge­setz zu tun haben und daher davon auch nicht erfasst sind, müss­te eigent­lich auch Lai­en klar sein.

Das Veröffentlichen verbotener Inhalte vom Ausland aus wird strafbar?

Schon beim APA-Titel sind gleich drei Punk­te zumin­dest unge­nau: Das Ver­bots­ge­setz ist nicht neu, son­dern wird in eini­gen Punk­ten refor­miert. Neu bestraft sol­len Taten wer­den, die von in Öster­reich leben­den Per­so­nen im Aus­land began­gen wer­den – aller­dings mit grö­ße­ren Ein­schrän­kun­gen und Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum: nach § 3g und 3h Ver­botsG (die mit gro­ßem Abstand häu­figs­ten Para­gra­fen, die zur Anwen­dung kom­men), wenn sie in einem in Öster­reich abruf­ba­ren Medi­um ver­brei­tet wer­den und dazu geeig­net sind, „den öffent­li­chen Frie­den zu ver­let­zen“ (Ent­wurf VG).

Was ver­letzt nun den öffent­li­chen Frie­den? Wir zitie­ren Fäl­le aus den letz­ten Jah­ren: Eine Per­son ver­schickt aus Spa­ni­en Nazi-Mails nach Öster­reich. Einem Grund­satz­ur­teil des OGH zufol­ge ist eine Tat wie die­se nicht nach dem Ver­bots­ge­setz zu bestra­fen, da die Tat, so der OGH, im Aus­land voll­endet wur­de. Doch wären Mails an ein­zel­ne Per­so­nen nach der Novel­lie­rung des Ver­bots­ge­set­zes straf­bar? Fällt eine E‑Mail-Nach­richt unter ein Medi­um, das „im Inland ver­brei­tet wor­den ist, abge­ru­fen oder emp­fan­gen wer­den konn­te und geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu ver­let­zen“ (VG-Ent­wurf)? Es bleibt in sol­chen Fäl­len abzu­war­ten, wie die Gerich­te urtei­len werden.

Wohl kaum bestraft wird auch in Zukunft jemand wie jener Ober­ös­ter­rei­cher, der 2021 in einem Pro­zess ange­ge­ben hat­te, in Tsche­chi­en gewe­sen zu sein, als er sich mit Nazi-T-Shirts ablich­ten hat las­sen. Oder auch der Wie­ner, des­sen brau­ne Chat­nach­rich­ten letz­ten Juni nicht ange­klagt waren, weil sie aus der Slo­wa­kei ver­schickt wor­den sein sol­len. Den „öffent­li­chen Frie­den“ haben sie nicht ver­letzt, denn die Nach­rich­ten gin­gen an eine Grup­pe Gleichgesinnter.

Höhere Strafen beim Verbotsgesetz? Jein!

Zukünf­tig soll bei § 3g und 3h eine Aus­dif­fe­ren­zie­rung der Tat­be­stän­de, also eine Unter­schei­dung nach Schwe­re­grad mit unter­schied­li­chen Straf­ma­ßen erfol­gen: in einen „Grund­tat­be­stand“ und zwei „Qua­li­fi­ka­tio­nen“. Das heißt: Bei einem Grund­tat­be­stand, der am wenigs­ten schwe­ren Form der Tat, wird das bis­he­ri­ge Straf­maß hal­biert. Bei der zwei­ten „Qua­li­fi­ka­ti­on“ bleibt das bis­he­ri­ge Straf­maß (ein bis zehn Jah­re) bestehen, in der drit­ten Stu­fe (beson­de­re Gefähr­lich­keit) wird das Min­dest­straf­maß von einem Jahr auf zehn Jah­re erhöht, die Höchst­stra­fe von 20 Jah­ren bleibt bestehen.

Hät­te die neue Rege­lung bei „beson­de­rer Gefähr­lich­keit” Aus­wir­kun­gen auf Urtei­le aus den letz­ten Jah­ren gehabt? Im Fall von „Mr. Bond“ nicht, denn der hat zehn Jah­re Haft erhal­ten. Der Bur­gen­län­der Rudolf P., über den der Ver­fas­sungs­schutz behaup­tet hat­te, er hät­te einen Anschlag auf das Volks­stimm­e­fest geplant, ist erst­in­stanz­lich zu drei­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. Das Ober­lan­des­ge­richt Wien erhöh­te die Stra­fe wegen sei­ner beson­de­ren Gefähr­lich­keit auf fünf Jah­re. Hier wäre unter Umstän­den mit der Novel­lie­rung ein höhe­res Straf­maß zu ver­hän­gen gewe­sen. Wei­te­re Fäl­le aus den letz­ten Jah­ren, in denen Ver­ur­teil­ten eine beson­de­re Gefähr­lich­keit attes­tiert wur­de, sind uns nicht bekannt.

Für die grö­ße­re Mas­se der zukünf­ti­gen Pro­zes­se wird die Novel­le, so sie in der vor­lie­gen­den Form beschlos­sen wird, eine deut­li­che Reduk­ti­on der Stra­fen bedeu­ten. Mehr noch: Durch die Her­ab­sen­kung auf sechs Mona­te Min­dest­stra­fe wird auch eine diver­sio­nel­le Erle­di­gung mög­lich. Das bedeu­tet: kei­ne Ein­tra­gung ins Straf­re­gis­ter, kei­ne Vor­stra­fe. Die Behaup­tung, dass die Novel­le „höhe­re Stra­fen“ brin­gen wür­de, ist also, was das Ver­bots­ge­setz betrifft, in der kon­kre­ten Aus­wir­kung auf zukünf­ti­ge Straf­ver­fah­ren weit­ge­hend falsch.

Zwei Verschärfungen

Im Para­graf 3h Ver­botsG wird der Tat­be­stand der Ver­harm­lo­sung oder Leug­nung von natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­bre­chen gere­gelt. Bis­her war dafür eine „gröb­li­che“ Ver­harm­lo­sung oder Leug­nung not­wen­dig. Das Wort „gröb­lich“ soll nun ent­fal­len. In den Erläu­te­run­gen zur Novel­le wird das fol­gen­der­ma­ßen ausgeführt:

In § 3h Ver­botsG soll zunächst von der Tat­hand­lung des „gröb­li­chen Ver­harm­lo­sens“ abge­gan­gen und künf­tig nur mehr auf das blo­ße Ver­harm­lo­sen abge­stellt wer­den, ohne Anfor­de­run­gen an des­sen Inten­si­tät oder des­sen Art und Umfang zu stel­len. Damit soll ein neu­er, nie­der­schwel­li­ge­rer Tat­be­stand geschaf­fen wer­den und eine wesent­li­che Hür­de für die Straf­bar­keit der Ver­harm­lo­sung des Holo­caust ent­fal­len, die die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der vor prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen gestellt hat.

Der neue Para­graf 3k regelt nun, dass eine rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz für alle Beschäf­tig­ten im öffent­li­chen Dienst einen „Amts- und Funk­ti­ons­ver­lust“ brin­gen wird. Über­setzt: Wer ver­ur­teilt wird, ver­liert den Job. Die­se Rege­lung soll aller­dings nicht bei einer diver­sio­nel­len Erle­di­gung des Ver­fah­rens grei­fen. Mög­li­cher­wei­se kom­men zukünf­tig etwa Polizist*innen oder auch Bun­des­heer­be­diens­te­te, die bis­lang auf­fal­lend oft mit der Min­dest­stra­fe von zwölf Mona­ten, die noch kei­nen Job­ver­lust zur Fol­ge hat­te, bedacht wur­den, nun mit einer Diver­si­on davon.

Neonazis jammern

Dass künf­tig NS-Devo­tio­na­li­en auch ohne Zur­schau­stel­lung ein­ge­zo­gen wer­den kön­nen, trifft man­che öster­rei­chi­sche Neo­na­zis hart. „Das Ver­bot und die Ver­nich­tung alt­ehr­wür­di­ger Erb­stü­cke gehört zum Reper­toire von ‚re-ori­en­ta­ti­on’ und ‚re-edu­ca­ti­on’ (JCS 1067)”, wird auf einem Neo­na­zi-Kanal gejammert.

NS-Devotionalien für Neonazis "Erbstücke" (Screenshot TG 11.11.23
NS-Devo­tio­na­li­en für Neo­na­zis „Erb­stü­cke” (Screen­shot TG 11.11.23)

AUF1-Magnet schießt den Vogel ab

Gera­de­zu lächer­lich, jedoch kei­nes­wegs über­ra­schend, fällt die Kom­men­tie­rung des aus dem neo­na­zis­ti­schen BfJ ent­stam­men­den Super­sprea­ders von Des­in­for­ma­ti­on, Ste­fan Magnet, auf sei­nem Por­tal AUF1 aus. Er bezeich­net die Novel­lie­rung des Ver­bots­ge­set­zes, die bereits im Jän­ner 2017 ange­kün­digt, im Regie­rungs­pro­gramm vom Jän­ner 2020 ver­an­kert und im Juni 2023 in die Begut­ach­tung geschickt wur­de, als „ers­tes Son­der­ge­setz im Wind­schat­ten des Isra­el-Krie­ges“. Magnet führt wei­ter aus: „Das neu refor­mier­te Gesetz soll nun aber auch die Zei­chen der paläs­ti­nen­si­schen Hamas oder der Iden­ti­tä­ren bestra­fen.“ Dass das Sym­bo­le-Gesetz mit dem Ver­bots­ge­setz nichts zu tun hat, haben wir bereits oben aus­ge­führt. Aber auch das „nun“ ist falsch: Sym­bo­le und Zei­chen der Hamas wur­den bereits im März 2019 unter der Tür­kis-Blau­en Regie­rung und dem dama­li­gen FPÖ-Innen­mi­nis­ter Kickl straf­bar, jene der Iden­ti­tä­ren im Som­mer 2021. All­zeit bereit und wil­lens, sich selbst zum Opfer zu sti­li­sie­ren, fol­gert Magnet aus sei­nen Fake-Infor­ma­tio­nen: „Das neu ver­schärf­te Son­der­ge­setz soll die Auf­klä­rungs­be­we­gung tref­fen.“ Mit die­sen irr­wit­zi­gen Aus­füh­run­gen schießt Magnet zwei­fel­los den Vogel ab!

Stefan Magnet kommentiert die Novellierung des Verbotsgesetzes: Nichts davon ist richtig! (Screenshot AUF1, 10.11.23)
Ste­fan Magnet kom­men­tiert die Novel­lie­rung des Ver­bots­ge­set­zes: Nichts davon ist rich­tig! (Screen­shot AUF1, 10.11.23)

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Analysen, Dokumentation
Schlagwörter: AUF1 | Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Beitragsnavigation

« Neonazi vor Gericht: an Widerlichkeit kaum überbietbar
Die Israelfrage im „neurechten“ Antisemitismus »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter