Linz: Mit Hakenkreuz auf Bauchtasche im Gericht
Feldkirch/V: Kinder für Wiederbetätigung missbraucht
Klagenfurt: Hitlergruß in Oberitalien
OGH fällt Grundsatzurteil
Cicero 39 und die Kontroversen auf Wikipedia
Das rechte Wort der Woche: Burschenschaft Teutonia
Linz: Mit Hakenkreuz auf Bauchtasche im Gericht
Kurzmeldung aus der Kronen Zeitung: „Verbotsgesetz Zu 180 Tagessätzen zu 10 € und zwölf Monaten bedingt wurde ein 44-Jähriger in Linz verurteilt. Er hatte bei einer Besucherkontrolle im Landesgericht eine Bauchtasche getragen, die mit einem Hakenkreuz ‚verziert’ war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ (Kronen Zeitung, 29.1.19, S. 20)
Feldkirch/V: Kinder für Wiederbetätigung missbraucht
Ein besonders widerlicher Fall wurde am 1. Februar vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt. Ein Paar – ein 29-jähriger Oberländer und seine 28-jährige Ex-Freundin –hatte seine Kinder dazu gelockt, mit Hitlergruß zu posieren, um dann davon Fotos anzufertigen:
Vor der Hakenkreuzfahne in der gemeinsamen Wohnung dürfte auch ein Foto entstanden sein, das den Sohn im Alter von ein oder zwei Jahren zeigt, wie er seinen rechten Arm ausstreckt. Dabei habe es sich lediglich um einen ‚blöden Zufall’ gehandelt, sagte die Angeklagte am Freitag vor Gericht. Sie habe den Buben mit einem Keks dazu animiert, den Arm zu heben, und dann das Foto geschossen.
Ein weiteres Foto zeigt den Vater mit den beiden Töchtern, die heute sechs und sieben Jahre alt sind. Alle drei stehen vor einer Wand, auf die ein Hakenkreuz gemalt ist, und heben die Hand zum Hitlergruß. Der 29-jährige Angeklagte gab zwar zu, das Hakenkreuz gemalt und gemeinsamen mit seinen Kindern posiert zu haben. Das Foto sei aber nicht vor dem Hakenkreuz entstanden — das habe seine Ex-Freundin nachträglich mittels Photoshop hinzugefügt. Zu den rechtsradikalen Liedern meinte er, dass ihm lediglich die Musik gefallen habe — auf die Texte habe er gar nicht gehört. (vorarlberg.orf.at, 1.2.19)
Beide Angeklagten gaben an, von der rechtsextremen Szene, in der sie jahrelang verankert waren, inzwischen Abschied genommen zu haben. Der bereits vierfach vorbestrafte Mann erhielt eine Zusatzstrafe von 20 Monaten, die Frau eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten bedingt und eine Geldstrafe von 1.200 Euro – nicht rechtskräftig.
Klagenfurt: Hitlergruß aus Oberitalien
Bereits zum dritten Mal wird ein 30-jähriger Kärntner wegen Wiederbetätigung vor Gericht stehen. Schon seine vorhergehenden Taten sind „beeindruckend“: „Er hat NS-Symbole auf Häuser gesprüht. Er hat Plakate mit nationalsozialistischen Inhalten in Klagenfurt aufgehängt. Er hielt einem Ägypter – im Zuge einer Auseinandersetzung – eine Gasdruckpistole gegen den Kopf und feuerte Schüsse ab: Das Opfer erlitt Augenverletzungen.“ (Kleine Zeitung, 30.1.19, S. 22) Der Auslöser für die erneute Anklage: Er veröffentlichte ein Foto auf Facebook, auf dem zu sehen ist, wie er zusammen mit seiner Freundin in Italien vor einem Denkmal mit Hitlergruß posiert.
Zudem wurden bei ihm zu Hause einschlägiges Propagandamaterial sicher gestellt und ein Hitlerfoto am Kühlschrank. „Der Verteidiger des 30-Jährigen will die Anklage beeinspruchen. ‚In Italien gibt es kein Verbotsgesetz’, argumentiert Anwalt Philipp Tschernitz. Der Kärntner hat in Italien den Hitlergruß gezeigt. ‚Das kann nicht nach österreichischem Recht bestraft werden’, findet Tschernitz.“ (Kleine Zeitung) Sollte das Gericht in diesem Punkt der Verteidigung folgen, wird es den Kärntner wegen der anderen Angeklagepunkte zwar nicht retten, aber es führt uns direkt zu einem OGH-Urteil.
OGH fällt Grundsatzurteil
Ein bemerkenswertes Urteil fällte der OGH nach einer Beschwerde der Generalprokuratur. Nachdem ein Deutscher aus Spanien Mails mit NS-Inhalten an ÖsterreicherInnen adressierte, nahm die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen auf, stellte die jedoch wieder mit der Begründung ein, dass die Tat in Spanien passiert sei und daher das österreichische Verbotsgesetz nicht zur Anwendung kommen könne.
Der Rechtsschutzbeauftragte verlangte daraufhin, dass das Verfahren fortgeführt werde. Denn wenn jemand E‑Mails versende, dann könne die Wirkung immer erst beim Adressaten auftreten, argumentierte er. Und für Delikte, die ‚teils im Ausland, teils im Inland’ verwirklicht wurden, sei sehr wohl die österreichische Justiz zuständig. (Die Presse, 4.2.19, S. 13)
Das Landesgericht Salzburg entschied gegen die Auslegung des Rechtsschutzbeauftragten. Der OGH fällte nun nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur ein Grundsatzurteil, das die Rechtslage in zukünftigen, ähnlich gelagerten Verfahren klarstellen sollte:
Denn das Gesetz stelle nur darauf ab, ob sich jemand im NS-Sinn betätigt hat. Es handle sich um ein ‚abstraktes Gefährdungsdelikt’, der Gesetzgeber habe die Gefahr, die durch NS-Propaganda ausgehe, verhindern wollen. Diese Gefahr sei in Spanien entstanden. Entscheidend sei für die Strafbarkeit, ob die Botschaft geeignet ist, NS-Gedankengut zu transportieren. Nicht entscheidend sei, ob der Täter mit den gesetzten Botschaften auch erfolgreich durchdringt. Das Delikt sei somit bereits in Spanien vollendet worden, erklärten die Höchstrichter. Der Empfang und das Lesen der E‑Mails in Österreich sei für das Delikt hingegen ‚nicht mehr von Bedeutung’, betonte der OGH (13 Os 105/18t). (Die Presse, 4.2.19)
Kurz: Der OGH stellt klar, dass aus dem Ausland nach Österreich verschickte Mails oder ähnliche im Ausland begangene Delikte nicht nach dem Verbotsgesetz zu bestrafen sind.
Cicero 39 und die Kontroversen auf Wikipedia
Es begann mit einem Tweet vom Account @politikedits, der automatisiert Editierungen auf Wikipedia erfasst, die von IP-Adressen aus dem Parlament und Ministerien vorgenommen werden. „’Ingrid Brodnig’ wurde anonym aus dem Netz des Parlaments bearbeitet“.
Hans Kirchmayr, sah sich diese Bearbeitungen genauer an und stellte fest:
1/6: Das ist ja lustig: Einem anonymen Wikipedia-Autoren aus dem österr. Parlament scheint es enorm wichtig, in den Artikel über @brodnig einen Abschnitt „Kontroversen” einzubauen. Dazu gibt’s mittlerweile fast einen kleinen Edit-War — und von mir diesen Thread: pic.twitter.com/B9C9BX7Gwt
— Hans Kirchmeyr (@bassena) 30. Januar 2019
1/6: Das ist ja lustig: Einem anonymen Wikipedia-Autoren aus dem österr. Parlament scheint es enorm wichtig, in den Artikel über @brodnig einen Abschnitt „Kontroversen” einzubauen. Dazu gibt’s mittlerweile fast einen kleinen Edit-War — und von mir diesen Thread:
2/6: Ursprünglich eingefügt hat diese „Kontroverse„¹ der Wikipedia-User „Cicero39“
3/6: „Cicero39” editiert ansonsten auffallend gerne den Wikipedia-Eintrag des FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek, den er zufällig auch selbst angelegt hat
4/6: „Cicero39” korrigiert aber auch durchaus fachkundig Einträge zur VAI und speziellen Verfahren der Stahlerzeugung (habe ich schon erwähnt, das auch Herr Deimek zufällig viele Jahre VAI-Mitarbeiter war?)
5/6: Doch währd. es „Cicero39” bei der Journalistin enorm wichtig scheint, eine „Kontroverse” einzufügen, kämpft er bei Deimek f. deren Löschung, bis hin zur Klagsdrohung gg. Wikipedia („Bei nochmaliger Wiederherstellung wird gem StGB §113 sowohl Autor als auch Medium verfolgt.”)
6/6: Die Deimek-Kontroverse im linken Bild hat er bereits erfolgreich gelöscht. Die im rechten Bild hat „Cicero39” gerade in Arbeit.
Auf Anfragen an den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek, ob er denn selbst Cicero39 sei bzw. wisse, um wen es sich handle, gab’s von Deimek bisher tiefes Schweigen.
Das rechte Wort der Woche
Die Wiener #Burschenschaft Teutonia lässt offenbar endgültig alle Hemmungen fallen. „Ostmark” + Liedtext, der die Odalrune auf rotem Grund (=> Fahne der neonazistischen Wiking-Jugend) besingt.
Mitglieder u.a.: FPÖ-Nabg. Reinhard Bösch und ÖBB-Aufsichtsrats-Chef Arnold Schiefer. pic.twitter.com/rCJeQRGuSI— FIPU (@fipu_at) 3. Februar 2019
Die Teutonia am 2.2.19 auf Facebook
Heute besuchen einige unserer Volltätigen die Semesterabschlusskneipe unserer schlesischen Kartellbrüder der Die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn im schönen Rheinland. Zusammen mit Farben‑, Kartell- und Verbandsbrüdern aus der Ostmark, der BRD und Flandern lassen wir ein weiteres erfolgreiches Semester ausklingen. Für uns ein Halbjahr, in dem schneidig gefochten, fleißig studiert und unsere gelebte Gemeinschaft weiter gefestigt wurde.
Wenn nun die Teutonia und auch deren Mitglied, der Nationalratsabgeordnete Reinhard Bösch argumentieren, dass „Ostmark“ ein „historischer Begriff“ sei, dann ist es zwar korrekt, beantwortet jedoch nicht die Frage, warum die Teutonen im Posting ausgerechnet eine Selbstbezeichnung wählen, die aus der NS-Zeit historisch belastet ist und zudem mit dem Rübezahllied und dessen letzter Strophe einen Konnex zum organisierten Neonazismus herstellen. Aber eigentlich benötigen wir auf diese Frage keine Antwort seitens der Teutonen, denn dort ist nicht nur die Verwendung des Begriffs „Ostmark“ traditionell.
Update: Nachdem Reinhard Bösch noch am Vormittag die Verwendung des Begriffs „Ostmark“ nicht kommentieren wollte, hat er sich davon nun in einer FPÖ-Presseaussendung doch distanziert und stellte „erklärend fest, dass dieser Begriff in betreffenden Zusammenhang vollkommen inakzeptabel sei, weil er zu Missinterpretationen Anlass geben kann“. Da brannte wohl der Hut …