Maria Berger betont eingangs, es innerhalb der EU ungewöhnlich, dass die EMRK so offen infrage gestellt und als veraltetes Instrument diskreditiert werde. Die Inhalte der EMRK wurden immer wieder erneuert, etwa in der 2009 erfolgten Formulierung der Grundrechte-Charta. Es sei Aufgabe der Justiz, beide Grundrechte, nämlich jenes auf Freiheit und jenes auf Sicherheit, miteinander in Einklang zu bringen. Kickls Vorstoß untergrabe insgesamt die Rechtsmoral auch bei den BürgerInnen, nach dem Prinzip, „Wenn der Innenminister darf, warum darf ich dann nicht?“
Zentral ist Bergers Verweis, dass es innerhalb der EMRK und der Grundrechte-Charta Punkte gibt, die absolut gelten:
Zum Beispiel das Folterverbot. Es kann auch nicht in Ausnahmefällen erlaubt werden, dass zum Beispiel ein Geständnis durch Folter erpresst wird. (…) Gerade dieses Verbot, jemanden an ein Land auszuliefern, in dem Folter, Todesstrafe, unmenschliche und erniedrigende Behandlung als Strafe gilt – dieses Verbot ist ein absolutes. (Maria Berger)
Dass die Infragestellung von Menschen- und Grundrechten durch die FPÖ sehr viel länger andauert als seit den Äußerungen von Herbert Kickl und der immer wieder zitierten Passage im Wahlprogramm der FPÖ 2017, führt Karl Öllinger an. Er verweist auf das Handbuch freiheitlicher Politik aus dem Jahr 2013 und vor allem auf Publikationen aus dem ideologischen „Think Tank“ der FPÖ, dem Atterssekreis, der unverhohlen auf die Rechtstheorie von Carl Schmitt zurückgreift, der dem Nationalsozialismus ideologisch die Brücken gelegt habe.
Wenn ein Innenminister – einer der wichtigsten Rechtsanwender und Rechtssetzer in dieser Republik – darauf Bezug nimmt, dass viele Gesetze eben von den Ministerien an den Nationalrat weitergeschickt werden – wenn der das sagt, das will ich und das brauch ich, und wir diesen Notstand beschwört, den es Gottseidank überhaupt nicht gibt, dann wird mir Angst und Bange. Es ist auch gerechtfertigt, dass man sagt, dieser Mann hat eigentlich an der Spitze dieser Republik nichts verloren. (Karl Öllinger)
Weil Medien in Bezug auf Infragestellung der EMRK und der Grundrechte nur das FPÖ-Wahlprogramm 2017 & die Presseaussendung von Kickl 2015 zitieren: Das wurde sinngemäß bereits im „Handbuch freiheitlicher Politik“ (2013) formuliert, und da ging es nicht um Abschiebungen pic.twitter.com/m5Tx0WJ7ua
— stopptdierechten.at (@stopptrechte) 31. Januar 2019
Wer mit der Formel daherkommt, wir sind das Volk, der ist schon auf dem schiefen Weg. Weil in einer Bevölkerung gibt’s immer unterschiedliche Interessen. Das macht das Wesen einer liberalen Demokratie aus. (Karl Öllinger)
Ines Rössl führt an, dass insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention eine Reaktion auf die massenhaften Fluchtbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen sei, (wo geschätzte 1,6 Millionen Menschen als Displaced Persons alleine auf dem Gebiet Österreichs unterwegs waren; Anmk. SdR). Kickls Behauptung, es sei heute eine ganz andere Situation, hält Rössl daher für ein nicht zulässiges Argument.
Der Kern der Menschenrechte und Grundrechte ist, „dass sie eben nicht dauernd flexibel sind, weil das genau ihre Funktion ist. Das was der Innenminister beklagt, ist genau ihre Funktion. (Ines Rössl)
Oliver Scheiber führt als ein zentrales Element der Menschenrechtskonvention das Recht auf ein faires Verfahren an. Aus der Praxis als Richter könne er sagen, dass die Menschen- und Grundrechte für viele zwar nicht sichtbar, aber dennoch permanent vorhanden seien.
Ich glaube, dass jetzt die Äußerung des Innenministers eine Grenzüberschreitung war. Eine ähnliche, wie es damals beim Ortstafel-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs war. (…) Dass der Verfassungsgerichtshof sagt, zweisprachige Ortstafeln werden aufgestellt, und der Landeshauptmann sagt nein, – sinngemäß – weil das Gericht ist dumm und die Entscheidung falsch. Weil der ganze Staat beruht ja darauf, dass sich die Institutionen wechselseitig respektieren. (Oliver Scheiber)
Nachgeliefert zu Karl Öllingrs Aussage zum Schluss, das Ausmaß der Unterstützung Kickls durch andere Regierungsmitglieder messe sich auch daran, wie viele von ihnen im Nationalrat beim Misstrauensantrag anwesend seien und wie viele Abgeordnete während der Abstimmung unbemerkt den Saal verlassen: Von der Regierung waren nur Schramböck, Edtstadler, Strache und Kurz anwesend – letzterer musste da sein, weil an ihn eine Dringliche Anfrage zu Kickl gerichtet war.
Da die SPÖ eine namentliche Abstimmung mit verschiedenfarbigen Abstimmungszetteln verlangte, wird die Zahl der „DissidentInnen“ innerhalb der Regierungsfraktionen dezimiert gewesen bzw. gegen Null gegangen sein. Wer dabei offen gegen Kickl gestimmt hätte, hätte Rückgrat gebraucht. Und daran mangelt es innerhalb der ÖVP gerade sehr.
Insgesamt wurden 176 Stimmen (von 183) abgegeben, 67 stimmten für den Misstrauensantrag, 109 dagegen. (SPÖ, NEOS, Liste JETZT verfügen über 69 Mandate, zwei Mandate haben fraktionslose Abgeordnete.)
Anzumerken ist, dass die AfD in Deutschland eine ähnliche Debatte führt, dokumentiert am stellvertretenden Vorsitzenden der AfD Sachsen, der bei einem Vortrag am rechtsextremen Institut für Staatspolitik über Carl Schmitt den Begriff der ethnischen Volkszugehörigkeit ableitet und das Recht, dass das ethnisch deutsche Volk das Grundgesetz außer Kraft setzen könne.
Herr @KrahMax (AfD) erklärt unter Berufung auf Carl Schmitt, dass es neben dem deutschen STAATSVOLK des Grundgesetzes ein deutsches ETHNISCHES VOLK gibt, das als wahrer Souverän das Recht habe, sich neu zu verfassen. https://t.co/kbCuFthLEa
— Peter Nagel (@drpeternagel) 30. Januar 2019
Der ethnisch orientierte Volksbegriff innerhalb der AfD, besonders von deren Flügel um Björn Höcke, ist die Hauptbegründung des deutschen Verfassungsschutzes, die AfD als Prüffall, Teile von ihr wegen einer potentiellen Verfassungsfeindlichkeit als Verdachtsfall zu führen und damit unter Beobachtung zu stellen. Umgelegt auf Österreich, wäre zu prüfen, ob der Verfassungsschutz nicht Innenminster Kickl und damit den eigenen Chef unter Beobachtung stellen müsste.