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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Evaluierung Verbotsgesetz: Bitte warten!

Erin­nern Sie sich noch? Im Jän­ner 2017 kam es nach der hef­tig kri­ti­sier­ten Ein­stel­lung eines Ver­fah­rens gegen einen Wel­ser Rechts­an­walt, der in einem Gerichts­saal geleug­net hat­te, dass es in Maut­hau­sen Ver­ga­sun­gen gege­ben habe, zu einer inten­si­ven Dis­kus­si­on rund um das Ver­bots­ge­setz. 

1. Aug. 2018

Selbst der dama­li­ge Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brand­stet­ter räum­te ein:

„’Viel­leicht braucht es legis­ti­sche Ände­run­gen, ich weiß es nicht’, sag­te Brand­stet­ter im ORF-Radio. Viel­leicht kön­ne man auch schon mit der geplan­ten Ände­run­gen der Geschwo­re­nen­ge­richts­bar­keit vie­les abfan­gen. Man sei aber gut bera­ten, sich an inter­na­tio­na­le Exper­ten zu hal­ten. Er habe dabei an das Max-Planck-Insti­tut in Frei­burg gedacht. Die­se soll­ten sich anschau­en, ’war­um das in Öster­reich schief­läuft – inso­fern, als es immer wie­der Ent­schei­dun­gen gibt, die zu Recht Unmut hervorrufen’.

Er sei ja selbst ’auch alles ande­re als glück­lich über sol­che Ent­schei­dun­gen’, sag­te Brand­stet­ter. Wenn sich Schwä­chen im legis­ti­schen Sys­tem zei­gen, müs­se man das ganz offen dis­ku­tie­ren. Er wol­le sich das auch gemein­sam mit der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de und dem Maut­hau­sen-Komi­tee anschau­en. Er habe das Gefühl, dass es bei Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz von den zustän­di­gen Geschwo­re­nen­ge­rich­ten auch zu Frei­sprü­chen kom­me, die man nicht nach­voll­zie­hen kön­ne, beton­te Brand­stet­ter. Da es dort kei­ne Begrün­dun­gen gibt, strebt der Minis­ter hier Ände­run­gen an.“

Brand­stet­ter kün­dig­te an, das deut­sche Max-Planck-Insti­tut mit einer Stu­die zum Gesetz beauf­tra­gen zu wol­len. Noch Mit­te April 2017 hieß es: „Wel­che Fra­gen die deut­schen Juris­ten dabei kon­kret prü­fen sol­len, wird der­zeit in Abstim­mung mit dem Maut­hau­sen-Komi­tee und der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de festgelegt.“

Nun, mehr als ein Jahr spä­ter, woll­ten wir wis­sen, was denn aus die­ser ange­kün­dig­ten Eva­lu­ie­rung gewor­den ist und for­mu­lier­ten zusam­men mit dem Grü­nen Bun­des­rat David Stög­mül­ler an Jus­tiz­mi­nis­ter Josef Moser eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge. Die Ant­wort hat uns in Erstau­nen versetzt:

Am 25. April 2017 wur­de daher eine Anfra­ge an das Max-Planck-Insti­tut für aus­län­di­sches & inter­na­tio­na­les Straf­recht in Freiburg/Breisgau gerich­tet, das sich jedoch wegen Fer­tig­stel­lung ver­schie­de­ner ande­rer Gut­ach­ten aus Kapa­zi­täts­grün­den nicht in der Lage sah, ein Ange­bot für eine Stu­die zu legen. (…) Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­fas­sung, Refor­men, Dere­gu­lie­rung und Jus­tiz (BMVRDJ) zog daher in Betracht, eine wis­sen­schaft­li­che Ein­rich­tung in Öster­reich mit der Durch­füh­rung die­ser Stu­die zu beauf­tra­gen. Zur Vor­be­rei­tung die­ses Vor­ha­bens wur­de eine Anfra­ge zur Erhe­bung der Rechts­la­ge in den ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten im Wege des Netz­werks für legis­la­ti­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en der Euro­päi­schen Uni­on (LEGICOOP) gestellt. 

Die Rück­mel­dun­gen lang­ten Ende Mai 2018 im BMVRDJ ein und über­tra­fen an ihrer Anzahl alle bis­he­ri­gen Anfra­gen, die über LEGICOOP getä­tigt wur­den. Die zustän­di­ge Fach­ab­tei­lung im BMVRDJ wer­tet die Rück­mel­dun­gen der­zeit aus.

Dann führ­te Moser an, dass es ohne­hin durch diver­se Maß­nah­men bereits zu Ver­bes­se­run­gen im Sin­ne einer höhe­ren Ver­ur­tei­lungs­ra­te bei Ver­fah­ren zum Ver­bots­ge­setz gekom­men sei: „Wie sich der aktu­el­len Sta­tis­tik ent­neh­men lässt, ist eine ste­tig stei­gen­de Anzahl von ein­schlä­gi­gen Ver­ur­tei­lun­gen zu beob­ach­ten, die den Erfolg der erwähn­ten Maß­nah­men belegt.“

Sta­tis­tik Ver­bots­ge­setz lt. Anfragebeantwortung

Es ist nun kor­rekt, dass es bereits seit min­des­tens acht Jah­ren zu einer höhe­ren Ver­ur­tei­lungs­ra­te gekom­men ist, aller­dings von einem sehr nied­ri­gen Niveau (knapp über 5%) aus­ge­hend auf eine im Ver­gleich zu ande­ren Straf­ta­ten noch immer nied­ri­ge Rate, wie die­se Sta­tis­tik belegt.

Sta­tis­tik Ver­ur­tei­lungs­ra­te (Grü­ner Rechts­extre­mis­mus­be­richt 2016)

Was Mosers Zah­len nicht zei­gen, ist, dass es regio­nal sehr unter­schied­li­che Ver­ur­tei­lungs­ra­ten gibt, was auch eine Moti­va­ti­on für die Eva­lu­ie­rung des Ver­bots­ge­set­zes bzw. des­sen Anwen­dungs­pra­xis darstellte.

Exper­tIn­nen for­der­ten eine Auf­nah­me der Teil­leug­nung der Sho­ah und die Leug­nung der Kriegs­schuld betref­fend den Zwei­ten Welt­krieg ins Ver­bots­ge­setz. Ob es dazu kommt, ist jedoch vom poli­ti­schen Wil­len des Gesetz­ge­bers abhän­gig – den hat uns Moser aber nicht ver­ra­ten, indem er auf die ent­spre­chen­den Fra­gen in der par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge erst gar nicht geant­wor­tet hat. 

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Schlagwörter: Antisemitismus | Verbotsgesetz

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