Der Nazi-Fotograf

Jet­zt ist dem Thomas schon wieder was passiert! Er stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Auch einen Geschwore­nen­prozess hat er schon ein­mal mit ein­er Verurteilung abgeschlossen. Beim Fotografieren. Und bei Fotos über sich. Deshalb musste sich der fünf­mal Vorbe­strafte aus dem Bezirk Schärd­ing wieder vor einem Geschwore­nen­gericht in Ried im Innkreis ver­ant­worten, wie die OÖN berichteten.

Warum sind so viele Neon­azis Angler? Und warum lassen sie sich immer mit dick­en Fis­chen abfo­tografieren? Diese über­aus span­nende Frage, die ver­mut­lich mit der Psy­che der Neon­azis und mit ihrem Johannes zu tun hat, kön­nen wir auch dies­mal nicht klären. Warum der Thomas aus­gerech­net in Tschechien angeln war, kon­nte auch das Gericht nicht her­aus­find­en. Weil der Thomas nicht ein­mal sagen kon­nte, in welch­es Gewäss­er er seine Rute hineinge­hängt hat­te: „Wo genau das gewe­sen sei, wisse er nicht mehr, aber es sei 2015 in der Nähe von Kru­mau gewe­sen.

Für das Gericht war das auch nicht ganz so entschei­dend wie das Fak­tum, dass der Thomas damals T‑Shirts mit Nazi-Sym­bol­en getra­gen hat. OÖN: „Angeklagt waren unter anderem Fotos, auf denen der Beschuldigte T‑Shirts mit NS-Sym­bol­en trug. Auf einem Leiberl waren Hak­enkreuz und Reich­sadler abge­bildet. Auf einem weit­eren Bild ist der Beschuldigte beim Zeigen des Hit­ler­grußes zu sehen!

Da hak­te dann die Vertei­di­gung ein: NS-Wieder­betä­ti­gung in Tschechien sei keine Wieder­betä­ti­gung im strafrechtlichen Sinne, weil eben Aus­land, argu­men­tierte der. Der Thomas set­zte noch mit dem Saubär-Schmäh nach. Er kaufe nur sel­ten Klei­dung, und das Nazi-T-Shirt sei eben ganz oben gele­gen. Da kon­nte er qua­si gar nicht anders als das braune Shirt wieder aus­führen. Nazi-Sachzwang sozusagen!

Die Anklage hat­te zum Ver­druss des Klei­dungsmuf­fels Thomas allerd­ings noch einige andere Punk­te auf der Liste. Zum Beispiel das Foto, auf dem er mit Hit­ler­gruß abgelichtet ist. Das habe er ein­mal vor vie­len Jahren selb­st mit Hil­fe eines Sta­tivs fotografiert“ (nachrichten.at, 14.1.21), aber nie­man­dem gezeigt, so der Angeklagte.

Außer­dem soll der 33-Jährige für ein Foto­buch einen Bekan­nten, der sich ein NS-Sym­bol tätowieren hat­te lassen, fotografiert und das Bild auch auf Face­book veröf­fentlicht haben.“ Foto­buch, Sta­tiv, viele Fotos? Haben wir’s vielle­icht gar mit Thomas B. zu tun, der nicht nur Nazis inklu­sive sich selb­st, son­dern – qua­si beru­flich – auch nack­te Frauen fotografiert und dafür Geld verlangt?

Thomas B. auf Patreon

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Dann wird der Bekan­nte, den er da für ein Foto­buch mit NS-Tat­too fotografiert hat, doch nicht der weit über die Lan­des­gren­zen bekan­nte Nazi-Kampf­s­portler und Sänger der Nazi-Kom­bo „Ter­ror­sphära“ sein, der, so wie Thomas, im Bezirk Schärd­ing zuhause ist? Der Thomas – das haben wir näm­lich so gele­sen – ist sein Begleit­er und lichtet ihn regelmäßig ab.

Dies­mal hat es nur den Thomas erwis­cht und den auch nur ein biss­chen: „Schuldig gesprochen wurde der 33-Jährige wegen des Fotos seines Bekan­nten mit dem NS-Sym­bol und wegen Verge­hen gegen das Waf­fenge­setz. Das Straf­maß: acht Monate bed­ingte Haft und eine unbe­d­ingte Geld­strafe in der Höhe von 2160 Euro. Das Urteil ist recht­skräftig.“ (nachrichten.at, 14.1.21)