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Der Nazi-Fotograf

Jetzt ist dem Tho­mas schon wie­der was pas­siert! Er stand nicht zum ers­ten Mal vor Gericht. Auch einen Geschwo­re­nen­pro­zess hat er schon ein­mal mit einer Ver­ur­tei­lung abge­schlos­sen. Beim Foto­gra­fie­ren. Und bei Fotos über sich. Des­halb muss­te sich der fünf­mal Vor­be­straf­te aus dem Bezirk Schär­ding wie­der vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Ried im Inn­kreis ver­ant­wor­ten, wie die […]

18. Jan 2021

War­um sind so vie­le Neo­na­zis Ang­ler? Und war­um las­sen sie sich immer mit dicken Fischen abfo­to­gra­fie­ren? Die­se über­aus span­nen­de Fra­ge, die ver­mut­lich mit der Psy­che der Neo­na­zis und mit ihrem Johan­nes zu tun hat, kön­nen wir auch dies­mal nicht klä­ren. War­um der Tho­mas aus­ge­rech­net in Tsche­chi­en angeln war, konn­te auch das Gericht nicht her­aus­fin­den. Weil der Tho­mas nicht ein­mal sagen konn­te, in wel­ches Gewäs­ser er sei­ne Rute hin­ein­ge­hängt hat­te: „Wo genau das gewe­sen sei, wis­se er nicht mehr, aber es sei 2015 in der Nähe von Kru­mau gewe­sen.

Für das Gericht war das auch nicht ganz so ent­schei­dend wie das Fak­tum, dass der Tho­mas damals T‑Shirts mit Nazi-Sym­bo­len getra­gen hat. OÖN: „Ange­klagt waren unter ande­rem Fotos, auf denen der Beschul­dig­te T‑Shirts mit NS-Sym­bo­len trug. Auf einem Lei­berl waren Haken­kreuz und Reichs­ad­ler abge­bil­det. Auf einem wei­te­ren Bild ist der Beschul­dig­te beim Zei­gen des Hit­ler­gru­ßes zu sehen!

Da hak­te dann die Ver­tei­di­gung ein: NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in Tsche­chi­en sei kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung im straf­recht­li­chen Sin­ne, weil eben Aus­land, argu­men­tier­te der. Der Tho­mas setz­te noch mit dem Sau­bär-Schmäh nach. Er kau­fe nur sel­ten Klei­dung, und das Nazi-T-Shirt sei eben ganz oben gele­gen. Da konn­te er qua­si gar nicht anders als das brau­ne Shirt wie­der aus­füh­ren. Nazi-Sach­zwang sozusagen!

Die Ankla­ge hat­te zum Ver­druss des Klei­dungs­muf­fels Tho­mas aller­dings noch eini­ge ande­re Punk­te auf der Lis­te. Zum Bei­spiel das Foto, auf dem er mit Hit­ler­gruß abge­lich­tet ist. Das habe er ein­mal vor vie­len Jah­ren selbst mit Hil­fe eines Sta­tivs foto­gra­fiert“ (nachrichten.at, 14.1.21), aber nie­man­dem gezeigt, so der Angeklagte.

Außer­dem soll der 33-Jäh­ri­ge für ein Foto­buch einen Bekann­ten, der sich ein NS-Sym­bol täto­wie­ren hat­te las­sen, foto­gra­fiert und das Bild auch auf Face­book ver­öf­fent­licht haben.“ Foto­buch, Sta­tiv, vie­le Fotos? Haben wir’s viel­leicht gar mit Tho­mas B. zu tun, der nicht nur Nazis inklu­si­ve sich selbst, son­dern – qua­si beruf­lich – auch nack­te Frau­en foto­gra­fiert und dafür Geld verlangt?

Thomas B. auf Patreon
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Dann wird der Bekann­te, den er da für ein Foto­buch mit NS-Tat­too foto­gra­fiert hat, doch nicht der weit über die Lan­des­gren­zen bekann­te Nazi-Kampf­sport­ler und Sän­ger der Nazi-Kom­bo „Ter­ror­sph­ära“ sein, der, so wie Tho­mas, im Bezirk Schär­ding zuhau­se ist? Der Tho­mas – das haben wir näm­lich so gele­sen – ist sein Beglei­ter und lich­tet ihn regel­mä­ßig ab.

Dies­mal hat es nur den Tho­mas erwischt und den auch nur ein biss­chen: „Schul­dig gespro­chen wur­de der 33-Jäh­ri­ge wegen des Fotos sei­nes Bekann­ten mit dem NS-Sym­bol und wegen Ver­ge­hen gegen das Waf­fen­ge­setz. Das Straf­maß: acht Mona­te beding­te Haft und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe in der Höhe von 2160 Euro. Das Urteil ist rechts­kräf­tig.“ (nachrichten.at, 14.1.21)

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