Warum sind so viele Neonazis Angler? Und warum lassen sie sich immer mit dicken Fischen abfotografieren? Diese überaus spannende Frage, die vermutlich mit der Psyche der Neonazis und mit ihrem Johannes zu tun hat, können wir auch diesmal nicht klären. Warum der Thomas ausgerechnet in Tschechien angeln war, konnte auch das Gericht nicht herausfinden. Weil der Thomas nicht einmal sagen konnte, in welches Gewässer er seine Rute hineingehängt hatte: „Wo genau das gewesen sei, wisse er nicht mehr, aber es sei 2015 in der Nähe von Krumau gewesen.“
Für das Gericht war das auch nicht ganz so entscheidend wie das Faktum, dass der Thomas damals T‑Shirts mit Nazi-Symbolen getragen hat. OÖN: „Angeklagt waren unter anderem Fotos, auf denen der Beschuldigte T‑Shirts mit NS-Symbolen trug. Auf einem Leiberl waren Hakenkreuz und Reichsadler abgebildet. Auf einem weiteren Bild ist der Beschuldigte beim Zeigen des Hitlergrußes zu sehen!“
Da hakte dann die Verteidigung ein: NS-Wiederbetätigung in Tschechien sei keine Wiederbetätigung im strafrechtlichen Sinne, weil eben Ausland, argumentierte der. Der Thomas setzte noch mit dem Saubär-Schmäh nach. Er kaufe nur selten Kleidung, und das Nazi-T-Shirt sei eben ganz oben gelegen. Da konnte er quasi gar nicht anders als das braune Shirt wieder ausführen. Nazi-Sachzwang sozusagen!
Die Anklage hatte zum Verdruss des Kleidungsmuffels Thomas allerdings noch einige andere Punkte auf der Liste. Zum Beispiel das Foto, auf dem er mit Hitlergruß abgelichtet ist. Das habe er „einmal vor vielen Jahren selbst mit Hilfe eines Stativs fotografiert“ (nachrichten.at, 14.1.21), aber niemandem gezeigt, so der Angeklagte.
„Außerdem soll der 33-Jährige für ein Fotobuch einen Bekannten, der sich ein NS-Symbol tätowieren hatte lassen, fotografiert und das Bild auch auf Facebook veröffentlicht haben.“ Fotobuch, Stativ, viele Fotos? Haben wir’s vielleicht gar mit Thomas B. zu tun, der nicht nur Nazis inklusive sich selbst, sondern – quasi beruflich – auch nackte Frauen fotografiert und dafür Geld verlangt?
Dann wird der Bekannte, den er da für ein Fotobuch mit NS-Tattoo fotografiert hat, doch nicht der weit über die Landesgrenzen bekannte Nazi-Kampfsportler und Sänger der Nazi-Kombo „Terrorsphära“ sein, der, so wie Thomas, im Bezirk Schärding zuhause ist? Der Thomas – das haben wir nämlich so gelesen – ist sein Begleiter und lichtet ihn regelmäßig ab.
Diesmal hat es nur den Thomas erwischt und den auch nur ein bisschen: „Schuldig gesprochen wurde der 33-Jährige wegen des Fotos seines Bekannten mit dem NS-Symbol und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß: acht Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2160 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.“ (nachrichten.at, 14.1.21)