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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Das Regierungsprogramm: 11x Anti-Rechtsextremismus

Im Regie­rungs­pro­gramm 2020 bis 2024 fin­det sich ein Bün­del an Maß­nah­men gegen Rechts­extre­mis­mus, das, wenn es tat­säch­lich kon­se­quent umge­setzt wird, durch­aus als ambi­tio­niert bezeich­net wer­den kann. Der Tiro­ler FPÖ-Chef Abwerz­ger wet­ter­te bereits am 3. Jän­ner gegen die im Regie­rungs­pro­gramm ange­führ­ten Punk­te, weil: „Kein ein­zi­ges Wort vom Links­extre­mis­mus.” Das ist schon ein­mal ein gutes Zei­chen, wenn sich FPÖ-Mit­glie­der auf den Schlips getre­ten fühlen.

7. Jan. 2020

Womit die FPÖ eigent­lich (!) zufrie­den sein müss­te, ist, dass es der Islam dank der ÖVP 15 Mal ins Papier geschafft hat, als Anti-Islam-Pro­gramm natür­lich, das den tür­ki­sen Feld­zug gegen den „poli­ti­schem Islam“ und „Isla­mis­mus“ als Code an das rech­te Publi­kum doku­men­tiert. Elf Erwäh­nun­gen sind rund um die Begriff­lich­keit „Rechts­extre­mis­mus“ im tür­kis-grü­nen Regie­rungs­pro­gramm zu fin­den – sicher­lich ein Rekord, der zwei­fel­los auf die Grü­nen Ver­hand­le­rIn­nen zurück zu füh­ren ist.

Da wäre ein­mal im Kapi­tel „Jus­tiz“ die bereits seit Jän­ner 2017 ver­spro­che­ne Eva­lu­ie­rung und etwa­ige Anpas­sung des Ver­bots­ge­set­zes. Nach­dem es zu frag­wür­di­gen Urtei­len gekom­men war, hat­te sich selbst der dama­li­ge Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter davon distan­ziert: „Er sei ja selbst ‚auch alles ande­re als glück­lich über sol­che Ent­schei­dun­gen’, sag­te Brand­stet­ter. Wenn sich Schwä­chen im legis­ti­schen Sys­tem zei­gen, müs­se man das ganz offen dis­ku­tie­ren. Er wol­le sich das auch gemein­sam mit der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de und dem Maut­hau­sen-Komi­tee anschau­en. Er habe das Gefühl, dass es bei Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz von den zustän­di­gen Geschwo­re­nen­ge­rich­ten auch zu Frei­sprü­chen kom­me, die man nicht nach­voll­zie­hen kön­ne, beton­te Brand­stet­ter. Da es dort kei­ne Begrün­dun­gen gibt, strebt der Minis­ter hier Ände­run­gen an.“ (derstandard.at, 4.1.17)

Kampf gegen den Anti­se­mi­tis­mus – Über­ar­bei­tung des Verbotsgesetzes:o Eva­lu­ie­rung und all­fäl­li­ge legis­ti­sche Über­ar­bei­tung des Ver­botsG unter dem Aspekt der inlän­di­schen Gerichts­bar­keit, ins­be­son­de­re in Hin­blick auf die Äuße­rungs­de­lik­te der §§ 3g und 3f Ver­botsG und Schlie­ßen wei­te­rer Lücken (z.B. Teilleugnung).
Prü­fung einer Mög­lich­keit der Ein­zie­hung von NS-Devo­tio­na­li­en unab­hän­gig von der Ver­wirk­li­chung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung und Eva­lu­ie­rung des Abzeichengesetzes

Mit „Teil­leug­nung“ ist eine Teil­leug­nung der Shoa gemeint, die Aus­lö­ser für die Dis­kus­si­on um die Taug­lich­keit des Ver­bots­ge­set­zes war, nach­dem ein Wel­ser Rechts­an­walt die Exis­tenz von Ver­ga­sun­gen in Maut­hau­sen geleug­net hat­te und dafür frei­ge­spro­chen wur­de. Exper­tIn­nen monier­ten eben­falls die Auf­nah­me der Leug­nung der Kriegs­schuld ins Ver­bots­ge­setz und eine Über­prü­fung der Geschwo­re­nen­ge­richts­bar­keit im Fal­le von Ver­stö­ßen gegen das Verbotsgesetz.

Eine Rei­he an Maß­nah­men ist im Kapi­tel „Inne­res“ gelis­tet. Da fin­det sich die von Exper­tIn­nen schon sehr lan­ge gefor­der­te Schaf­fung einer For­schungs­stel­le für Rechts­extre­mis­mus und Anti­se­mi­tis­mus, die im Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) ange­sie­delt wer­den und den unter Schwarz-Blau I abge­schaff­ten jähr­li­chen Rechts­extre­mis­mus­be­richt auf Daten­ba­sis des Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums erstel­len soll. Ein neu zu orga­ni­sie­ren­des BVT soll zukünf­tig rechts­extre­me Bur­schen­schaf­ten wie­der beob­ach­ten und im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt eine Ein­schät­zung lie­fern. Das chro­nisch unter­fi­nan­zier­te DÖW soll laut Regie­rungs­pro­gramm gestärkt wer­den – wir hof­fen, dass das nicht nur bei die­sem papie­re­nen Zuspruch bleibt.

Neben dem Bekennt­nis zu diver­sen Maß­nah­men von der Prä­ven­ti­ons- bis zur Aus­stiegs- und Dera­di­ka­li­sie­rungs­ar­beit (mobi­le Kom­pe­tenz­stel­le, digi­ta­le Platt­form, Schul­work­shops, inter­dis­zi­pli­nä­res Pilot­pro­jekt …) sind For­schungs­vor­ha­ben zur Demo­kra­tie­stär­kung und diver­se Moni­to­ring­zie­le genannt.

Ein jähr­lich ein­zu­be­ru­fen­der Koor­di­na­ti­ons­aus­schuss soll „zwi­schen Regie­rung, Par­la­ment, Län­dern und der Zivil­ge­sell­schaft über Maß­nah­men zur Bekämp­fung des Rechts­extre­mis­mus“ spre­chen. Wir sind gespannt, wie die­ses Pro­ze­de­re statt­fin­den und vor allem zu wel­chen kon­kre­ten Ergeb­nis­sen es füh­ren wird.

Aus eini­gen Punk­ten ist das Grün-Tür­ki­se Ping-Pong abzu­le­sen: Beka­men die Grü­nen eine Maß­nah­me, eine For­mu­lie­rung gegen Rechtsextremismus/Rassismus, gibt’s dazu sich spie­geln­de For­de­run­gen der ÖVP zum „poli­ti­schen Islam“. Dazu gehört eine „Doku­men­ta­ti­ons­stel­le für den reli­gi­ös moti­vier­ten poli­ti­schen Extre­mis­mus (poli­ti­scher Islam)“, die „nach Vor­bild des DÖW“ ein­ge­rich­tet wer­den soll. Um die­sem Maß­stab gerecht zu wer­den, wird die Stel­le zuerst ein­mal damit beschäf­tigt sein, eine wis­sen­schaft­lich taug­li­che, klar abge­grenz­te Defi­ni­ti­on für den „poli­ti­schen Islam“ vor­zu­le­gen, näm­lich in der Form, wie dies das DÖW für den Begriff „Rechts­extre­mis­mus“ seit etwa 30 Jah­ren praktiziert.

Ins­ge­samt mes­sen sich alle im Pro­gramm gelis­te­ten Punk­te zum Rechts­extre­mis­mus dar­an, ob sie auf dem Boden der poli­ti­schen Rea­li­tät auf­schla­gen oder sei­tens der ÖVP nur ver­ba­le Zuge­ständ­nis­se in einem The­men­feld sind, das den Grü­nen immer beson­ders wich­tig war.

In der Gedenk­po­li­tik ist die seit mehr als zehn Jah­ren von diver­sen Minis­te­rIn­nen ange­kün­dig­te Mög­lich­keit, „dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Rah­men des Unter­richts zumin­dest ein­mal die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen besu­chen kön­nen“ ent­hal­ten. Hier müss­ten zuerst die Kapa­zi­tä­ten der Gedenk­stät­te aus­ge­wei­tet, Schließ­ta­ge rück­gän­gig gemacht und auch ande­re logis­ti­sche Ände­run­gen (wie etwa einen öffent­li­chen Zubrin­ger direkt zur Gedenk­stät­te) vor­ge­nom­men wer­den. Wenn das zum Ver­kauf ste­hen­de Are­al der KZ-Gedenk­stät­te Gusen tat­säch­lich durch die Repu­blik erwor­ben wird, wäre ver­nünf­ti­ger­wei­se gleich eine erwei­ter­te Gestal­tung mit­zu­den­ken, womit auch die Gedenk­stät­te Maut­hau­sen ent­las­tet wer­den könnte.

Mit Inter­es­se wird der „Gedenk­dienst“ wahr­ge­nom­men haben, dass er auf­ge­wer­tet und gestärkt wer­den soll. Wenn das nicht zum net­ten Lip­pen­be­kennt­nis ver­kom­men soll, muss dies letzt­lich in ers­ter Linie über höhe­re finan­zi­el­le Zuwen­dun­gen passieren.

Fazit: Es wird eini­ges Behar­rungs­ver­mö­gen brau­chen, um die ange­kün­dig­ten Maß­nah­men auch umzu­set­zen. Wenn dies jedoch gelingt, könn­te wirk­lich etwas wei­ter­ge­hen. Not­wen­dig wäre dies ange­sichts der in den letz­ten Jah­ren dra­ma­tisch gestie­ge­nen Anzahl an rechts­extre­men Delik­ten und der rechts­ter­ro­ris­ti­schen Anschlä­ge der jün­ge­ren Zeit allemal.

 

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