Objekt 21: Vom braunen zum Rotlicht-Netzwerk?
Zum zweiten Mal seit den Enthüllungen mussten sich Mitglieder des Neonazi-Neztwerks „Objekt 21“ vor Gericht verantworten – wegen Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Prozesstaktik der Staatsanwaltschaft ist klar: Zunächst werden die Verdächtigen angeklagt, bei denen es verwertbare Angaben, sprich Geständnisse, gibt. Der braune Sumpf wird dadurch nicht trockengelegt.