Am 15. Jänner 2026 sitzt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in der ZiB2. Als Moderatorin Margit Laufer ihn auf die wiederkehrenden rechtsextremen Flanken (Identitäre, Wiederbetätigungsvorwürfe) anspricht, greift Hafenecker zur wohl bezeichnendsten Ausrede dieser Partei: „Identitäre gibt es aus meiner Sicht gar nicht“, und als Nebelgranate gleich nachgeschoben: „Oder gibt es irgendwo einen Verein, der Identitäre Bewegung heißt?“ Ums kurz zu machen: Den Verein „Identitäre Bewegung“ gibt es, sein Obmann heißt Martin Sellner.

Ob hinter Hafeneckers Aussage blankes Unwissen oder eine in Frageform formulierte Lüge steht, ist irrelevant. Hafenecker verschiebt die Debatte vom Inhalt (Ideologie, Netzwerke, Gewaltmilieus) auf Scheinkriterien: Gibt es einen gleichnamigen Verein, wurde Sellner verurteilt, sitzt Sellner im Gefängnis?
In seiner Erwachsenenzeit ist Sellner strafrechtlich bislang nicht rechtskräftig verurteilt worden. Ein frühes Verfahren aus seiner Jugend (Hakenkreuz-Aufkleber an einer Synagoge) endete mit Diversion, also ohne Verurteilung. 2023 wurde Sellner am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Diese Konstellation ist der Treibstoff für Hafeneckers Taktik: Wenn kein rechtskräftiges Urteil gegen den prominentesten Kopf vorliegt, wird die gesamte Szene zur Fata Morgana erklärt. Nur: Akten, Zahlen und Urteile verschwinden nicht, weil man sie im ORF-Studio wegredet.
Der härteste Glaubwürdigkeitsbruch der „gewaltfrei“-Erzählung rund um Sellner ist die Verbindung zum späteren Christchurch-Massenmörder Brenton T., die Sellner zuerst auf ein einziges routinemäßiges Dankesmail an seinen Spender kleinreden wollte. Ermittlungsergebnisse zeigten, dass Sellners Kontakt weit über ein Mail hinausging. Sellner bedankte sich für die Geldspende, lud T. ausdrücklich ein („If you ever come to vienna we need to go for a cafe or a beer“). Am selben Tag nach dem letzten nachgewiesenen Mailkontakt begann T. seine Reise nach Österreich zu planen: Er buchte in Wien einen Mietwagen. Ausgerechnet während seiner Österreich- und Europatour fällte T. den Entschluss für das Terrorattentat, wie er selbst in seinem Manifest festgehalten hatte.

Mutmaßungen, dass Sellner vor der Razzia, die bei ihm stattgefunden hatte, gewarnt worden war, stützen sich auf plötzliche Löschaktionen auf seinen elektronischen Geräten in den Minuten vor der Hausdurchsuchung.
Dokumentiert sind multiple Kontakte, gegenseitige Sympathiebezeugungen und Einladungen, eine Reise und die ideologische Bezugnahme („Großer Austausch“) im Manifest des Attentäters, mit der T. seinen Massenmord zu rechtfertigen versuchte – das alleine wäre Grund genug, bei Sellner und seiner Truppe nicht einmal anzustreifen. Aber es mangelt auch nicht an rechtskräftigen Verurteilungen anderer Identitärer.
Die Straftaten der Identitären
Der Verfassungsschutz (damals BVT) hält in einem 2019 publik gewordenen Anlassbericht zu den Identitären fest: 68 Personen waren polizeilich vorgemerkt, 32 bereits rechtskräftig verurteilt. Die Delikte reichen bis zu schweren Gewaltstraftaten: 16 Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (u. a. neunmal Körperverletzung, einmal Raufhandel), zwei Beleidigungen, Diebstahl, Verstoß gegen Waffenverbot, politisch motivierte Sachbeschädigung und eine Verurteilung wegen Vergewaltigung. Dazu vier Schuldsprüche wegen Missbrauchs von Suchtmitteln sowie sechs Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. 75 Personen mit legalem Waffenbesitz, gegen zehn bestand ein behördliches Waffenverbot.
Himberg (NÖ): Brandanschlag auf Asylunterkunft (2016, Verurteilung 2020)
Drei Personen mit identitären Bezügen sollen bei einem Brandanschlag mit Molotowcocktails auf eine Asylunterkunft beteiligt gewesen sein. In der Ermittlungsdarstellung taucht das identitäre Versandlabel „Phalanx“ als Kontextmarker auf, zudem werden DNA-Spuren am Tatort genannt. 2020 kam es zu (ausgesprochen milden) Urteilen.
Rudolf P. (2007–2022): Kinderpornografie, Sprengstoff, Waffen, NS-Delikte
Rudolf P. wurde 2007 (damals FPÖ-Ortspareichef) wegen Kinderpornografie und nach dem Waffengesetz verurteilt. Im Juli 2021 wurde er im Rahmen einer Hausdurchsuchung festgenommen und später zu fünf Jahren Haft verurteilt. Angeklagt waren u. a. NS-Wiederbetätigung, Verhetzung, Suchtgifthandel, illegaler Waffenbesitz – inklusive Bombenbau- und angebliche Anschlagspläne. P. pflegte zu den Identitären nachweislich engere Kontakte.
Roman M.: Kollision mit Polizei bei Corona-Demo
2022 wurde der bei den Identitären aktive M. (damals Vizeobmann der Freiheitlichen Jugend Salzburg) wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Benjamin H.: „Judas Watch“, Haft, interne Identitären-Liste
Benjamin H., Betreiber der antisemitischen Hetz-Website „Judas Watch“, wurde 2022 zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Name schien auf einer internen Identitären-Liste (2017) auf.
Manuel S. (Graz): Wiederbetätigung, Missbrauchsdarstellungen
2023 Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung (Tatzeitraum 2020–2022). Aktivitäten im Umfeld von Identitären und Freiheitlicher Jugend. Ein ursprünglich ausgeschiedener Anklagepunkt nach § 207a StGB (Missbrauchsdarstellung von Kindern/Minderjährigen) wurde aufgrund der bereits nach dem Verbotsgesetz erfolgten Verurteilung nicht mehr verhandelt.
Martin L. (Graz): Wiederbetätigung, Kulturfestung, DO5, FJ
2023 Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung. L. war bei der Freiheitlichen Jugend, den Identitären bzw. ihrer Tarngruppe DO5 und in der „Kulturfestung“ aktiv.
Moritz D.: „Feuerkrieg Division“, Anschlagsphantasien, Waffenfunde
Der Wiener Moritz D. bewegte sich in Chats der rechtsterroristischen „Feuerkrieg Division“, inklusive Verherrlichung rechtsterroristischer Morde und Anschlagsphantasien („du mixt einfach Bleiche mit Ammoniak in einer Flasche, schüttelst es ein bisschen und wirfst es in eine Gruppe von Juden“). Die erste Hausdurchsuchung (Mai 2023) brachte u.a. Waffen und NS-Devotionalien zutage. 2024/25 zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. D. hielt sich zumindest (!) bei einem identitären Stammtisch aus und sagte bei einem Prozess für die Identitären aus.
Identitären-Kader Wieland K. in Deutschland verurteilt
Nach dem Wurf einer Flasche im November 2023 vor der Wiener Uni auf den Kopf eines Gesinnungskameraden, den Wieland K. für einen Antifaschisten hielt, trat die Staatsanwaltschaft Wien die Causa nach Deutschland ab. Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung endete 2025 mit einer Verurteilung. Wieland K. war danach weiter in Wien aktiv und gilt als einer der beiden Führungsköpfe der Wiener Identitären.
Offene Verfahren nach Teilnahme an Identitären-Demos
Schockierende Nazi-Töne im Identitären-Keller
Eine RTL-Doku hatte im Rahmen der Fight-Night am Vorabend der Identitären Sommer-Demo 2024 ein Interview gezeigt, in dem eine deutsche Demo-Teilnehmerin – sie marschierte direkt am Frontbanner – den Holocaust leugnete und die Ermordung von Juden als „geil“ bezeichnete. Ein im Keller weiterer Anwesender nannte den Massenmord in Srebenica ebenfalls „geil“ und wünschte sich, dass „8888“ Menschen ermordet worden wären. Die bereits zitierte Frau fügte an: „Deutschland braucht ein Srebrenica 2.0.” Ob die Ermittlungen jemals zu einem Ergebnis geführt haben, ist nicht bekannt.
Demo-Teilnehmer als Mitglied der „Sächsische Separatisten“
Im November 2024 wurde Hans-Georg P. als mutmaßliches Mitglied der rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ (Selbstbezeichnung „SS) verhaftet. Fotos belegen, dass er 2021 und 2023 an der Identitären-Demo in Wien teilgenommen hat. Am 23. Jänner beginnt in Dresden der Prozess gegen P. und sieben weitere Beschuldigte.
Gewaltübergriff nach Identitären-Demo
Nach dem Aufmarsch der Identitären im Juli 2025 wurden von Demo-Teilnehmern zwei unbeteiligte junge Männer in der U‑Bahn beschimpft, geprügelt und getreten; beide Opfer trugen Verletzungen davon, Videoaufnahmen wurden der Polizei übergeben.
Terrorverdacht und Verhaftung nach Demo-Auftritt
Der 24-Jährige Thomas D., der am 26. Juli 25 bei der Wiener Identitären-Demo am Frontbanner stand, wurde knapp drei Wochen danach in den Niederlanden festgenommen. Der Verdacht: Vorbereitung eines terroristischen Anschlags, illegaler Waffen- und Munitionsbesitz sowie Herstellung von Waffenteilen. Der Anklagevorwurf, einen Anschlag geplant zu haben (er könne „81 Menschen der antifaschistischen Bewegung Antifa töten“ und werde Antifaschisten „erstechen”), wurde mittlerweile zwar fallengelassen, aber D. befindet sich noch immer in U‑Haft.
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese Auflistung (nicht einmal annähernd) vollständig ist.
Für die hier genannten noch nicht rechtskräftig verurteilten Personen gilt die Unschuldsvermutung!
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