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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Die Straftaten der Identitären – eine Auflistung

Hafenecker behaup­tet in der ZiB2, die Iden­ti­tä­ren gebe es gar nicht, sein Par­tei­ob­mann zeich­net das Bild einer harm­lo­sen „NGO von rechts“. Doch Doku­men­te, Urtei­le und Ermitt­lun­gen zei­gen die Rea­li­tät: Delik­te von Ver­ge­wal­ti­gung, Brand­an­schlag bis Wie­der­be­tä­ti­gung und wie­der­keh­ren­de Andock­punk­te ans rechts­ter­ro­ris­ti­sche Milieu pflas­tern den Weg der rechts­extre­men Trup­pe. Eine Auf­lis­tung der Straf­ta­ten der Identitären.

20. Jan. 2026
Wieland K. mit Flasche, die er an den Kopf von J.M. schleudert (17.11.23; Foto: Presseservice Wien – Ausschnitt)
Wieland K. mit Flasche, die er an den Kopf von J.M. schleudert (17.11.23; Foto: Presseservice Wien – Ausschnitt)

Am 15. Jän­ner 2026 sitzt FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär Chris­ti­an Hafenecker in der ZiB2. Als Mode­ra­to­rin Mar­git Lau­fer ihn auf die wie­der­keh­ren­den rechts­extre­men Flan­ken (Iden­ti­tä­re, Wie­der­be­tä­ti­gungs­vor­wür­fe) anspricht, greift Hafenecker zur wohl bezeich­nends­ten Aus­re­de die­ser Par­tei: „Iden­ti­tä­re gibt es aus mei­ner Sicht gar nicht“, und als Nebel­gra­na­te gleich nach­ge­scho­ben: „Oder gibt es irgend­wo einen Ver­ein, der Iden­ti­tä­re Bewe­gung heißt?“ Ums kurz zu machen: Den Ver­ein „Iden­ti­tä­re Bewe­gung“ gibt es, sein Obmann heißt Mar­tin Sellner.

Vereinsregisterauszug "Identitäre Bewegung", Obmann Martin Sellner (Stand 17.1.26)
Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug „Iden­ti­tä­re Bewe­gung”, Obmann Mar­tin Sell­ner (Stand 17.1.26)

Ob hin­ter Hafeneckers Aus­sa­ge blan­kes Unwis­sen oder eine in Fra­ge­form for­mu­lier­te Lüge steht, ist irrele­vant. Hafenecker ver­schiebt die Debat­te vom Inhalt (Ideo­lo­gie, Netz­wer­ke, Gewalt­mi­lieus) auf Schein­kri­te­ri­en: Gibt es einen gleich­na­mi­gen Ver­ein, wur­de Sell­ner ver­ur­teilt, sitzt Sell­ner im Gefängnis?

In sei­ner Erwach­se­nen­zeit ist Sell­ner straf­recht­lich bis­lang nicht rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den. Ein frü­hes Ver­fah­ren aus sei­ner Jugend (Haken­kreuz-Auf­kle­ber an einer Syn­ago­ge) ende­te mit Diver­si­on, also ohne Ver­ur­tei­lung. 2023 wur­de Sell­ner am Wie­ner Lan­des­ge­richt vom Vor­wurf der Ver­het­zung frei­ge­spro­chen. Die­se Kon­stel­la­ti­on ist der Treib­stoff für Hafeneckers Tak­tik: Wenn kein rechts­kräf­ti­ges Urteil gegen den pro­mi­nen­tes­ten Kopf vor­liegt, wird die gesam­te Sze­ne zur Fata Mor­ga­na erklärt. Nur: Akten, Zah­len und Urtei­le ver­schwin­den nicht, weil man sie im ORF-Stu­dio wegredet.

Der här­tes­te Glaub­wür­dig­keits­bruch der „gewaltfrei“-Erzählung rund um Sell­ner ist die Ver­bin­dung zum spä­te­ren Christ­church-Mas­sen­mör­der Bren­ton T., die Sell­ner zuerst auf ein ein­zi­ges rou­ti­ne­mä­ßi­ges Dan­kes­mail an sei­nen Spen­der klein­re­den woll­te. Ermitt­lungs­er­geb­nis­se zeig­ten, dass Sell­ners Kon­takt weit über ein Mail hin­aus­ging. Sell­ner bedank­te sich für die Geld­spen­de, lud T. aus­drück­lich ein („If you ever come to vien­na we need to go for a cafe or a beer“). Am sel­ben Tag nach dem letz­ten nach­ge­wie­se­nen Mail­kon­takt begann T. sei­ne Rei­se nach Öster­reich zu pla­nen: Er buch­te in Wien einen Miet­wa­gen. Aus­ge­rech­net wäh­rend sei­ner Öster­reich- und Euro­pa­tour fäll­te T. den Ent­schluss für das Ter­ror­at­ten­tat, wie er selbst in sei­nem Mani­fest fest­ge­hal­ten hatte.

Mail von Brenton T. an Sellner: "Keep fighting the good fight" (10.1.18; Abkürzung "B.T." von SdR)
Mail von Bren­ton T. an Sell­ner: „Keep fight­ing the good fight” (10.1.18; Abkür­zung „B.T.” von SdR)

Mut­ma­ßun­gen, dass Sell­ner vor der Raz­zia, die bei ihm statt­ge­fun­den hat­te, gewarnt wor­den war, stüt­zen sich auf plötz­li­che Lösch­ak­tio­nen auf sei­nen elek­tro­ni­schen Gerä­ten in den Minu­ten vor der Hausdurchsuchung.

Doku­men­tiert sind mul­ti­ple Kon­tak­te, gegen­sei­ti­ge Sym­pa­thie­be­zeu­gun­gen und Ein­la­dun­gen, eine Rei­se und die ideo­lo­gi­sche Bezug­nah­me („Gro­ßer Aus­tausch“) im Mani­fest des Atten­tä­ters, mit der T. sei­nen Mas­sen­mord zu recht­fer­ti­gen ver­such­te – das allei­ne wäre Grund genug, bei Sell­ner und sei­ner Trup­pe nicht ein­mal anzu­strei­fen. Aber es man­gelt auch nicht an rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lun­gen ande­rer Identitärer.

Die Straftaten der Identitären

Anlass­be­richt BVT

Der Ver­fas­sungs­schutz (damals BVT) hält in einem 2019 publik gewor­de­nen Anlass­be­richt zu den Iden­ti­tä­ren fest: 68 Per­so­nen waren poli­zei­lich vor­ge­merkt, 32 bereits rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Die Delik­te rei­chen bis zu schwe­ren Gewalt­straf­ta­ten: 16 Ver­ur­tei­lun­gen wegen Gewalt­de­lik­ten (u. a. neun­mal Kör­per­ver­let­zung, ein­mal Rauf­han­del), zwei Belei­di­gun­gen, Dieb­stahl, Ver­stoß gegen Waf­fen­ver­bot, poli­tisch moti­vier­te Sach­be­schä­di­gung und eine Ver­ur­tei­lung wegen Ver­ge­wal­ti­gung. Dazu vier Schuld­sprü­che wegen Miss­brauchs von Sucht­mit­teln sowie sechs Ver­ur­tei­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz. 75 Per­so­nen mit lega­lem Waf­fen­be­sitz, gegen zehn bestand ein behörd­li­ches Waffenverbot.

Him­berg (NÖ): Brand­an­schlag auf Asyl­un­ter­kunft (2016, Ver­ur­tei­lung 2020)

Drei Per­so­nen mit iden­ti­tä­ren Bezü­gen sol­len bei einem Brand­an­schlag mit Molo­tow­cock­tails auf eine Asyl­un­ter­kunft betei­ligt gewe­sen sein. In der Ermitt­lungs­dar­stel­lung taucht das iden­ti­tä­re Ver­sand­la­bel „Pha­lanx“ als Kon­text­mar­ker auf, zudem wer­den DNA-Spu­ren am Tat­ort genannt. 2020 kam es zu (aus­ge­spro­chen mil­den) Urteilen.

Rudolf P. (2007–2022): Kin­der­por­no­gra­fie, Spreng­stoff, Waf­fen, NS-Delikte

Rudolf P. wur­de 2007 (damals FPÖ-Ort­spa­rei­chef) wegen Kin­der­por­no­gra­fie und nach dem Waf­fen­ge­setz ver­ur­teilt. Im Juli 2021 wur­de er im Rah­men einer Haus­durch­su­chung fest­ge­nom­men und spä­ter zu fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Ange­klagt waren u. a. NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­het­zung, Sucht­gift­han­del, ille­ga­ler Waf­fen­be­sitz – inklu­si­ve Bom­ben­bau- und angeb­li­che Anschlags­plä­ne. P. pfleg­te zu den Iden­ti­tä­ren nach­weis­lich enge­re Kontakte.

Roman M.: Kol­li­si­on mit Poli­zei bei Corona-Demo

2022 wur­de der bei den Iden­ti­tä­ren akti­ve M. (damals Vize­ob­mann der Frei­heit­li­chen Jugend Salz­burg) wegen grob fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung verurteilt.

Ben­ja­min H.: „Judas Watch“, Haft, inter­ne Identitären-Liste

Ben­ja­min H., Betrei­ber der anti­se­mi­ti­schen Hetz-Web­site „Judas Watch“, wur­de 2022 zu vier Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Sein Name schien auf einer inter­nen Iden­ti­tä­ren-Lis­te (2017) auf.

Manu­el S. (Graz): Wie­der­be­tä­ti­gung, Missbrauchsdarstellungen

2023 Ver­ur­tei­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung (Tat­zeit­raum 2020–2022). Akti­vi­tä­ten im Umfeld von Iden­ti­tä­ren und Frei­heit­li­cher Jugend. Ein ursprüng­lich aus­ge­schie­de­ner Ankla­ge­punkt nach § 207a StGB (Miss­brauchs­dar­stel­lung von Kindern/Minderjährigen) wur­de auf­grund der bereits nach dem Ver­bots­ge­setz erfolg­ten Ver­ur­tei­lung nicht mehr verhandelt.

Mar­tin L. (Graz): Wie­der­be­tä­ti­gung, Kul­tur­fes­tung, DO5, FJ

2023 Ver­ur­tei­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. L. war bei der Frei­heit­li­chen Jugend, den Iden­ti­tä­ren bzw. ihrer Tarn­grup­pe DO5 und in der „Kul­tur­fes­tung“ aktiv.

Moritz D.: „Feu­er­krieg Divi­si­on“, Anschlags­phan­ta­sien, Waffenfunde

Der Wie­ner Moritz D. beweg­te sich in Chats der rechts­ter­ro­ris­ti­schen „Feu­er­krieg Divi­si­on“, inklu­si­ve Ver­herr­li­chung rechts­ter­ro­ris­ti­scher Mor­de und Anschlags­phan­ta­sien („du mixt ein­fach Blei­che mit Ammo­ni­ak in einer Fla­sche, schüt­telst es ein biss­chen und wirfst es in eine Grup­pe von Juden“). Die ers­te Haus­durch­su­chung (Mai 2023) brach­te u.a. Waf­fen und NS-Devo­tio­na­li­en zuta­ge. 2024/25 zu einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt. D. hielt sich zumin­dest (!) bei einem iden­ti­tä­ren Stamm­tisch aus und sag­te bei einem Pro­zess für die Iden­ti­tä­ren aus.

Iden­ti­tä­ren-Kader Wie­land K. in Deutsch­land verurteilt

Nach dem Wurf einer Fla­sche im Novem­ber 2023 vor der Wie­ner Uni auf den Kopf eines Gesin­nungs­ka­me­ra­den, den Wie­land K. für einen Anti­fa­schis­ten hielt, trat die Staats­an­walt­schaft Wien die Cau­sa nach Deutsch­land ab. Die Ankla­ge wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ende­te 2025 mit einer Ver­ur­tei­lung. Wie­land K. war danach wei­ter in Wien aktiv und gilt als einer der bei­den Füh­rungs­köp­fe der Wie­ner Identitären.

Offe­ne Ver­fah­ren nach Teil­nah­me an Identitären-Demos

Scho­ckie­ren­de Nazi-Töne im Identitären-Keller

Eine RTL-Doku hat­te im Rah­men der Fight-Night am Vor­abend der Iden­ti­tä­ren Som­mer-Demo 2024 ein Inter­view gezeigt, in dem eine deut­sche Demo-Teil­neh­me­rin – sie mar­schier­te direkt am Front­ban­ner – den Holo­caust leug­ne­te und die Ermor­dung von Juden als „geil“ bezeich­ne­te. Ein im Kel­ler wei­te­rer Anwe­sen­der nann­te den Mas­sen­mord in Sre­be­ni­ca eben­falls „geil“ und wünsch­te sich, dass „8888“ Men­schen ermor­det wor­den wären. Die bereits zitier­te Frau füg­te an: „Deutsch­land braucht ein Sre­bre­ni­ca 2.0.” Ob die Ermitt­lun­gen jemals zu einem Ergeb­nis geführt haben, ist nicht bekannt.

Demo-Teil­neh­mer als Mit­glied der „Säch­si­sche Separatisten“

Im Novem­ber 2024 wur­de Hans-Georg P. als mut­maß­li­ches Mit­glied der rechts­ter­ro­ris­ti­schen Grup­pie­rung „Säch­si­sche Sepa­ra­tis­ten“ (Selbst­be­zeich­nung „SS) ver­haf­tet. Fotos bele­gen, dass er 2021 und 2023 an der Iden­ti­tä­ren-Demo in Wien teil­ge­nom­men hat. Am 23. Jän­ner beginnt in Dres­den der Pro­zess gegen P. und sie­ben wei­te­re Beschuldigte.

Gewalt­über­griff nach Identitären-Demo

Nach dem Auf­marsch der Iden­ti­tä­ren im Juli 2025 wur­den von Demo-Teil­neh­mern zwei unbe­tei­lig­te jun­ge Män­ner in der U‑Bahn beschimpft, geprü­gelt und getre­ten; bei­de Opfer tru­gen Ver­let­zun­gen davon, Video­auf­nah­men wur­den der Poli­zei übergeben.

Ter­ror­ver­dacht und Ver­haf­tung nach Demo-Auftritt

Der 24-Jäh­ri­ge Tho­mas D., der am 26. Juli 25 bei der Wie­ner Iden­ti­tä­ren-Demo am Front­ban­ner stand, wur­de knapp drei Wochen danach in den Nie­der­lan­den fest­ge­nom­men. Der Ver­dacht: Vor­be­rei­tung eines ter­ro­ris­ti­schen Anschlags, ille­ga­ler Waf­fen- und Muni­ti­ons­be­sitz sowie Her­stel­lung von Waf­fen­tei­len. Der Ankla­ge­vor­wurf, einen Anschlag geplant zu haben (er kön­ne „81 Men­schen der anti­fa­schis­ti­schen Bewe­gung Anti­fa töten“ und wer­de Anti­fa­schis­ten „erste­chen”), wur­de mitt­ler­wei­le zwar fal­len­ge­las­sen, aber D. befin­det sich noch immer in U‑Haft.

Es ist mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Auf­lis­tung (nicht ein­mal annä­hernd) voll­stän­dig ist.

Für die hier genann­ten noch nicht rechts­kräf­tig ver­ur­teil­ten Per­so­nen gilt die Unschuldsvermutung!

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Schlagwörter: Burgenland | FPÖ | Identitäre | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Körperverletzung | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Niederösterreich | Österreich | Rechtsterrorismus | Steiermark | Suchtmittelgesetz | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verhetzung | Weite Welt | Wiederbetätigung | Wien

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