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Ein konservativ rechter identitärer Neonazi?

Ange­klag­te ste­hen nicht unter Wahr­heits­pflicht. Des­halb kann ein Neo­na­zi auf der Ankla­ge­bank auch behaup­ten, dass er eigent­lich gar nichts gegen Aus­län­der habe. Gegen Juden sowie­so nicht. Manu­el S., der in der Vor­wo­che wegen Wie­der­be­tä­ti­gung in Graz vor Gericht stand, bezeich­ne­te sich selbst als „kon­ser­va­tiv rechts“. Wie passt das zusam­men? Spoi­ler: Die Geschwo­re­nen haben Manu­el S. […]

13. Jun 2023
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Spoi­ler: Die Geschwo­re­nen haben Manu­el S. sei­ne Lügen nicht abge­nom­men. Das Gericht ist auch noch nicht ganz fer­tig mit ihm – der Ankla­ge­punkt, der Kin­der­por­no­gra­phie betrifft (ver­mut­lich § 207a StGB – hier ist die Pro­to­koll­mit­schrift etwas unbe­stimmt) wur­de aus­ge­schie­den und kommt geson­dert zur Verhandlung.

Somit blieb der Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, über den ver­han­delt wur­de. Manu­el S., der „kon­ser­va­tiv rechts“ ein­ge­stellt sein will, war bei den Iden­ti­tä­ren, trieb sich in der iden­ti­tä­ren „Kul­tur­fes­tung“ her­um („Ich war mal dabei, ja“) und liebt die Zahl 14. Die trägt er auch am Hand­ge­lenk – in römi­schen Zif­fern. Einer sei­ner Accounts hat auch die 14 dabei, auf sei­nem Post­kas­ten ist sie und auf der Sturm­hau­be. Für die Vor­lie­be zur 14 bie­tet er unter­schied­lichs­te Aus­re­den an. Die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin macht ihm deut­lich, dass er sich sei­ne Spiel­chen spa­ren kön­ne: „Wir haben das 20 bis 30 Mal im Jahr1“ Als sie ihn fragt, was sein Spruch „We White 14“ bedeu­te, gibt er zu, dass es sich bei der 14 um den Leit­satz der Neo­na­zis handelt.

War­um kön­nen Sie den aus­wen­dig“, fragt ihn die Rich­te­rin. „Weil er schon öfter gefal­len ist“, ant­wor­tet S.. Das ist auch das Leit­mo­tiv sei­ner Ver­tei­di­gung: Alles, wofür er ver­ant­wort­lich gemacht wird, will er nicht wirk­lich getan haben, war ent­we­der „geis­tig umnach­tet“, hat dem Druck der Sze­ne nach­ge­ge­ben (bei der er jedoch auch nicht wirk­lich dabei gewe­sen sein will) oder ist auch ein­fach das Pro­dukt sei­ner kon­ser­va­ti­ven Eltern. Die vie­len brau­nen Fotos, die auf sei­nem PC sicher­ge­stellt wur­den, sei­en eben­falls nicht von ihm, son­dern von einem Kol­le­gen beim Bun­des­heer, in dem S. zum Tat­zeit­punkt als Grund­wehr­die­ner gedient hat­te. „Ja, aber sie wur­den auf Ihrem Daten­trä­ger gefun­den“, ent­geg­net die Richterin.

Die­se Bil­der sind so wider­lich wie die bei­gefüg­ten Tex­te. „Slow­ly gas­sing the kikes“, pos­tet er in jener Tele­gram-Grup­pe, die den zu zehn Jah­ren ver­ur­teil­ten Neo­na­zi-Rap­per „Mr. Bond“ unter­stützt. Ein Foto ver­sieht er mit dem Hash­tag #nojews, ein Meme mit Rauch wird unter­ti­telt mit „jüdi­sches Fami­li­en­fo­to“. Den Geschwo­re­nen erzählt er aber die Geschich­te, dass er mit 15 sogar eine jüdi­sche Freun­din gehabt habe. Die Rich­te­rin lässt das nicht so ste­hen: „Ist das das ers­te, nach dem Sie fra­gen? Sie sagen, ich hab en nix gegen Juden und dann schön die FPÖ wäh­len.

Bil­der mit Hit­ler, Fotos von Sell­ner, zu dem er auch Kon­takt unter­hielt, und ande­ren Sze­ne­grö­ßen, behin­der­ten­feind­li­che ableis­ti­sche Bil­der – ins­ge­samt sind es 200 aus dem Tat­zeit­raum 2020–2022. Sze­ne­ak­tiv war er aller­dings auch schon vor­her, mit 16 Jah­ren. Schließ­lich aber wird ihm die Gret­chen­fra­ge gestellt: „Woll­ten Sie mit den Hand­lun­gen, die sie zuge­ge­ben haben, den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­li­chen?“ Da bleibt S., der schon vor­her tat­sa­chen­ge­stän­dig war, nach all dem, was da an Details vor­ge­tra­gen und aus sei­nen Chats aus­ge­gra­ben wur­de, nicht mehr viel Spiel­raum: „Ja, ich habe das in Kauf genom­men.

Die Kon­tak­te zur Neo­na­zi-Sze­ne will er seit dem Beginn der Ermitt­lun­gen auf­ge­ge­ben haben. Das (nicht rechts­kräf­ti­ge) Urteil der Geschwo­re­nen ist ein­deu­tig: Schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge. Das bedeu­tet: 360 Tages­ät­ze à 11 Euro (3.960€) und zwölf Mona­te auf Bewäh­rung. Die ein­ge­zo­ge­nen Mobil­te­le­fo­ne, die S. ger­ne wie­der gehabt hät­te, wer­den vernichtet.

Wir ler­nen dar­aus: Ein „kon­ser­va­tiv Rech­ter“ kann in sei­ner Eigen­wahr­neh­mung pro­blem­los Iden­ti­tä­rer, Anti­se­mit, Ras­sist und Neo­na­zi sein, ja auch Sym­pa­thien für die Frei­heit­li­che Jugend und die FPÖ äußern. Das kann als Indiz dafür, gewer­tet wer­den, dass die auf­ge­tra­ge­nen Lack­schich­ten ziem­lich dünn und durch­läs­sig sind.

Wir dan­ken prozess.report und „VON UNTEN — Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ für die Prozessbeobachtung!

Update 2.11.23: Das Urteil wur­de rechtskräftig.

➡️ Der Stan­dard: Bun­des­heer-Rekrut unter­stütz­te rechts­extre­men Rapper
➡️ prozess.report: Sie­ben neo­na­zis­ti­sche Ein­zel­fäl­le oder ein Fai­ble für die Zahl 14?