Wochenschau KW 11/20

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Öster­rei­chi­sche Gefäng­nis­se eig­nen sich offen­bar ganz gut als Ort, wo man sich unge­hin­dert diver­se straf­ba­re Täto­wie­run­gen anbrin­gen las­sen kann. In der letz­ten Woche wur­den gleich zwei sol­cher Fäl­le vor Gericht ver­han­delt. Jene drei Iden­ti­tä­ren, die 2016 einen Brand­an­schlag auf ein Asyl­heim in Him­berg ver­übt hat­ten, kamen über­ra­schend glimpf­lich davon. Der sehr ver­stö­ren­de Grund: wegen Dilettantismus.

Klagenfurt: SS-Runen am Unterarm
St. Pölten (NÖ): SS-Runen am Hinterkopf
Himberg/Korneuburg (NÖ): Dilettantismus als Grund für Strafmilderung
Linz: Hakenkreuz auf Vereinsschild

Klagenfurt: SS-Runen am Unterarm

Eine Sig­ru­ne mit­samt der Zif­fer 8 als Täto­wie­rung am Unter­arm wur­den bei einer Ein­ver­nah­me wegen eines straf­ba­ren Face­book-Pos­tings einem 31-jäh­ri­gen Kärnt­ner zum Ver­häng­nis. Nach­dem er via Face­book die Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger für Isla­mis­ten wie­der öff­nen woll­te, wur­de er zur Staats­an­walt­schaft gebe­ten, wo er auch gleich sei­ne Tat­toos zur Schau stell­te. Vor Gericht erfolg­te eine Art von Blitz­läu­te­rung, denn ers­tens habe er das Pos­ting ver­fasst, als er betrun­ken und medi­ka­men­ten­ab­hän­gig gewe­sen sei, und zwei­tens war er nur frü­her Anhän­ger der NS-Ideo­lo­gie. „Als sei­ne Woh­nung durch­sucht wur­de, fan­den die Beam­ten zahl­rei­che Nazi-Devo­tio­na­li­en wie Dol­che oder Feu­er­zeu­ge mit Haken­kreuz. Auf sei­nem Han­dy hat­te der Kärnt­ner Unmen­gen ein­schlä­gi­ger Fotos gespei­chert.“ (APA via vol.at, 9.3.20)

Wegen einer sechs­fa­chen Vor­stra­fe erhielt der Kärnt­ner 18 Mona­te bedingt – nicht rechts­kräf­tig. Da nütz­te auch wenig, dass das Tat­too, das er sich in der Haft anbrin­gen hat­te las­sen, inzwi­schen mit einem ande­ren Motiv über­sto­chen ist.

St. Pölten (NÖ): SS-Runen am Hinterkopf

Es kommt auch nicht täg­lich vor, dass ein Ange­klag­ter mit Hau­be vor Gericht erschei­nen muss, damit das Delikt nicht sofort sicht­bar wird. „Der 21-Jäh­ri­ge hat sich am Hin­ter­kopf SS-Runen täto­wie­ren las­sen. Dar­über ste­hen die Buch­sta­ben ACAB für ‚All cops are bas­tards‘.“ (kurier.at, 10.3.20)

Der 21-Jäh­ri­ge war schon zuvor wegen sei­ner brau­nen Tat­toos vor Gericht, kam damals aber noch mit einer Bewäh­rungs­stra­fe und der Auf­la­ge, die Täto­wie­run­gen ent­fer­nen zu las­sen davon. Befolgt hat­te er das nicht, im Gegenteil:

„In der U‑Haft in Wien habe ich mir den Schrift­zug White Power Aus­tria auf den Rücken täto­wie­ren las­sen“, erzählt er. Den Rest habe er aus „finan­zi­el­len Grün­den“ nicht weg­ma­chen las­sen, manch­mal sei es dazu auch ein­fach nicht gekom­men, sagt er. Chris­ti­an Rei­ter, sein Rechts­an­walt, erzählt, dass sein Man­dant eine schwe­re Kind­heit hin­ter sich habe. Es habe Gewalt in der Fami­lie gege­ben, bereits als Kind sei der heu­te 21-Jäh­ri­ge in ein Heim gekom­men. Schon früh sei er mit rech­ter Sym­bo­lik in Berüh­rung gekom­men, im Kin­der­zim­mer häng­te er eine Haken­kreuz­fah­ne auf. (kurier.at)

Das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: 14 Mona­te unbe­dingt. 

Vor Gericht nach­fol­gen wird ein Zeu­ge, der sich eben­falls wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten muss.

Ein Chat-Part­ner, der als Zeu­ge vor Gericht aus­sa­gen soll­te, wirk­te der­art des­ori­en­tiert, dass der vor­sit­zen­de Rich­ter Mar­kus Grün­ber­ger ihn weder pho­ne­tisch noch inhalt­lich ver­stand. Man darf gespannt sein, wie die­ser Zeu­ge in weni­gen Tagen selbst als Ange­klag­ter in einem Schwur­ge­richts­pro­zess zum Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz auf­tre­ten wird. (meinbezirk.at, 11.3.20)

Himberg/Korneuburg (NÖ): Dilettantismus als Grund für Strafmilderung

Da war eine Men­ge an Delik­ten, die den drei Ange­klag­ten aus dem Dunst­kreis der Iden­ti­tä­ren vor­ge­wor­fen wur­den: ein Brand­an­schlag auf ein Heim für Asyl­wer­be­rIn­nen in Him­berg, ille­ga­ler Waf­fen- und Dro­gen­be­sitz und auch noch Wie­der­be­tä­ti­gung. Die Urtei­le fie­len jedoch äußerst glimpf­lich aus: Zwei der Ange­klag­ten fass­ten eine unbe­ding­te Haft­stra­fe von drei Mona­ten aus, einer erhielt über­haupt nur sechs Wochen bedingt. Die Begrün­dung: „Weil der Angriff ‚der­art dilet­tan­tisch‘ abge­lau­fen sei, ver­ur­teil­te der Rich­ter das Trio nicht wegen vor­sätz­li­cher Brand­stif­tung, son­dern ‚nur‘ wegen Sach­be­schä­di­gung.“ (kurier.at, 13.3.20) 

Auch der Besitz von ille­ga­len Waf­fen wur­de nicht geahndet:

Das Ver­ge­hen des ver­bo­te­nen Waf­fen­be­sit­zes war zwar ange­klagt, zu einer Ver­ur­tei­lung ist es des­we­gen aber nicht gekom­men. (…) Einer der Ver­däch­ti­gen stand zudem im Ver­dacht, gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen zu haben. Er soll Bil­der mit NS-Hin­ter­grund über Inter­net-Chats ver­schickt haben, dar­un­ter auch ein Foto sei­ner Brust mit einem dar­auf täto­wier­ten Haken­kreuz. Zu einer Ankla­ge kam es aber in dem Fall nicht. (kurier.at)

War­um die Stra­fen am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg so nied­rig aus­ge­fal­len sind, war den Medi­en­be­rich­ten nicht zu ent­neh­men. Dass Dilet­tan­tis­mus straf­mil­dernd wirkt, hin­ter­lässt jeden­falls eini­ge Fra­gen. Da das Urteil nicht rechts­kräf­tig ist, bleibt abzu­war­ten, ob die Stra­fen in die­ser Höhe hal­ten werden.

Linz: Hakenkreuz auf Vereinsschild

Es ist schon extra ver­stö­rend, dass in der letz­ten Woche aus­ge­rech­net das Büro­schild des „Bun­des Sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Frei­heits­kämp­fe­rIn­nen, Opfer des Faschis­mus und akti­ver Anti­fa­schis­tIn­nen Ober­ös­ter­reich“ mit einem Haken­kreuz beschmiert wur­de. Der Vor­sit­zen­de des Bun­des erstat­te­te Anzei­ge. Ent­setzt über die­se Haken­kreuz-Schmie­re­rei zeig­ten sich auch die SPÖ-Spre­che­rin für Erin­ne­rungs­kul­tur, Sabi­ne Schatz und die Vor­sit­zen­de der SPÖ Ober­ös­ter­reich Bir­git Gerstor­fer. „‚Die­ser Angriff auf die Frei­heits­kämp­fe­rIn­nen ist ein Angriff auf die gesam­te Sozi­al­de­mo­kra­tie. Es ist beschä­mend, dass Schwarz­blau Rechts­extre­mis­mus in Ober­ös­ter­reich offen­bar noch immer nicht als Bedro­hung wahr­neh­men wol­len’, so Gerstor­fer.“ (meinbezirk.at, 11.3.20)