Österreichische Gefängnisse eignen sich offenbar ganz gut als Ort, wo man sich ungehindert diverse strafbare Tätowierungen anbringen lassen kann. In der letzten Woche wurden gleich zwei solcher Fälle vor Gericht verhandelt. Jene drei Identitären, die 2016 einen Brandanschlag auf ein Asylheim in Himberg verübt hatten, kamen überraschend glimpflich davon. Der sehr verstörende Grund: wegen Dilettantismus.
Klagenfurt: SS-Runen am Unterarm
St. Pölten (NÖ): SS-Runen am Hinterkopf
Himberg/Korneuburg (NÖ): Dilettantismus als Grund für Strafmilderung
Linz: Hakenkreuz auf Vereinsschild
Klagenfurt: SS-Runen am Unterarm
Eine Sigrune mitsamt der Ziffer 8 als Tätowierung am Unterarm wurden bei einer Einvernahme wegen eines strafbaren Facebook-Postings einem 31-jährigen Kärntner zum Verhängnis. Nachdem er via Facebook die Konzentrationslager für Islamisten wieder öffnen wollte, wurde er zur Staatsanwaltschaft gebeten, wo er auch gleich seine Tattoos zur Schau stellte. Vor Gericht erfolgte eine Art von Blitzläuterung, denn erstens habe er das Posting verfasst, als er betrunken und medikamentenabhängig gewesen sei, und zweitens war er nur früher Anhänger der NS-Ideologie. „Als seine Wohnung durchsucht wurde, fanden die Beamten zahlreiche Nazi-Devotionalien wie Dolche oder Feuerzeuge mit Hakenkreuz. Auf seinem Handy hatte der Kärntner Unmengen einschlägiger Fotos gespeichert.“ (APA via vol.at, 9.3.20)
Wegen einer sechsfachen Vorstrafe erhielt der Kärntner 18 Monate bedingt – nicht rechtskräftig. Da nützte auch wenig, dass das Tattoo, das er sich in der Haft anbringen hatte lassen, inzwischen mit einem anderen Motiv überstochen ist.
St. Pölten (NÖ): SS-Runen am Hinterkopf
Es kommt auch nicht täglich vor, dass ein Angeklagter mit Haube vor Gericht erscheinen muss, damit das Delikt nicht sofort sichtbar wird. „Der 21-Jährige hat sich am Hinterkopf SS-Runen tätowieren lassen. Darüber stehen die Buchstaben ACAB für ‚All cops are bastards‘.“ (kurier.at, 10.3.20)
Der 21-Jährige war schon zuvor wegen seiner braunen Tattoos vor Gericht, kam damals aber noch mit einer Bewährungsstrafe und der Auflage, die Tätowierungen entfernen zu lassen davon. Befolgt hatte er das nicht, im Gegenteil: „‚In der U‑Haft in Wien habe ich mir den Schriftzug White Power Austria auf den Rücken tätowieren lassen‘, erzählt er. Den Rest habe er aus ‚finanziellen Gründen‘ nicht wegmachen lassen, manchmal sei es dazu auch einfach nicht gekommen, sagt er. Christian Reiter, sein Rechtsanwalt, erzählt, dass sein Mandant eine schwere Kindheit hinter sich habe. Es habe Gewalt in der Familie gegeben, bereits als Kind sei der heute 21-Jährige in ein Heim gekommen. Schon früh sei er mit rechter Symbolik in Berührung gekommen, im Kinderzimmer hängte er eine Hakenkreuzfahne auf.“ (kurier.at)
Das nicht rechtskräftige Urteil: 14 Monate unbedingt.
Vor Gericht nachfolgen wird ein Zeuge, der selbst wegen Wiederbetätigung vor Gericht kommen wird. „Ein Chat-Partner, der als Zeuge vor Gericht aussagen sollte, wirkte derart desorientiert, dass der vorsitzende Richter Markus Grünberger ihn weder phonetisch noch inhaltlich verstand. Man darf gespannt sein, wie dieser Zeuge in wenigen Tagen selbst als Angeklagter in einem Schwurgerichtsprozess zum Verbrechen nach dem Verbotsgesetz auftreten wird.“ (meinbezirk.at, 11.3.20)
Himberg/Korneuburg (NÖ): Dilettantismus als Grund für Strafmilderung
Da war eine Menge an Delikten, die den drei Angeklagten aus dem Dunstkreis der Identitären vorgeworfen wurden: ein Brandanschlag auf ein Heim für AsylwerberInnen in Himberg, illegaler Waffen- und Drogenbesitz und auch noch Wiederbetätigung. Die Urteile fielen jedoch äußerst glimpflich aus: Zwei der Angeklagten fassten eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten aus, einer erhielt überhaupt nur sechs Wochen bedingt. Die Begründung: „Weil der Angriff ‚derart dilettantisch‘ abgelaufen sei, verurteilte der Richter das Trio nicht wegen vorsätzlicher Brandstiftung, sondern ‚nur‘ wegen Sachbeschädigung.“ (kurier.at, 13.3.20)
Auch der Besitz von illegalen Waffen wurde nicht geahndet: „Das Vergehen des verbotenen Waffenbesitzes war zwar angeklagt, zu einer Verurteilung ist es deswegen aber nicht gekommen. (…) Einer der Verdächtigen stand zudem im Verdacht, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Er soll Bilder mit NS-Hintergrund über Internet-Chats verschickt haben, darunter auch ein Foto seiner Brust mit einem darauf tätowierten Hakenkreuz. Zu einer Anklage kam es aber in dem Fall nicht.“ (kurier.at)
Warum die Strafen am Landesgericht Korneuburg so niedrig ausgefallen sind, war den Medienberichten nicht zu entnehmen. Dass Dilettantismus strafmildernd wirkt, hinterlässt jedenfalls einige Fragen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob die Strafen in dieser Form halten werden.
Linz: Hakenkreuz auf Vereinsschild
Es ist schon extra verstörend, dass in der letzten Woche ausgerechnet das Büroschild des „Bundes Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und aktiver AntifaschistInnen Oberösterreich“ mit einem Hakenkreuz beschmiert wurde. Der Vorsitzende des Bundes erstattete Anzeige. „Entsetzt über diese Hakenkreuz-Schmiererei zeigten sich auch die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, Sabine Schatz und die Vorsitzende der SPÖ Oberösterreich Birgit Gerstorfer. „‚Dieser Angriff auf die FreiheitskämpferInnen ist ein Angriff auf die gesamte Sozialdemokratie. Es ist beschämend, dass Schwarzblau Rechtsextremismus in Oberösterreich offenbar noch immer nicht als Bedrohung wahrnehmen wollen’, so Gerstorfer.“ (meinbezirk.at, 11.3.20)