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Lesezeit: 5 Minuten

Neonazi-Gewalt nach Identitären-Aufmarsch: Zwei junge Musiker als Ziel, drei Täter als Minimum

Nach dem Identitären-Aufmarsch vom 26. Juli 2025 schlug ein Neonazi-Pulk in der U-Bahn auf zwei unbeteiligte junge Männer ein. Am Landesgericht Wien endete der Fall mit Schuldsprüchen und äußerst milden Urteilen. Mindestens ein weiterer Täter ist weiterhin unbekannt.

5. März 2026
Identitären-Aufmarsch mit viel Inszenierung und Polizeibegleitung (Foto Theo Winkler; 26.7.25)
Identitärer Aufmarsch 2025 (Foto Theo Winkler; 26.7.25)

Identitären-Aufmarsch als Kulisse, Gewalt als Begleitmusik

Etwa 350 Personen zogen an diesem Julitag unter Identitären-Branding durch Wien, flankiert von einem massiven Polizeiaufgebot. Mobilisiert wurde auch im Neonazi-Milieu. Zu den präsenten Gruppen zählten auch Neonazi-Crews wie „Tanzbrigade“ und „Division Wien“, die seit Jahren bei solchen Anlässen als aggressiver Resonanzraum auffallen. Am Ende der Route entlud sich pure Gewalt.

Die beiden späteren Opfer – ein 24-jähriger Tiroler und ein 22-jähriger Wiener – hatten den Aufmarsch nicht am Radar. Sie kamen von einer gemeinsamen Bandprobe und stiegen in eine U1-Garnitur. Deren Pech: Am Schwedenplatz stiegen rund 50 Neonazis zu. Grölend, teils vermummt, mit Sprechchören wie „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“.

Dann reichte ein kurzer Moment: Die beiden blickten hin, unmittelbar darauf folgten rassistische und homophobe Beschimpfungen, Schläge und Tritte. Die Attacke passierte während der Fahrt, die Opfer konnten erst bei der nächsten U-Bahn-Station flüchten und sich in ein Lokal retten.

Als die U-Bahn an der nächsten Station haltmachte, stiegen die Angegriffenen fluchtartig aus. Sie wurden von einigen Männern verfolgt. Auf einem Video – das Bildmaterial der Wiener Linien wurde im Verhandlungssaal mehrfach abgespielt – war zu sehen, wie sich ein älterer Mann den Rechten couragiert in den Weg stellt und den Opfern „Lauft’s!“ zuruft. Eine weitere Sequenz zeigt, wie die Musiker durch die U-Bahn-Station Nestroyplatz Richtung Rolltreppe laufen und von mehreren Vermummten gejagt werden. „Es war eine Hetzjagd“, schilderte der 24-Jährige dem Gericht. (wien.orf.at, 4.3.26)

Verletzungen und Nachhall: AKH, Video, widersprüchliche Einsatzgeschichte

Die beiden Opfer ließen sich im AKH untersuchen. Diagnostiziert wurden Jochbein-Fissuren bei beiden, beim 24-Jährigen zusätzlich ein geprellter Kiefer; beim 22-Jährigen blieb ein blaues Auge noch länger sichtbar. Der körperliche Befund steht neben dem psychischen Nachhall: Das Erlebnis, in einem öffentlichen Verkehrsmittel von einer Gruppe gejagt zu werden, wurde von einem Betroffenen in einem Gespräch mit dem „Standard“ (5.8.25) als besonders bedrückend beschrieben.

Zur öffentlichen Causa wurde der Angriff auch durch ein Video des Photojournalisten Samuel Winter auf Social Media: Sein Interview mit den Opfern verbreitete sich stark. Parallel kam die Frage auf, wie rasch die Polizei reagierte. Ein Betroffener schilderte, er habe 133 gewählt und lange auf Hilfe gewartet; die Landespolizeidirektion hielt dem öffentlich entgegen, ein Funkwagen sei binnen Minuten vor Ort gewesen, habe die beiden jedoch nicht angetroffen. Die beiden Opfer widersprachen dieser Version.

@samuelwinter04.bsky.social hat die Demo dokumentiert und danach mit den 2 zusammengeschlagenen Opfern, die das Pech hatten, in jener U-Bahn zu sitzen, in die nach der Demo eine ganze Neonazi-Horde unbegleitet von der Polizei eingestiegen ist, gesprochen.
2/2

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— Stoppt die Rechten (@stopptdierechten.at) 4. März 2026 um 15:15

„Verabredete Verbindung“, dritter Täter als Lücke und ein blitzartiger Wandel

Die Anklage spricht von einer verabredeten Verbindung der zwei Angeklagten und „zumindest einer weiteren unbekannte Person“, die an der Attacke auf die beiden Musiker beteiligt gewesen sei. Aber wer außer den beiden Verurteilten noch zugeschlagen hat, bleibt unbekannt.

Vor Gericht waren beide Angeklagte im Kern geständig, versuchten aber, die Dynamik umzudeuten. Es fiel die Behauptung, die Opfer hätten provoziert und sich lustig gemacht. Einer räumte Schläge ein, ein anderer sprach von einem Kopfstoß und begründete sein Verhalten mit: „Weil ich dumm bin.“ (wien.orf.at, 4.3.26)

Laut „heute“ (4.3.26) handle es sich bei den beiden Neonazi-Tätern um Zwillingsbrüder; einer trat optisch verändert auf und ließ über den Verteidiger ausrichten, er orientiere sich politisch inzwischen „eher links“. Eine blitzartige Wandlung!

Einer der Angeklagten wenige Wochen vor der Tat in der U-Bahn bereits wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden.

Demnach hatte der damals noch Jugendliche am 15. März 2025 auf der Straße einen Mann gefragt, ob dieser „links“ oder „rechts“ sei. Als sich jener als links deklarierte, kassierte er einen Kopfstoß und Faustschläge. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. (wien.orf.at, 4.3.26)

Bewährung und offene Fragen zu Identitären-Aufmarsch

Das Gericht sprach beide wegen schwerer Körperverletzung schuldig und verhängte bedingte Haftstrafen: 20 Monate bedingt (plus 320 Euro Geldstrafe) für den einschlägig Vorbestraften, zwölf Monate bedingt für den anderen. Dazu kamen Bewährungshilfe, Anti-Gewalt-Training und die Verpflichtung zu einem Deradikalisierungsprogramm. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, während die Angeklagten annahmen.

Damit bleiben nach dem Prozess zentralen Frage: Wer waren der oder die Mittäter und welche Konsequenzen ziehen die Behörden für zukünftige Identitären-Aufmärsche? Werden abziehende Gruppen über eine Polizeibegleitung bis zu einer U-Bahn-Station hinaus weiter beobachtet, um Gewalteskalationen wie jene im Juli 2025 gegen unbeteiligte Bürger:innen zu verhindern? Oder noch einfacher: Werden die Aufmärsche endlich verboten?

Update 6.3.26: Die Urteile sind rechtskräftig, wie die APA meldet. In der Meldung über die „milden Urteile“ wird ergänzt:

Die Demonstration wird jedes Jahr auch von zahlreichen Gegendemonstranten begleitet. Um ein Aufeinandertreffen der beiden Gruppen zu verhindern, ist die Wiener Polizei mit einem Großaufgebot an Beamten vor Ort. Erst im Jänner wurden drei Antifaschisten wegen der versuchten Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt zu drei-, vier- und achtmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Die vier Monate für einen 19-Jährigen, die er bekam, weil er bei der Gegendemo 2024 in einer chaotischen Situation mit einem Regenschirm in eine Polizeiblockade lief, sind rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf APA-Anfrage mitteilt. Bei den anderen beiden wurden Rechtsmittel angemeldet. Ein 21-Jähriger fasste acht Monate aus, weil er – vermutlich auf der Flucht vor einem Beamten – mit ausgestreckten Händen in einen anderen hineinlief. Er traf den Polizisten mit flacher Hand am Visier, dieser blieb aber unverletzt.

Mit voller Härte ging die Justiz auch in der Steiermark gegen mehrere Demonstranten vor, die im Jänner 2025 nach dem Akademikerball einem Besucher die Burschenschafter-Kappe weggenommen haben sollen. Der Mann stürzte und erlitt dabei Rippenbrüche. Zwei internationale Haftbefehle, sieben Hausdurchsuchungen und teils wochenlange U-Haft war die Konsequenz für die Antifaschisten. Derzeit wird sieben Angeklagten der Prozess gemacht, fortgesetzt wird dieser im April.

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Schlagwörter: Identitäre | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Wien

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