Wien: Viel Gewalt beim Abhitlern
Zwei junge Männer, beide arbeitslos, mussten sich am 23.2. vor dem Landesgericht Wien wegen Verbrechen nach § 3g Verbotsgesetz und wegen schwerer Körperverletzung (§ 84(4) StGB) verantworten. Einen Verhandlungstag haben sie bereits am 11.12.25 absolviert. Dabei wurden hauptsächlich die ihnen vorgeworfenen Wiederbetätigungsdelikte thematisiert. Diesmal ging es in erster Linie um die schwere Körperverletzung.
Patrick M. (30), der Erstangeklagte, hat am 25.12.24 am Laurenzerberg in Wien 1 in einem Café sehr laut und drohend die Anwesenden zum Hitlergruß aufgefordert und das mit widerwärtigen Parolen bekräftigt: „Ich hasse die Kanacken, ein jedes Scheiß Gesindel, das da reinläuft, gehört in die Gaskammer rein, ja, ein jeder!“Die Gaskammer-Parolen variierte er dann noch für andere Gruppen.
Am 3.6.25 wiederholte er in Anwesenheit des Zweitangeklagten die Hitlergrüßerei – diesmal in Wien-Mitte. Ein zufällig vorbeikommender Passant protestierte und wurde von den beiden brutal zusammengeschlagen: Tritte gegen den Rücken und auf den Kopf des auf dem Bauch liegenden Opfers führten zu dessen Bewusstlosigkeit und einer schweren Verletzung, auch zu langfristigen Beeinträchtigungen.
Am 20.9.25 folgte in einem U3-Waggon spätnachts die nächste Wiederbetätigung des Erstangeklagten. Gegen seinen Hitlergruß protestierte ein Fahrgast, was dazu führte, dass ihm der Zweitangeklagte einen Schlag ins Gesicht versetzte. Eine weitere vermutlich massivere Gewalteinwirkung durch die beiden Angeklagten wurde durch das Auftauchen von zwei Securities verhindert. Der malträtierte Fahrgast, der auch als Zeuge einvernommen wird, bezeichnet sich als überzeugten Antifaschisten, der jederzeit gegen Rassismus, Faschismus, Gewalt und Hetze den Mund aufmachen würde.
Die beiden Angeklagten und ihre Verteidigerin verlegen sich auf Jammern: schwere Kindheit, psychische Probleme, viel Alkohol., viel Gewalt Der Zweitangeklagte hat auch schon einige einschlägige Vorstrafen im Gepäck, die sich bei ihm auch bei der Strafzumessung auswirken. Sein einziger Vorteil ist, dass die Geschworenen bei ihm mit knapper Mehrheit keine Schuld wegen einer möglichen NS-Wiederbetätigung erkennen, während diesbezüglich der Erstangeklagte voll abräumt.
Für den Erstangeklagten bedeutet das zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt und ein strenges Konzept von Weisungen, zudem eine Geldbuße von 4.000 Euro. Dem Zweitangeklagten werden seine bedingt erlassenen Vorstrafen dazugerechnet, er fasst zwei Jahre unbedingt und zusätzlich noch vier Monate sowie eine Geldbuße von 1.000 Euro aus. Beide nehmen ihre Urteile an, die Staatsanwaltschaft hat sich noch Bedenkzeit erbeten, daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Wien: Fastenzeit statt Hetze
Frau R. (47) bezeichnet sich selbst als Linke, als Sozialdemokratin. Sie sei Romni aus Serbien, derzeit arbeitslos. Vor Gericht steht sie am 26.2. wegen Verhetzung (§ 283 StGB) und wegen Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB). Dazu kommt noch, dass sie mit Postings nicht nur gegen den Islam und „messerstechende Muslime“ gewütet hat, sondern auch gegen den „linken Antisemitismus“.
Der Prozess unterscheidet sich von vielen anderen Verhetzungsverhandlungen durch die doch umfassende Einsicht der Angeklagten. Sie habe sich über Monate immer tiefer in einen Strudel von Hetze und Hass hat hineinziehen lassen: „Diese ganzen Emotionen, das hat dazu geführt, dass ich nicht mehr aufgepasst habe, wie ich schreibe. Ich war sehr provoziert und habe teilweise so nebenbei und zugespitzt formuliert.“
Nach der Freilassung der israelischen Geiseln ist die emotionale Hasswelle von Frau R. zusammengebrochen. Als sie der Richter nach ihrer aktuellen Nutzung von „X“ fragt, wo sie ihre Hetze abgelassen hat, erklärt Frau R., dass sie jetzt ganz gut eine Fastenzeit gebrauchen könne. Sie sei auch vorsichtiger geworden, erklärt sie dem Richter. Der kann ihr dabei folgen und erklärt, in diesem Fall nicht mit einem Urteil, sondern mit einer Diversion vorgehen zu wollen: Die wird rechtskräftig mit zwei Jahren Probezeit und der Auflage einer Bewährungshilfe ausgesprochen.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Ried/OÖ: Bewährung für einen einsamen Jugendlichen mit Gewaltphantasien
Fabian ist 16 Jahre alt und steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Am Landesgericht Ried muss sich der Jugendliche am 26.2. wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und NS-Wiederbetätigung vor einem Jugendgeschworenensenat verantworten.
2024, rund um den Eintritt seiner Strafmündigkeit, hatte er schon einmal eine Strafe kassiert. Diesmal geht es aber um wesentlich mehr. Die Anklage wirft ihm das Weiterleiten von NS-Inhalten, die Verherrlichung von rechtsextremen und islamistischen Terrortaten und Aktivitäten für die „Patriotische Jugend“ vor, für die er Sprüh- und Schmieraktionen durchgeführt hat. Nicht klar wurde in der Verhandlung, für welche „Patriotische Jugend“ er aktiv war. Wenige Kilometer von Ried entfernt bezeichnet sich die AfD-Jugend als „Patriotische Jugend“, in Österreich brüstet sich der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) mit dieser Bezeichnung. Im Weinviertel ist ein braunes Minigrüppchen als „Patriotisches Weinviertel“ fallweise aktiv. Vermutlich war es keine dieser Gruppen, für die Fabian werkte, sondern eine Telegram-Gruppe, womit auch schon ein Gutteil seines Problems umschrieben ist.
Fabian fungierte als Admin der Telegram-Gruppe und wollte so nicht nur den fehlenden physischen Kontakt zu anderen Jugendlichen durch einen virtuellen ersetzen, sondern sich auch als besonders stark inszenieren. Auf Fotos posiert er mit Springerstiefeln, Softgun und Gesichtsmaske, präsentiert sich als Bewunderer des Rechtsterroristen Breivik, dessen Livestream seiner Morde an Dutzenden Jugendlichen er weiterleitet. In der Telegram-Gruppe erhält er von anderen Zustimmung. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm etliches belastendes Material, darunter auch Waffen, gefunden.
Der vorsitzende Richter schildert den Geschworenen die schwierigen Jahre des Jugendlichen, der bei seinem Vater aufgewachsen ist, in der Schule gemobbt wurde, zeitweise in einem Heim untergebracht war und seit vier Jahren sozialpädagogisch betreut wird.
Das macht durchaus Eindruck auf die Geschworenen, die ihn zwar in den vier Hauptfragen einstimmig für schuldig befinden, zusammen mit den Berufsrichtern aber eine milde Strafe von sechs Monaten bedingt über ihn verhängen. Die Haft, vor der sich Fabian besonders gefürchtet hat, bleibt ihm somit erspart, wenn er die fünf Jahre Bewährungsfrist erfolgreich absolviert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Willendorf-Wiener Neustadt/NÖ: Wiederbetätiger jetzt auch Verhetzer
Ein 57-jähriger Unternehmer aus dem südlichen Niederösterreich, der bereits wegen eines nationalsozialistischen Postings vorbestraft ist und über 8.000 Follower auf Facebook hat, wurde erneut vor dem Landesgericht Wiener Neustadt angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Verbreitung von verhetzendem Bildmaterial vor. Konkret ging es um ein Video mit einem erfundenen Rachemord nach einer angeblichen Vergewaltigung durch einen syrischen Staatsbürger sowie um ein von KI-generiertes Bild, das ein verängstigtes, hellhäutiges Mädchen zeigt, das im Wasser von sieben dunkelhäutigen Männern bedrängt wird. Das Bild trug den Untertitel „Höllensommer”.
Der Angeklagte bestritt die Postings nicht, gab jedoch an, nicht gewusst zu haben, dass es sich um erfundene Inhalte handelte. Sein Verteidiger argumentierte, ähnliche Vorfälle hätten sich tatsächlich ereignet und kritisierte die Auslegung von Verhetzung. Der Unternehmer zeigte sich grundsätzlich geständig, betonte aber, die Tragweite seines Handelns nicht erkannt zu haben und behauptete, keinen rassistischen Hintergrund verfolgt zu haben.
Während die Richterin im Fall des Videos einen Freispruch aussprach, da die Behauptung des Angeklagten nicht zu widerlegen sei, verurteilte sie ihn wegen des KI-Bildes zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten. Sie stellte klar, dass das Bild eindeutig künstlich generiert und darauf ausgelegt sei, Hass zu schüren. Ob das Urteil rechtskräftig ist, sit dem Kurier-Artikel nicht zu entnehmen.
Aus den sozialen Netzwerken wolle er sich nun zurückziehen, kündigte der Angeklagte nach dem zweiten Schuldspruch wegen Facebook ‑Postings an. „Ich steige da jetzt aus, ich bin zu anfällig für solche Sachen. Ich werde meine Seite löschen, das bringt ja nichts.” (kurier.at, 23.2.26)
Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte er zunächst die Aussage verweigert und dies mit der Aussage begründet, „das hat mir die KI gesagt“.
Hirtenberg/NÖ-Wiener Neustadt: Hitlergruß nicht nationalsozialistisch gemeint
Ein 61-jähriger Mann stand am Landesgericht Wiener Neustadt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht, nachdem er in der Justizanstalt Hirtenberg dreimal den Hitlergruß gezeigt hatte. Der Angeklagte, der eine Haftstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verbüßt, betonte, dass seine Geste nicht nationalsozialistisch gemeint gewesen sei, sondern als ironischer Kommentar auf rechtsradikale Tendenzen unter Mithäftlingen und in Hundevereinen.
„Bei den deutschen Schäferhunden gibt es nicht so wenige Vereine, wo Nationalsozialismus noch praktiziert wird“, behauptet er. „Die heben die rechte Hand und sagen: ‚So hoch kann mein Hund springen.’ Und das habe ich da im Wartezimmer vorgezeigt, weil ich halt einen Blödsinn machen wollte.“ (kurier.at, 24.2.26)
Er schilderte, dass er sich im politischen Spektrum eher links einordnet und nationalsozialistisches Gedankengut ablehnt. Trotz seiner Rechtfertigung verurteilte ihn das Gericht zu weiteren sechs Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Lungau-Salzburg: Daumen hoch für Nazi-Postings
Ein 26-jähriger Lungauer kam am Salzburger Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mit zwölf Monaten Haft auf Bewährung und damit mit der Mindeststrafe davon. Das Urteil ist rechtskräftig. Anlass waren drei Internet-Postings „auf seinem privaten Kanal“ (was auch immer damit gemeint ist).
Gepostet hatte er das Wehrmachts-Panzerlied aus den 1930er Jahren, das Bild einer Münze mit Hakenkreuz und Reichsadler sowie ein Plakat mit Wehrmachtssoldaten. Zudem versah er einige Kommentare unter anderen NS-Beiträgen mit „Daumen-hoch“-Kommentaren. (salzburg.orf.at, 26.2.26)
Vor Gericht gestand der Angeklagte die Taten und erklärte, erst im Nachhinein die Schwere seines Handelns erkannt zu haben. Sein Verteidiger betonte, dass heutzutage oft unüberlegt Inhalte gepostet und kommentiert würden.
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