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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 8 Minuten

Mélange KW 9/26 (Teil 2): Hitlergrüße mit Gewalteskalation

Vom Abhit­lern zur Gewalt­or­gie: Wie­ner Neo­na­zis tre­ten einen Pas­san­ten bewusst­los – danach Hit­ler­gruß in U‑Bahn und Häfn. Quer durchs Land lan­den Het­ze auf X, jugend­li­che Rechts­ter­ror-Fans auf Tele­gram, KI-Hass­bil­der und Dau­men-hoch für Nazi-Posts vor Gericht.

4. März 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Viel Gewalt beim Abhitlern
  • Wien: Fas­ten­zeit statt Hetze
  • Ried/OÖ: Bewäh­rung für einen ein­sa­men Jugend­li­chen mit Gewaltphantasien
  • Wil­len­dorf-Wie­ner Neustadt/NÖ: Wie­der­be­tä­ti­ger jetzt auch Verhetzer
  • Hir­ten­ber­g/NÖ-Wie­ner Neu­stadt: Hit­ler­gruß nicht natio­nal­so­zia­lis­tisch gemeint
  • Lung­au-Salz­burg: Dau­men hoch für Nazi-Postings

Wien: Viel Gewalt beim Abhitlern

Zwei jun­ge Män­ner, bei­de arbeits­los, muss­ten sich am 23.2. vor dem Lan­des­ge­richt Wien wegen Ver­bre­chen nach § 3g Ver­bots­ge­setz und wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung (§ 84(4) StGB) ver­ant­wor­ten. Einen Ver­hand­lungs­tag haben sie bereits am 11.12.25 absol­viert. Dabei wur­den haupt­säch­lich die ihnen vor­ge­wor­fe­nen Wie­der­be­tä­ti­gungs­de­lik­te the­ma­ti­siert. Dies­mal ging es in ers­ter Linie um die schwe­re Körperverletzung.

Patrick M. (30), der Erst­an­ge­klag­te, hat am 25.12.24 am Lau­ren­zer­berg in Wien 1 in einem Café sehr laut und dro­hend die Anwe­sen­den zum Hit­ler­gruß auf­ge­for­dert und das mit wider­wär­ti­gen Paro­len bekräf­tigt: „Ich has­se die Kana­cken, ein jedes Scheiß Gesin­del, das da rein­läuft, gehört in die Gas­kam­mer rein, ja, ein jeder!“Die Gas­kam­mer-Paro­len vari­ier­te er dann noch für ande­re Gruppen.

Am 3.6.25 wie­der­hol­te er in Anwe­sen­heit des Zweit­an­ge­klag­ten die Hit­ler­grü­ße­rei – dies­mal in Wien-Mit­te. Ein zufäl­lig vor­bei­kom­men­der Pas­sant pro­tes­tier­te und wur­de von den bei­den bru­tal zusam­men­ge­schla­gen: Trit­te gegen den Rücken und auf den Kopf des auf dem Bauch lie­gen­den Opfers führ­ten zu des­sen Bewusst­lo­sig­keit und einer schwe­ren Ver­let­zung, auch zu lang­fris­ti­gen Beeinträchtigungen.

Am 20.9.25 folg­te in einem U3-Wag­gon spät­nachts die nächs­te Wie­der­be­tä­ti­gung des Erst­an­ge­klag­ten. Gegen sei­nen Hit­ler­gruß pro­tes­tier­te ein Fahr­gast, was dazu führ­te, dass ihm der Zweit­an­ge­klag­te einen Schlag ins Gesicht ver­setz­te. Eine wei­te­re ver­mut­lich mas­si­ve­re Gewalt­ein­wir­kung durch die bei­den Ange­klag­ten wur­de durch das Auf­tau­chen von zwei Secu­ri­ties ver­hin­dert. Der mal­trä­tier­te Fahr­gast, der auch als Zeu­ge ein­ver­nom­men wird, bezeich­net sich als über­zeug­ten Anti­fa­schis­ten, der jeder­zeit gegen Ras­sis­mus, Faschis­mus, Gewalt und Het­ze den Mund auf­ma­chen würde.

Die bei­den Ange­klag­ten und ihre Ver­tei­di­ge­rin ver­le­gen sich auf Jam­mern: schwe­re Kind­heit, psy­chi­sche Pro­ble­me, viel Alko­hol., viel Gewalt Der Zweit­an­ge­klag­te hat auch schon eini­ge ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen im Gepäck, die sich bei ihm auch bei der Straf­zu­mes­sung aus­wir­ken. Sein ein­zi­ger Vor­teil ist, dass die Geschwo­re­nen bei ihm mit knap­per Mehr­heit kei­ne Schuld wegen einer mög­li­chen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erken­nen, wäh­rend dies­be­züg­lich der Erst­an­ge­klag­te voll abräumt.

Für den Erst­an­ge­klag­ten bedeu­tet das zwei Jah­re Haft, davon acht Mona­te unbe­dingt und ein stren­ges Kon­zept von Wei­sun­gen, zudem eine Geld­bu­ße von 4.000 Euro. Dem Zweit­an­ge­klag­ten wer­den sei­ne bedingt erlas­se­nen Vor­stra­fen dazu­ge­rech­net, er fasst zwei Jah­re unbe­dingt und zusätz­lich noch vier Mona­te sowie eine Geld­bu­ße von 1.000 Euro aus. Bei­de neh­men ihre Urtei­le an, die Staats­an­walt­schaft hat sich noch Bedenk­zeit erbe­ten, daher sind die Urtei­le nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Wien: Fastenzeit statt Hetze

Frau R. (47) bezeich­net sich selbst als Lin­ke, als Sozi­al­de­mo­kra­tin. Sie sei Rom­ni aus Ser­bi­en, der­zeit arbeits­los. Vor Gericht steht sie am 26.2. wegen Ver­het­zung (§ 283 StGB) und wegen Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren (§ 188 StGB). Dazu kommt noch, dass sie mit Pos­tings nicht nur gegen den Islam und „mes­ser­ste­chen­de Mus­li­me“ gewü­tet hat, son­dern auch gegen den „lin­ken Antisemitismus“.

Der Pro­zess unter­schei­det sich von vie­len ande­ren Ver­het­zungs­ver­hand­lun­gen durch die doch umfas­sen­de Ein­sicht der Ange­klag­ten. Sie habe sich über Mona­te immer tie­fer in einen Stru­del von Het­ze und Hass hat hin­ein­zie­hen las­sen: „Die­se gan­zen Emo­tio­nen, das hat dazu geführt, dass ich nicht mehr auf­ge­passt habe, wie ich schrei­be. Ich war sehr pro­vo­ziert und habe teil­wei­se so neben­bei und zuge­spitzt for­mu­liert.“

Nach der Frei­las­sung der israe­li­schen Gei­seln ist die emo­tio­na­le Hass­wel­le von Frau R. zusam­men­ge­bro­chen. Als sie der Rich­ter nach ihrer aktu­el­len Nut­zung von „X“ fragt, wo sie ihre Het­ze abge­las­sen hat, erklärt Frau R., dass sie jetzt ganz gut eine Fas­ten­zeit gebrau­chen kön­ne. Sie sei auch vor­sich­ti­ger gewor­den, erklärt sie dem Rich­ter. Der kann ihr dabei fol­gen und erklärt, in die­sem Fall nicht mit einem Urteil, son­dern mit einer Diver­si­on vor­ge­hen zu wol­len: Die wird rechts­kräf­tig mit zwei Jah­ren Pro­be­zeit und der Auf­la­ge einer Bewäh­rungs­hil­fe ausgesprochen.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Ried/OÖ: Bewährung für einen einsamen Jugendlichen mit Gewaltphantasien

Fabi­an ist 16 Jah­re alt und steht nicht zum ers­ten Mal vor Gericht. Am Lan­des­ge­richt Ried muss sich der Jugend­li­che am 26.2. wegen Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz, gefähr­li­cher Dro­hung, Sach­be­schä­di­gung und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Jugend­ge­schwo­re­nen­se­nat verantworten.

2024, rund um den Ein­tritt sei­ner Straf­mün­dig­keit, hat­te er schon ein­mal eine Stra­fe kas­siert. Dies­mal geht es aber um wesent­lich mehr. Die Ankla­ge wirft ihm das Wei­ter­lei­ten von NS-Inhal­ten, die Ver­herr­li­chung von rechts­extre­men und isla­mis­ti­schen Ter­ror­ta­ten und Akti­vi­tä­ten für die „Patrio­ti­sche Jugend“ vor, für die er Sprüh- und Schmier­ak­tio­nen durch­ge­führt hat. Nicht klar wur­de in der Ver­hand­lung, für wel­che „Patrio­ti­sche Jugend“ er aktiv war. Weni­ge Kilo­me­ter von Ried ent­fernt bezeich­net sich die AfD-Jugend als „Patrio­ti­sche Jugend“, in Öster­reich brüs­tet sich der Ring Frei­heit­li­cher Jugend (RFJ) mit die­ser Bezeich­nung. Im Wein­vier­tel ist ein brau­nes Mini­grüpp­chen als „Patrio­ti­sches Wein­vier­tel“ fall­wei­se aktiv. Ver­mut­lich war es kei­ne die­ser Grup­pen, für die Fabi­an werk­te, son­dern eine Tele­gram-Grup­pe, womit auch schon ein Gut­teil sei­nes Pro­blems umschrie­ben ist.

Fabi­an fun­gier­te als Admin der Tele­gram-Grup­pe und woll­te so nicht nur den feh­len­den phy­si­schen Kon­takt zu ande­ren Jugend­li­chen durch einen vir­tu­el­len erset­zen, son­dern sich auch als beson­ders stark insze­nie­ren. Auf Fotos posiert er mit Sprin­ger­stie­feln, Soft­gun und Gesichts­mas­ke, prä­sen­tiert sich als Bewun­de­rer des Rechts­ter­ro­ris­ten Brei­vik, des­sen Live­stream sei­ner Mor­de an Dut­zen­den Jugend­li­chen er wei­ter­lei­tet. In der Tele­gram-Grup­pe erhält er von ande­ren Zustim­mung. Im Zuge einer Haus­durch­su­chung wur­den bei ihm etli­ches belas­ten­des Mate­ri­al, dar­un­ter auch Waf­fen, gefunden.

Der vor­sit­zen­de Rich­ter schil­dert den Geschwo­re­nen die schwie­ri­gen Jah­re des Jugend­li­chen, der bei sei­nem Vater auf­ge­wach­sen ist, in der Schu­le gemobbt wur­de, zeit­wei­se in einem Heim unter­ge­bracht war und seit vier Jah­ren sozi­al­päd­ago­gisch betreut wird.

Das macht durch­aus Ein­druck auf die Geschwo­re­nen, die ihn zwar in den vier Haupt­fra­gen ein­stim­mig für schul­dig befin­den, zusam­men mit den Berufs­rich­tern aber eine mil­de Stra­fe von sechs Mona­ten bedingt über ihn ver­hän­gen. Die Haft, vor der sich Fabi­an beson­ders gefürch­tet hat, bleibt ihm somit erspart, wenn er die fünf Jah­re Bewäh­rungs­frist erfolg­reich absol­viert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Willendorf-Wiener Neustadt/NÖ: Wiederbetätiger jetzt auch Verhetzer

Ein 57-jäh­ri­ger Unter­neh­mer aus dem süd­li­chen Nie­der­ös­ter­reich, der bereits wegen eines natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Pos­tings vor­be­straft ist und über 8.000 Fol­lower auf Face­book hat, wur­de erneut vor dem Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft warf ihm die Ver­brei­tung von ver­het­zen­dem Bild­ma­te­ri­al vor. Kon­kret ging es um ein Video mit einem erfun­de­nen Rache­mord nach einer angeb­li­chen Ver­ge­wal­ti­gung durch einen syri­schen Staats­bür­ger sowie um ein von KI-gene­rier­tes Bild, das ein ver­ängs­tig­tes, hell­häu­ti­ges Mäd­chen zeigt, das im Was­ser von sie­ben dun­kel­häu­ti­gen Män­nern bedrängt wird. Das Bild trug den Unter­ti­tel „Höl­len­som­mer”.

Der Ange­klag­te bestritt die Pos­tings nicht, gab jedoch an, nicht gewusst zu haben, dass es sich um erfun­de­ne Inhal­te han­del­te. Sein Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te, ähn­li­che Vor­fäl­le hät­ten sich tat­säch­lich ereig­net und kri­ti­sier­te die Aus­le­gung von Ver­het­zung. Der Unter­neh­mer zeig­te sich grund­sätz­lich gestän­dig, beton­te aber, die Trag­wei­te sei­nes Han­delns nicht erkannt zu haben und behaup­te­te, kei­nen ras­sis­ti­schen Hin­ter­grund ver­folgt zu haben.

Wäh­rend die Rich­te­rin im Fall des Vide­os einen Frei­spruch aus­sprach, da die Behaup­tung des Ange­klag­ten nicht zu wider­le­gen sei, ver­ur­teil­te sie ihn wegen des KI-Bil­des zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zehn Mona­ten. Sie stell­te klar, dass das Bild ein­deu­tig künst­lich gene­riert und dar­auf aus­ge­legt sei, Hass zu schü­ren. Ob das Urteil rechts­kräf­tig ist, sit dem Kurier-Arti­kel nicht zu entnehmen.

Aus den sozia­len Netz­wer­ken wol­le er sich nun zurück­zie­hen, kün­dig­te der Ange­klag­te nach dem zwei­ten Schuld­spruch wegen Face­book ‑Pos­tings an. „Ich stei­ge da jetzt aus, ich bin zu anfäl­lig für sol­che Sachen. Ich wer­de mei­ne Sei­te löschen, das bringt ja nichts.” (kurier.at, 23.2.26)

Bei sei­ner poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me hat­te er zunächst die Aus­sa­ge ver­wei­gert und dies mit der Aus­sa­ge begrün­det, „das hat mir die KI gesagt“.

Hirtenberg/NÖ-Wiener Neustadt: Hitlergruß nicht nationalsozialistisch gemeint

Ein 61-jäh­ri­ger Mann stand am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht, nach­dem er in der Jus­tiz­an­stalt Hir­ten­berg drei­mal den Hit­ler­gruß gezeigt hat­te. Der Ange­klag­te, der eine Haft­stra­fe wegen absicht­lich schwe­rer Kör­per­ver­let­zung ver­büßt, beton­te, dass sei­ne Ges­te nicht natio­nal­so­zia­lis­tisch gemeint gewe­sen sei, son­dern als iro­ni­scher Kom­men­tar auf rechts­ra­di­ka­le Ten­den­zen unter Mit­häft­lin­gen und in Hundevereinen.

„Bei den deut­schen Schä­fer­hun­den gibt es nicht so weni­ge Ver­ei­ne, wo Natio­nal­so­zia­lis­mus noch prak­ti­ziert wird“, behaup­tet er. „Die heben die rech­te Hand und sagen: ‚So hoch kann mein Hund sprin­gen.’ Und das habe ich da im War­te­zim­mer vor­ge­zeigt, weil ich halt einen Blöd­sinn machen woll­te.“ (kurier.at, 24.2.26)

Er schil­der­te, dass er sich im poli­ti­schen Spek­trum eher links ein­ord­net und natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut ablehnt. Trotz sei­ner Recht­fer­ti­gung ver­ur­teil­te ihn das Gericht zu wei­te­ren sechs Mona­ten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lungau-Salzburg: Daumen hoch für Nazi-Postings

Ein 26-jäh­ri­ger Lung­au­er kam am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung mit zwölf Mona­ten Haft auf Bewäh­rung und damit mit der Min­dest­stra­fe davon. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Anlass waren drei Inter­net-Pos­tings „auf sei­nem pri­va­ten Kanal“ (was auch immer damit gemeint ist).

Gepos­tet hat­te er das Wehr­machts-Pan­zer­lied aus den 1930er Jah­ren, das Bild einer Mün­ze mit Haken­kreuz und Reichs­ad­ler sowie ein Pla­kat mit Wehr­machts­sol­da­ten. Zudem ver­sah er eini­ge Kom­men­ta­re unter ande­ren NS-Bei­trä­gen mit „Daumen-hoch“-Kommentaren. (salzburg.orf.at, 26.2.26)

Vor Gericht gestand der Ange­klag­te die Taten und erklär­te, erst im Nach­hin­ein die Schwe­re sei­nes Han­delns erkannt zu haben. Sein Ver­tei­di­ger beton­te, dass heut­zu­ta­ge oft unüber­legt Inhal­te gepos­tet und kom­men­tiert würden.

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Schlagwörter: Hetze | Hitlergruß | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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