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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

17-jähriger Neonazi vor Gericht: ein deprimierendes Bild

Erst 17 Jahre alt, mit vier Vorstrafen: Der Neonazi Marcel B. inszenierte sich online als „88 fürs Leben“, zeigte mehrfach den Hitlergruß, drohte politischen Gegner:innen mit Gewalt. Vor den Geschworenen bricht die Erzählung des harten Neonazi-Burschen.

28. Dez. 2025
Schild Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)
Schild Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)

Marcel B. wird am 15. Dezember in Handschellen aus der Untersuchungshaft in den Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Graz geführt. Er ist trotz seiner erst 17 Jahre kein unbeschriebenes Blatt: vier Vorstrafen, offene Probezeiten, teils bereits verlängert. Bislang habe nichts davon gefruchtet, heißt es im Prozess.

Marcel B. habe über einen längeren Zeitraum nationalsozialistische Parolen und Symbolik verbreitet, den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen, führt der Staatsanwalt an. In Chats schrieb er ganz offen, Nazi zu sein, und untermauerte seine Gesinnung mit einschlägigen Bildern, Profilnamen und Statusmeldungen: „88 fürs Leben“, „88 forever“, Foto von sich in Wehrmachtsuniform bis zu Ufos mit Hakenkreuzen.

Gleichzeitig geht es auch um Gewaltfantasien, die er deponierte. B. drohte mehreren Personen mit dem „Zusammenschlagen“, auch Frauen wolle er schlagen. Zu einer antifaschistischen Demo erschien er vermummt und mit Schlagring – trotz eines Waffenverbots, das bereits seit 2023 besteht.

Die Verteidigung versucht, eine Erklärung anzubieten, die den Angeklagten juristisch „rettbar“ machen soll, wo eigentlich nichts mehr zu retten ist: schwieriges Aufwachsen, Heime, fehlende Bezugspersonen, eine permanente Suche nach Anschluss. B. werde sich geständig verantworten, vieles sei Provokation, jugendlicher Overkill, der in sozialen Netzwerken Applaus ernte, während er nun als einer der wenigen tatsächlich im Gerichtssaal sitze.

Der vorsitzende Richter hält B. vor, dass Vermummung, Drohungen und das Mitführen eines Schlagrings eben nicht nach bloßem Mitläufertum aussehen. Warum geht er vermummt hin, warum geht überhaupt in diesen Konflikt hinein? Warum der Schlagring? B. sagt, er habe ihn am Vortag vom Stiefvater der Ex-Freundin geschenkt bekommen. Erklärung ist das freilich keine, bestenfalls Hilflosigkeit.

Je länger die Befragung dauert, desto weniger trägt die vorgebrachte Ausrede, er habe Anschluss finden wollen. Aus der Haft kommen zusätzliche Funde in den Akt: Notizen in Heften („Ich hasse Juden“, „NSDAP“, „I love NSDAP“, „Ich liebe meinen Führer“), dazu ein Hakenkreuz, das in der Zelle auftaucht. Auf Nachfrage spricht B. von „Langeweile“, worauf im Senat wahrnehmbar die Geduld reißt: Das sei kein Zugehörigkeitsritual, sondern spreche für Überzeugung.

Die Wahloma: Ich liebe ihn trotzdem!

Als Zeugin wird Frau S. befragt, Jahrgang 1941 – die „Oma“, wie B. sie nennt, eine Wahloma, die ihn seit dem ersten Lebensjahr kennt. Ihre Aussage ist keine Entlastung im strafrechtlichen Sinn, aber eine Erklärungsschicht: Sie schildert, wie B. von einer Anstalt zur anderen gereicht worden sei, wie Mutter, Oma und Uroma nichts von ihm wissen wollten, wie Anschlussbedürfnis und mangelnder Selbstwert zu wunden Punkten wurden. Ihr gegenüber soll der Wahlenkel den Hitlergruß dargeboten haben. Ich liebe ihn trotzdem, bekennt die Wahloma und zitiert einen Satz, der dem Burschen die Absurdität seiner Gesinnung zeigen sollte: Sie habe ihm gesagt, er sei „der Erste, den Hitler umgebracht hätte“. Geholfen habe es nicht, „jaja“, dann sei er wieder weg gewesen.

Auch der Bewährungshelfer zeichnet ein deprimierendes Bild: seit 2023 Betreuung, zwei Gefängnisaufenthalte. In der Haft zeige sich B. reumütig und einsichtig, draußen kippe etwas um, als ob ein Schalter umgelegt werde. Struktur würde helfen, sagt er, aber genau die gebe es nicht. Und: B. sei nicht gruppenfähig, andere hätten Angst vor ihm.

In den Schlussplädoyers wird daraus eine klare Frontstellung. Die Staatsanwaltschaft betont, es sei irrelevant, ob jemand sich innerlich als Nazi verstehe, entscheidend sei die Tathandlung der Wiederbetätigung. Dazu komme die Reichweite über Social Media, die gezielte Aggression gegen politische Gegner:innen, der Umstand, dass B. eben kein unbeschriebenes Blatt sei. Die Verteidigung hält mit einem umfassenden Geständnis, Reue, die Chance für einen Jugendlichen, der ohne funktionierendes Netz aufwuchs, dagegen.

Als Marcel B. das letzte Wort bekommt, klingt er weniger großspurig als in jenen Chats, die zuvor verlesen wurden: Er habe Fehler gemacht, werde die Strafe absitzen und in der Haft beginnen, den Kreis von verurteilten Neonazis, den er um sich gehabt habe, zu verlassen.

Dann ziehen sich die Geschworenen zurück. Und als sie wiederkommen, ist die Sache eindeutig: Alle 13 Hauptfragen zur Schuld des Angeklagten werden mit 8 Ja und 0 Nein beantwortet, Schuldsprüche nach dem Verbotsgesetz, nach dem Waffengesetz und wegen gefährlicher Drohung.

Heans auf die Oma!

Das gibt in Summe 30 Monate unbedingter Haft, die Vorhaft seit 20. Oktober 2025 wird angerechnet. Zusätzlich wird eine bedingte Strafe von 15 Monaten widerrufen, weitere Probezeiten werden verlängert. Am Ende stehen drei Jahre und sieben Monate, die der 17-Jährige ins Gefängnis muss. Marcel B. nimmt das Urteil an, ob sich die Staatsanwaltschaft geäußert hat, geht aus dem Prozessprotokoll nicht hervor.

Der Richter gibt dem Burschen noch zwei Sätze mit: Nützen Sie die Zeit herinnen, um eine Lehre zu machen und mit ihren Fertigkeiten neu anzufangen und: „Heans auf die Oma!“

Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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