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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Admin der Neonazi-Gruppe „Rechte Jugend“ verurteilt

Im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2024 war der Grup­pe „Rech­te Jugend“, die auf Tele­gram zeit­wei­se mehr als 200 Mit­glie­der zähl­te, ein gan­zes Kapi­tel gewid­met. Jetzt stand ihr erst 17-jäh­ri­ger Anfüh­rer vor Gericht. Viel war dort von ihm nicht zu hören.

27. Aug. 2025
Leon W. auf Telegram
Leon W. auf Telegram

Ande­re Medi­en waren nicht ver­tre­ten, nur Stoppt die Rech­ten über eine Pro­zess­be­ob­ach­te­rin, als sich am 21.8. der Admi­nis­tra­tor und Anfüh­rer der Grup­pe „Rech­te Jugend“ vor dem Lin­zer Lan­des­ge­richt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te. „Leon@LeLucs1“ war der Nick­na­me von Leon W. in der Tele­gram-Grup­pe und auf einem öffent­li­chen Tik­Tok-Account, der von eini­gen Tau­send User*innen fre­quen­tiert wurde.

Terrorverherrlichung

Im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2024 (S. 31f) heißt es dazu:

In der Grup­pe wur­den nahe­zu täg­lich Inhal­te ver­brei­tet, die gegen das Ver­bots­ge­setz und das öster­rei­chi­sche Straf­ge­setz­buch ver­stie­ßen, ins­be­son­de­re gegen § 283 StGB (Ver­het­zung). Begrü­ßun­gen wie „Heil Hit­ler“ und „Sieg Heil“ waren eben­so üblich wie die Ver­brei­tung von Vide­os, die Adolf Hit­ler und ande­re Prot­ago­nis­ten der NS-Zeit ver­herr­lich­ten, unter­malt von glo­ri­fi­zie­ren­der Musik.
Beson­ders ver­stö­rend war die Ver­öf­fent­li­chung und Ver­brei­tung von Vide­os mit Gewalt-und Tötungs­sze­nen, die sich gezielt gegen dun­kel­häu­ti­ge, jüdi­sche und mus­li­mi­sche Men­schen sowie Ange­hö­ri­ge der LGBTQIA+-Community rich­te­ten. Inner­halb von nur zwei Wochen wur­de das mit­ge­film­te Atten­tat des aus­tra­li­schen Rechts­ter­ro­ris­ten Bren­ton Tar­rant aus Christ­church (2019), bei dem 51 Men­schen getö­tet und 50 ver­letzt wur­den, ins­ge­samt drei­mal in der Grup­pe geteilt. Vie­le Mit­glie­der zeig­ten sich begeis­tert, ver­herr­lich­ten die Tat und soli­da­ri­sier­ten sich offen mit dem Attentäter.
Ähn­lich glo­ri­fi­ziert wur­de Anders Beh­ring Brei­vik, der nor­we­gi­sche Rechts­ter­ro­rist, der 2011 durch Ter­ror­an­schlä­ge 77 Men­schen – vor­wie­gend Jugend­li­che – töte­te. Die Mit-glie­der der Grup­pe, haupt­säch­lich jun­ge Män­ner, erstell­ten sogar eige­ne Vide­os, um Brei­vik und des­sen Taten zu fei­ern
.

Vor dem Geschwo­re­nen­ge­reicht und ver­mut­lich auch vor der Straf­an­dro­hung des Ver­bots­ge­set­zes bricht der jugend­li­che Ange­klag­te ein. Am 27. Juni 2024 rück­te der Staats­schutz zu einer Haus­durch­su­chung an. In der dar­auf­fol­gen­den poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me war Leon nicht gestän­dig – das ändert sich in der Haupt­ver­hand­lung. Er bekennt sich schul­dig, weint zwi­schen­durch. Auf die Fra­ge nach sei­nen Wer­ten gibt es kei­ne Ant­wort. Auf die Nach­fra­ge, wie er zu die­ser Ent­wick­lung gekom­men ist, folgt ein Schulterzucken.

Der Ver­tei­di­ger ver­such­te in sei­nem ein­lei­ten­den State­ment eine Erklä­rung: Es habe ein ein­schnei­den­des Erleb­nis gege­ben, weil sein Vater Leon und sei­ne Mut­ter aus der gemein­sa­men Woh­nung gewor­fen habe. Durch den Umzug habe er sei­ne alten Freun­de ver­lo­ren. Das kann so abge­lau­fen sein, aber auf Leons Face­book-Pro­fil fin­den sich bereits 2021 Ein­trä­ge, die eine deut­lich rech­te Gesin­nung dokumentieren.

Tötungsfantasien

In der (gehei­men) Tele­gram-Grup­pe tausch­ten zeit­wei­se mehr als 200 Mit­glie­der aus Öster­reich, Deutsch­land und der Schweiz täg­lich zwi­schen zehn und 100 Nach­rich­ten aus. Die Mit­glie­der waren laut Ver­fas­sungs­schutz­be­richt weit­ge­hend min­der­jäh­rig, eini­ge sogar unter 14 Jah­re alt.

Die „Rech­te Jugend“ war eine vir­tu­el­le Grup­pe, die zwi­schen Jän­ner und Juni 2024 agier­te. Ein bis vor weni­gen Mona­ten abruf­ba­res Foto zeig­te eine Per­son (Leon W.?) mit Schlag­stock, die ein – migran­ti­sches – Kind bedroht. Leon, der sich in der Tra­di­ti­on von Neo­na­zis aus den 1980er/90er-Jah­ren mit Sprin­ger­stie­fel, Tarn­ho­se und Glat­ze prä­sen­tier­te, schrieb in der Grup­pe: „Ich has­se mitt­ler­wei­le die Aus­län­der so sehr, dass ich jeden, den ich sehe, töten möch­te.“ Ein Gut­ach­ten spricht ihm eine „sehr reli­giö­se“ Ein­stel­lung zu – was zu sol­chen Aus­sa­gen nicht passt.

Irgend­wann woll­te Leon die Grup­pe nicht mehr admi­nis­trie­ren, weil er angeb­lich nichts mehr damit zu tun haben woll­te; er such­te eine Nach­fol­ge. Die bei­sit­zen­de Rich­te­rin fragt ihn, war­um er als Admi­nis­tra­tor die Grup­pe nicht ein­fach abge­dreht habe. Leon ant­wor­tet wie­der mit einem Schulterzucken.

Schuldspruch

Die Geschwo­re­nen stim­men teils ein­stim­mig, teils mehr­heit­lich den Fra­gen nach der Schuld des Ange­klag­ten zu, sehen sei­ne NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und die Ver­het­zung als erwie­sen an. Das Urteil fällt für Leon, der unter das Jugend­straf­recht fällt, mil­de aus: sechs Mona­te bedingt auf drei Jah­re, Bewäh­rungs­hil­fe und ein Besuch der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen, die nur 20 Kilo­me­ter von Leons Wohn­ort ent­fernt liegt. W. nimmt das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gibt kei­ne Erklä­rung ab.

Und was ist mit den ande­ren Österreicher*innen, die sich in der Grup­pe natio­nal­so­zia­lis­tisch aus­ge­tobt hat­ten? Über Mittäter*innen, über die Dyna­mik in der „Rech­ten Jugend“ war in der Ver­hand­lung nichts zu erfah­ren. Die­se Jugend­li­chen wer­den uns jedoch  – auch abseits die­ser Grup­pe – zwei­fel­los wei­ter beschäftigen.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Stoppt die Rech­ten und prozess.report
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Wir unter­stüt­zen unse­re Prozessbeobachter*innen beim Ein­stieg mit Schulungen.
Wer Inter­es­se hat, uns zu hel­fen, den/die bit­ten wir um ein Mail an:
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